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>> "Tränengas"-Exzesse in Polizeikesseln 1980-2003
>> "Tränengas"-Folter und Medienzensur 1980 
>> Tod durch "Tränengas": Report 2002 
>> "Tränengas"-Todesfälle weltweit 1950-2002 
>> Verätzung 1. Mai 2001       >> Verätzungen WEF 2002
>> Report 2001      >> Report 2003
>> Typische Verletzungen bei Polizeieinsätzen / Doku S.91-2


D o s s i e r   1 : " T R Ä N E N G A S "
I n h a l t s v e r z e i c h n i s
 


>> PigBrother-Intro: "Tränengas" kann töten!

>> Abschussgeräte für "Tränengas"-Granaten 
     a)  - TW 73
     b)  - ARWEN 37

>> Tragbare "Tränengas"-Sprühgeräte
     a)  - umgebauter Flammenwerfer 40
     b)  - RW 99

Gruppe Gas der Vereinigung
unabhängiger ÄrztInnen der Region Zürich:
G A S R E P O R T

1. Einleitung
2. "Tränengase" = Reizkampfstoffe
a) Historischer Ueberblick
b) Einteilung der Kampfgase
c) Chemische und physikalische Eigenschaften und
    Anwendungsmöglichkeiten von CN und CS
d) Auswirkungen der "Tränengase"
>> Sicherheitsbestimmungen? Für die Polizei?
>> "Gas"-Exzesse in Polizeikesseln 1980-2003

3. Kurzinformation über "Tränengasarten"

4. Schadwirkungen am Auge

5. Schadwirkungen auf die Haut

6. Schadwirkungen auf die inneren Organe
a) Luftwege und Lungen
b) Verdauungstrakt
c) Blut und Kreislauf
d) Leber und Niere
e) Zentralnervensystem
f)  Zusammenfassung und Behandlung

  7. Todesfälle
Neu!
>> Überblick Todesfälle international
  8. "Tränengase" im Völkerrecht
9. Stellungnahme der VUA

10. Quellen
>> Links / Weitere Infos / Erste Hilfe

>> Abschussgeräte für "Tränengas"-Granaten

Tränengaswerfer TW 73 (neuere Bezeichnung: Mehrzweckwerfer / MZW): Schweizer Entwicklung, hergestellt aus dem Holzschaft der alten Militärkarabiner. Entwickelt ursprünglich gegen die Anti-AKW-Bewegung anlässlich der Geländebesetzungen. Schweizweit in allen Polizeikorps im Einsatz. Laut Polizeiangaben Länge 80 cm, Gewicht 5 kg, 6-10 Schüsse pro Minute.
Nach Polizeiangaben für "Tränengaspetarden" Reichweite 80 - ca. 180 m (160 m mit den älteren Granaten, siehe anschliessend). Die Entfernung wird an einem Drehring eingestellt, der einen Teil der Treibgase entweichen lässt und so für kürzere Schussdistanzen sorgt.


Als sie noch aussahen wie verschupfte Automechaniker-Lehrlinge:
Grenadier mit TW 73 (Bild: rozsa@photoscene.ch)

>> "Tränengas"-Granaten-Typen für TW 73: Bis in die 90er-Jahren wurden in Zürich "Petarden" mit jeweils 3 "Schwelkörpern" verwendet (im Polizeijargon "Frösche" genannt). Seit Mitte der 90er kommen modernere Granaten mit je 7 "Schwelkörpern" zum Einsatz. Da diese zudem bessere aerodynamische Eigenschaften aufweisen, konnte überdies die maximale Reichweite von vorher 140-160 m auf neu ca. 180 m verbessert werden. Über die in den Granaten rsp. "Schwelkörpern" enthaltenen Mengen von CS rsp. CN schweigt sich die Polizei aus.
Als Treibladung werden dieselben geschosslosen Treibpatronen verwendet wie für die aufmontierbaren Panzerabwehr-Granaten beim Armee-Sturmgewehr (meist silbern aus Aluminium).
Flachschüsse mit "Tränengaspetarden" sind laut Dienstanweisung eigentlich verboten, kommen aber praktisch immer mal wieder vor und ergaben u.a. schon üble Kopfverletzungen.

>> Zumindest die Genfer Polizei hat teilweise auch ein moderneres Werfer-Modell im Einsatz, wie folgende Auschnittsvergrösserung zeigt (aufgenommen an der WEF-Demo, Landquart 25.1.03):

 
"Star Wars" meets "Herr der Ringe":
Darth Vader's Blackbloc-Sturmtruppen
mit durchgeladener ARWEN 37 (Bild: silana / indymedia)

Es handelt sich dabei um das Modell ARWEN 37 des englischen Herstellers Royal Ordnance (eine 100%ige Tochterfirma von British Aerospace). Die Waffe wird auch in Kanada unter Lizenz von der Firma Police Ordnance hergestellt. Möglicherweise kommt bei der Genfer Polizei auch das Modell ARWEN 37T (T = tactical) zum Einsatz, das gegenüber dem Standardmodell einen verkürzten Lauf aufweist.
Halbautomatische Waffe (mit automatischem Hülsenauswurf), ursprünglich konstruiert als "normaler" Granatwerfer. Typisches Merkmal ist die 5-schüssige, federgetriebene offene Trommel, die laut Herstellerangaben 5 Schüsse in 4 Sekunden ermöglicht.

>> Angeboten werden dafür insgesamt 9 verschiedene Munitionstypen, nebst Tränengas-Granaten (4 x 4 g CS, Brenndauer 10 Sekunden, nebelt laut Herstellerangaben 78 m2 ein, siehe Bild) auch 3 Versionen der v.a. aus dem Irland-Konflikt berüchtigten Plastikgeschosse (eines davon mit zusätzlich 2 g CS) sowie "barrikadenbrechende" Plastikgeschosse mit zusätzlich 5 g CS. Über welche Munitionstypen die Genfer Polizei genau verfügt, ist PigBrother z.Z. nicht bekannt.
Laut securityarms.com haben Waffe und Munition weltweit nicht den besten Ruf, da es infolge von häufigen Funktionsstörungen immer wieder nicht nur zu Todesfällen von DemonstrantInnen, sondern auch zu schweren Verletzungen der Schützen komme, die Waffe werde deshalb vielerorts wieder ausgemustert.

(Zumindest offiziell hat die Bezeichnung der Waffe übrigens nichts zu tun mit der gleichnamigen Figur aus "Herr der Ringe", der Name sei vielmehr abgeleitet von Anti Riot Weapon Enfield, Kaliber 37. Auch die Beamten sehen bestimmt nur rein zufällig so aus wie Darth Vaders Sturmtruppen aus "Krieg der Sterne" ...)

>> Tragbare "Tränengas"-Sprühgeräte

Umgebaute Flammenwerfer 40: Seit den 68er-Unruhen rsp. Anti-AKW-Protesten/Geländebesetzungen der 70er-Jahre verfügen verschiedene schweizer Polizeikorps über umgebaute Flammenwerfer ursprünglich aus dem Jahre 1940 (kein Witz! vgl. Votum von Rolf Urech in pdf-Ratsdebatte).
Wurden anlässlich der Startbahn-West-Proteste in der BRD auch schon an die deutsche Polizei ausgeliehen.


Vorne links: Beamter mit umgebautem Flammenwerfer 40
(Bild: rozsa@photoscene.ch)

Diese umgebauten Flammenwerfer sind z.T. auch heute noch im Einsatz, z.B. bei der Kapo Aargau. Sie versprühen ein CN-Wasser-Gemisch ähnlich wie bei den "Wasserwerfern", wahrscheinlich theoretisch 0,5% CN (kann in der Praxis wie bei den "Wasserwerfern" beträchtlich schwanken).

>> Mittlerweile haben diverse Polizeikorps aufgerüstet:

Reizstoffwerfer 99 (RW 99):
Unten 2 modernere, aktuell u.a. von der zürcher Stapo verwendete "Gaswerfer", wie die Geräte im Polizeijargon genannt werden.
Links das definitive serienmässige Modell, rechts ein Prototyp:


Bild: PigBrother

Bild: Rozsa@photoscene.ch

Nebst obigem Standardmodell gibts auch eine Version mit kurzer Sprühlanze im MP-Look (siehe Bild unten rechts):

Berner Beamter mit kurzem Tornister-CN-Sprühgerät – anzufassen nur mit dicken Gummihandschuhen!
(Allpack-Demo Basel 2.12.03
Bild: Klaus Rozsa, photoscene.ch)

Die Stapo Zürich verfügt über 12 solche Geräte + Zubehör. Die Kapo Aargau verfügt über 4 Geräte, eine Anschaffung von weiteren 8 wurde am 15.1.2002 abgelehnt. Ebenfalls schon mit RW 99 fotografiert wurden Berner und Thurgauer PolizistInnen.
Höchstwahrscheinlich verfügen noch weitere Polizeikorps über dieses modernere Modell.

