Seelenlos
z.Z. Flughafengefängnis Abt. Strafvollzug Postfach 8058 Zürich zH Geschäftsleitung Stauffacherstr. 94/96 8090 Zürich Sehr geehrte Damen und Herren wie ich von Herrn Dallevale hier im Haus
erfahren musste, wurden seitens Urdorf keine (oder nur äusserst unvollständige)
Akten über mich hierher weitergeleitet.
Es ist offensichtlich, dass es sich hierbei um Dokumente handelt, die nicht Urdorf im speziellen, sondern meine Haftezeit ganz allgemein betreffen und die deshalb auf jeden Fall hätten übermittelt werden müssen. Durch dieses mutwillige Unterlassen der gebotenen Sorgfaltspflicht seitens VZ Urdorf, sind mir hier diverse gewichtige Nachteile widerfahren, die in krassem Gegensatz zu diversen Bestimmungen stehen. Gerne erwarte ich hierzu Ihre Stellungnahme innert nützlicher Frist. Ferner weise ich darauf hin, dass ich bezüglich
meiner Beschwerde vom 19.03. immer noch auf
Ihre Stellungnahme warte. Bezüglich der verspäteten Zustellung
weise ich Sie darauf hin, dass Ihr Faxgerät (im Gegensatz zu dem meiner
Anwältin) sowohl am 19.03. abends wie auch am 20.03. nach 08 Uhr morgens
nicht empfangsbereit war.
mit freundlichen Grüssen
Seelenlos
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