JUSTIZVOLLZUG KANTON
ZÜRICH
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März 2000
Ihr Schreiben
vom 21.03.2000 betr. Vollzugszentrum Urdorf
Sehr geehrter Herr Ärger Ich bestätige ihnen den Eingang
ihres Schreibens und bedaure, dass offenbar die Auskünfte betr. Besuchsrecht
/ Telefonate unterschiedlich ausgefallen sind. Die Ursache mag darin liegen,
dass im Vollzugszentrum, bei unterschiedlichen Vollzugsregimen, Freiheitsstrafen
nicht nur im Rahmen des Normalvollzugs, sondern auch im Rahmen der Halbgefangenschaft
vollzogen werden. Ihr Freund ist aber davon nicht persönlich betroffen,
da er schon kurz nach Antritt der Strafe versetzt wurde. Das Missverständnis
bitten wir zu entschuldigen.
JUSTIZVOLLZUG KANTON ZÜRICH Stabsdienst lic.iur. A. Spirig Kopie an:
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