Hersteller ist eine ungenannte "Firma in Norddeutschland", entwickelt wurde das Gerät in Zusammenarbeit mit der schweiz. Polizeitechnischen Kommission (SPTK). Die weltweiten Vertiebsrechte hat die Firma IDC System AG, CH-8807 Freienbach, welche auch die verschiedenen Polizeikorps beliefert. (Firma verbandelt (>> Impressum) mit IDC CHEMIE Handels GmbH, D-88046 Friedrichshafen. Beide Firmen vertreiben/stellen auch Pfeffersprays her.)
Die Kosten pro "Reizstoffwerfer 99" betragen Fr. 11'800.- einschliesslich MwSt, plus Zubehör (Ersatzbehälter usw.) Fr. 4300.- pro Gerät
. (vgl Antwort Interpellation Anita Zimmerling Enkelmann)

Zum Einsatz kommt ein CN-Wasser-Gemisch von theoretisch 0,5% CN (kann in der Praxis allerdings – wie auch bei den "Wasserwerfern" – beträchtlich schwanken).

Auf den Fotos ist deutlich sichtbar, dass die Geräte jeweils (vom Träger aus gesehen) links über eine kleinere Druckflasche verfügen, sowie über einen grösseren Kanister, der das CN-Gemisch enthält.

Gemäss Pflichtenheft der SPTK wird das Gerät erst ab 5 Meter eingesetzt. Die maximale Reichweite beträgt 20-30 m, das Gemisch (meist in Schaumform) brennt sogleich auf der Haut und kann – wird es nicht schnell genug abgewaschen – zu üblen Verätzungen führen.
>> Oft wird berichtet, dass die Polizei die Geräte gerne auch über kurze bis sehr Distanzen einsetzt sowie im (laut Polizeirichtlinien verbotenen) Direktbeschuss (auch in Kesseln).
>> Es gibt zudem (allerdings widersprüchliche) Meldungen, wonach die abgebildeten Tornister beim Tod von Edo Parodi eine Rolle gespielt haben könnten.

--> Als kleiner "Trost" für Opfer dieser im Kriegsfall ebenfalls laut Genfer Konvention verbotenen Waffe: Auch die sie einsetzenden BeamtInnen kriegen nach vielen übereinstimmenden Berichten (u.a. Kommentare auf indymedia) jeweils selber gut was ab - nicht nur, wenn der Wind aus der "falschen" Richtung bläst. (Vgl. in diesem Zusammenhang auch die Meldung, wonach auch schon mindestens ein übel verätzter Beamter ins zürcher Unispital eingeliefert wurde.) Gemäss dem Buch von Patrik Hasler "2 Jahre Polizei sind genug" (mehr dazu demnächst) neigen zumindest die älteren Flammen-, Pardon, "Gaswerfer" ausserdem zu undichten Ventilen, worauf dem betreffenden Beamten jeweils ein Teil der Sosse den Rücken hinunter läuft (S. 38).

>> Beim WEF 2003 wurden zudem am 25.1.03 in Fideris und Landquart Darth Vaders Genfer Sturmtruppen mit roten und grünen Rückentornistern fotografiert (auch sonst seien diese schon beobachtet worden):

 
Links / Mitte: Fideris (Bild: indymedia.it / anarcotico), rechts: Landquart (Bild: indymedia)

Dabei handelt es sich jedoch um Feuerlöscher, wie ein welscher Indymedia berichtete – bei den mittleren roten auch deutlich erkennbar anhand der Etikette. In den grünen hat es wahrscheinlich ein besonderes Mittel drin zum Löschen von brennenden Personen oder Chemikalien.
(Die meisten Deutschschweizer hatten pauschal auf "Gaswerfer" getippt, doch diese >> sehen anders aus)
Mal abgesehen davon, dass – ebenfalls ein beliebtes Hollywood-Sujet – auch ein Feuerlöscher als Waffe gegen Personen eingesetzt werden kann: Wahrscheinlich handelt es sich eher um eine Reaktion auf eine Anti-WTO-Demo in Genf noch Mitte der 90er-Jahre, an der Demonstrierende Molotow-Cocktails zum Einsatz brachten. (Falls Du Genaueres weisst, bitte Mail an pigbrother@ssi-media.com. Danke.)


Zürich 1980-82: Zum x-ten Mal wird das AJZ "eingegast"


G r u p p e   G a s 
der Vereinigung unabhängiger ÄrztInnen der Region Zürich:
 
G A S R E P O R T

1. Einleitung

Der massive Einsatz von Tränengas gegen die Jugendbewegung in Zürich seit dem Sommer 1980 hat auch uns physisch getroffen, obwohl wir nicht mehr jugendlich sind. Als Aerzte sind wir mit den klinischen Folgen nach Tränengaseinsätzen bei Demonstranten, Polizisten, Gaffern und anderen Anwesenden konfrontiert worden. Diese Konfrontationen haben Fragen aufgeworfen: Medizinische, welche Stoffe haben diese toxischen Schäden verursacht, wie kann ich diese Schäden behandeln, wie ist der Verlauf und welche Spätfolgen sind zu erwarten, und nicht zuletzt, wie können wir uns davor schützen. Im Laufe der Zeit und mit wachsendem Unbehagen kamen politische Fragen hinzu: Wer übernimmt die Verantwortung für den Einsatz dieser chemischen Stoffe, etwa der Polizeivorstand Hans Frick oder der wissenschaftliche Dienst der Zürcher Stadtpolizei, dessen stellvertretender Leiter Max Hubmann seit Gösgen zu Gasfragen immer wieder in den Medien Stellung nimmt. Uns befremden die öffentlichen Erklärungen von Polizeidirektor Frick, wonach Tränengas ein besonders verhältnismässiges und humanes Mittel gegen Demonstranten sei. (TA 29.1.1981). Noch mehr lassen die Aussagen von Herrn Hubmann aufhorchen, als er bezüglich des Tränengaszwischenfalls von Uster meinte, es sei bis heute nicht bekannt, dass derart schwere Folgen entstehen könnten (TA vom 22.10.1980: 1977 zündete ein Offizier der Schweizer Armee eine Tränengaspatrone, die er hatte mitlaufen lassen, in einem engen Korridor. Ein Feuerwehrmann erlitt eine schwere Tränengasvergiftung. Dieser Mann musste mehrere Wochen im Spital bleiben. Die Aerzte diagnostizierten ein Lungenoedem, eine Lungenentzündung, eine Herzschwäche sowie Störungen des Nervensystems, der Leber und des Darms).


Herrn Hubmann und seinen Vorgesetzten sind diese Tränengaswirkungen vielleicht nicht bekannt. Offenbar verfügen unsere Polizeiverantwortlichen über andere Referenzen als wir oder haben keinen Zugang zur medizinischen Literatur. Oder ist es Ignoranz oder bewusste Naivität? Denn die medizinische Literatur beschreibt bedenkliche Schäden wie auch Todesfälle nach Tränengaseinsätzen. Die Fälle, die wir zu behandeln hatten, waren leichteren Grades (Verbrennungen 1. und 2. Grades, Störungen wie Benommenheit, Kopfschmerzen, Uebelkeit) Trotzdem müssen wir unsere Bedenken anmelden, einerseits weil Tränengas sehr gefährliche Schäden anrichten kann und andererseits weil diese Schäden durch staatliche Gewalt zustandegekommen sind. Auch diese leichteren Schäden werfen grundsätzlich die Frage nach der Verhältnismässigkeit auf. Mit der Zeit fanden wir, dass unsere aerztliche Hilfsbereitschaft überstrapaziert wird und wir fühlten uns als unwillkürliche Mitarbeiter einer entwürdigenden Politik, was nicht mehr viel mit Medizin zu tun hat.

Bevor wir durch Gewöhnung an die Tränengaseinsätze völlig abgestumpft sind, fühlen wir uns verpflichtet, die uns zugänglichen Informationen über Tränengase und ihre Wirkungen einer breiteren Oeffentlichkeit vorzulegen. Wir meinen, dass eine medizinisch-toxikologische Information über die in Zürich verwendeten Tränengase (Chloracetophenon, CN und Chlorbenzylidenmalonitril, CS) ein notwendiger Beitrag zur Diskussion über die Verhältnismässigkeit ihrer Anwendung darstellt.

Wir sind eine Gruppe von in verschiedenen Fachbereichen tätigen Aerzten. Wir stellen zuerst die chemisch-toxikologische Fachliteratur vor, die Auskunft gibt über die chemischen Grundlagen und die Schadwirkungen der Tränengase. Den angrenzenden Bereich der experimentellen Forschung haben wir kaum berücksichtigt, da es sich meist um Arbeiten aus paramilitärischen Instituten handelt. Die Fragestellungen dieser Institute sind engstirnig und die Resultate der Experimente laufen immer auf das gleiche hinaus (nämlich, dass der Gasgebrauch zu empfehlen ist bei Berücksichtigung der Gebrauchsanweisungen).


