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Ärger 
c/o SSI 
Pf 2122 
8031 Zürich 
 
                    Justizvollzug Kanton Zürich 
                    zHd. lic.iur A. Spirig 
                    Feldstrasse 42 
                    8090 Zürich 
                     
Betreff: Hausordnung "Normalvollzug" / Besuchermerkblatt VZ Urdorf 
                     

                    Zürich, den 13. April 2000

Sehr geehrter Herr Spirig 

Vergangenen Mittwoch 4.4.00 führte ich mit Herrn Egger, Leiter VZ Urdorf ein längeres freundschaftliches Gespräch. Betreff meiner Bitte nach der Hausordnung "Normalvollzug" / dem Besuchermerkblatt VZ Urdorf gab er mir aber leider einen abschlägigen Bescheid mit der Begründung, Herr Seelenlos sei nicht mehr dort, weshalb mir kein Recht zustehe betreffende Schriften zu erhalten. 

Ich bin es leid mit fadenscheinigen Ausreden abgespiesen zu werden und fordere Sie hiermit zum letzten Mal auf mir innert nützlicher Frist gewünschte Schriften zuzusenden. 

Wird meine Bitte verweigert, so hat dies unter genauer Bezeichnung der Rechtgrundlagen zu erfolgen, inkl. Rechtmittelbelehrung. 
 

 

mit freundlichen Grüssen 
 

Ärger 
 

Kopie an: 
Herr Egger, VZ Urdorf

 
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