A u f r u f :
Verletzungen vom 1. Mai? Gummigeschoss- oder sonstige Verletzungen
durch die Polizei von früher? (Auch
wenn Du nicht grad ein Auge verloren hast.)
Melde Dich bei PigBrother@ssi-media.com!
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Update 4.5.
/ 5.5. / 7.5./ 8.5.
/ 10.5. / 11.5. / 14.5.
/ 16.5. / 18.5. / 25.5.
/ 29.5. / 21.9. / 16.11.
/ 8.12. / KORRUPTION NACH SCHWEIZER
ART / 18.12. / 29.4.02 / 8.2.03
/ CHINTERNETZENSUR & UMGEHUNG INTERNATIONAL
/
Report 2001
>>>
Bisher liegen PigBrother keine Meldungen vor, dass in Zürich
am 1. Mai 2001 hartgepresste schwere "Gummigeschosse"
eingesetzt wurden. Sichergestellt wurden hingegen 2 verschiedene
Hartgummivarianten à 9.8 g.
Kapo mit schweren Geschossen?
Augenverletzungen 1. Mai 2001 Woraus
bestehen Gummigeschosse wirklich?
>>> Während die Polizei (wieder
einmal) "keine Informationen" über verletzte DemonstrantInnen
haben wollte, berichtete der Tages-Anzeiger am 2.5.01 u.a. über
einen Verletzten nach einem Gummischroteinsatz. Über die
Schussdistanz wurden keine Angaben gemacht.
>>>
Erneut wurden wehrlose gefesselte Verhaftete von Polizeibeamten
u.a. mit Fusstritten und Stockschlägen traktiert und blutig
geschlagen (vgl. u.a. auch
"rechtmässige Verhaftung" 1.
Mai '96). (TA 2.5.01)
>>> Ebenfalls gutzürcherische Tradition:
Wieder einmal warfen Beamte Tränengaspetarden in die zusammengepferchte
Menge eingekesselter DemonstrantInnen, die Fliehenden werden mit
"Gummigeschossen" in Empfang genommen (vgl.
u.a. Hasenjagd im Polizeikessel).
(TA 2.5.01, "Rundschau" 2.5.01)
>>>
Zusätzlich sprühen Grenadiere Eingekesselten, aber auch
bereits gefesselten Verhafteten Tränengasspray direkt ins
Gesicht oder in die Augen, z.T. mehrfach hintereinander und aus
kürzester Distanz (ca. 30 cm). ReporterInnen der Rundschau,
die das Ganze filmen, werden barsch weggejagt. Laut den Stapo-"Sicherheitsbestimmungen"
ist der Einsatz von Tränengasprays bei Distanzen unter 1
m nicht erlaubt, und "Es darf nicht vorsätzlich
direkt ins Gesicht gesprüht werden." (Rundschau
2.5.01, "Die chemischen Einsatzmittel", 2.2, zitiert nach
GPK-Bericht S. 179)
|
>>>
Im Zürich Express vom 2.5.01 ist ein vermummter ziviler Beamter
mit einer Stahlrute (sog. Totschläger) in der Hand abgebildet,
wie er eine Verhaftung vornimmt. (siehe Bildausschnitt
rechts, Bild: Reuters)
Polizeisprecher Fäh
bestätigte am 3.5. PigBrother, dass diese gefährliche und
brutale Waffe, die bereits während der 80er-Jahre widerrechtlich
von einzelnen Beamten eingesetzt wurde, nach wie vor nicht zu
den offiziellen "Kampfmitteln" der Polizei gehört
und dass es den Beamten eigentlich nicht erlaubt sei, private Waffen
einzusetzen. Er kündigte an, aufgrund des Hinweises von PigBrother
diesen Fall an den Rechtsdienst der Stadtpolizei weiterzuleiten.
Fortsetzung anschliessend
>>>
Im Tages-Anzeiger vom 3.5. erscheint ein Bild desselben Beamten,
wiederum mit der Stahlrute in der Hand, wie er später
zusammen mit einem Kollegen vor der Kapo-Wache bei der Kaserne den
am Boden liegenden gefesselten Verhafteten blutig schlägt
und tritt.
|
 |
 |
>>> Der
Verhaftete war auch in der Rundschau vom 2.5. zu sehen. Deutlich ist
zu erkennen, wie er aus mindestens 2 Kopfwunden blutet. Auch
das linke Ohr ist verletzt. Die Hose des einen Beamten ist zudem
voller Blutflecken. Möglicherweise fehlen
dem Verletzten auch einer oder mehrere Zähne. (Bilder:
Rundschau 2.5.01) Der Polizei war dieser "Zwischenfall",
von dem (plus einem weiteren vergleichbaren) gleichentags auch im Tages-Anzeiger
berichtet wurde, am 2.5. laut Pressesprecher "noch nicht bekannt"
obwohl der Verletzte durch die Polizei verhaftet und anschliessend
erkennungsdienstlich behandelt wurde
(TA 3.5.)
Fortsetzung
>>> Mittlerweile liegt Pig Brother
die Meldung vor, dass mindestens 2 Personen schwere Augenverletzungen
durch Gummigeschosse erlitten, höchstwahrscheinlich mit bleibenden
Schäden. Fortsetzung
>>> Radio LoRa berichtete am 4.5., dass
mehrere Eingekesselte und mit "Tränengas" Behandelte
nachher an starkem Husten mit Blut im Auswurf litten typisches
Symptom einer Vergiftung mit dem "ungefährlichen Reizkampfstoff",
der u.a. auch in der Lunge zu bleibenden Gewebsschäden und -Veränderungen
führen kann. (vgl. "Tränengas")
>>>
Nachdem sich der Chef Pressestelle Stadtpolizei bereits am 29.1.01
bei Gemeinderat Scherr (AL) entschuldigen musste, weil die Polizei
eine telefonische Meldung betreffend Augenverlust erfolgreich unterschlagen,
Pardon, "in der Hektik der Aktionen und Einsätze" zu
melden "vergessen" habe, versprach er scheinheilig:"Die
Meldung wird nun aber in die Medienarbeit der Pressestelle einfliessen."
(Fax 29.1.01) Und wie!
Am 6.5.01 verkohlt er den Tages-Anzeiger und dessen LerserInnen,
indem er unferfroren "betont", er "wisse nichts"
"dass dieses Jahr schon jemand von der Polizei verletzt
worden wäre oder wegen eines Gummigeschosses das Augenlicht
verloren habe". Plus: Verletzte sollen sich doch bitte bei
der Hauptnummer der Stapo melden! (TA
7.5.01) Ein würdiger Nachfolger von Onkel
Bruno!!!
