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Seelenlos c/o SSI
Pf 2122
8031 Zürich
 

            Justizdirektion des Kantons Zürich 
            Pf 
            8090 Zürich
Zürich, den 12.8.00 

Rekurs gegen Beschwerdeantwort Direktion Gefängnisse 4.7.00

Sehr geehrte Damen und Herren

1.)    Nachdem mit der nun vorliegenden Beschwerdeantwort der Form hoffentlich Genüge getan ist, erlaube ich mir, Ihnen meinen Rekurs vom 9.4.00  erneut zur materiellen Bearbeitung einzureichen. Da betreffend der mir für die bewilligte Selbstbeschäftigung verweigerten Bücher und Zeitschriften in der Beschwerdeantwort nichts Gegenteiliges steht, gehe ich nach wie vor davon aus, dass diesbezüglich (wie auch betreffend PC) sämtliche Anstrengungen unternommen wurden, mir im Rahmen der einschlägigen Verordnungen entgegenzukommen, so dass das bei mir angewandte Verfahren als allgemeine Praxis derselben betrachtet werden kann. Ebendiese Praxis hätte ich nun gerne von Ihnen überprüft und allenfalls bestätigt, was ich hiermit beantrage. Leider sehe ich auch nach der nun vorliegenden Beschwerdeantwort keinen Grund von meinen ursprünglich gestellten Anträgen abzuweichen (siehe dort), weshalb ich sie hiermit erneut stelle.

(Auch an den von mir nach bestem Wissen und Gewissen geschilderten Tatsachen u.a. betreffend Bücherbezug aus der Gefängnisbibliothek halte ich weiterhin fest. Ob akzeptabel oder nicht, leider sind solche "Leistungen"  und auf "keinerlei Absicht" beruhende "Zufälle" im Flughafengefängnis schlicht Alltag.
Zum Vorwurf, ich hätte dies nicht kommuniziert, erlaube ich mir folgendes festzuhalten: Wie in der Beschwerde beschrieben, habe ich den misslichen Fortgang meines Bibliotheksbezugs insgesamt 3x per Hausbrief zusätzlich reklamiert und damit, wie ich glaubte, auch kommuniziert. Darüber hinaus bot ich ebenfalls per Hausbrief an, den fehlerhaften Bibliothekskatalog im Rahmen meiner Selbstbeschäftigung nach Möglichkeit zu verbessern. Leider erhielt ich auch darauf nie eine Rückmeldung. 
Dass nun zu guter Letzt mir der Vorwurf mangelnder Kommunikation gemacht wird, muss ich ich deshalb in dieser Form mit aller Bestimmtheit klar zurückweisen. 
Es trifft hingegen zu, dass ich während der bis am 9.4. erfolgten Besprechungen mit Herr Rohner und Herr Dalla Valle betreffend Selbstbeschäftigung und Gesundheit es mutwillig versäumte, sie auch noch aus dem Stegreif mit einem Auszug aus all den 100 anderen "Zufällen" zu behelligen. Auch versäumte ich, bei jedem "Zufall" unverzüglich nach Herr Rohner persönlich zu klingeln. Ich hoffe, es wird mir künftig eine Lehre sein -  und diese mir nicht eines Tages "zufällig"  wiederum zum Vorwurf gereichen.) 
 

2.)    Als wahrheitsliebender Mensch kann ich die Stellungnahmen betreffend "Verpflegung" und "Gesundheitspflege" nicht stillschweigend auf sich beruhen lassen, zumal sie auch anderen mir erteilten offiziellen Stellungnahmen seitens VZ Urdorf bzw Amt für Justizvollzug diametral widersprechen.
 
Um es vorwegzunehmen: Es entzieht sich meiner Kenntnis, an welcher Stelle zwischen Vollzugszentrum Urdorf und Flughafengefängnis mein Arztzeugnis scheints aus den übrigen Akten verschwand. Trotzdem hätte es klar jeder einzelne Beteiligte in der Hand gehabt, diesen Misstand (und auch  andere) jederzeit zu ändern. Dass sie es stattdessen vorzogen, auf dem Buckel meiner angeschlagenen Gesundheit ein lustiges kleines makaberes Spiel mit echtem Blut und echten Schmerzen zu inszenieren (und dies höchstwahrscheinlich heute mit anderen wehrlosen Opfern immer noch tun), erschüttert und empört mich nach wie vor.