Wir werden versuchen, diese Literatur so wissenschaftlich wie möglich zu behandeln. Dies ist schwierig, weil in der wissenschaftlichen Literatur über Tränengase entgegengesetzte Interessen zum Ausdruck kommen. Wir denken da zum Beispiel an einen Professor der Pathologie, der einen Fall eines Tränengastodes diagnostiziert und publiziert hat. Im nachfolgenden Prozess soll das Opfer nun plötzlich auf Grund einer Zeugenaussage, erwürgt worden sein! (35)


Die abschliessenden Daten über Tränengase im Völkerrecht sind rudimentär. Es ist zu hoffen, dass kompetentere Leute diesen Aspekt weiter ausarbeiten.


Links: Beamter mit umgebautem Flammenwerfer 40

 

2. Tränengase = Reizkampfstoffe

Die nicht sehr ergiebige Suche nach einschlägiger Literatur und konkreten Anwendungsrichtlinien für Tränengaseinsätze überrascht in Anbetracht des häufigen und nicht gerade zimperlichen Einsatzes dieser Gifte in den letzten Jahren. Lassen sich im angelsächsischen Raum, wo der neue Tränengasboom auch begründet wurde, wenigstens noch einige Arbeiten über diesen Polizeikampfstoff finden, herrscht in der Schweiz, in der Tränengase sicher seit Gösgen 1977 zum (polizeilichen) Alltag gehören, das grosse wissenschaftliche Schweigen. In einer Stellungsnahrne des toxikologischen Instituts der ETH und der Uni Zürich vom Sommer 1980 wird freimütig bekannt: "Da wir diese Instruktionen (des Polizeipersonals) nicht kennnen und bisher auch nie in dieser Sache von den Behörden um Rat gefragt wurden, können wir über die bei den Einsätzen im Juni 1980 in Zürich verwendeten Tränengasprodukte und die folgenden Expositionen keine Stellungnahme abgeben." Und weiter: "Es ist anzunehmen, dass solche Untersuchungen (über Tränengaskonzentrationen unter Feldbedingungen) von der Polizei, von militärischen Stellen oder von den Herstellern durchgeführt worden sind." (1)

Aktiv befasst mit diesen Gasen haben sich insbesondere die Engländer, die in den 50iger Jahren mit der Produktion eines neuen Tränengases (CS) begannen und auch umfangreiche Studien anstellten. Studien, die nach gängigen wissenschaftlichen Kriterien durchgeführt wurden. Diese Versuche wurden durchgeführt an gesunden Versuchspersonen und mit Tieren.


Diese Studien sind gekennzeichnet von Armeestellen und mit Namen, die immer wieder auftauchen, wie Bryan Ballantyne /Senior Medical Officer), den praktisch die gesamte Fachliteratur immer wieder zitiert (2, 3), oder F. W. Beswick (3, 4) (Principal Medical Officer)
und P. Holland (4), alle drei von der Medical Division des Chemical Defence Establishments von Grossbritannien.

In den 60iger Jahren und später häuften sich dann Studien vor allem aus den USA, die über die Gefährlichkeit der Tränengase berichten. Verfasser dieser Arbeiten waren Chemiker, Mediziner und Pharmakologen von Universitäten.

a) Historischer Ueberblick

Der Einsatz von chemischen Kampfstoffen ist keine Erfindung der Zürcher Staats- und Ruheschützer anno 1980. Sie sind schon seit dem Altertum bekannt und wurden regelmassig eingesetzt: In Form von Pfeilgiften, Brunnenvergiftungen, Rauch zur Vertreibung von lästigem Getier und im Jahre 428 vor Christus soll im Kriege zwischen Athenern und Spartanern unter anderem Pech-, Wachs- und Schwefeldämpfe verwendet worden sein.

Der erste massive Einsatz von chemischen Kampfstoffen findet während des 1. Weltkrieges statt. Die Entwicklung geht von Reizkampfstoffen, die den Gegner zwingen, die Gasmaske anzuziehen und die somit seine Leistungsfähigkeit beeinträchtigen zu den flüssigen Hautgiften. Das erste dieser Hautgifte war das Senfgas. Ebenso verändert sich die Einsatztechnik. Anfänglich wurden die Gase, die in Flaschen gehalten wurden, durch den Wind verbreitet. Später wurden Granaten und Gaswerfer entwickelt. 1935 warfen die Italiener in Abessinien die Gifte aus Flugzeugen ab.


Das Tränengas CN (Chloracetophenon) wurde 1871 von einem deutschen Chemiker hergestellt. Die Amerikaner wollten dieses Gas während des ersten Weltkrieges noch einsetzen, der Krieg war aber zu Ende, bevor mit der Produktion begonnen werden konnte. Ueberhaupt wurden die eigentlichen Tränengase für Kriegszwecke immer unattraktiver durch die Einführung besserer Gasmasken und die Ablösung durch wirkungsvollere Kampfstoffe. Das CS (Chlorbenzylidenmalodinitril) synthetisierten 1928 zwei Engländer, eingesetzt wurde es erstmals in den 50iger Jahren. CS hat ein entscheidender Vorteil im Gegensatz zum CN, sein Schmelzpunkt liegt höher. Die Engländer brauchten ein Tränengas zur Zeit der Unabhängigkeitskämpfe in ihren Kolonien. Dabei war der Schmelzpunkt von 58° beim CN etwas tief. Der erste grössere Einsatz des CS war der Zypernkonflikt.


Am 17. Juni 1925 unterzeichneten 44 Staaten das Genfer Protokoll, welches den Einsatz von chemischen Waffen in irgendeiner Form verbot. Trotz diesem Protokoll gingen die Forschungen nach wirkungsvollen chemischen Kampfstoffen weiter. Gase wurden auf Kriegsschauplätzen immer wieder eingesetzt (1935/36 in Abessinien, 1937/45 im japanisch-chinesischen Krieg, 1963/67 in Jemen, während vieler Jahre in Vietnam, in den 60iger Jahren in Nordirland, im Zypernkonflikt). Tränengas im besonderen kam immer mehr zum Einsatz bei zivilen und innerstaatlichen Auseinandersetzungen seit 1968, im weiteren auch zur Verbrechensbekämpfung und nicht zuletzt zur Ausbildung von Truppen im Gaskrieg. (6)


b) Einteilung der Kampfgase

Die chemischen Kampfstoffe lassen sich verschiedenartig einteilen. Am sinnvollsten ist wohl die Einteilung gemäss ihrer Wirkung. (7)

-reizerregende Kampfstoffe (Reizkampfstoffe)

-psychotoxische Kampfstoffe

-hautschädigende Kampfstoffe

-lungenschädigende Kampfstoffe

-allgemeingiftige Kampfstoffe

-nervenschädigende Kampfstoffe

Tränengase werden zu den Reizkampfstoffen gezählt. Bereits die im ersten Weltkrieg eingesetzten Stoffe wurden in einfache Tränengase (simple lacrimators) und giftige Tränengase (toxic lacrimators) eingeteilt, weil bei allen Tränengasen die tränenerzeugende Wirkung die offensichtlichste war, die giftigen Tränengase aber zusätzlich noch Haut- und Lungenschädigungen verursachen. Das CN wurde zu den einfachen Tränengasen gezählt. Diese Zuordnung ist aber sicher nicht richtig, denn auch mit CN sind Lungenschäden mit teils tödlichem Ausgang beschrieben worden.

Die Befürworter des Einsatzes von Tränengasen behaupten dass die folgenden Eigenschaften dieser Gase diese zu humanen und harmlosen Polizeikampfstoffen machen:


-grosse Wirkung selbst bei kleinen Konzentrationen
-rascher Wirkungseintritt
-sichere Anwendung d.h. Nichtauftreten von körperlichen Schäden oder gar Todesfällen


Wir möchten im folgenden nun zeigen, dass Tränengase gar nicht so harmlos sind, wie behauptet wird.

c) Chemische und physikalische Eigenschaften und Anwendungsmöglichkeiten von CN und CS (5)

Strukturformel CNCN (a-Chloracetophenon) ist thermisch stabil. Bei Zimmertemperatur ist es fest, es schmilzt bei 58° C. Es kann in Wurfkörpern, Granaten und Patronen verschossen werden, ohne dass es sich zersetzt. Es verdampft erst durch die Explosionswärme, ist somit auch kein eigentliches Gas, sondern ein Aerosol. Es reagiert nicht mit Wasser, wird deshalb auch mit "Wasserwerfern" eingesetzt, ist aber auch in Wasser fast nicht löslich. In organischen Mitteln ist es jedoch gut löslich.
In "Wasserwerfern" wird es in einer Lösung dem Wasser beigemischt.

