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Ärger 
c/o SSI 
Pf 2122 
8031 Zürich 
 
                    Justizvollzug Kanton Zürich 
                    zHd. lic.iur A. Spirig 
                    Feldstrasse 42 
                    8090 Zürich 
                     
Betreff: Hausordnung "Normalvollzug" / Besuchermerkblatt VZ Urdorf 
                     

                    Zürich, den 24. März 2000

Sehr geehrter Herr Spirig 

Vielen Dank für Ihre prompte Antwort. Gerne bestätige ich auch das gestern eingegangene Antwortschreiben von Herr Egger, Leiter Vollzugszentrum Urdorf. 

Wie Ihnen, ist auch mir die Problematik bewusst, wenn, wie  in Ihrem Vollzugszentrum Urdorf, bei unterschiedlichen Vollzugsregimen, Freiheitsstrafen nicht nur im Rahmen des Normalvollzugs, sondern auch im Rahmen der Halbgefangenschaft vollzogen werden. 

Obwohl ich seit gestern Bestätigung habe, dass Herr Bührer in das Flughafengefängnis Zürich versetzt wurde und nun nicht mehr bei Ihnen weilt, kann ich die Angelegenheit nicht als erledigt betrachten. Beim gestrigen Besuch im Flughafengefängnis wurde mir sofort ein Besuchermerkblatt überreicht und bei Telefonanrufen sind die Telefonlinien kompetent und freundlich besetzt. Ich betrachte dies als Selbstverständlichkeit, die auch von Ihrem Vollzugszentrum Urdorf erwartet werden darf. 

Ich wäre beruhigt, wenn Sie mir innert nützlicher Frist doch noch eine Hausordnung "Normalvollzug" und ein Besuchermerkblatt des Vollzugszentrum Urdorf schicken könnten. Ansonsten kann ich diese Angelegenheit leider nicht als erledigt betrachten. 
 

mit freundlichen Grüssen 
 

Ärger 
 

Kopie an: 
Herr Egger, VZ Urdorf

 
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