Ärger
c/o SSI
Pf 2122
8031 Zürich
Justizvollzug Kanton Zürich
zHd. lic.iur A. Spirig
Feldstrasse 42
8090 Zürich
Betreff: Hausordnung "Normalvollzug" /
Besuchermerkblatt VZ Urdorf
Sehr geehrter Herr Spirig
Vergangenen Mittwoch 4.4.00 führte ich mit Herrn Egger, Leiter
VZ Urdorf ein längeres freundschaftliches Gespräch. Betreff meiner
Bitte nach der Hausordnung "Normalvollzug"
/ dem Besuchermerkblatt VZ Urdorf gab er mir aber leider einen abschlägigen
Bescheid mit der Begründung, Herr Seelenlos sei nicht mehr dort, weshalb
mir kein Recht zustehe betreffende Schriften zu erhalten.
Ich bin es leid mit fadenscheinigen Ausreden abgespiesen zu werden und
fordere Sie hiermit zum letzten Mal
auf mir innert nützlicher Frist gewünschte Schriften zuzusenden.
Wird meine Bitte verweigert, so hat dies unter genauer Bezeichnung der
Rechtgrundlagen zu erfolgen, inkl. Rechtmittelbelehrung.
mit freundlichen Grüssen
Ärger
Kopie an:
Herr Egger, VZ Urdorf |