Der Chef Pressetelle legt Wert auf die Feststellung,
der betreffende Fax sei "nicht irgendwie
ein Eingeständnis eines Falles einer Verletzung", sondern
er habe lediglich den Erhalt eines entsprechenden Anrufs "einer
der Einsatzleitung persönlich bekannten Person" (Zitat
Interpellationsantwort) bestätigt.
Dem Rechtsdienst sei jedoch kein Augenverlust bekannt. "Aber
vom Verletzten wissen wir bis heute noch nichts. Ich kann diese Verletzung
heute noch nicht bestätigen." (7.5.01)
Verbrennungen durch "Tränengas":
Bei der Polizei "gänzlich unbekannt"
>>>
Stahlrute Part 2: "Offiziell verbotene"
Stahlruten bei zivilen Greifern sind kein Zufall, sondern schon
in den 80er Jahren zumindest geduldet von "Gruppenführern"
aufwärts bis zu den verantwortlichen PolitikerInnen:
"Bei Verhaftungen wurden von Zivilen auch Stahlruten
eingesetzt. Bei diesen Spezialbehandlungen gab es allein im Zeitraum
Juni-September '80 mehrere Nasenbeinbrüche, Prellungen und
Platzwunden bis tiefe Fleischwunden an Körper, Schädel
und Gesicht. Gehirnerschütterungen waren an der Tagesordnung."
(TRÄNENGAS,
SELBSTHILFE, PATIENTENRECHTE, AUTONOME SANITÄT.
Verlag Citron Presse, Zürich, S. 29, 68, 92; Bild: ebd. S. 68)
Bloss ist damals noch nicht der peinliche Lapsus passiert, dass das
Ganze auch noch in der Zeitung abgebildet wurde und niemand will
es bemerkt haben!
Nach einem Spam
von PigBrother übernahmen verschiedene Medien die Meldung
teilweise ohne oder mit falscher Quellenangabe.
Gegenüber dem Tages-Anzeiger erklärte Pressechef Fäh
(1.5. "Keine Verletzungen bekannt", 3.5. "Keine
Stahlruten geduldet") am 4.5., dass der "Gruppenführer"
des betreffenden vermummt prügelnden 5er-Trupps die "Stahlrute
bereits am 1. Mai bemerkt" und den betreffenden Beamten nächträglich
"zu sich zitiert" habe an Ort und Stelle eingreifen
scheints überflüssig. Es sei halt ein "junger Polizist"
gewesen. Zur Zeit prüfe "der Rechtsdienst der Stadtpolizei,
ob die Stahlrute als Waffe gilt und ob der Polizist disziplinarisch
oder strafrechtlich verfolgt" wird.
(TA 5.5.)
Wetten, dass auch dieser Fall nach den goldenen
Regeln 1-6 verläuft und von
den Vorgesetzten keinE einzigeR behelligt wird???
Fortsetzung
>>>
Die Zahl der PigBrother bisher dokumentierten Augenverluste muss auf
8 erhöht werden. Weitere Fälle werden überprüft.
(7.5.01)
>>>
Polizeisprecher Fäh findet unsere Page "unfair".
Kritikpunkt: Sein darin enthaltener Fax. Da dieser
u.a. Bestandteil einer einschlägigen Interpellation
ist, dokumentieren wir ihn trotzdem auch künftig (Gegendarstellung).
(7.5.01)
>>> Der Tages-Anzeiger vom 8.5.01
berichtet, in der Augenklinik des Universitätsspitals seien am
1. Mai nicht wie bereits von PigBrother gemeldet lediglich 2, sondern
insgesamt 6 Personen wegen "Gummigeschoss"-Verletzungen
am Auge notfallmässig behandelt worden. Dabei hatten die meisten
laut erster Diagnose zunächst einmal "Glück im Unglück"
Spätfolgen wie grauer und grüner
Star trotzdem nicht ausgeschlossen. In einem Fall sei es in der Vorderkammer
des Auges zu einer Blutung gekommen. Dabei wäre "die Gefahr
eines bleibenden Augenschadens durch erst später auftretende
Risse noch nicht auszuschliessen", wie es offiziell diplomatisch
hiess. Plus ein kleiner augenärztlicher Wink mit dem Zaunpfahl:
"jeder, der bewusst an die Nachdemo gehe, wisse, dass er
sich auf Glatteis begebe" (und die andern hatten halt einfach
Pech). Im Klartext: Mit weiteren Augenverlusten muss gerechnet werden.
(TA 8.5.01)
>>> PigBrother liegt eine Meldung
vor, wonach eine Person nach dem 1. Mai wegen schweren Verbrennungen
durch einen "Wasserwerfer" (bzw. die beigemischten, nicht
genau dosierbaren CN-Schwebeteilchen) im Universitätsspital für
mehrere Tage hospitalisiert werden musste. Die Person habe enge
Kleider getragen und diese nach Durchnässung mit dem "harmlosen
Reizkampfstoff" nicht sogleich wechseln können.
(10.5.01)
>>> Einer
weiteren Meldung zufolge habe auch ein Polizeibeamter schwere
Verbrennungen durch "Tränengas"-Wasser-Gemisch erlitten
und deswegen ärztlich behandelt werden müssen. Die Verbrennungen
seien derart gravierend gewesen, dass dem Beamten der Uniform-Overall
nicht mehr über die betroffenen Hautpartien gezogen werden konnte,
sondern vom Leib geschnitten werden musste. (10.5.01)
>>> "Polizeibeamte bei schwerer körperlicher Arbeit!!!"
Auf switzerland.indymedia.org: "Big
Brother"-Remos neue Kleingruppe! (Mitte, mit
hochgerolltem Kopfpariser) Schaute er im Container auch immer
so mürrisch aus der Wäsche? Oder nur wenn er abwaschen musste?
(10.5.01)

Ein 21-jähriger
Patient nach CS-Einwirkung: verbrannte Haut und Blasenbildung am
Unterkörper (Bild: Ärztezeitung, Deutschland, 16. Juli
1986) |
>>>
Nach offiziellen Angaben hat die Stadtpolizei keine Kenntnis
von schweren Verbrennungen eines Polizeibeamten durch "Tränengas"-Wasser-Gemisch.
Pressesprecher Gehriger erklärte gegenüber PigBrother, solche
Fälle von Verbrennungen seien der Stadtpolizei gänzlich
unbekannt. (11.5.01)
>>> Die Pressestelle des Universitätsspitals
konnte PigBrother keine Auskunft erteilen, ob ein Polizeibeamter
oder andere Personen wegen schweren Verbrennungen in Behandlung waren.
Auch von den sechs Augenverletzungen ist offiziell nichts bekannt.
