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An den Gemeinderat von Zürich

GR Nr. 2001 / 18

17.01.01

Interpellation von Balthasar Glättli (GRÜNE)

 

Die Kreuzplatz-Häuser bilden seit langem einen Gegenstand des öffentlichen Interesses. Bislang drehte sich die Auseinandersetzung vor alIem um die Frage des Abbruchs der alten Kreuzplatz-Häuser, die, obwohl wichtige Zeitzeugen für die Entwicklung der Stadt Zürich, einem Neubauprojekt weichen sollen.

Stadtrat und Bauherrschaft haben eine empfindliche Niederlage erlitten, als die Zürcher Stimmbevölkerung das erste Neubauprojekt an der Urne verworfen hat. Seither bleibt nichts unversucht, um allen rechtlich und politisch offenen Fragen zum Trotz - erwähnt seien nur der Rekurs des Heimatschutzes und die städtische Volksinitiative von Heimatschutz, Verein Denk Mal Kreuzplatz und GRÜNEN - das Projekt so rasch als möglich voranzutreiben.
 

In diesem Kontext betrachtet, stellen sich zum Vorgehen der Polizei vom Sommer 2000 in einem der betroffenen Häuser (vgl. dazu u.a. den Tages-Anzeiger vom12.1.2001) besondere Fragen. Ich ersuche den Stadtrat daher um Beantwortung der folgenden Fragen:
 

1. Wie begründet der Stadtrat den Einsatz der Polizei in besagtem Haus, der offensichtlich zu Gunsten einer privaten Firma erfolgt zu sein scheint?
 

2. Hält der Stadtrat den Einsatz der Polizei generell für notwendig und verhältnismässig um Bauleuten einer privaten Firma den Zugang zu einer privaten Liegenschaft zu sichern? Wenn nein: Gibt es aus Sicht des Stadtrates Ausnahmefälle in denen ein derart massiver Einsatz - immerhin waren 12 Beamte beteiligt - notwendig und verhältnismässig ist? Was sind die Kriterien?
 

3. Trifft es zu, dass die Polizei sich in der geschilderten unverhältnismässigen Weise Zugang zum Haus verschafft und dass die Polizei sich offensichtlich bei Weitem nicht auf die den BewohnerInnen der Liegenschaft genannten "Sicherungsaufgaben für den Bautrupp" beschränkte, sondern eine eigentliche Hausdurchsuchung inkl. Beschlagnahmung von Gegenständen und Fotografieren von Räumlichkeiten vorgenommen hat - dies ohne Vorliegen eines Durchsuchungsbefehls? Wie stellt sich der Stadtrat dazu?
 

4. Auf welche rechtlichen Grundlagen stützt sich das besagte Vorgehen?
 

5. Hält es der Stadtrat ebenfalls für unzumutbar, dass vom Einsatz und den beschlagnahmten Gegenständen kein Protokoll erstellt wurde und dem Vernehmen nach ein Teil dieser Gegenstände nicht zurückgegeben, sondern kurzerhand vernichtet wurde?
 

6. Was gedenkt der Stadtrat zu unternehmen, damit solche Vorfälle in Zukunft unterbleiben und die Rechtssicherheit für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Zürich gewahrt bleibt?
[Unterschrift]

 




No.  6'666'667

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