D e r   " F a l l   B L U T G E I L "
V o r s i c h t   R e a l s a t i r e !
S t r a f a n t r a g :    4    M o n a t e    G e f ä n g n i s
 Originalwortlaut der Anklageschrift mit sämtlichen Schreibfehlern!

 

BEZIRKSANWALTSCHAFT ZÜRICH


B./Unt.Nr. C-10/93/19906                          25. April 1994
 
 

ANKLAGESCHRIFT
 
an den Bezirksgericht Zürich
Kollegialgericht
 
            In Sachen

Bezirksanwaltschaft Zürich 
(Abteilung C, Büro 10, BA Dr. iur. J. Boll)

Anklägerin

gegen

[…]

  

Angeklagte 

[…]

    
betreffend Gewaltdarstellun
gen 
  

erhebe ich folgende 

 

- 3 - 

  

A N K L A G E

  

Die Angeklagten Seelenlos, Ärger, Polmos Stan und Zadroga Zia haben 

  

Ton und Bildaufnahmen, die, ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen eindringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen,

hergestellt, gelagert, in Verkehr gebracht, angepriesen, ausgestellt, angeboten, gezeigt, überlassen oder zugänglich gemacht

  

indem sie

 

aufgrund gemeinsamer Planung und in gleich massgeblichem Zusammenwirken, wobei jeder mit den Teilhandlungen des anderen einverstanden war,

 

 

 

folgendes taten: 

[…]  

Die Angeklagten haben die ihnen zur Last gelegten Handlungen in der Absicht vorgenommen, den lediglich in Ansätzen auszumachenden Handlungsablauf ohne eigentlich wirklichen Sinnzusammenhang und ohne nennenswerten parodistischen, satirischen oder ernsthaft sozialkritischen Hintergrund lediglich in einer Aneinanderreihung von sich bis zur Ekstase steigernden Brutalitätsszenen erschöpfen zu lassen,


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wobei die Insistenz auf Details und die oftmals mehrere Sekunden dauernden Nahaufnahmen von besonders grausamen Szenen den Darstellungen einen erschreckend realistischen Eindruck verleihen.

Dieser wird durch die Verwendung von täuschend echt anmutenden Filmutensilien wie u.a. selbsthersgestellte Uniformen, Waffen sowie einer synthetischen Unterschenkelatrappe noch verstärkt.

Die Dauer und Intensität, aber auch die Wiederholung der durch die sadistischen Peinigern den Opfern mit absoluter Gefühlskälte und Erbarmungslosigkeit zugefügten körperlichen Leiden und die entsprechende Geräuschkulisse vermögen unschwer ins Bewusstsein eines neutralen Betrachters einzudringen und bei ihm einen nicht leicht zu vergessenden Eindruck zu hinterlassen. 


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-  4 - 
 

Dabei sind insbesondere die folgenden Filmausschnitte von äusserst brutalen Gewaltszenen gekennzeichnet:

 

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