Auf der Notfallabteilung wird PigBrother von einer Stelle zur nächsten
verwiesen und ebenfalls von einem Termin auf den nächsten
vertröstet. (11.5.01)
>>> Auch wenn Stadtpolizei und die Pressestelle
des Universitätsspitals von nichts wissen wollen: Wie gemeldet
musste nach dem 1. Mai eine Person wegen grossflächigen schweren
Verbrennungen durch einen "Wasserwerfer" (bzw. die beigemischten,
nicht genau dosierbaren CN-Schwebeteilchen) für
insgesamt 4 Tage hospitalisiert werden! Die Person erlitt Verbrennungen
2. Grades an Gesäss, Oberschenkeln und Waden, erst gerötete
Haut, später eine Vielzahl von Brandblasen von ca. 1 cm,
manche markant grösser! (In
etwa vergleichbar mit obiger Abbildung)
>>>
Ebenfalls bestätigen liess sich die Meldung, wonach ein Polizeibeamter
schwere Verbrennungen durch "Tränengas"-Wasser-Gemisch
erlitt und deswegen im Universitätsspital behandelt werden
musste. Die Verbrennungen seien etwas weniger gravierend gewesen,
doch immer noch schlimm genug, dass dem Beamten der Uniform-Overall
nicht mehr über die betroffenen Hautpartien gezogen werden konnte,
sondern vom Leib geschnitten werden musste! (vgl.
10.5.)
>>> Die Pressestelle des Universitätsspitals
leugnet nach wie vor beide Vorfälle. (vgl. 11.5.)
Ursprünglich
wurde PigBrother auf 11.5. Auskunft versprochen. Zum vereinbarten Termin
war die Verantwortliche plötzlich abwesend und konnte deshalb
keine Auskunft geben, gab uns dann aber telefonisch Bescheid, wir müssten
unsere Fragen erst noch einmal schriftlich einreichen
vielleicht nächste Woche dann
(14.5.01)
Fortsetzung
>>>
PigBrother liegen Informationen vor, wonach der Schläger-Polizist
mit der Stahlrute mindestens einem Verhafteten damit mehrfach
gezielt ins Gesicht schlug, wobei der Betroffene u.a. mehrere
Zähne verlor, wie dies schon aufgrund des Bildmaterials
der Rundschau zu befürchten war. [Diese
Meldung konnte in dieser Form später nicht bestätigt werden,
vgl. Interview mit dem Verletzten.]
Trotzdem will die Polizei auch bei der Vernehmung des Betreffenden nichts
von Verletzungen bemerkt haben [obwohl laut dem Verletzten
seine Wunden von der Polizei notiert wurden, vgl. Interview].
Auch die interne Untersuchung der Stapo über den Vorfall ist bisher
nicht weiter gediehen: Man wartet in aller Ruhe, ob der fehlbare
Beamte vielleicht doch mal noch einen schriftlichen Rapport abliefert
oder vielleicht auch nächsten Monat
oder vielleicht
wenn alles verjährt ist. JedeR kann sich selbst ausrechnen,
was in der gleichen Situation geschähe, wenn einE BürgerIn
einen Polizisten mit einer Stahlrute auf den Kopf schlagen würde
(14.5.01) Fortsetzung
>>> PigBrother liegt eine Meldung von
savanne.ch vor, wonach die "Gruppe Diamant" der
Kantonspolizei am 1. Mai wahrscheinlich doch auch hartgepresste
schwere "Gummigeschosse" zum Einsatz brachte. (14.5.01)
>>> Einer Information des 1.
Mai Komitees zufolge kam es zu einem Einsatz von "Gummigeschossen"
in das Festareal hinein, wobei u.a. mehrere Personen am Kopf
verletzt wurden. (16.5.01)
>>> Wieder einmal mussten im Spital mehrere
tiefe Rissquetschwunden von "Gummigeschossen" genäht
werden unter anderem ziemlich nah neben einem Auge an
der Braue
> Die Pressestelle des Universitätsspitals war für
PigBrother auch am Dienstag nicht zu sprechen. (16.5.01)
Fortsetzung
>>> Im Parkhaus Gessnerallee kam es zu weiteren Misshandlungen
bei Verhaftungen durch vermummte Zivilbeamte. Mehrere ZeugInnen berichteten
PigBrother übereinstimmend, unter anderem sei eine Person ca.
10 Mal geschlagen und getreten worden, bloss weil sie sich zunächst
geweigert habe, aufzustehen und mitzukommen. (16.5.01)
>>> Nach
Meldungen des Vorwärts vom 11.5.01 kamen auch Presseleute wiederholt
in den Genuss polizeilicher "Sonderbehandlung":
> So wurde u.a. einem Fotografen der Film konfisziert, nachdem
er dokumentiert hatte, wie ein bereits gefesselt am Boden liegender
Verhafteter von einem zivilen Polizeibeamten mit herzhaften "Kniehieben
ins Kreuz eingedeckt" wurde. Offizielle Begründung: Die
prügelnden Beamten seien "Drogenfahnder, die nicht
erkannt werden sollten".
> Ein anderer Fotograf wurde gezielt von einem "Wasserwerfer"
mit "Tränengas"-Wassergemisch abgespritzt,
als er etwas zu ausgiebig knipste, wie die Besatzung Leute traktierte,
die "herumstanden und gar nichts gemacht haben". (Vorwärts
11.5.01)
>>> PigBrother liegen 2 Meldungen von ZeugInnen vor,
wonach vermummte zivile Polizeibeamte Steine gegen Menschen geworfen
haben. Ein weiterer vermummter Ziviler wurde beobachtet, wie er mit
dem Ausruf "Ich hasse Juden!" versuchte ein Auto
zu demolieren. (16.5.01)
>>> Interpellation
von Gemeinderätin Renate Schoch (AL) betreffend "Gummigeschosse".
Damit muss nun die Polizei dem Gemeinderat u.a. endlich (wie wahrheitsgetreu
auch immer
) Auskunft geben über Gewicht und Zusammensetzung
der verschiedenen Geschosse und umfassend über die internen
Sicherkeitsvorschriften informieren was die
Polizei gegenüber Presse und Öffentlichkeit ja ausdrücklich
nicht tut.
(18.5.01) >>>Interpellation,
Antwort, kritische Analyse >>Woraus
bestehen Gummigeschosse wirklich? (18.12.01)
>>> "Welche Verletzungen aufgrund
von Polizeieinsätzen wurden im Universitätsspital im Zusammenhang
mit dem 1. Mai behandelt?" Über eine Woche lang
vertröstete die Pressestelle des Unispitals Zürich PigBrother,
dann gab's «Klartext»: "Sorry, können wir nicht
sagen wegen dem Datenschutz." Plus den hilfreichen Wink:
"Da müssen sie bei der Polizei fragen." (Die
ja bekanntlich von Verletzten nichts weiss.)
Den Namen der Verantwortlichen für diesen
Entscheid durfte Pressechefin Monika Tschanz ebenfalls nicht nennen.
