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Teil 7: Die Folgen Part 2 |
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JUSTIZVOLLZUG KANTON ZÜRICH [ ]
. . . F o r t s e t z u n g f o l g t . . . |
Na, da sind wir ja mal gespannt. Obwohl kaum anzunehmen ist, dass sie dabei gross aus dem eigenen Nähkasten plaudern wird. Gilt doch in der Schweiz nach wie vor streng die Formel: "Folter und Menschenrechtsverletzungen sind dann gegeben, wenn sie entweder a) mindestens 500 Kilometer entfernt stattfanden oder b) mindestens 100 Jahre zurückliegen." Alles andere "wäre zu keiner Zeit akzeptabel" (vgl Beschwerdeantwort vom 4.7.). |
Obwohl erst seit Anfang Jahr "Chefin aller Bezirksgefängnisse im Kanton", arbeite Frau Ludwig bereits seit letztem Herbst an einer "Spezialisierung der Gefängnisse", sprich "Entflechtung" der verschiedenen Haftregime innerhalb der Bezirksgefängnisse, dh die längst überfällige Trennung von U-Haft und Vollzug, welche übrigens ein "gesetzlicher Auftrag" sei. Spassigerweise reden sich GefängnisdirektorInnen seit Jahr und Tag genau mit dieser "Kernaufgabe (u.a. Vollzug von Untersuchungs- und Sicherheitshaft, Verhindern von Kollusionsgefahr, etc.)" heraus, wenn es darum geht, verfassungswidrige Schikanen in Vollzugsanstalten zu rechtfertigen und entschuldigen - so übrigens auch Frau Ludwig, vgl. Beschwerdeantwort. Aber nun wird ja alles anders ... |
Oder vielleicht ist sie auch bloss so gut versteckt, dass niemand davon weiss? Ich beschliesse, mich nochmals höflich bei Frau Ludwig zu erkundigen (vgl Brief vom 24.7.) Jedoch bekomme ich hierauf, datiert vom 3.8., lediglich den Bescheid, dies falle als "Rechtsberatung" nicht in ihre Kompetenz. Plus das folgende Zückerchen: "Im Übrigen möchte ich Ihnen nahelegen, meine Schreiben - wenn es denn schon sein muss - wenigstens korrekt ins Internet zu stellen. So enthält etwa meine Eingangsbestätigung vom 18. Mai 2000 einen Fehler (Zeile 2: "dauf" statt "darauf"). Auch meine Beschwerdeantwort vom 4. Juli 2000, welche mindesten[s] zeitweise auf Ihrer Homepage publiziert war, ist fehlerhaft wiedergegeben (Zeile 2: "rubrifizierten" statt "rubrizierten"). Beide Fehler sind so im Original nicht enthalten und durch Sie zu verantworten. Dies trifft ebenso auf das Ersetzen Ihres bürgerlichen Namens durch "Seelenlos" zu. Es könnte so der Eindruck entstehen, die Direktion Gefängnisse Kanton Zürich sei nicht in der Lage, fehlerlose Schreiben zu verfassen. Sie können sich vorstellen, dass ich nicht wünsche, dass bei den zahlreichen Besuchern Ihrer Homepage, d.h. also in der Öffentlichkeit, dieser falsche Eindruck haften bleibt! Mit diesen abschliessenden Bemerkungen möchte ich nun unseren - zwar erfrischenden - aber doch auch etwas zeitraubenden Briefwechsel definitiv beenden." Seelenlos' Kommentar (Auszug): "Selbstverständlich wurden die gerügten, tatsächlich auf meine Kappe gehenden Tippfehler (plus übrigens - peinlich, peinlich - 2 weitere ebensolche) noch gleichentags korrigiert. [ ] Gerade Ihre Rüge bzw. der darin enthaltene von Ihnen unterschriebene Schreibfehler (S. 1, 3. Abschnitt, Zeile 4: "mindestens" ohne "s") beweist jedoch, dass auch bei den Bezirksgefängnissen trotz bezahlten Personals nicht immer alles top ist - auch wenn u.a. Dr. Holy, seines Zeichens Amtsarzt im Flughafengefängnis, oft und gern das Gegenteil behauptet, und Sie dies auch so unterschreiben und weiterreichen. Ich erlaube mir deshalb festzuhalten, dass Schreibfehler zwar ärgerlich sein können, ansonsten jedoch in der Regel niemandem wirklich wehtun. Anders verhält es sich bekanntlich u.a. mit Verweigern von Heilmitteln, ärztlichem Beistand, gesundem Essen und genügend Schlaf, wie es zumindest im Flughafengefängnis gang und gäbe ist - von der systematischen Schikane und dem täglichen Rassismus mal ganz zu schweigen." Ach ja, und von wegen "definitiv beenden": |
Trotzdem hat er nun erneut Rekurs
eingereicht - weil es besser sei, dies jetzt zu tun, als wenn er das
nächste Mal sitze, zur Abwechslung vielleicht mal wegen verbotener
Musik.
