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Staatsanwaltschaft Zürich
zHd. Dr. H. Müller, I. Staatsanwalt
Postfach
8023 Zürich
 

Zürich, den 30.11.01
 

Strafanzeige v. 21.10.01 gegen Gerhard Lips u.a. wegen Begünstigung etc. (BAZ Varia 885/01)
 
 
Sehr geehrter Herr Dr. Müller
 
mit Schreiben vom 29.10. wiesen Sie die BAZ an, eine Prüfung der Anhandnahme sowie allenfalls eine Untersuchung betreffend obiger Anzeige durchzuführen (108799.WEI/MU/GK/eb). Mit Schreiben vom 9.11. erhielt ich innert erfreulich kurzer Zeit Nachricht über die inzwischen erfolgte Prüfung. Leider erwecken jedoch die darin aufgeführten Resultate den dringenden Verdacht, die Prüfung sei durchgängig nicht mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt worden, streckenweise stellt sich m.E. sogar die Frage nach der Unvoreingenommenheit der prüfenden Instanz.
 

Beamter mit ausziehbarem Mehrweckstock
Mangelnde Sorgfalt: Die Bezirksanwältin führt zum Sachverhalt u.a. aus (Originalschreibweise): «Dass ein Beamter, der in "Chaoten-Aufmachung" an einem Polizeieinsatz teilnimmt, nicht die Ordonannz-Bewaffnung mit sich herumtragen kann, ist wohl klar.» Woher die Bezirksanwältin obgenannte Klarheit bezieht, würde mich in diesem Zusammenhang doch sehr interessieren. Tatsache ist nämlich, wie u.a. auch am letzten 1. Mai auf Fotos einwandfrei festzustellen war, dass auch Beamte in "Chaoten-Montur" mit Ordonnanzbewaffnung ausgerüstet waren – u.a. Dienstpistolen, Pfeffersprays, (ausziehbare) Mehrzweckstöcke – und zumindest letztere zwei Gattungen z.T. auch ausgiebig einsetzten, vgl. beiliegende Fotos. Weiter führt die Bezirksanwältin aus: «Welche Ersatzwaffen in solchen Fällen jeweils zugelassen werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber es ist sicher, dass ein Beamter im Einsatz Kraft seiner dienstlichen Stellung berechtigt ist, eine Waffe zu tragen, und insofern nicht an die üblichen Prozeduren der Waffengesetzgebung gebunden ist.»
   
  Spiel & Spass mit (v.l.n.r.) ausziehbarem
Mehrweckstock
, Pfefferspray und Stahlrute
(Bild: indymedia.ch 22.5.01)

Von "zugelassenen Ersatzwaffen" höre ich in diesem Zusammenhang das 1. Mal, bin jedoch immer gern bereit dazuzulernen. Stahlruten gehören aber auf alle Fälle laut Pressestelle Stadtpolizei nicht zur legalen Bewaffnung laut Dienstreglement, der Einsatz am 1. Mai sei "unerlaubt" erfolgt. Dass nun das Waffengesetz einen Freibrief für Polizeibeamte darstellen soll, sich privat à discrétion mit illegalen Waffen einzudecken und diese ohne rechtliche Absicherung nach Belieben einzusetzen, dünkt mich allerdings ziemlich gewagt und wohl kaum im Sinne des Gesetzgebers. Kaum ganz zufällig stützt die Bezirksanwältin jedoch hiermit die unhaltbare Behauptung Lips, Stahlruten bzw. deren privater Besitz sowie «unerlaubte[r] Einsatz» durch einen Polizeibeamten fielen «nicht unter das Waffengesetz» (TA 6.10.01), und trägt so statt zur Klärung der rechtlichen Situation aktiv zu deren Vernebelung bei. Symptomatisch, dass die Bezirksanwältin zur weiteren Begründung nicht beispielsweise konkret auf Gesetzestexte und Verordnungen zurückgreift, sondern auf Floskeln wie «meines Erachtens», «ich persönlich» oder «mit hoher Wahrscheinlichkeit». Ich kann nur hoffen, dass dies nicht den Standard der Arbeit bei der Bezirksanwaltschaft repräsentiert.
 


(Bild: TA 28.11.01)

Einseitige Verdächtigungen: Zweifel an der Objektivität der erfolgten Prüfung werden weiterhin genährt durch den Umstand, dass die Bezirksanwältin den Verdächtigten wiederholt einseitig in Schutz nimmt mit der einzigen Begründung, dass es sich dabei um einen «Jurist» und «Polizeioffizier» handelt, als ob er als solcher den Status der Unfehlbarkeit für sich in Anspruch nehmen könnte. So stellt sich für sie z.B. gar nie die Frage, ob Gerhard Lips die im Tages-Anzeiger vom 6.10. zitierte Aussage (aus welchen Gründen auch immer) getätigt haben könnte, sondern wenn hier jemand einen Fehler gemacht hat, dann kann es wohl nur der betreffende Journalist Erik Eitle gewesen sein. Dieser beteuerte jedoch gegenüber PigBrother, Lips Aussage nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgetreu zitiert zu haben, auch habe Lips sich nachträglich weder beklagt, noch nach einer Richtigstellung bzw. Gegendarstellung verlangt. Herr Casanova, Öffentlichkeitsbeauftragter der Vorsteherin des Polizeidepartementes, von PigBrother auf die Aussage Lips im Tages-Anzeiger hingewiesen, erklärte später auf Anfrage, Lips habe sich ihm gegenüber für diese Falschaussage «entschuldigt», wobei nie davon die Rede war, der Sicherheitspolizeichef sei falsch zitiert worden oder habe sich darüber beschwert. Somit steht die Bezirksanwältin mit ihrer lediglich durch Standesvorurteile belegten Behauptung allein auf weiter Flur, und es sei die Frage erlaubt, ob solches Vorgehen dem Rechtsstaat förderlich sei.
 
Aus diesen Gründen beantrage ich, die Bezirksanwaltschaft sei zu veranlassen, die Prüfung der Anhandnahme der Anzeige noch einmal durchzuführen, diesmal mit der gebotenen Sorgfalt und der nötigen Unvoreingenommenheit.
 
mit freundlichen Grüssen

Seelenlos (PV PigBrother)

[Unterschrift]


 
- Beilagen: Schreiben 9.11. BAZ, Ausdrucke Fotos (3 S.)

 

Am 3.12.01 hiess der Staatsanwalt den Rekurs gut und überwies den Fall erneut an die Bezirksanwältin.

Fortsetzung: Das Ende des Rechtsstaats

Dossier «STAHLRUTE LEGAL?»




No.  6'666'666'667

Dossier 1: "TRÄNENGAS"


Dossier 2: "GUMMIGESCHOSSE"

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