"Reizstoffwerfer" RW 99
(Bild: PigBrother)

In Lösungsmitteln kann es auch in Spraydosen abgefüllt und so versprüht werden. Diese Sprühdosen nennt man "chemische Keule" (chemical mace, 1965 eingeführt von der General Ordonance Equipment Company, Tochtergesellschaft der Smith & Wesson). Diese Art Gaspistole hat eine Reichweite von bis zu 10 m. (Seit Ende der 90er-Jahre verwendet zumindest die Stadtpolizei Zürich laut eigenen Angaben nur noch Pfeffer-Sprays.)
Neuerdings werden auch Rückenkanister verwendet (ursprünglich umgebaute Armee-Flammenwerfer), die eine grössere Reichweite haben (bis ca. 30 m). Hier wird das CN wie mit den "Wasserwerfern" in einer Lösung zusammen mit Wasser verspritzt.

Srukturformel CSCS (o-Chlorbenzylidenmalodinitril) ist bei Zimmertemperatur ebenfalls fest, es schmilzt erst bei 95° C. Das CS reagiert langsam mit Wasser, ist deshalb für Wasserwerfer nicht geeignet. Die Anwendung erfolgt ebenfalls als Granaten und Wurfkörper oder in Lösungsmitteln in Sprays. (Seit Ende der 90er-Jahre verwendet zumindest die Stadtpolizei Zürich laut eigegen Angaben jedoch nur noch Pfeffer-Sprays.)

Die Wirkung dieser beiden am häufigsten verwendeten Gase ist in etwa gleich. Es ist aber bekannt, dass vor allem das CS ein besonderes Engegefühl in der Brust macht und die Menschen lähmen kann. Das heisst, dass Betroffene nicht fliehen, sondern im Gasbereich bleiben. CN hingwgen führt eher zu Brechreiz.

(Siehe auch Kurzinformationen über "Tränengas"-Arten)

d) Auswirkungen der Tränengase

Physiologisch wirken Tränengase auf sensible Nervenendigungen. Man nimmt an, dass sie biochemisch mit SH-Gruppen von Proteinen eine Reaktion eingehen, die zur Hemmung von verschiedenen Enzymen führt. Tränengase sind Moleküle mit chemischen Doppelbindungen und angelagerten Halogenen (Chlor, Brom, Iod, Fluor, in der Regel Chlor). Je mehr Halogenatome ein Tränengasmolekül trägt, desto mehr verringert sich die tränenerzeugende Wirkung zugunsten von anderen giftigen Wirkungen.

Die Körpereintrittstellen für Tränengas sind:

-Augenbindehaut
-Atemwege
-Haut
-Magen-Darmtrakt

Kontakt mit Tränengas führt zu: (6)

-Augenbrennen und Stechen, Tränenfluss, Fremdkörpergefühl und krampfhartem Lidschluss, gefolgt von einer mehrstündigen, vorüber-gehenden Bindehautreizung.

-Niess- und Hustenreiz, Nasenlaufen, verstärkter Speichelfluss, Mund und Zungenbrennen, Beklemmungsgefühl und Atemnot.

-Übelkeit, Kopfschmerzen.

-Hautbrennen, Hautrötung, mit möglicher Blasenbildung.

-Angstgefühl, Unsicherheit, Lethargie, Müdigkeit, panische Reaktionen.

-Durchfall, Schmerzen beim Wasserlösen.

-Bei Testpersonen massive Blutdruckerhöhungen.


>> In Deutschland starb ein Bundeswehrsoldat nach häufigem Kontakt mit "Tränengas" an Lymphknotenkrebs 
(--> 1195)).

Die Auswirkungen sind abhängig von der Konzentration des einwirkenden Gases sowie der Dauer der Einwirkung. Auf Grund dieser mehr oder weniger messbaren Faktoren wird die "Sicherheit" eines solchen Kampfstoffes errechnet. Individuelle Reaktionen können aber in diesen Berechnungen nicht erfasst werden. Die folgende Darstellung gibt eine Uebersicht über diese Messgrössen. (8)

  CN CS
Flüchtigkeit 20° C mg/m3 105 130
Untere Reizgrenze mg/m3

0,1 (Geruch)
0,3 (Tränen)

0,1 - 0,3
Unerträglichkeit I ct 50, mg x min/m3 20 - 80 10 - 40
Tödlichkeitsprodukt L ct 50, mg x min/m3 4000 25000
Sicherheitsfaktor I ct 50 425 - 185 2500 - 625
Giftklasse 1 2
 Erläuterung dieser Begriffe:


Flüchtigkeit: CN ist weniger flüchtig als CS. Bei Zimmertemperatur können keine effektvollen Konzentrationen erreicht werden.


Untere Reizgrenze: Besagt, bei welcher Konzentration in mg/m3 eine Wirkung erzielt werden kann.


Unerträglichkeit (I ct 50): Entspricht dem sogenannten "kampfunfähigmachenden Konzentrations-Zeitprodukt". Ein Tränengas soll nie töten, sondern kampfunfähig machen. Dieses Mass gibt an, bei welcher Konzentration (mg/m3 Luft) nach 1 Minute 50 % von Personen kampfunfähig sind, d.h., das Gas nicht ertragen und fliehen.


Tödlichkeitsprodukt l ct 50: Dieser Wert stammt aus Tierversuchen. Er gibt an, bei welcher Konzentration und nach welcher Zeit 50% der Versuchstiere sterben. Dabei wird ein Atemvolumen von 10 l/Min. angenommen (unter Stresssituationen ist das Atemvolumen beim Menschen wesentlich höher, damit atmet er auch mehr Gase ein).


Sicherheitsfaktor: Dieser wird berechnet aus dem Verhältnis von Tödlichkeitsprodukt und Unerträglichkeit. Die Sicherheit eines Stoffes ist umso grösser, wenn die Werte für das Tödlichkeitsprodukt und die Unerträglichkeit weit auseinander liegen. Für das CN zeigt die Tabelle, dass 50% der Versuchstiere sterben, wenn sie Konzentrationen ausgesetzt sind, die 425-185 mal grösser ist als zum Erreichen der Unerträglichkeit.


Giftklasse: Da der Sicherheitsfaktor beim CS grösser ist, figuriert CS in der Giftklasse 2, CN ist der Klasse 1 zugeteilt.


Abgesehen davon, dass diese Berechnungen grundsätzlich fragwürdig sind (weil dies rein experimentell-statistische Werte basierend auf Tierversuchen sind), sind die Konzentrationen bei Tränengaseinsätzen schwer berechenbar:

-Es gibt keine Konzentrationsangaben unter Einsatzbedingungen und es wurde auch noch nie ein Tränengaskonzentrationsgerät an Demonstrationen und Krawallen gesichtet.

-Aufgenommene Tränengaskonzentrationen hängen von der Einsatzart ab. Dabei sind die Sicherheitsabstände wichtig, an die sich Polizisten im Getümmel in der Regel nicht halten können oder wollen.


-In geschlossenen Räumen (Telefonzelle, Keller, Autos, Lift, Knastwagen, Zellen) erhöhen sich die Konzentrationen.


-Bei Windstille bleibt das Tränengas länger an Ort.


-In der Wasserwerfer-Aufschwemmung weist das Tränengas unterschiedliche Konzentrationen auf, da es in Wasser nicht löslich ist.


-Die im Chemical-mace angegebene Tränengaskonzentration ist nach Verdampfen des Lösungsmittels effektiv höher.


-Das Tränengas bleibt an Kleidern, Haut, Haar und Bart hängen, wirkt also auch ausserhalb des Einsatzortes noch nach (nicht umsonst müssen Polizisten bei der Vernehmung von Demonstranten auf dem Posten die Fenster öffnen, ebenso wie medizinisches Personal).


-Im Stress erhöht sich das durchschnittliche Atemvolumen um ein Vielfaches, und damit auch die eingeatmete Menge.


-Schwitzen, warmes Wetter begünstigen die Tränengasaufnahme durch die Haut.

Diese Aufzählung soll dazu dienen, Zahlen und im Labor einfach zu errechnende Zahlen zu relativieren.

Ebensowenig lassen sich die individuellen Reaktionen auf eine Tränengasexposition vorausberechnen. Ganz allgemein sind Kinder, Alte, Kranke und Behinderte gefährderter. In der Masse lassen sich aber keine Individuen unterscheiden. Aus diesem Grunde wurden im Michigan-Gutachten (1968 im Auftrag der Polizei) und im Gutachten von O. Klimmer, (Bonn, 1969 im Auftrag von Smith & Wesson) allgemeine Sicherheitsrichtlinien für die Verwendung der chemischen Keule aufgestellt:

- Mindestabstand 3 - 4 m
(in der Beschreibung des Chemical Police Escort System, eine CN und CS Sprühdose, wird ein Mindestabstand von 1 m gefordert).

