Ärger
c/o SSI Pf 2122 8031 Zürich
zHd. lic.iur A. Spirig Feldstrasse 42 8090 Zürich Zürich, den 24. März 2000 Vielen Dank für Ihre prompte Antwort. Gerne bestätige ich auch das gestern eingegangene Antwortschreiben von Herr Egger, Leiter Vollzugszentrum Urdorf. Wie Ihnen, ist auch mir die Problematik bewusst, wenn, wie in Ihrem Vollzugszentrum Urdorf, bei unterschiedlichen Vollzugsregimen, Freiheitsstrafen nicht nur im Rahmen des Normalvollzugs, sondern auch im Rahmen der Halbgefangenschaft vollzogen werden. Obwohl ich seit gestern Bestätigung habe, dass Herr Bührer in das Flughafengefängnis Zürich versetzt wurde und nun nicht mehr bei Ihnen weilt, kann ich die Angelegenheit nicht als erledigt betrachten. Beim gestrigen Besuch im Flughafengefängnis wurde mir sofort ein Besuchermerkblatt überreicht und bei Telefonanrufen sind die Telefonlinien kompetent und freundlich besetzt. Ich betrachte dies als Selbstverständlichkeit, die auch von Ihrem Vollzugszentrum Urdorf erwartet werden darf. Ich wäre beruhigt, wenn Sie mir innert
nützlicher Frist doch noch eine Hausordnung "Normalvollzug" und ein
Besuchermerkblatt des Vollzugszentrum Urdorf schicken könnten. Ansonsten
kann ich diese Angelegenheit leider nicht als erledigt betrachten.
mit freundlichen Grüssen
Ärger
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