Kein Wunder bei einer so faulen Ausrede.
>> Laut Frau Matthys von der juristischen Abteilung des Datenschutzbeauftragten
des Kantons Zürich ist nämlich gegen anonymisierte
Angaben nichts einzuwenden, die das Unispital insbesondere bei öffentlichem
Interesse der Presse selbstverständlich jederzeit zur Verfügung
stellen könnte. Lediglich für umfangreichere Informationen
wäre das Einverständnis der PatientInnen einzuholen.
>> Einmal mehr zeigt sich: Im Unispital wird ein Augenverlust
durch einen Ovomaltine-Expander immer noch anders gehandhabt als ein
Augenverlust durch ein "Gummigeschoss", eine grossflächige
Verbrennung durch eine Fritteuse anders als eine durch "Tränengas"
usw usf. Missbraucht das Unispital das Datenschutzgesetz um Verletzungen
zu vertuschen und die Öffentlichkeit über die wahren "Folgekosten"
von Polizeieinsätzen für dumm zu verkaufen? Zu diesem
Vorwurf konnte die Pressestelle gegenüber PigBrother am 24.5. keine
Stellung beziehen, Pressechefin Tschanz sei bis Montag, 28.5. nicht
zu sprechen. Fortsetzung gleich anschliessend
(25.5.01)
>>> Jetzt ist es offiziell: Niemand
anders als die Direktion des Universitätsspitals selbst sei verantwortlich
für die Verweigerung von Auskünften inkl. rechtswidriger
Berufung auf das Datenschutzgesetz (vgl. 25.5.).
Auf Anfrage weist die Pressestelle am 28.5. sämtliche Vorwürfe
von sich: Die Direktion habe inzwischen totale Nachrichtensperre
betreffend Verletzungen durch Polizeieinsätze angeordnet. Namen
von Verantwortlichen werden weiterhin verschwiegen, geschweige
denn eine zutreffende Rechtsgrundlage für die betreffende Anweisung
genannt. Obwohl zweifellos ein berechtigtes öffentliches Interesse
daran besteht, welche Verletzungen durch die Polizei im Universitätsspital
nicht nur am 1. Mai behandelt wurden und auch künftig werden, sollen
diese Tatsachen der Öffentlichkeit aus durchsichtigen politischen
Gründen verschwiegen werden.
Es stehe PigBrother selbstverständlich frei schriftlich
Beschwerde zu Handen Direktion einzureichen, entschuldigt sich die
Pressechefin Monika Tschanz. Fortsetzung folgt
(29.5.01)
>>> Frage: Ist es legal
Polizisten zu fotografieren, die gefesselte Verdächtige misshandeln?
Antwort: Versuchen Sies doch mal!!!
[Natürlich lautet die Antwort strenggenommen ja dank
der Hartnäckigkeit von Klaus Rozsa und der Mediengewerkschaft
comedia gibt es seit Herbst
2002 sogar einen höchst offiziellen Bundesgerichtsentscheid
dazu. Diese Entscheid basiert auf Gesetzen, die schon länger
vollumfänglich gültig sind und besagt klipp und klar,
dass man Polizeibeamte fotografieren darf wo, wann und wie auch immer
man will, und sie dürfen einem weder den Film wegnehmen
noch sonstwelche Repressalien ausüben dafür. Auch Stapo-Kommandant
Hotzenköcherle räumte dies bereits Frühling 2002 an einer
Pressekonferenz widerwillig ein. Wohl kaum ganz zufällig
versäumt er es jedoch bis auf den heutigen Tag, seinen Mannen die
Gesetzeslage klar zu machen im Gegenteil: Wäre
ja noch schöner, wenn sich die Polizei ans Gesetz halten müsste!!!]
Fall
1/01: Zürich, 1. Mai | Fall
2000
| Fall 2002
Fall 2/01: Zürich, 19. August, Standardprozedur:
«Als
einer der Polizisten dies bemerkt, begibt er sich zur Fotografin und
verlangt die Herausgabe des Filmes. Gleichzeitig droht der
Polizist der Fotografin mit Festnahme, falls diese den Film nicht
aushändigt. Schliesslich gibt die Fotografin den Film, die Polizisten
ziehen ab. Die Pressestelle der Stadtpolizei Zürich bestätigt
auf Anfrage von comedia, dass der
Beamte der Fotografin weder eine Quittung ausstellte, noch
den Film versiegelte oder ihn einem Richter aushändigte, wie
es das Gesetz im Falle einer Beschlagnahmung vorschreibt. Stattdessen
gab der Polizeibeamte den Film zum entwickeln, wo er dann «versehentlich»
und «unglücklicherweise»
zerstört worden sei. [
] Die Fotografin bereitet nun eine
Schadenersatzklage gegen die Stadt Zürich vor. comedia
hat die Staats- und Bezirksanwaltschaft des Kantons Zürich über
den Vorfall informiert. Es besteht Verdacht auf Amtsmissbrauch
und weitere Delikte, die von Amtes wegen verfolgt werden müssen.
[
]» ("m" Nr. 13, 31.8.01)
(21.9.01)
Wetten, dass auch dieser Fall nach den goldenen
Regeln 1-6 verläuft und von den Vorgesetzten
keinE einzigeR behelligt wird???
Fall
1/01: Zürich, 1. Mai | Fall
2000
| Fall 2002
>>> Stahlruten-Updates
#4-5:
1.) Polizei spricht Disziplinarstrafe und verhängt Nachrichtensperre,
Zürich will Stahlruten offiziell einführen.
Wie Polizeisprecher Fäh auf Anfrage mitteilte, wurde zwar
mittlerweile tatsächlich eine Disziplinarstrafe gegen den
Beamten ausgesprochen, der am 1. Mai "unerlaubt" eine private
Stahlrute "gebrauchte", auch die 30-tägige Einsprachefrist
sei vor 2 Wochen abgelaufen, womit der Beamte die Strafe akzeptiert
habe und die Sache somit erledigt sei. Genaueres dürfe er PigBrother
aber explizit nicht sagen, er habe "Anweisung vom Rechtsdienst",
keine weiteren Details und insbesondere die konkret verhängte Strafe
"nicht zu kommunizieren", dies sei so üblich. (14.11.01)
PigBrother meint: Natürlich hat die Öffentlichkeit in Zürich
kein Recht, die Wahrheit zu erfahren, wo kämen wir da auch
hin? Schliesslich hat Polizeichef Major lic.iur. Lips längst
klargestellt, dass Stahlruten sowieso nicht
unter das Waffengesetz fallen und demnächst zuerst in Zürich
und bald auch in der übrigen Schweiz offiziell eingeführt
werden (TA 6.10), wozu also die künstliche
Aufregung?
