Seelenlos c/o SSI
Pf 2122
8031 Zürich
Justizdirektion des
Kantons Zürich
Pf
8090 Zürich
Zürich, den 12.8.00
Rekurs gegen Beschwerdeantwort
Direktion Gefängnisse 4.7.00
Sehr geehrte Damen und Herren
1.) Nachdem
mit der nun vorliegenden Beschwerdeantwort der Form hoffentlich Genüge
getan ist, erlaube ich mir, Ihnen meinen Rekurs vom 9.4.00 erneut
zur materiellen Bearbeitung einzureichen. Da betreffend der mir für
die bewilligte Selbstbeschäftigung verweigerten Bücher und
Zeitschriften in der Beschwerdeantwort nichts Gegenteiliges steht, gehe
ich nach wie vor davon aus, dass diesbezüglich (wie auch betreffend
PC) sämtliche Anstrengungen unternommen wurden, mir im Rahmen der
einschlägigen Verordnungen entgegenzukommen, so dass das bei mir
angewandte Verfahren als allgemeine Praxis derselben betrachtet werden
kann. Ebendiese Praxis hätte ich nun gerne von Ihnen überprüft
und allenfalls bestätigt, was ich hiermit beantrage. Leider
sehe ich auch nach der nun vorliegenden Beschwerdeantwort keinen Grund
von meinen ursprünglich gestellten Anträgen abzuweichen (siehe
dort), weshalb ich sie hiermit erneut stelle.
(Auch an den von mir nach
bestem Wissen und Gewissen geschilderten Tatsachen u.a. betreffend Bücherbezug
aus der Gefängnisbibliothek halte ich weiterhin fest. Ob akzeptabel
oder nicht, leider sind solche "Leistungen" und auf "keinerlei
Absicht" beruhende "Zufälle" im Flughafengefängnis schlicht
Alltag.
Zum Vorwurf, ich hätte
dies nicht kommuniziert, erlaube ich mir folgendes festzuhalten: Wie
in der Beschwerde beschrieben, habe ich den misslichen Fortgang meines
Bibliotheksbezugs insgesamt 3x per Hausbrief zusätzlich reklamiert
und damit, wie ich glaubte, auch kommuniziert. Darüber hinaus bot
ich ebenfalls per Hausbrief an, den fehlerhaften Bibliothekskatalog
im Rahmen meiner Selbstbeschäftigung nach Möglichkeit zu verbessern.
Leider erhielt ich auch darauf nie eine Rückmeldung.
Dass
nun zu guter Letzt mir der Vorwurf mangelnder Kommunikation gemacht
wird, muss ich ich deshalb in dieser Form mit aller Bestimmtheit klar
zurückweisen.
Es
trifft hingegen zu, dass ich während der bis am 9.4. erfolgten
Besprechungen mit Herr Rohner und Herr Dalla Valle betreffend Selbstbeschäftigung
und Gesundheit es mutwillig versäumte, sie auch noch aus dem Stegreif
mit einem Auszug aus all den 100 anderen "Zufällen" zu behelligen.
Auch versäumte ich, bei jedem "Zufall" unverzüglich nach Herr
Rohner persönlich zu klingeln. Ich hoffe, es wird mir künftig
eine Lehre sein - und diese mir nicht eines Tages "zufällig"
wiederum zum Vorwurf gereichen.)
2.) Als
wahrheitsliebender Mensch kann ich die Stellungnahmen betreffend "Verpflegung"
und "Gesundheitspflege" nicht stillschweigend auf sich beruhen lassen,
zumal sie auch anderen mir erteilten offiziellen Stellungnahmen seitens
VZ Urdorf bzw Amt für Justizvollzug diametral widersprechen.
Um es vorwegzunehmen: Es
entzieht sich meiner Kenntnis, an welcher Stelle zwischen Vollzugszentrum
Urdorf und Flughafengefängnis mein Arztzeugnis scheints aus den
übrigen Akten verschwand. Trotzdem hätte es klar jeder einzelne
Beteiligte in der Hand gehabt, diesen Misstand (und auch andere)
jederzeit zu ändern. Dass sie es stattdessen vorzogen, auf dem
Buckel meiner angeschlagenen Gesundheit ein lustiges kleines makaberes
Spiel mit echtem Blut und echten Schmerzen zu inszenieren (und dies
höchstwahrscheinlich heute mit anderen wehrlosen Opfern immer noch
tun), erschüttert und empört mich nach wie vor.