- Keine direkte Besprühung von Gesicht und Augen. Minimale Besprühungsdauer (weniger als eine Sekunde).

-
Keine Verwendung gegen fluchtbehinderte Personen (z.B. Bewusstlose).

- Kein Einsatz in geschlossenen Räumen
(z.B. Polizeiwagen). (Genau dafür ist z.B. die zürcher Polizei "berühmt".)

Genaue Richtlinien sind uns und offenbar auch dem Toxikologischen Institut der ETH und Uni nicht bekannt.
Die Praxis zeigt, dass die Polizei entweder keine Instruktionen besitzt oder allfällig vorhandene nicht befolgt, oder aber der Meinung ist, "Tränengase" seien völlig harmlos [und sonst kann man ja zumindest mal so tun ...]. Anders lässt es sich nicht erklären, dass z.B. regelmässig "Tränengas" ins Innere von Arrestantenwagen gespritzt wurde.

S W I T Z E R L A N D
PigBrother.hirnfick.com
T O R T U R E

W E F  
F E B  2 0 0 2

>> Seit Jahrzehnten wird "Tränengas" von der Polizei systematisch als Folterinstrument missbraucht.

>> Seit Jahrzenten sind "Tränengas"-Exzesse in Polizeikesseln an der Tagesordnung.

>>
Seit Jahrzehnten schweigen Medien und Parlament dazu ...

>> Regelmässig wurden und werden u.a. in Zürich, Bern, Basel und Lanquart auch bewilligte friedliche Demonstrationen oder gleich ganze Areale und alternative Kulturzentren pauschal eingekesselt und mit "Tränengas"-Granaten rücksichtslos massiv zugegast, Eingekesselte mit tragbaren "Tränengas"-Sprühgeräten und von "Wasserwerfern" mit "Tränengas"-Wassergemisch willkürlich gefoltert.

>>  Nachfolgend lediglich ein grober Überblick anhand ausgewählter Beispiele:
(siehe auch Folter mit "Tränengas" im "Wasserwerfer"  / Folter mit Sprühgeräten im Polizeikessel)

--> Kenntnis von weiteren Fällen von "Tränengas"-Exzessen??
--> Du hast weiteres Bildmaterial??
>> Bitte Mail an pigbrother@ssi-media.com!


Zürich 1980-82: Und wieder mal wird das AJZ "eingegast" (Bild: rozsa@photoscene.ch)

>>> 1980-82 wurde in Zürich das AJZ x-fach eingekesselt und Hof und Gebäude teilweise stundenlang mit "Tränengaspetarden" beschossen, wobei auch "Petarden" ins Gebäudeinnere gelangten. Die Konzentration war dabei so stark, dass sich das "Gas" in den betreffenden Räumen als "Staub" niederschlug, der noch Monate später Reizungen verursachte. Zusätzlich wurde das Gebäude auch von "Wasserwerfern" mit "Tränengas"-Gemisch vollgespritzt (siehe Bild hier). Auffällig auch, dass die Polizei zumindest beim einen "Gas"-Exzess vollständig mit Gasmasken ausgerüstet war (siehe Bilder oben und rechts / Foto: rozsa@photoscene.ch).
>> Verschiedene Betroffene klagten über teils bleibende Schäden (Kopfweh, Bluthusten, Verätzung der Stimmbänder etc.). Mindestens ein Verletzter, der im "Gas" bewusstlos liegengeblieben war, berichtet über erst Jahre später auftretende Spätschäden im Rachen (Geschwulst), die erneute medizinische Behandlung nötig machte.
>> Sämtliche Medien schwiegen dazu ...


Was die Polizei nach einer Belagerung im März 1981 im AJZ alles zurückliess:
a) ausgebrannte "Schwelkörper" von   b) leeren 3er-"Petarden"
c) "Tränengas-Handwurfkörper"   d) "Gummigeschosse"  e) Treibpatronen
(Bild: WoZ >> zum Vergrössern hier oder in Bild klicken!)

>>> Am 31. Januar 1981 wurde in Zürich eine unbewilligte Demonstration von der Polizei beim Landesmuseum eingekesselt und mit "Tränengaspetarden" beschossen. Als sich eine Frau mit erhobenen Händen vor dem "Gas" retten wollte, wurde ihr mit "Gummiggeschossen" ein Auge herausgeschossen, einer anderen damit ein Finger gebrochen. Der erste Fall schaffte es ausnahmsweise sogar in diverse Medien.
>> Eine andere Person, die fliehen wollte, berichtet in einem unveröffentlichten Interview der Videogruppe, wie ihr ein Beamter eine brennende "Tränengaspertarde" an den Kopf drückte und sagte: "Schrei nur, schreien tut gut!"
>> Sämtliche Medien schwiegen dazu ...


>>> Am 3. Juni 1982 wurde in Zürich die Schlusskundgebung einer bewilligten Demonstration gegen die geplante Strafgesetz-Revision auf dem Platzspitz aus nichtigem Anlass in minutenlangem "Tränengas"-Einsatz erstickt. Offensichtlich ging es der Polizei darum, 3 Tage vor der Abstimmung (erfolgreich) "Stimmung zu schaffen". Zwar gab es noch ein kleines politisches Nachspiel in Form einer Interpellation der damaligen POCH-Gemeinderätin Ingrid Schoch. Betroffene berichteten von tagelangem Kopfweh und Atembeschwerden sowie über Spätschäden.
>> Sämtliche Medien schwiegen dazu ...

>>> 1987 nebelt die Berner Polizei eine bewilligte Grossdemonstration zum ersten Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl aus nichtigen Grund massiv mit Tränengas ein und versetzt zahlreiche Menschen, darunter viele Kinder, in Angst und Panik. (siehe auch Woz)
>> Über allfällige Gesundheitsschäden ist z.Zt. nichts bekannt: Sämtliche Medien schwiegen dazu ...

>>> Ende der 80er wurde in Zürich das Kanzlei-Areal mitsamt Turnhalle und Kino umstellt und etwa eine Viertelstunde lang pausenlos "eingegast", was die Rohre hergaben. Einmal mehr brach eine Person im "Gas" bewusstlos zusammen und musste hospitalisiert werden. Mehrere Personen mussten anschliessend ärztlich behandelt wegen, u.a. wegen Lungenentzündung, Bluthusten (Bronchitis, auch bei NichtraucherInnen) oder asthmatischen Beschwerden.
>> Die hospitalisierte Person wurde in einigen Medien kurz erwähnt, ansonsten das "übliche" Schweigen ...

1. Mai: "Tränengaspetarden" fallen vom Kasernendach auf den Zeughaushof
(Bild: GPK-Bericht / SFDRS)
FestbesucherInnen versuchen die "Tränengaspetarden" zu entfernen
(Bild: GPK-Bericht / SFDRS)

>>> 1996 feuerte die Polizei in Zürich "aus Versehen" zahlreiche "Tränengaspetarden" in das bewilligte 1. Mai-Fest sowohl auf der Kasernenwiese inkl. Kinderspielplatz wie auch auf dem Festgelände im geschlossenen Innenhof des Kasernenareals. Trotz einem selten umfangreichen Bericht durch die Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderates konnte nicht befriedigend geklärt werden, wie es dazu kam, geschweige denn, wer die verantwortlichen SchützInnen waren, da die betreffenden BeamtInnen – wie auch in anderen Fällen zu beobachten – unter fadenscheinigen Ausreden gar nicht erst befragt und schon gar nicht eruiert werden durften. (S. 160) (Trotzdem ist der gut 190-seitige GPK-Bericht in vielen Punkten mehr als nur interessant. --> Er kann gratis bestellt werden bei der Staatskanzlei der Stadt Zürich.)
>> Unverfroren erklärte der damalige SP-Polizeivorstand "Globi" Neukomm dazu (S. 159): «Zwar ist es richtig, dass [...] mindestens 3 Tränengaspetarden […] im Zeughaushof landeten. [Plus weitere 3 auf der Kinderspielwiese!] (siehe Bild: GPK / TeleZüri) Bei der Vielzahl [!!!] von Tränengaspetarden, die in der Miltärstrasse und der Kanonengasse verschossen worden sind, liegt diese Zahl von Fehlschüssen noch im Rahmen der normalen [!!!] Streuverhältnisse. […] In diesem Lichte betrachtet können auch die festgestellten Fehlschüsse in das Zeughausareal nicht als disziplinarrechtlich, geschweige denn strafrechtlich relevante Fehler betrachtet werden.»
>> Ganz nach dem altbekannten zürcher Motto: Bei uns steht die Polizei über dem Gesetz!!! Und sämtliche Medien schweigen dazu ...
--> Wie "üblich" waren zahlreiche (auch unbeteiligte) Verletzte zu beklagen (wie ebenfalls "üblich" dürfte zudem die Dunkelziffer erheblich sein):
>> Die Vereinigung unabhängiger Arztinnen zog folgende Bilanz von "Tränengas"-Verletzten auf dem Festgelände:
- Lebensbedrohliche Atemnot eines siebenmonatigen Babies mit notfallmässiger Hospitalisation
- Lebensbedrohlicher Kreislaufkollaps eines 70-jährigen Mannes mit notfallmässiger Hospitalisation
- Lebensbedrohliche toxisch-allergische Schockreaktion eines jungen Mannes, die eine Reanimation erforderte
- Mehrere Dutzend Leute mussten sich als Reaktion auf das CS-Gas übergeben