2.) Strafanzeige gegen Polizeichef, Teil 2:
Obwohl jeder andere Bürger wegen "unerlaubten Gebrauchs einer
privaten Stahlrute" vor Gericht käme, wird der fehlbare Beamte
folglich nicht strafrechtlich belangt. Aus diesem Grund reichte PigBrother
am 21. Okt. bei der Bezirksanwaltschaft Zürich Stafanzeige
wegen Begünstigung etc. ein gegen den selbstherrlichen Polizeichef
und seine unlauteren Kumpane. Mit Schreiben vom 19.10. retournierte
die Staatsanwaltschaft, an welche die Anzeige zwecks Beagutachtung umgehend
weitergeleitet wurde, die Akten zurück an die Bezirksanwaltschaft
mit der Anweisung, die Anhandnahme eines Verfahrens zu prüfen.
Wie die zuständige leitende Bezirksanwältin am 9.11. diese
Prüfung ausführte, ist nicht nur ein Musterbeispiel für
den realexistierenden Schweizer "Rechtsstaat", dass "sich
die Balken biegen", sondern auch ein 1A Online-Einführungskurs
in Sachen Korruption nach Zürcher Art. Doch dies wäre
ja nicht PigBrother, wenns nicht heissen würde: Fortsetzung
folgt
(16.11.01)

«Polizeischeff Major Adolf "DumDum"
Dummbeutel»
unterwegs zur PigBrother-Live-Show auf dem Bundesplatz
(Sans-Papiers-Demo 24.11.01 / Bild: nuckleduster.com)
Was
niemand wirklich erwartet hätte: Zum Tag
der Menschenrechte für einmal (fast) nur gute Nachrichten!
>>>
Zürich: Doch keine Stahlruten für Stadt- und Kantonspolizei
nicht zuletzt Dank der Arbeit von PigBrother. Aus Mitleid
mit dem ertappten Sünder
vom letzten 1. Mai, der eine laut Sprecher des Polizeidepartements «schmerzhafte»
Disziplinarstrafe aufgebrummt bekam (während von der Pressestelle
PigBrother wie auch Radio 24 beschieden wurde, genauereres würde
«nicht kommuniziert», stand am 28.11. im Tages-Anzeiger,
es handle sich dabei um «eine Busse»), wollten
hohe Polizeioffiziere Stahlruten schnell offiziell einführen, da
beim Pfefferspray laut
Sicherheitspolizeichef Lips die «Wirkung oft ungenügend»
sei, so dass dann «bedrohte» Beamte zur Schussabgabe
gezwungen würden (siehe Bonnstetten, Basel, Lugano, Genua,
Chur, Basel, Zürich uswusf.) dass die Polizei z.B. auch
über ausziehbare Mehrzweckstöcke
verfügt (siehe Bilder rechts), verschweigt der gelernte Jurist
dabei vornehm.
Trotz dieser
sozusagen unverhohlenen Drohung haben nun die Kommandos von Stapo
und Kapo entschieden, doch keine sogenannten Totschläger
(Stahlruten und -Teleskopstöcke) zuzulassen, da sie als Defensivwaffe
ungeeignet seien. Besonders gefreut hat sich PigBrother dabei über
die Begründung des Kapo-Sprechers Hirt:
«Der
grössere Mehrzweckstock ist für die Verteidigung bestens
geeignet.
Teleskopstöcke
sind dagegen eher für einen offensiven Einsatz gedacht,
in der Praxis aber wenig erfolgreich. Erregte
oder alkoholisierte Personen sind nämlich weniger schmerzempfindlich»
und dann macht das Prügeln bekanntlich weitaus weniger
Spass, denn wer schlägt schon gerne Schmerzunempfindliche oder
Masochisten, was?
(Bild: TA 28.11.01)
|
Doch immerhin hat
die Polizei damit zumindest in Zürich man höre und
staune wenigstens einmal öffentlich zugegeben, dass Totschläger
klare Angriffswaffen sind, darauf
optimiert möglichst brutale Verletzungen anzurichten, und
dass dies weder Auftrag noch Ziel von Polizeieinsätzen sei. Schöne
Worte, in der Tat.
Wermutstropfen 1: Noch mehr würde sich PigBrother allerdings
über weitere konkrete Taten freuen, mit denen einmal unter
Beweis gestellt würde, dass in den Polizeikorps kein Platz
ist für Schläger und Möchtegernrambos.
Bis anhin wurden und werden solche bekanntlich sowohl innerhalb des
Korps von ihren Vorgesetzten wie auch von den verantwortlichen PolitikerInnen
bis hin zur Justiz regelmässig geduldet, gedeckt und befördert
zumindest sind PigBrother bisher keine konkreten Gegenbeispiele
bekannt geworden.
Wermutstropfen 2: Die «Schweizerische Polizeitechnische
Kommission (SPTK)» hat allen Ernstes kürzlich einen Totschläger
(Stahl-Teleskopstock) allen Schweizer Polizeikorps als «Defensivwaffe»
empfohlen. In der welschen Schweiz würden diese bereits
eingesetzt, einzelne Polizeikorps wollen laut TA gar vollständig
auf die neue Waffe wechseln. Damit sind Tote, Schwerverletzte
und Invalide einmal mehr klar vorprogrammiert.
(TA 28.11.01)
>>> Anzeige gegen Polizeichef, Teil
3: Rekurs von PigBrother gegen Verfahrenseinstellung gutgeheissen!
Wie bereits angekündigt, hat PigBrother gegen die formlose Verfahrenseinstellung
der zuständigen Bezirksanwältin Rekurs
erhoben. Insbesondere wird darin bemängelt, dass die Prüfung
des Sachverhalts (wen wunderts?) weder mit der gebotenen Sorgfalt
(gleich belegt u.a. mit passenden Fotos) noch mit der gesetzlich
vorgeschriebenen Unparteilichkeit
vorgenommen wurde. Mit Datum vom 3.12. hat nun die Staatsanwaltschaft
diesen Einwendungen überraschenderweise stattgegeben
und den Fall erneut an die Bezirksanwältin überwiesen.
(7.12.01) Fortsetzung
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K o r r u p t i o n n a c h S c h w e i z e r A r t
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Das
Problem ist altbekannt: Zwar können in der Schweiz
im Gegensatz zu anderen Ländern in der Regel kaum Beamte mit etwas
Bargeld bestochen werden was jedoch noch lange nicht heisst,
das es deswegen hierzulande keine (Justiz-)Korruption gibt. Die
hiesige Bestechungswährung lautet einfach nicht Bargeld, sondern
«Beziehungen». Deshalb erstaunt es kaum, dass auch
hierzulande praktisch nie Schwerreiche oder Beamte gerichtlich verurteilt
werden egal, wie klar die Deliktlage auch sein mag.