Wie ich im Flughafengefängnis schon Herr Rohner (mehrfach, auch schriftlich) kommunizierte: Dass man im Gefängnis von gewissen Aufsehern systematisch schikaniert wird, ist bestimmt kein Spass. Dass dabei u.a. auch schon mal ein Artzeugnis unterwegs verloren geht, tut noch niemandem unmittelbar weh. Dass hingegen Dr. Holy, der den hippokratischen Eid geschworen hat, dies als Anlass nimmt, mir Medikamente und Zusatznahrung während Tagen bis Wochen zu verweigern (Vitamintabletten wurden mir 1 Woche lang vorenthalten, frische Früchte 2 Wochen und weitere Zusatznahrung aus gesundheitlichen Gründen gar 3 Wochen) mit der Begründung "Sie wollen hier sowieso nur den Leuten das Leben schwer machen", und nachher noch die Schuld auf mich abwälzen will u.a. mit der tatsachenwidrigen Behauptung, ich hätte es vorgezogen, nicht zur Arztvisite zu erscheinen, nachdem ich mehrfach trotz ordnungsgemässer Anmeldung schlicht 
n i c h t   z u g e l a s s e n  wurde (siehe unten), gibt der ganzen Angelegenheit in meinen Augen jedoch nochmals eine ganz andere Dimension.

Leider lassen auch die übrigen versammelten Ausflüchte, Beschönigungen, Auslassungen, Verdrehungen usw. kaum einen anderen Schluss zu, als dass es sich hierbei im Flughafengefängnis - ob akzeptabel oder nicht - wiederum weder um Zu- noch um Einzelfälle handelt (Bei den in Times gesetzten Textstellen handelt es sich um Auszüge aus der hiermit angefochtenen Beschwerdeantwort der Direktion Gefängnisse vom 4.7., S. 2):
 

Verpflegung
§42 der Verordnung über die Bezirksgefängnisse
 
Sonderkost
Für die Frage zusätzlicher Kost war der Gefängnisarzt zuständig. Ihr Hausarzt Dr. W. faxte mit Datum 27. März 2000 zuhanden des Flughafengefängnisses eine Empfehlung, welche sich [unter anderem, siehe unten] auf Ihre Verpflegung bezog. [Zunächst hatte mein Hausarzt diese "Empfehlung" am 17.3. zHd Urdorf gefaxt. Laut einer Beschwerdeantwort 25.04.00 von Herr A. Spirig, Justizvollzug, wurde mir  betreffend meiner Beschwerde vom 26.03.00, "dass dem Flughafengefängnis nicht alle von Ihnen beigebrachten Unterlagen übergeben wurden (...) insbesondere ein Gesuch um Selbstbeschäftigung und ein Arztzeugnis von Dr. W." (vgl Beschwerdeantwort vom 4.04.00, S. 1, 2.)  abschliessend mitgeteilt: "Das Vollzugszentrum hat die Akten weitergeleitet." (Beschwerdeantwort Amt für Justizvollzug 25.04.00, S. 1, 1. Ziff. 2) Im Flughafengefängnis wäscht man sich nun ebenfalls die Hände in Unschuld -  weil das Arztzeugnis scheints doch nicht mit den Akten dort ankam, sondern erst am 27.3., als mein Hausarzt auf mein Betreiben hin erneut eine Kopie zHd Flughafengefängnis faxte. Wem soll ich nun glauben?] 

Anlässlich der regulären Arztvisite vom 28. März war es dem Arzt nicht möglich, sich mit Ihnen diesbezüglich zu unterhalten, da sie einem Besuchstermin den Vorzug gaben. [Der Ausdruck "den Vorzug geben" suggeriert, dass ich eine Wahl zwischen zwei mir bekannten Alternativen getroffen hätte. Tatsache ist, dass dieser "Vorzug" ohne mein Wissen über meinen Kopf hinweg bestimmt wurde. Aus "prinzipiellen" Gründen, wie mir der Arztgehilfe nachträglich erklärte. So nebenbei war der Besuchstermin dem Flughafengefängnis schon seit Tagen bekannt.] 
 