>> Im GPK-Bericht wurde einzig der Fall des Kleinkindes erwähnt – obendrein noch mit einem Fragezeichen ...
>> Obwohl die Namen zweier behandelnder ÄrztInnen und z.T. auch die anderen Fälle in den Medien (z.B. im TA vom 2.5.96) ausnahmsweise erwähnt wurden, hielt die GPK es offensichtlich nicht nötig, sie zu befragen ...
- Ferner erwähnt die VUA in ihrer Medienmitteilung 2 Gehirnerschütterungen sowie mehrere Rissquetschwunden durch "Gummigeschosse" etc. (darunter auch eine von der GPK erwähnte und auch auch bei PigBrother dokumentierte massive "Gummigeschoss"-Kopf-Verletzung).


1. Mai: Kinderspielplatz auf der Kasernenwiese u.a. mit "Tränengas" abgeduscht
Zitat Polizei: «Richtig, es ist auch nie in das Areal reingeschossen worden.»
(Bild: rozsa@photoscene.ch)

>> Weiter wurden wieder einmal mehrere, z.T. Unbeteiligte vorschriftswidrig mit "Tränengas"-Wassergemisch direkt abgeduscht. Dabei kam es auch zu den bekannten Verätzungen, welche im einen von der GPK erwähnten Fall 2 Wochen zum heilen brauchten. Erhellend die Lügen, Pardon, Aussagen des Chefs des "Wasserwerfers 12", der laut GPK als einziger für diesen Beschuss in Frage kommen kann (siehe auch TeleZüri-Bild aus GPK-Bericht): «Nein, wenn man Direktschuss gibt, mit einem Wasserregen von 20 bar, habe ich das Gefühl, dass es Verletzungen geben kann. Meines Wissens ist niemand verletzt worden.» (Konsequenterweise behauptete die Stadtpolizei auch noch 5 Jahre später wider besseren Wissens, von Verätzungen durch "Tränengas" «noch nie gehört» zu haben.) Auf die Frage, ob er es ausschliessen könne, dass Personen von seinem Fahrzeug aus mit Beimischung von CN beschossen wurden, gab der Chef "Wasserwerfer 12" weiter zu Protokoll: «Richtig, es ist auch nie in das Areal reingeschossen worden.» (S. 147) Wie ja auch mindestens auf den 2 Bildern oben deutlich zu erkennen ist ...
>> Auch in diesem Fall sah die Polizei laut SP-Polizeivorstand "Globi" Neukomm wie gehabt keinerlei Korruption, äh, Pardon, Bedarf nur schon für eine interne «Untersuchung», geschweige denn disziplinarische oder gar strafrechtliche Schritte ... (S. 146-151)

(Bild: GPK-Bericht / TeleZüri)
(Bild: GPK-Bericht / SFDRS)

--> Bei den "Eingasungen" des 1. Mai-Festes kam es auch zu Sachschäden (siehe auch Bilder):
>> Auf der Kasernenwiese brannten herunterfallende "Petarden" mehrere Brandlöcher in das Blasio-Kinderspielzeug. Die Spielgeräte waren zwar zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Betrieb, sondern sollten erst aufgeblasen werden. Trotzdem warteten bereits viele Kinder auf der Wiese darauf, die Geräte benutzen zu können.
>> Auf dem Innenhof geriet die Stoffabdeckung eines Standes in Brand.
>> Bezeichnenderweise wurden im GPK-Bericht diese Sachschäden bei weitem ausführlicher dokumentiert als die Verletzungen ... (S. 127 / 161)

>>> Im Herbst 1996 geht die Berner Polizei auf dem Bundesplatz aus nichtigem Grund mit "Tränengaspetarden" und "Tränengas"-Wasser-Gemisch aus "Wasserwerfern" massiv gegen eine bewilligte Grossdemonstration mit 10 000 demonstrierenden Bauern und zahlreichen PassantInnen vor. Offizielle Begründung: Weil die Polizei mit einigen Protestierenden, die sich am Absperrgitter zum Bundeshaus zu schaffen machen, nicht zu Rande kam, habe sie "zuerst die Leute in den hinteren Rängen vertreiben müssen", um ein "gefährliches Gedränge zu verhindern". Resultat der "Gasorgie": Logischerweise kam die Menge danach erst richtig in Fahrt.
>> Nicht nur der Einsatz von CS mittels "Petarden" wurde später heftig kritisiert, sondern auch, dass die Polizei die Menge am umkämpften Zaun mit CN-Wasser-Gemisch traktierte: Mehrere Bauern, die von der Polizei mit diesem Gemisch abgeduscht worden waren, zogen sich schwere Hautverletzungen zu, weil sie die verseuchten nassen Kleider während Stunden nicht ausziehen konnten.
>> Für einmal kommen zumindest die Verätzungen einiger Verletzter ins Fernsehen.
>> Das Berner Stadtparlament forderte darauf den Verzicht auf solche CN-Einsätze, kam damit aber bei der Stadtregierung nicht durch.
>> Hingegen setzte unter Eindruck der Verletzungen in Genf der Grosse Rat im Januar 1998 gegen den Willen von Polizei und Regierung durch, künftig auf die Beimischung von CN in Wasserwerfern zu verzichten. (siehe auch Woz)
>> Mit Ausnahme der Verätzungen ist über allfällige weitere Gesundheitsschäden z.Zt. nichts bekannt: Sämtliche Medien schwiegen dazu ...

PigBrother.hirnfick.com>>> Am 1. Mai 2001 wurde in Zürich die unbewilligte 1. Mai-Nachdemo von der Polizei eingekesselt. Dabei schoss die Polizei mehrere "Tränengaspetarden" mitten in die eingekesselte, zusammengepferchte Menge. Mindestens 2 Personen berichteten danach von Gesundheitsschäden (Bluthusten) (siehe Report 2001#2a). Eine Person, die mit "Tränengas" «ziemlich eingenebelt» worden war, bekam eine Lungenentzündung und lag 2 Wochen im Spital – typische "Nebenwirkung" nach Inhalation des «harmlosen Reizkampfstoffs» (siehe Report 2001#34a).
>> Sämtliche Medien schwiegen dazu ...
>> In der Nähe kam es zusätzlich zu einem auf PigBrother ausführlich dokumentierten Fall von Verätzung durch "Tränengas"-Wasserwerfer-Gemisch. "Üblicher" Kommentar der von PigBrother mit diesem Sachverhalt konfrontierten Polizei (obwohl der Polizeivorstand "Globi" Neukomm schon 1996 einen Fall zugeben musste): «Verätzungen durch "Tränengas"? Nie gehört.»
>>  Später wurde ein 2. Fall bekannt: Eine weitere Person erlitt Verätzung durch "Tränengas" ("Wasser"werfer) an den Oberschenkeln. Obwohl sie umgehend die Kleider wechselte und die Verbrennung so bald als möglich behandelte, entzündeten sich die Wunden mehrmals, was mehrere Arztbesuche erforderlich machte. Die Arztkosten belaufen sich auf rund 500.-- Fr. Die Verletzung bereitet auch nachträglich Probleme: Immer wenn die Haut gereizt ist, kommt es wieder zu Entzündungen (siehe Report 2001#34a).
>> In beiden Fällen schwiegen sämtliche Medien dazu ...

>>> Am 1.2.2002 kam es in Zürich anlässlich einer unbewilligten Anti-WEF-Demo (nebst vielen anderen Verletzungen) zu mindestens 2 krassen Fällen von "Tränengas"-Verätzungen, als ein "Wasserwerfer" bei der Kunstgewerbeschule eingekesselte DemonstrantInnen mit "Tränengas"-Gemisch im verbotenen Direktbeschuss sekundenlang gezielt abduschte (siehe den ausführlichen Report mit Interviews und Fotos).
>> Sämtliche Medien schwiegen dazu ...
>> Erst nach monatelanger kontinuierlicher Berichterstattung und Pressemitteilungen durch PigBrother sowie nach einem PigBrother-Artikel in der WoZ kam es zu vereinzelten Meldungen auch in den «offiziellen» Medien, nachdem die Betroffenen gegen die Polizei Strafanzeige eingereicht hatten. (Bezeichnenderweise hat sich in der Strafuntersuchung bis März 2003 nichts wirklich getan und bezeichnenderweise konnten die fehlbaren SchützInnen nicht eruiert werden ...) Mitte Januar '03 reichten die Betroffenen zusätzlich Staatshaftungsklage (für Schadenersatz) ein.
>> Die Neue Zürcher Zeitung berichtete bezüglich der massiven Verätzungen im Frühsommer 2002 genüsslich, wer an eine unbewilligte Demo gehe (strafrechtlich ähnlich gravierend wie z.B. falsches Parken oder leicht erhöhte Geschwindigkeit), sei «selber schuld» und müsse sich «nicht beklagen» ...