Wer als Normalsterblicher (oder auch als einfacher Polizeibeamter) gegen
derlei mafiöse Machenschaften opponiert, ist schnell
einmal weg vom Fenster oder landet im Wiederholungsfall
gleich im Knast wie etwa der Ex-Polizist «Meier 19»,
der nicht akzeptieren wollte, dass seine Verzeigungen betreffend
falsch Parkieren oder Fahren in angetrunkenem Zustand bei hohen Militärs
und Fabrikdirektoren regelmässig in den Schubladen seiner Vorgesetzten
versandeten, und nach seiner umgehenden Entlassung weiterhin dunkle
Machenschaften in der Stapo ausgeleuchtet haben wollte. Auch
bei sämtlichen neueren bekanntgewordenen Korruptionsfällen
wurden bekanntlich zuerst einmal diejenigen geschasst und angezeigt,
welche den Skandal aufzeigten. (Auch die Betreiber
dieser Homepage machten diesbezüglich schon verschiedentlich Bekanntschaft
mit Polizei und Justiz.)
Entsprechend gering ist auch die Anzahl von Buchautoren und
sonstigen Berichterstattern zum heiklen Thema Justizkorruption
wer will sich da schon gerne die Finger verbrennen.
In der Folge empfielt PigBrother einige wenige löbliche Ausnahmen.
Jeder der unten aufgeführten Autoren
erlebte Repressionen nur wegen Veröffentlichung missliebiger Fakten.
>>> Von PigBrother dringend
empfohlen: Download & Konsum der auch für Normalsterbliche
leichtverständlichen Untersuchung des Strafrechtlers Franz Riklin
unter dem Titel
«Von
der Aufklärung verschont»
(pdf-Datei, 676 kb)
Download1
>>> Download2
kostenlos
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>>> In einer überarbeiteten und aktualisierten
Fassung jetzt auch als Hardcover beim Pendo-Verlag
allerdings zum für Nicht-AkademikerInnen kaum mehr erschwinglichen
Preis von sFr. 39,90 / Euro 22,90 (ISBN 3-85842-489-7). (Pdf- und doc-download
auf deutsch seither auf FRinjuria.com
nicht mehr verlinkt, aber über obige Links immer noch da! Falls
sich das mal ändern sollte, bitte Mail an PigBrother!)
>> Nebst spezifisch freiburgerischen Auswüchsen finden sich
in Riklins mittlerweile zum Standardwerk gewordenen Abhandlung
nahezu sämtliche typischen Spielarten von "Korruption
nach Schweizer Art" inkl. dem vornehmen Schweigen von
Juristen, Parlament und Presse zu Menschenrechtsverstössen
usw., denn wer will schon die Hand beissen, die einen füttert
(sprich sich die Karriere versauen)? Sie etwa? Eben,
dachten wirs uns doch
Umso mehr Dank
und Anerkennung gebührt deshalb F. Riklin, der trotz Repressalien
und Verleumdungskampagnen auf sein Gewissen hörte, seinen
aufsehenerregenden Justiz-Krimi zu Ende dokumentierte und ihn nun
kostenlos auf deutsch und französisch als pdf-Download
und Word.doc ins Netz gestellt hatte. Lesen Sie und staunen Sie, bilden
Sie sich eine eigene Meinung!
(Auch Franz Riklin wurde wegen seinem Buch und vorhergehenden Leserbriefen
schikaniert: U.a. wurde versucht, ihn von der Uni zu werfen.) (8.12.01)
Von PigBrother dringend
empfohlen:
Folter - Trauma -
Psychiatrie
Der
Fall Eldar S. - Das Buch
Ein Bericht über
Zürcher Polizeifolter
und den Versuch, das Opfer zu brechen
und die Täter nicht zu finden
Hrsg.: Schanül Salinger, 240
Seiten
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Von PigBrother dringend empfohlen:
pdf-Download (292 kb) und Lektüre von Gerhard Ulrichs
«Das
Justizverbrechen in der Schweiz»
>>>
schnell runterladen, bevor der Text erneut zensiert wird!!!
(+ weitere pdf-downloads zuunterst auf der deutschen
index-Frameseite von appel-au-peuple.org!)
[So geschehen auf der von der Waadtländer Staatsanwaltschaft
«vorsorglich
gesperrten» Homepage www.Appel-au-Peuple.org, die
inzwischen von den meisten Internetprovidern zensuriert wird
bzw. nicht mehr aufgerufen werden kann! Nachdem sich 2002
noch viele Provider gegen diese speziell dreiste Form von Zensur
wehrten,
zogen ab 31.1.03 alle bis auf green.ch
den Schwanz ein letzterer wird nun promt
verklagt. Und auch google.ch spiegelt die Seiten wohl demnächst
nicht
mehr.] (Methoden zur Umgehung der Internetzensur)
>> Ausgehend von 3 (Fehl-)Verurteilungen zu langjährigen
Haftstrafen nicht aufgrund materieller Beweise sondern vielmehr
der «inneren Überzeugung» der jeweiligen Richter
leitet Ulrichs Bericht «Das Justizverbrechen in der Schweiz»
(pdf-download)
auf der inzwischen mehrfach gesperrten Page allgemeinere Gesetzmässigkeiten
der landläufigen Justizkriminalität ab und fordert praktische
Massnahmen zu deren Behebung. Dass Ulrich im Gegensatz zu Prof.
Franz Riklin, der mit «Von der Aufklärung
verschont» in eine ähnliche Richtung zielt, nicht
"bloss" schikaniert wird, sondern gleich mit mehreren
Ehrverletzungsklagen vor den Richter gezerrt inkl. der erwähnten
Homepage-Sperrung, verdeutlicht lediglich Ulrichs These, dass weniger
integrierte Menschen in der Regel umso drastischer von Justizverbrechen
betroffen sind. Mit seinen treffsicheren Bemerkungen über die
wenig ruhmreiche, dafür aber umso karrierebewusstere Rolle der
Anwälte in solcherlei Machenschaften dürfte sich Ulrich
weitere einflussreiche Feinde geschaffen haben. Dass Menschen,
die hierzulande öffentlich auf Missstände hinweisen
und sie beim Namen nennen als erstes mundtot gemacht und kriminalisiert
werden, ist schlicht ein Skandal!! Auch Gerhard Ulrich
verlor inzwischen seine bürgerliche Existenz und wurde zusätzlich
inhaftiert und landete anschliessend gleich in der Intensivstation
...
Umso wichtiger, dass möglichst viele sich (solange sie noch dürfen
...) eine eigene Meinung bilden und entsprechend handeln!
