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JUSTIZVOLLZUG KANTON ZÜRICH 
 

Feldstrasse 42 
8090 Zürich 

Tel: (01) 296 81 05 
Fax: (01) 296 84 40 

                  Herr Ärger 
                  c/o SSI 
                  Pf 2122 
                  8031 Zürich
Zuständig: lic.iur. A. Spirig 
Direktwahl: 01 / 296 81 02 
Geschäfts-Nr: Sp 

Zürich:23. März 2000 
 

Ihr Schreiben vom 21.03.2000 betr. Vollzugszentrum Urdorf 
 

Sehr geehrter Herr Ärger 

Ich bestätige ihnen den Eingang ihres Schreibens und bedaure, dass offenbar die Auskünfte betr. Besuchsrecht / Telefonate unterschiedlich ausgefallen sind. Die Ursache mag darin liegen, dass im Vollzugszentrum, bei unterschiedlichen Vollzugsregimen, Freiheitsstrafen nicht nur im Rahmen des Normalvollzugs, sondern auch im Rahmen der Halbgefangenschaft vollzogen werden. Ihr Freund ist aber davon nicht persönlich betroffen, da er schon kurz nach Antritt der Strafe versetzt wurde. Das Missverständnis bitten wir zu entschuldigen. 
Das Vollzugszentrum Urdorf hat mir auf Anfrage bestätigt, ihr Schreiben an Herrn Egger, soweit dies das Amtsgehemnis zuliess, sei inzwischen bereits beantwortet worden. Wir betrachten daher die Angelegenheit als erledigt und verbleiben 
 
 

                  mit freundlichen Grüssen 
                  JUSTIZVOLLZUG KANTON ZÜRICH 
                  Stabsdienst 
                   

                  lic.iur. A. Spirig

 

Kopie an: 
Herrn E. Egger, VZ Urdorf

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