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Liebe Freundinnen und Freunde des schlechten Geschmacks
Die Staatsanwaltschaft und das Obergericht Zürich zeigen ihr Gesicht: Schuldig ist, wer als Schweizer in der Schweiz lebt und trotzdem nicht reich ist, sondern unter dem Existenzminimum verdient. Dissident Künstler gehören zudem ins Gefängnis, der bedingte Strafvollzug ist zu verweigern.
Zuminmdest fordert dies Staatsanwalt Dr. Hohl in einem Antrag vom 17. Sept. 1996 an die 3. Strafkammer in Sachen Umwandlung der vor Jahresfrist verhängten Busse von Fr. 1000.- plus Greichtskosten wegen BLUTGEIL. Es ist zu erwarten, dass das Obergericht innert Monatsfrist ein entsprechendes Urteil fällen wird.
Dass das Obergericht zudem auf einer auch von der Staatsanwaltschaft unwidersprochenen Urkunde tatsachenwidrig kursieren lässt, für BLUTGEIL seien bereits letztes Jahr Gefängnisstrafen gesprochen worden, ist dabei nur noch das obligate realsatirische Tüpfelchen auf dem i, lässt aber trotzdem tief blicken.
Aus der Stellungnahme des erneut Angeklagten zu Handen Obergericht:
"Wenn es ihre dezidierte Ansicht ist, es sei der Schweizer Demokratie dienlich, dass ich eine Gefängnisstrafe abzusitzen habe, bloss weil ich einen Film gemacht habe und unter dem Existenzminimum verdiene, so bin ich bereit, dieses offensichtlich notwendig gewordene Zeichen zu setzen."
"Sie können noch hunderte von künftigen
Filmen verbrennenund ihre Autoren ins Gefängnis stecken lassen, die
Sehnsucht der Menschen nach Freiheit und dem Recht auf freie Meinungsäusserung
werden Sie damit freilich weder verbrennen noch hinter Gitter stecken können."
mit freundlichen Grüssen
Seelenlos Ärger
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