>> Am Tag nach der Demo kam es zu einem Todesfall: Im Tessin starb der 22-jährige Italiener Edoardo "Edo" Parodi. Er hatte nach der Demo über Müdigkeit und Unwohlsein geklagt. Bekanntlich hatte die Polizei grosszügig "Tränengas"-Wasser-Gemisch aus "Wasserwerfern", "Tränengaspetarden" sowie die mobilen "Tränengas"-Sprühgeräte RW 99 eingesetzt. Als ein Kollege Edo am nächsten Tag zur Weiterfahrt wecken wollte, war er tot, wobei im Blut aus dem Mund geflossen war – typisches Symtom eines "Tränengas"-induzierten Lungenödems.
>>
Als erstes setzte die Polizei nach gewohnter Manier die "übliche" Falschmeldung in Umlauf, Edo sei an einer Drogenüberdosis gestorben. Danach herrschte Stillschweigen, auch nachdem der Obduktionsbericht den Behörden längst vorlag.
>> Schliesslich hiess es in einem ca. 5-zeiligen Communiqué, die Obduktion habe eine "natürliche Todesursache" ergeben (Herzmuskelentzündung). Der genaue Obduktionsbericht bleibt unter Verschluss, Anfragen im Parlament werden unter Verweis auf "natürliche Todesursache" abgewürgt.
>> Bis heute bleibt aus verschiedenen Gründen unklar, ob nicht doch zumindest eine Beteiligung von "Tränengas" am Tod vorlag, geschweige denn, ob eine solche überhaupt je untersucht wurde. Die (Nicht-)Reaktion der Behörden (lügen, schweigen, nicht offenlegen, schweigen, vertuschen) hinterlässt jedenfalls kein gutes Gefühl.
>> In Italien erschienen mehrere Artikel.
>> Bis auf eine AP-Kurzmeldung ("Todesursache unbekannt, Zusammenhang mit Demo nicht festgestellt, keinerlei Fremdeinwirkung feststellbar", abgedruckt einzig in Metropol und NZZ), zwei kleine Erwähnungen in Nebensätzen im Tages-Anzeiger ("Vorwurf auf blutgeil.com: Tränengas schuld") und einer gut 20-zeiligen Meldung in der NZZ ("natürliche Todesursache") schwiegen in der Schweiz sämtliche «offiziellen» Medien dazu ... (siehe auch Linkliste zum Tod von Edo Parodi)

>>> Am 1.3.02 wurde in Zürich ein unbewilligter Antifaschistischer Abendspaziergang von der Polizei eingekesselt. Im Polizeikessel, zu dem die anwesenden MedienvertreterInnen keinen Zugang hatten bzw. weggewiesen wurden, kam es zu verschiedenen, teilweise massiven Misshandlungen. Unter anderem wurden einmal mehr "Tränengaspetarden" in die sitzende, eingepferchte Menge geschossen und die Eingekesselten teilweise willkürlich mit tragbaren "Tränengas"-Sprühgeräten abgeduscht.

>> Die Polizei selber räumte anschliessend ein, sie habe «Kenntnis von einer Person, welche einen Schwächeanfall erlitt. Andere Meldungen über Verletzte liegen nicht vor». Beim «Schwächeanfall» handelte es sich in Wahrheit um einen durch "Tränengas" hervorgerufenen Asthma-Anfall, die Person musste hospitalisiert werden.
>> Weitere Personen erlitten u.a. Verätzungen durch die mobilen "Tränengas»-Sprühgeräte.
>> Mit der Ausnahme eines kurzen Verweises im Tages-Anzeiger auf «massive Vorwürfe» von PigBrother im Rahmen der Berichterstattung im Vorfeld des 1. Mai (unter dem sinnigen Titel "Anleitung für Brandsätze im Netz", TA 3.4.02) schwiegen sämtliche Medien dazu ...

 
Bern, 16.3.02
 

>>> Am16.3.02 wurde am unbewilligten Antifaschistischen Abendspaziergang in Bern wurde einer Person mit einer Spraydose ins Gesicht gesprüht, was heftiges Nasenbluten und starke Müdigkeit auslöste, die Person wurde anschliessend unsanft verhaftet (siehe Bild). Die Polizei wollte keine Auskunft geben, um was für eine Substanz es sich bei dem Spray gehandelt habe. (Report 2002 mit weiterem Bild der Vehaftung)
>> Weiter wurde – nebst "Gummigeschoss"-Verletzungen – eine Person von einem Wasserwerfer angefahren. Da sie keine Lust hatte, von BeamtInnen ins Spital gebracht zu werden, wurde der Fall von der Polizei heruntergespielt.

   WoZ goes PigBrother … (3.5.02)

>>> Am 1. Mai 2002 hatte die Polizei in Zürich Anweisung gehabt, in der Nähe des Festgeländes des bewilligten 1. Mai-Festes im Kasernenareal für einmal auf den Einsatz von "Tränengas"-Granaten sowie von "Tränengas"-Wassergemisch zu verzichten. Selbstredend musste dann – wie die verantwortliche Polizeivorsteherin Esther Maurer erst nachträglich auf Anfrage zugab – aufgrund von «Notwehrsituationen» u.a. das Festgelände einmal mehr trotzdem in Mitleidenschaft gezogen werden, wobei auch die Kapo wacker mithalf ...
Auch sonst gab es u.a. in den anschliessenden Kesseln – nebst diversen "Gummigeschoss"-Verletzungen – die "üblichen unschönen Szenen" (siehe auch Bild):
>> Einmal mehr wurden u.a. in einem Hinterhof Eingekesselte massiv mit "Tränengaspetarden" eingedeckt. Ein Betroffener klagte über tagelange Übelkeit mit Erbrechen und Kopfweh.
>> Ein Unbeteiligter erlitt einen durch "Tränengas" hervorgerufenen schweren Asthmaanfall und musste ins Spital gefahren werden
>>
Es gab mindestens eine "Tränengas"-Verbrennung.
>> Abgesehen von der pauschalen Meldung der Anzahl der Hospitalisierten und Erwähnung des Asthmaanfalls schwiegen sämliche Medien dazu ... (Report 2002)

Bhf Landquart 25.2.03
(Vergrössern in Bilder klicken!)

>>> Am 25.2.03 wurde anlässlich der bewilligten WEF-Demo vor Landquart der infolge Wortbruchs der Polizei aus Fideris zurückgeschickte Zug gestoppt, die Aussteigenden mit einem massiven "Tränengas"-Einsatz empfangen und in den Bahnhof getrieben (siehe Fotos links).

>> Dabei wurde auch das lokale Alters- und Pflegeheim gut "eingegast".
>> Sämtliche Medien schwiegen dazu ...


>> Dazu wurde ebenfalls am 25.1.2003 in Lanquart die gesamte blockierte bewilligte WEF-
Demo aus nichtigem Anlass auf dem Bahnhof umzingelt und das gesamte Gelände massiv "eingegast" (siehe Fotos). Betroffene berichten von mehrtägigem Kopfweh, Gliederschmerzen und Hautausschlägen.
>> Sämtliche Medien schwiegen dazu ...

Reithalle 25.2.03: Umstellt und exzessiv "eingegast" (Bilder: indymedia.ch)

>>> Am selben Abend des 25.1.03 wurde in Bern die das Kulturzentrum Reithalle von der Polizei umstellt und mit "Tränengaspetarden" massiv eingedeckt (siehe Fotos oben). Dabei wurden "Petarden" auch in den Innenhof geschossen, dazu die NZZ am Sonntag vom 26.2.03 süffisant: «Der Innenhof der Reithalle, wo sich zahlreiche Besucher aufhielten, füllte sich während des Polizeieinsatzes mit Reizgas. Im Kino, wo ein Film gezeigt wurde, kam es nach Angaben eines Augenzeugen zu chaotischen Szenen, als Gas eindrang.» Chaotische Szenen bei den Chaoten, wie «lustig» ... Mehrere BesucherInnen klagten anschliessend u.a. über Lungenschäden.
>> Sämtliche Medien schwiegen dazu ...
>> Laut Medienmitteilungen vom 26.1.03 rsp. 29.1.03 fordert die Reithallenbetreiberin IKUR u.a. «eine Untersuchung über den Befehl und seine Auswirkungen, unmittelbar vor und im Hof der Reitschule Reizgas einzusetzen» und prüft zudem eine «Strafanzeige gegen den Tränengaseinsatz der Polizei». >> PigBrother wartet ...


