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Seelenlos 
z.Z. Flughafengefängnis 
Abt. Strafvollzug 
Postfach 
8058 Zürich 
    Justizvollzug des Kantons Zürich   
zH Geschäftsleitung   
Stauffacherstr. 94/96   
8090 Zürich   
    Zürich, den 26.3.00
Beschwerde gegen Leitung Vollzugszentrum Urdorf    
    
Sehr geehrte Damen und Herren   

wie ich von Herrn Dallevale hier im Haus erfahren musste, wurden seitens Urdorf keine (oder nur äusserst unvollständige) Akten über mich hierher weitergeleitet. 
Dies betrifft nicht nur, aber insbesondere mein Gesuch um Selbstbeschäftigung (gemäss § 74 Verordnung Bezirksgefängnisse) vom 19.02., sowie das von Dr. Walser am 17.03. zHd. VZ Urdorf gefaxte Arztzeugnis. 

Es ist offensichtlich, dass es sich hierbei um Dokumente handelt, die nicht Urdorf im speziellen, sondern meine Haftezeit ganz allgemein betreffen und die deshalb auf jeden Fall hätten übermittelt werden müssen. 

Durch dieses mutwillige Unterlassen der gebotenen Sorgfaltspflicht seitens VZ Urdorf, sind mir hier diverse gewichtige Nachteile widerfahren, die in krassem Gegensatz zu diversen Bestimmungen stehen. 

Gerne erwarte ich hierzu Ihre Stellungnahme innert nützlicher Frist. 

Ferner weise ich darauf hin, dass ich bezüglich meiner Beschwerde vom 19.03. immer noch auf Ihre Stellungnahme warte. Bezüglich der verspäteten Zustellung weise ich Sie darauf hin, dass Ihr Faxgerät (im Gegensatz zu dem meiner Anwältin) sowohl am 19.03. abends wie auch am 20.03. nach 08 Uhr morgens nicht empfangsbereit war. 
In der Hoffnung, dass Sie mich nicht durch weiteres Ausbleiben einer Stellungnahme zu weiteren rechtlichen Schritten zwingen, verbleibe ich 

mit freundlichen Grüssen   
   

Seelenlos 
   
   

Kopie an RA

 
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