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Das Böse triumphiert!
BLUTGEIL-Crew wieder auf freiem Fuss - vorläufig!

 
Das Ende einer Realsatire?

Liebe Freundinnen und Freunde des schlechten Gechmacks

 Am Freitag, dem 13. (!) Januar 1995 ging das Urteil des Bezirksgericht Zürich im "Fall BLUTGEIL" auf die Post: Freisprüche auf der ganzen Linie! Wenn nicht die Staatsanwaltschaft innert 20 Tagen Berufung erklärt, findet damit die Realsatire um die Kriminalisierung des Untergrund-Videos möglicherweise ein vorläufiges Ende. Polizei und Bezirksanwaltschaft hatten sich bei der Inszenierung dieses "kleinen Zürcher Welttheaters" nicht lumpen lassen: Mit einem Zustupf von weit über 100'000.- Fr. aus der Staatskasse sorgten sie dafür, dass dieses postmoderne Gesamtkunstwerk - mit dem mehr als 100 fachen (!) Budget von BLUTGEIL - im Gegensatz zum inkriminierten Videofilm professionell und eindringlich realisiert werden konnte.

 "Anwidernde Geschmacklosigkeit"

 Zum Video selbst schreibt das Bezirksgericht in seiner Begründung zum Urteil: "Mit der Einbettung in unrealistische und übertriebene, aber auch unprofessionelle Sequenzen ist den Szenen mit grausamen Gewalttätigkeiten die Eindringlichkeit in der Darstellung genommen. (...) Nicht die drastische Darstellung von Gewaltszenen beherrscht letztendlich die einzelnen Szenen und den Film als Ganzes, sondern die anwidernde Geschmacklosigkeit." Die Angeklagten seien freizusprechen: "Die Darstellung des schlechten Geschmacks verstösst gegen keine objektive Rechtsnorm. Den Angeklagten kann keine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden."

 Hingegen verfügte das Gericht die Vernichtung des Polizeivideos, das anlässlich der generalstabsmässigen Beschlagnahmung von BLUTGEIL durch die Politische Polizei gedrehte wurde, als sich die Angeklagten und weitere HausbewohnerInnen vor laufenden Polizeikameras anziehen mussten.

 Ein "später Sieg der Vernunft"?

 Sobald das Urteil rechtskräftig ist, soll BLUTGEIL freigegeben und die Angeklagten für Polizeiverhaft und VerteidigerInnen-Kosten entschädigt werden. Ein Angeklagter: "Mit der Haftentschädigung produzieren wir endlich die CD unserer Band DER KLEINE HIRNFICK - und natürlich BLUTGEIL 2 - DIE RACHE."

 Kommentar der FilmemacherInnen zum unverhofften Freispruch: "Ein später Sieg der Vernunft - und der Demokratie. Im Falle einer Verurteilung wäre an der Schweiz der Makel hängengeblieben, dasjenige europäische Land zu sein, in dem mensch als unabhängiger Künstler die Wahl hat zwischen Gefängnis, bewaffnetem Widerstand oder Exil."

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