--> Kenntnis von weiteren Fällen von "Tränengas"-Exzessen??
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3. Kurzinformation über Tränengasarten


Zürcher Stapo 1968 mit umgebauten Flammenwerfern 40

CN = a-Chloracetophenon (Giftklasse 1)

Strukturformel CN1869 von Graebe entdeckt. 1918 von den USA produziert, im 1. Weltkrieg nicht mehr eingesetzt, seither aber vielfach bewährt. Bei Raumtemperatur fest (Schmelzpunkt 58° C), weder wasserlöslich noch chemische Reaktion mit Wasser (günstig für Wasserwerfereinsatz), gut löslich in organischen Lösungsmitteln (im Chemical mace), hitze- und feuchteresistent, keine Metallkorrosion, nicht explosiv.


Trotz der anerkannten grösseren Giftigkeit als CS noch sehr häufig eingesetzt, in der Schweiz meistverwendetes Tränengas. Spielen da finanzielle Erwägungen mit?



CS = o-Chlorbenzyliden-Malodinitril (Giftklasse 2)


Srukturformel CS 1928 erstmals synthetisiert von Corson + Stoughton. In den 50iger Jahren von den Engländern produziert und 1961 erster Grosseinsatz im Zypernkonflikt, ferner in Vietnam. Reagiert stärker mit Wasser (Hydrolyse) als CN, deshalb für den Wasserwerfer weniger geeignet, gut löslich in organischen Lösungsmitteln. Reizwirkung etwa 10 mal stärker als CN, aber weniger giftig als CN (höherer Sicherheitsfaktor). Soll v.a. stärker immobilisieren durch Brustenge und damit die Verhaftungsquote erhöhen. In England einzig erlaubtes Tränengas; in der Schweizer Armee für Gasmasken-Dichtigkeitsprüfung verwendet.



CR = Dibenz (b,f)-1,4-Oxazepin (Giftklasse 2)


1962 erstmals synthetisiert. 1973 von Engländern produziert und seither v.a. in Nordirland eingesetzt. Stärkere Reizwirkung als CS oder CN und weniger giftig, es bestehen aber praktisch keine toxikologische Studien. Soll in der Schweiz bis 1977 noch nie eingesetzt worden sein.


Wurde vor allem bekannt wegen der Diskussion, ob Oxazepin, ein Valiumverwandter Stoff, auch eine psychotoxische Wirkung habe, was allerdings dementiert wird.



BB = Benzylbromid (Giftklasse 1)


Hohe Flüchtigkeit (günstig bei tiefen Temperaturen). Kleiner Sicherheitsfaktor. In Gösgen 1977 anscheinend von einem kantonalen Polizeidetachement eingesetzt.


Das in "Gasschwaden" gehüllte AJZ wird noch zusätzlich mit CN abgeduscht.


4. Schadwirkungen am Auge

Vergleichbar den toxischen Wirkungen der Tränengase auf andere Organe ist das Spektrum ihrer Wirkungen am Auge sehr weitgespannt. Beim Chloracetophenon (CN), dem am häufigsten angewendeten Tränengas, kommt es zu einer verstärkten Durchblutung der Bindehaut (Hyperämie der Conjunctiva) und einem massiven Tränenfluss, verbunden mit starkem Augenbrennen und einem krampfartigen Lidschluss (imperativer Blepharospasmus). Diese Wirkungen treten schon bei minimsten Konzentrationen auf (1 : 100'000). Die Schäden gehen weiter in Form von vorübergehenden Hornhautverletzungen (Corneaerosionen) und Infiltrationen mit langdauernden Regenbogenhautentzündungen (9). Die schlimmsten Schäden manifestieren sich als schwerste, irreversible Geschwürsbildungen und Durchlöcherung der Hornhaut (Ulcerationen und Perforation der Cornea) und somit Verlust des Auges. Dies kann manchmal noch nach Monaten oder Jahren nach Kontakt mit kleinen Mengen unverdünnter Substanz eintreten (10). Untersuchungen an nach Tränengasverletzungen entfernten Augen haben diese schädlichen Wirkungen des Tränengases bewiesen (11). Diese Schäden an der Hornhaut werden hervorgerufen durch den ausgesprochenen toxischen Effekt der Tränengase auf die Nervenendigungen.


Bei der Frage nach der Abhängigkeit der Schwere der Verletzungen von der Konzentration muss man auf Berichte über Tierversuche vorzugsweise an Kaninchen zurückgreifen. Eine Entzündung der Hornhaut bei der Anwendung von CN an Kaninchen tritt auf bei Konzentrationen von bereits 2% bei einer Einwirkungszeit von 15 Minuten. Bei Konzentrationen von 5-10% kommt es zu langdauernden Schädigungen. Beim CS kommt es zur Hornhautentzündung bereits bei Konzentrationen von 1% bei gleicher Einwirkungszeit (12/13). Uebertragen auf die Situation beim Menschen bei Polizeieinsätzen
heisst das: Tränengassprays enthalten z.B. eine CN-Lösung von ca. 1% (14). Durch rasches Verdampfen des Lösungsmittels können aber höhere Konzentrationen als 1% entstehen. Das menschliche Auge ist auf die CN-Wirkung empfindlicher als das Kaninchenauge (7). Schwere Hornhautschäden sind denn auch bei Anwendung von Tränengassprays, die als harmlos gepriesen werden, beschrieben. Rose beschreibt 12 von CN-Sprays getroffene Menschen, von denen 3 schlechtheilende Hornhautschäden hatten (16). Viel gefährlicher sind jedoch die explosiven Anwendungen in Patronen und Petarden, da dort feste, unverdünnte Tränengaspartikel in Kontakt mit der Hornhaut gelangen oder sogar durch durchlöchernde Verletzungen ins Auge hineingeschossen werden können. Hoffmann beschreibt 45 Fälle, von denen 34 bleibende Corneatrübungen hatten (17).

In Zürich wurden 1980 Tränengassprays, Patronen und Aufschwemmungen in Wasser aus Wasserwerfern eingesetzt. Von allen Anwendungsformen sind schwere Augenschäden beschrieben: Langdauernde Hornhautentzündungen bei Sprays, irreversible Hornhautnarben bei Aufschwemmungen und bis zum Verlust des Auges bei Patronen.



Zusammenfassung:


Zwar sind die harmlosen Erscheinungen der Tränengase schon mit äusserst geringen Konzentrationen zu erreichen, zugleich besteht bei der Anwendung aber eine sehr schlechte Steuerbarkeit und Kontrolle der Konzentration. So muss immer wieder mit stellenweise sehr hohen Konzentrationen gerechnet werden, die zu sehr schweren Hornhautschäden bis zum Verlust des Auges führen können.



Behandlung:


Sofortige Entfernung des Giftes ist wie bei allen Verätzungen das wichtigste: Spülen mit reichlich Wasser mit gutem aber nicht allzuhartem Strahl, da es sonst durch den Wasserstrahl selbst noch zu mechanischen Schäden kommen könnte. Lider müssen unbedingt geöffnet werden, notfalls mit relativer Gewalt, sonst nützt die Spülung nichts. Wenn vorhanden, können Pufferlösungen wie z.B. Na-Bicarbonat 3-5% nach der ersten Grobspülung nur mit Wasser verwendet werden, aber nicht lange danach suchen und Zeit verlieren, wichtig bleibt die reichliche Spülung an sich, nicht die Flüssigkeit. Die weitere Behandlung der leichten bis mittelstarken Verätzung ist der antibiotische Salbenverband (Salbe ist als Medikamententräger am Auge für solche Fälle viel günstiger als Tropfen), wobei mittelstarke bis schwere Verätzungen hospitalisiert werden müssen und dort noch weitere Massnahmen, auch chirurgische, durchgeführt werden müssen. In einzelnen Fällen kann sogar - allerdings meist als spätere Massnahme - nach dem akuten Stadium eine Hornhautverpflanzung notwendig werden.


No.  6'666'666'667

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Zürich: Verbrennungen
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durch "Wasser"werfer
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Erneut "Tränengas"-Schwerverletzte 1.2.02
>>> Dank der erpobten Komplizenschaft zwischen Polizei und
Universitätsspital erblicken die wenigsten Personenschäden das Licht
der Öffentlichkeit. Obwohl die ÄrztInnen noch extra angewiesen worden 
waren, auch Patienten gegenüber strengstes Stillschweigen zu bewahren,
deckt PigBrother nunmehr zwei weitere Fälle auf - mit erschütternden
Bildern
, die für sich selbst sprechen ... 
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