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Ärger 
c/o SSI 
Pf 2122 
8031 Zürich 
 
 
                    Vollzugszentrum Urdorf 
                    Justizvollzug Kanton Zürich 
                    zHd Herr Egger 
                    In der Luberzen 18 
                    8902 Urdorf 
                     

                    Zürich, den 21. März 2000

Sehr geehrter Herr Egger 

Wie ich heute im Telefongespräch mit Ihrem Herr L.  überraschend erfahren musste, scheint es nun so dass die Auskünfte von Ihrem Herr F.  betreffend Möglichkeiten von Telefonaten mit, oder Besuchen  bei in Ihrer Haftanstalt einsitzenden Gefangenen falsch waren. Dieser  versicherte mir letzten Freitag persönlich, dass der Gefangene über die beiden bei ihnen installierten Münztelefone jederzeit telefonieren könne und ein Besuch pro Woche gestattet sei. 

Heute Nachmittag rief ich im Vollzugszentrum Urdorf an und fragte, ob ich mit dem Gefangenen Bührer sprechen könne. Herr L. am Apparat verweigerte mir erst jegliche Auskunft, wollte mir nicht einmal bestätigen, dass Herr Bührer überhaupt bei Ihnen inhaftiert sei. Des weiteren belehrte er mich, dass ein Gesuch um Bewilligung eines Besuches nötig sei, zudem müsse ich nachweisen können, dass ich  Lebenspartner des Inhaftierten bin. Er wusste aber auch nicht an welche Adresse ich das Gesuch richten müsse, weshalb ich mich nun sowohl an Sie, als auch an die Geschäftsleitung des Justizvollzug des Kanton Zürich wende. 

Hiermit frage ich an, ob Seelenlos im Vollzugszentrum Urdorf eine 33 tägige Haftstrafe verbüsst, oder ob er in eine andere Haftanstalt verlegt wurde und wenn ja, weshalb und auf Grund welcher Rechtsgrundlage? Sollte er jedoch immer noch im Ihrem Vollzugszentrum inhaftiert sein, so ersuche ich Sie um die Bewilligung des Besuchsrechtes. Auf Verlangen bin ich jederzeit gerne bereit zu beweisen, dass ich seit Jahren mit dem Gefangenen zusammenlebe um als Lebenspartner zu gelten. Weiter fordere ich das immer noch nicht erhaltene Beiblatt "Besuche" an, wo hoffentlich schwarz auf weiss steht, wie im Vollzugszentrum Urdorf Besuchsrecht und Telefonate der Gefangenen gehandhabt werden. 

Sollte dieses Gesuch ablehnend behandelt werden, so ersuche ich um eine rekursfähige Verfügung mit ausführlicher Rechtsmittelbelehrung. 
 
 

mit freundlichen Grüssen 
 
 

Ärger 
  

Kopie an: Justizvollzug Kanton Zürich, lic.iur. Spirig

 
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