Im selben Aufwasch wurde übrigens mit www.Swiss-Corruption.com
eine weitere Site gesperrt obwohl diese auf deutsch mehrheitlich
"under construction"-Seiten beinhaltet (und auf französisch
zumindest einige eher zweifelhafte) letztlich kein Wunder bei diesem
Namen ... (8.2.03)
>>> Falls ihr die gesperrten
Sites nicht mehr hochkriegt, versuchts mal via folgende URLs:
http://www.swissjustice.net
http://www.googleswiss.com
Internetzensur
(1, 2)
und wie mensch sie u m g e h t
...
>>> Bluewin
zensiert mal wieder fröhlich ... <<<
>>>Neu!!! Bluewin-UPDATES
auf c9c.info <<<
Was
tun, wenn Dein Provider diese (oder andere)
Seiten sperrt? (Kommt nicht nur in der Scheiz vor ...)
1.) Anonymizer
2.) Konfiguration DNS-Einstellungen / weitere Methoden
3.)
Proxomitron + JAP
4.) Umgehung der Google-Zensur
1.)
>>> Öffnen gesperrter Seiten mit Anonymizern zur
Zeit die einfachste und beste Methode:
Meldet
ein Browser, eine Seite könne nicht geöffnet werden,
kann eine mögliche Ursache sein, dass diese Seite vom
Provider gesperrt wurde. Eine solche Sperrung kann oft mit Hilfe
der anonymisierenden Surftechnik umgangen werden. Folgende
Sites bieten diese Möglichkeit z.Zt. gratis an. Dort einfach
die gesuchte Adresse eintippen und schon ist die Zensur umgangen:
http://www.kniff.de/cgi-bin/cgiproxy/nph-proxy.cgi
http://sorry.vse.cz/~xmalm12/cgi-bin/anonymizer/formular.html
http://www.allgemeiner-datenschutz.de/portal/portal.htm
(auch anonymer Maildienst, Suchmaschinen und weitere
Infos)
http://www.pureprivacy.com
http://www.nonymouse.com
(auch anonymer Maildienst)
http://www.anonymizer.com
(Achtung: Es gibt Zensur-Provider,
die auch den Zugang zu Anonymizern sperren!)
2.)
Anleitung
zur Konfiguration der DNS-Einstellungen bei ccc.de
>>> Garantiert
zensurfreie Zugriffs-Server von s-security.net
mit Anleitung zur automatischen Installation unter Windows:
http://www.s-security.net/helpdesk/2install/
>>> mehr Methoden
zum Öffnen gesperrter Seiten bei ioz.ch
(Achtung: leider sind die hier aufgeführten Proxies
etc. nicht mehr aktuell bzw. umsonst!)
3.)
>>> Proximotron + JAP:
Die Kombination dieser beiden Freeware-Programme
gewährt ein relativ anonymes surfen inkl. Umgehung der
CH-Zensur. Anleitung zu Download und Installation:
Proxomitron
Info: Lokales Proxytool, das Internetseiten nach gewählten
Regeln filtert. So können Scripts, welche persönliche Daten
aufspüren, herausgefiltert werden. So ist es zum Beispiel auch
nicht mehr möglich die IP-Adresse per Javascript auszulesen.
Aktuelle Version: 4.3
Homepage/Download: http://proxomitron.org
Grundlegendes: Proxomitron funktioniert als lokaler Proxyserver.
Das heisst der Datenverkehr zwischen dem Webserver und deinem Browser
läuft zuerst über dieses Tool und wird nach den vorkonfiguerierten
Regeln gefiltert. So werden Informationen die dein Browser preis geben
könnte herausgefiltert resp. abegändert.
Installation: Standard installation (wie immer keine persönlichen
Angaben machen).
Eine Verknüpfung des Programms in den Autostart-Ordner ablegen
(damit es beim Windowsstart immer gleich gestartet wird).
Das Programm starten und das config-File laden (Download:
rechte Maustaste >> Link speichern unter).
Per (File
-> Load Config File) abspeichern!
Bei deinem Browser als Proxy-Server die Adresse 127.0.0.1:8081 eintragen.
(Achtung: gewisse Seiten können nicht mehr richtig dargestellt
werden und können je nach dem nicht mehr funktionieren)
Falls du den JAP (siehe anschliessend) nicht mitbrauchst, musst du noch
bei Proxy den JAP als Proxy austragen und sonst eingetragen lassen.
Falls eine Seite nicht richtig dargestellt werden kann und sie eigentlich
nicht unbedingt über den Proxomitron laufen muss, kannst du per
Klick auf den Knopf Bypass die Filterregeln temporär ausschalten
und die Seite wird ungefiltert angezeigt.
JAP (Java Anon Proxy)
Info: JAP ist ein lokales Proxy-Tool, welches eine verschlüsselte
Verbindung mit einem Proxy-Server aufnimmt, dieser leitet diese dann
wieder verschlüsselt an andere Proxy-Server weiter und dieser macht
das ganze wieder und der nächste auch wieder...
Die Provider speichern ja bekanntlich neuerdings dein gesamter Internetverkehr
mit. Dieses Tool schafft Abhilfe, da der Verkehr zum ersten Proxy ja
verschlüsselt läuft und somit dein Provider nur das Verschlüsselte
mitspeichern kann, dieses jedoch nicht lesen (entschlüsseln) kann.
Auch ist es für Internetseiten nicht mehr möglich deine IP
herauszufinden und falls du den JAP zusammen mit dem Proxomitron verwendest,
sollte deine IP-Adresse wirklich nicht mehr aufspürbar sein.
(Wer sich über den genaueren (angestrebten) Ablauf informieren
möchte sollte folgendes TechPaper lesen (pdf-download).
Weitere Infos ebenfalls auf der JAP-Homepage.)
>> Erhältlich für Windows / Mac / OS X / Linux u.a.)
Achtung: Dieses Programm ist noch in der Beta-Phase und zudem
ein Studienprojekt. Es hat noch nicht die voll umfängliche Funktionalität
und kann zwischendurch ausfallen. Das Programm ist OpenSource und somit
kann jede/r, die/der mithelfen möchte mitprogrammieren.
Homepage/Download: http://anon.inf.tu-dresden.de/index.html
Installation:
1) Setup.exe starten und durch die Installation hindurch klicken. (eventuell
schnallt er nicht, das die Dateien schon heruntergeladen wurde und will
sie somit nochmals holen.)
2) Das Programm starten und gewünschte Einstellungen vornehmen.
3) Auf das Kästchen vor "Anonymen Webzugriff aktivieren"
klicken und warten auf die Verbindung.
4) Im zu benutzenden Browser die Proxy-Einstellungen nicht vergessen.
(normalerweise: 127.0.0.1:4001)
5) und surfen.
4.)