Gesundheitspflege und Betreung 
§ 48 der Verordnung über die Bezirksgefängnisse
 
Ärztliche Behandlung
Am Mittag des 20. März 2000 wurden Sie dem Flughafengefängnis zugeführt und vom internen Pflegedienst visitiert. [Dabei wurde mir eröffnet, vor der Arztvisite könne nichts entschieden werden. Ich würde jedoch am 21. zur Arztvisite zugelassen (siehe unten).]

Am 22. März wurden Sie durch unseren Gefängnisarzt notfallmässig besucht. ["Notfallmässig", tönt gut. Da denkt man gleich nicht mehr daran, dass ich tags zuvor zur  o r d e n t l i c h e n  Visite trotz ordnungsgemässer Anmeldung durch den Krankenpfleger plus schriftlichen Antrag per Hausbrief "irrtümlich"  n i c h t   z u g e l a s s e n  wurde. Natürlich ein weiterer reiner Zufall, wofür sich Herr Rohner übrigens auch korrekt entschuldigt hatte.] Dieser entschied, Ihnen künftig vegetarische Kost zu verabreichen. [Darüberhinaus wurden mir mangels "weitergeleitetem" Arztzeugnis einzig die vom Hausarzt mitgegebenen Vitamintabletten zwar bewilligt, jedoch (zufällig?) auch am nächsten Tag immer noch  n i c h t   a u s g e h ä n d i g t   - Begründung: "Schreiben Sie erst nochmal einen Hausbrief". Sämtliche Zusatznahrung und Utensilien fürs physiotherapeutische Rückentraining wurden mir hingegen von Dr. Holy während der ersten Wochen  v e r w e i g e r t .]  

Nach dem am 27. März 2000 eingetroffenen Fax [siehe oben] und der am 28. nicht zustande gekommenen Arztvisite [siehe oben] sah Sie unser Gefängnisarzt nochmals anlässlich der regulären Visite vom 31. März 2000; Medikamente wurden keine verschrieben. [Hingegen wurde mir mit nur 2-wöchiger Verspätung plötzlich doch noch Zusatznahrung und homöopathische Medikamente sowie alternative Heilmittel bewilligt - deren Beschaffung teilweise jedoch nochmals bescheidene kurzweilige 7 Tage in Anspruch nahm, da der betreffende Mitarbeiter (zufällig) einen erkrankten Kollegen vertreten musste, wofür sich Herr Dalla Valle auch korrekt bereits im Voraus (!) entschuldigte. Die inzwischen ebenfalls nach nur 2 Wochen bewilligten (spärlichen) Utensilien fürs physiotherapeutische Rückentraining sollte ich (rein zufällig?) grad mal während des Nachtessens erhalten.] 

Mit Datum 5. April 2000 trafen Medikamente Ihres Hausarztes Dr. W. im Flughafengefängnis ein; diese wurden Ihnen gleichentags zur Verfügung gestellt.[Wohlbemerkt auch nur, weil ich - inzwischen aus Schaden klug - "zufällig" noch eine Kopie des Arztzeugnisses in der Zelle hatte, in welchem das Medikament aufgeführt war. Ich musste hierbei das Zeugnis der aushändigenden Person zum Kopieren überlassen, um das Medikament noch am gleichen Tag erhalten zu können.]
 
 

3.)    Ich beantrage deshalb zusätzlich, diesen beschämenden Ungereimtheiten betreffend a) Weiterleitung/Nichterhalt Arztzeugnis, b) Nichtzulassung zur Arztvisite am 21.3. sowie am 28.3., sowie c) Verschleppung Bewilligung/Erhalt von Vitamintabletten, Zusatznahrung sowie Medikamente und Heilmittel laut Arztzeugnis endlich einmal auf den Grund zu gehen, bevor noch mehrere Menschen bleibende Schäden erleiden. Oder müssen erst Gefangene sterben wie bei den Ausschaffungen??? 

Ich bitte Sie deshalb höflichst, meine Anträge inkl. Begründung objektiv zu prüfen. Falls nötig, kann ich oben zitierte Schreiben auf Wunsch jederzeit in Kopie nachreichen.

Mit freundlichen Grüssen
 

Seelenlos
 

Beilage: - Der angefochtene Entscheid der Direktion Gefängnisse vom 4.7.

 



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