Wie ich im Flughafengefängnis
schon Herr Rohner (mehrfach, auch schriftlich) kommunizierte: Dass man
im Gefängnis von gewissen Aufsehern systematisch schikaniert wird,
ist bestimmt kein Spass. Dass dabei u.a. auch schon mal ein Artzeugnis
unterwegs verloren geht, tut noch niemandem unmittelbar weh. Dass hingegen
Dr. Holy, der den hippokratischen Eid geschworen hat, dies als Anlass
nimmt, mir Medikamente und Zusatznahrung während Tagen bis Wochen
zu verweigern (Vitamintabletten wurden mir 1 Woche lang vorenthalten,
frische Früchte 2 Wochen und weitere Zusatznahrung aus gesundheitlichen
Gründen gar 3 Wochen) mit der Begründung "Sie wollen hier
sowieso nur den Leuten das Leben schwer machen", und nachher noch die
Schuld auf mich abwälzen will u.a. mit der tatsachenwidrigen Behauptung,
ich hätte es vorgezogen, nicht zur Arztvisite zu erscheinen, nachdem
ich mehrfach trotz ordnungsgemässer Anmeldung schlicht
n i c h t z u
g e l a s s e n wurde (siehe unten), gibt der ganzen Angelegenheit
in meinen Augen jedoch nochmals eine ganz andere Dimension.
Leider lassen auch die übrigen
versammelten Ausflüchte, Beschönigungen, Auslassungen, Verdrehungen
usw. kaum einen anderen Schluss zu, als dass es sich hierbei im Flughafengefängnis
- ob akzeptabel oder nicht - wiederum weder um Zu- noch um Einzelfälle
handelt (Bei
den in Times gesetzten Textstellen handelt es sich um Auszüge aus
der hiermit angefochtenen Beschwerdeantwort der Direktion Gefängnisse
vom 4.7., S. 2):
Verpflegung
§42
der Verordnung über die Bezirksgefängnisse
Sonderkost
Für
die Frage zusätzlicher Kost war der Gefängnisarzt zuständig.
Ihr Hausarzt Dr. W. faxte mit Datum 27. März 2000 zuhanden des
Flughafengefängnisses eine Empfehlung, welche sich [unter
anderem, siehe unten] auf
Ihre Verpflegung bezog. [Zunächst
hatte mein Hausarzt diese "Empfehlung" am 17.3. zHd Urdorf gefaxt. Laut
einer Beschwerdeantwort 25.04.00 von Herr A. Spirig, Justizvollzug,
wurde mir betreffend meiner Beschwerde vom 26.03.00, "dass dem
Flughafengefängnis nicht alle von Ihnen beigebrachten Unterlagen
übergeben wurden (...) insbesondere ein Gesuch um Selbstbeschäftigung
und ein Arztzeugnis von Dr. W." (vgl Beschwerdeantwort vom 4.04.00,
S. 1, 2.) abschliessend mitgeteilt: "Das Vollzugszentrum hat die
Akten weitergeleitet." (Beschwerdeantwort Amt für Justizvollzug
25.04.00, S. 1, 1. Ziff. 2) Im Flughafengefängnis wäscht man
sich nun ebenfalls die Hände in Unschuld - weil das Arztzeugnis
scheints doch nicht mit den Akten dort ankam, sondern erst am 27.3.,
als mein Hausarzt auf mein Betreiben hin erneut eine Kopie zHd Flughafengefängnis
faxte. Wem soll ich nun glauben?]
Anlässlich
der regulären Arztvisite vom 28. März war es dem Arzt nicht
möglich, sich mit Ihnen diesbezüglich zu unterhalten, da sie
einem Besuchstermin den Vorzug gaben. [Der
Ausdruck "den Vorzug geben" suggeriert, dass ich eine Wahl zwischen
zwei mir bekannten Alternativen getroffen hätte. Tatsache ist,
dass dieser "Vorzug" ohne mein Wissen über meinen Kopf hinweg bestimmt
wurde. Aus "prinzipiellen" Gründen, wie mir der Arztgehilfe nachträglich
erklärte. So nebenbei war der Besuchstermin dem Flughafengefängnis
schon seit Tagen bekannt.]