>>> Umgehung der nationalen
Google.ch/de/at/fr-Zensur
durch Zugriff
direkt auf Google.com:
Neuerdings guckt google.com,
woher ihr kommt, und leitet
Euch dann automatisch um auf die (zensurierte)
Länderdomain (.ch, .de, .at).
>> Die einfachste Methode, dies zu verhindern, ist
(momentan noch?) der direkte Zugriff auf die internationale
englische Page google.com/intl/en.
>> Eine andere Möglichkeit ist der Zugriff auf google.com
von einem amerikanischen Anonymizer aus (z.B.
pureprivacy.com).
>> Eine weitere Methode besteht darin, im nationalisierten
Suchresultat manuell auf google.com zu wechseln.
Dazu müsst ihr in der Adress-Leiste oben in eurem Browser die Suchresultat-Adresse
(z.B. "http://www.google.ch/search?q=zensur&ie=ISO-8859-1&hl=de&meta=")
manuell ändern (in z.B. "http://www.google.com/search?q=zensur&ie=ISO-8859-1&hl=de&meta="),
anschliessend drückt ihr die Enter- bzw. Neue-Zeile-Taste
oder bei Eurem Browser auf AKTUALISIEREN; oder ihr setzt statt
"google.com" gleich manuell eine IP ein (z.B. "216.239.53.100")
und aktualisiert dann.
>> (Es gibt eine Liste
von bei google.de und google.fr zensierten
Pages, von denen viele auch bei google.ch zensiert werden.
So könnt ihr schauen, obs mit dem unzensierten Zugriff auch
wirklich klappt.)
--> Einige Artikel
zum Thema CH-Internetzensur/Sperrungen:
SIUG
will Klarheit über gesperrte Internetangebote
(pcTip 05.06.01)
Wenig
freie Internetzugänge in der Schweiz (pcTip 29.06.01)
«Freiheit
und Internet» - wie viel soll erlaubt sein?
(pcTip 05.07.01)
Freies
Internet quo vadis? (pcTip 05.08.02)
Schweizer
Richterin verlangt Website-Sperrung von Providern
(heise 12.12.02)
Sperrt
das Internet! (pcTip 13.12.02)
Sperrverfügung
gegen Provider: Was hat sich getan? (pcTip
18.12.01)
Websitesperrung:
Provider-Chef verklagt (indymedia 05.02.03)
--> Einige Artikel zum Thema Zensur
bei Google:
Google
filtert (telepolis 22.07.02)
Die
Welt ist keineswegs alles, was Google auflistet (telepolis 25.10.02)
Localized
Google search result exclusions (harvard 24.10.02)
Specific
Sites Excluded from Google.fr and/or Google.de (harvard 24.10.02)
(8.2.03)
--> Infos
zur Bluewindow-Zensur bei c9c.net (falls gesperrt hier)
http://www.c9c.net/swissinfo/
http://www.c9c.info/facts/swiss/bluewin
http://www.c9c.net/swissinfo/presse/
http://www.c9c.net/helpdesk/1hosts/
>>>Automatisches öffnen von Seiten unter
Windows trotz Bleuwin-Zensur, falls c9c gesperrt ebenfalls hier:
http://www.s-security.net/helpdesk/1hosts/
>>> Alles andere als ein Grund zum
frohlocken ist die vom Stadtrat am 6.12.01 veröffentlichte Antwort
auf die Interpellation von Renate Schoch (AL) betreffend Gummigeschosse.
Eine kritische Analyse inkl. all den peinlichen Details, die
sonst nirgends stehen, jetzt online:
(18.12.01)
>>>
Folgende Verletzungen 2001 wurden PigBrother zwischenzeitlich
neu gemeldet:
>>> Anti-WEF-Demo 21.01.01: Gummigeschossverletzung
2 cm neben Auge, Rissquetschwunde, tiefe Narben 18x5 mm von 2 kurzen
Seitenkanten. Der Verletzte befand sich hinter dem Bahnhof beim
Landesmuseum auf der Höhe des Eingangs, anfangs der Geleise, als
5 Beamte hinter dem auf gleis 17 abgestellten Zug hervortreten und aus
ca. 4,5 m Entfernung auf die sich ihnen gegenüber befindenden
Leute schiessen. Beim selben Einsatz verlor
auch Richi F. sein Auge.
1.
Mai '01: >> Ein weiterer Fall von Verätzung
durch "Tränengas" ("Wasser"werfer) an den
Oberschenkeln. Obwohl die Person umgehend die Kleider wechselte
und die Verbrennung so bald als möglich behandelte, entzündete
sich die Wunde mehrmals, was mehrere Arztbesuche erforderlich
machte. Die Arztkosten belaufen sich auf rund 500.-- Fr. Die Verletzung
bereitet auch nachträglich Probleme: Immer wenn die Haut
gereizt ist, kommt es wieder zu Entzündungen.
>> Nachdem eine Person mit "Tränengas"
«ziemlich eingenebelt» worden war, bekam sie eine Lungenentzündung
und lag 2 Wochen im Spital typische "Nebenwirkung"
nach Inhalation des «harmlosen Reizkampfstoffs».
>> Eine Person, die im Kessel verhaftet wurde, wurde ohne
Vorwarnung von einem Gummigeschoss ca. 2 cm neben dem Auge getroffen,
als sie sich längst ergeben hatte und mit erhobenen Händen
unter polizeilicher Aufsicht am Strassenrand sass. Das «charakteristische
Muster» (kurze Seitenkante) ist in Form einer Narbe auch heute
noch erkennbar.
>> Laut eigenen Angaben hat das 1. Mai-Komitee Kenntnis
von 20 weiteren dokumentierten Verletzungen. Entgegen wiederholten
Ankündigungen wurden diese Fälle bisher allerdings
weder PigBrother noch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
(29.4.02)
>>>
Stahlruten-Update #8:
Laut Bezirks- und Staatsanwaltschaft stehen Polizeibeamte auch als
Privatpersonen offiziell über dem Gesetz, weshalb Erwerb,
Besitz und Einsatz der verbotenen Waffe keine Gesetzesübertretung
darstelle. So zumindest die Begründung für die erneute
Verfahrenseinstellung, gegen die diesmal
keine Rechtsmittel mehr möglich seien. Soviel zum Thema
Das Ende des Rechtsstaats bzw. korrupte Behörden decken
kriminelle Beamte. PigBrother meint: Wer als
Amtsperson oder ParlamentarierIn hierzu schweigt, macht sich
mitschuldig! Dokumentation
& Kommentar
Fortsetzung folgt
(29.4.02)
A u f r u f :
Verletzungen vom 1. Mai? Gummigeschoss- oder sonstige Verletzungen
durch die Polizei von früher? (Auch
wenn Du nicht grad ein Auge verloren hast.) Melde Dich bei
PigBrother@ssi-media.com!
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