Nebst den bereits im ursprünglichen Rekurs vom 9.4. gestellten Anträgen geht's natürlich auch wieder um die Verweigerung ärztlicher Versorgung im Flughafengefängnis: "3.) Ich beantrage
deshalb zusätzlich, diesen beschämenden Ungereimtheiten betreffend
a) Weiterleitung/Nichterhalt Arztzeugnis, b) Nichtzulassung
zur Arztvisite am 21.3. sowie am 28.3., sowie c) Verschleppung
Bewilligung/Erhalt von Vitamintabletten, Zusatznahrung sowie Medikamente
und Heilmittel laut Arztzeugnis endlich einmal auf den Grund zu gehen,
bevor noch mehrere Menschen bleibende Schäden erleiden. (Würde im Flughafengefängnis ja auch in der Abteilung U-Haft und Vollzug wohl eh wieder bloss sagen wir mal einen Albaner treffen. Keine Angst, war bloss n Witz - wie sie dort unter gewissen Aufsehern bekanntermassen üblich sind. Hahaha.) Somit liegt der Ball wieder einmal bei der Justizdirektion... Fortsetzung folgt! |
Wegen wiederholter Missachtung des Tanzverbots an "hohen Feiertagen" wurde ein Veranstalter neulich zu 15'000.- Busse plus 2 Monate unbedingt verurteilt und wartet nun auf die 2. Auflage seines Prozesses vor Obergericht. (Leider taugt der betreffende Kandidat für das Amt des Zürcher Stadtpräsidenten Etienne 2002 schlecht als Gallionsfigur für eine bessere Gesellschaft, sondern ist im Gegenteil bekannt als Abzocker mit der Spezialität, Leute zu bescheissen, die noch weniger Kohle haben als er selbst. Auch wir von SSI können hierzu ein Liedchen singen, hat er doch uns für Flugblätter in Sachen Party- und Dezibel-Zensur zugesicherte (und auch aus der Party-Kasse ausbezahlt bekommene) Druckkosten stattdessen lieber munter in die eigene Tasche gesteckt, und dies sei kein Einzelfall). Weitere Infos
auch sonst über Parties gibt's u.a. bei
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Die Eingangsbestätigung der Justizdirektion für meinen Rekurs vom 12.8. Herr Spirig vom Amt für Justizvollzug muss nun nochmal über die Bücher und hat Frist bis 17. September für eine erneute Stellungnahme betreffend mein einerseits vom Vollzugszentrum Urdorf "weitergereichtes", im Flughafengefängnis scheints jedoch nie angekommenes Arztzeugnis. Auch wenn kaum mehr anzunehmen ist, dass diesmal die Wahrheit ans Licht kommt, sind wir doch gespannt auf die neuesten Ausreden. Fortsetzung folgt! |
Das Ende des Rechtsweges |