Gesundheitspflege
und Betreung
§
48 der Verordnung über die Bezirksgefängnisse
Ärztliche
Behandlung
Am
Mittag des 20. März 2000 wurden Sie dem Flughafengefängnis
zugeführt und vom internen Pflegedienst visitiert. [Dabei
wurde mir eröffnet, vor der Arztvisite könne nichts entschieden
werden. Ich würde jedoch am 21. zur Arztvisite zugelassen (siehe
unten).]
Am
22. März wurden Sie durch unseren Gefängnisarzt notfallmässig
besucht. ["Notfallmässig",
tönt gut. Da denkt man gleich nicht mehr daran, dass ich tags zuvor
zur o r d e n t l i c h e n Visite trotz ordnungsgemässer
Anmeldung durch den Krankenpfleger plus schriftlichen Antrag per Hausbrief
"irrtümlich" n i c h t z
u g e l a s s e n wurde. Natürlich ein weiterer reiner Zufall,
wofür sich Herr Rohner übrigens auch korrekt entschuldigt
hatte.] Dieser entschied,
Ihnen künftig vegetarische Kost zu verabreichen. [Darüberhinaus
wurden mir mangels "weitergeleitetem" Arztzeugnis einzig die vom Hausarzt
mitgegebenen Vitamintabletten zwar bewilligt, jedoch (zufällig?)
auch am nächsten Tag immer noch n
i c h t a u s g e h ä n d i g t - Begründung:
"Schreiben Sie erst nochmal einen Hausbrief". Sämtliche Zusatznahrung
und Utensilien fürs physiotherapeutische Rückentraining wurden
mir hingegen von Dr. Holy während der ersten Wochen v e r
w e i g e r t .]
Nach
dem am 27. März 2000 eingetroffenen Fax [siehe
oben] und der am 28. nicht
zustande gekommenen Arztvisite [siehe
oben] sah Sie unser Gefängnisarzt
nochmals anlässlich der regulären Visite vom 31. März
2000; Medikamente wurden keine verschrieben. [Hingegen
wurde mir mit nur 2-wöchiger Verspätung plötzlich doch
noch Zusatznahrung und homöopathische Medikamente sowie alternative
Heilmittel bewilligt - deren Beschaffung teilweise jedoch nochmals bescheidene
kurzweilige 7 Tage in Anspruch nahm, da der betreffende Mitarbeiter
(zufällig) einen erkrankten Kollegen vertreten musste, wofür
sich Herr Dalla Valle auch korrekt bereits im Voraus (!) entschuldigte.
Die inzwischen ebenfalls nach nur 2 Wochen bewilligten (spärlichen)
Utensilien fürs physiotherapeutische Rückentraining sollte
ich (rein zufällig?) grad mal während des Nachtessens erhalten.]
Mit
Datum 5. April 2000 trafen Medikamente Ihres Hausarztes Dr. W. im Flughafengefängnis
ein; diese wurden Ihnen gleichentags zur Verfügung gestellt.[Wohlbemerkt
auch nur, weil ich - inzwischen aus Schaden klug - "zufällig" noch
eine Kopie des Arztzeugnisses in der Zelle hatte, in welchem das Medikament
aufgeführt war. Ich musste hierbei das Zeugnis der aushändigenden
Person zum Kopieren überlassen, um das Medikament noch am gleichen
Tag erhalten zu können.]
3.)
Ich beantrage deshalb zusätzlich, diesen beschämenden Ungereimtheiten
betreffend a) Weiterleitung/Nichterhalt Arztzeugnis, b) Nichtzulassung
zur Arztvisite am 21.3. sowie am 28.3., sowie c) Verschleppung Bewilligung/Erhalt
von Vitamintabletten, Zusatznahrung sowie Medikamente und Heilmittel
laut Arztzeugnis endlich einmal auf den Grund zu gehen, bevor noch mehrere
Menschen bleibende Schäden erleiden. Oder müssen erst Gefangene
sterben wie bei den Ausschaffungen???
Ich bitte Sie deshalb höflichst,
meine Anträge inkl. Begründung objektiv zu prüfen. Falls
nötig, kann ich oben zitierte Schreiben auf Wunsch jederzeit in
Kopie nachreichen.
Mit freundlichen Grüssen
Seelenlos
Beilage: - Der angefochtene
Entscheid der Direktion Gefängnisse vom 4.7.
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