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Zürich, 19. Oktober 2000/ms 
 
 
 

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Kriminalpolizei 

Herr Zünd 

Zeughausstrasse 11 

8004 Zürich 

Advokatur Gartenhof 
Matthias Brunner 
Viktor Györffy 
Claude Hentz 
Barbara Hug 
Peter Nideröst 
Lisa Zaugg
 
Barbara Hug 
Rechtsanwalt 
Gartenhofstrasse 15 
Postfach 9819 
8036 Zürich 
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Seelenlos und Ärger: Razzia Klosbachstrasse 5 vom 5.9.2000 

Sehr geehrter Herr Zünd 

Die beiden obgenannten Herren haben mich mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt. Sie erklärten mir, dass sie wegen der Razzia vom 5.9.2000 jeweils mit Ihnen Kontakt hatten, weshalb ich von Ihrer Zuständigkeit ausgehe. 

Seit Jahren wohnen meine Klienten an der Klosbachstrasse und kommen für alle Kosten auf. Am 25. August 2000 läutete es unverhofft morgens kurz nach 08.00 Uhr an der Türe. Zwei Vermesser verlangten Eintritt, um auf dem Dach Markierungen für den aufzustellenden Visiermast anzubringen. 

Mein Klient bat die Herren, sich doch zukünftig vorher schriftlich oder telefonisch anzumelden, damit aufgrund der Terminabsprache jeweils auch sicher jemand im Hause ist. Einer der Vermesser sicherte zu, diese Bitte weiterzuleiten. 

Meine Klienten hörten nichts mehr, bis sie am 5. September 2000 morgens durch Lärm aus dem Schlaf gerissen wurden. Ihre Haustüre schien aufgebrochen zu sein, im Eingang hörten sie Stimmen mit der Aufforderung: "Aufmachen, Polizei, oder wir treten die Türe ein." Unverzüglich flog diese auf. Es drangen ca. acht bis zehn Turicum-Beamte sowie zwei zivile Polizisten in die Wohnung ein, forderten meine Klienten auf, sich an die Wand zu stellen. Auf die Frage nach einem Hausdurchsuchungsbefehl kam die Antwort: "Wir brauchen keinen Hausdurchsuchungsbefehl." 

Meine Klienten hatten sich im Wohnzimmer aufzuhalten, wo sie auch bewacht wurden, währenddem die Beamten im Haus ausschwärmten. Erst auf Nachfrage hin gab ein herumstehender Beamter bekannt, sie hätten den Zugang des Bautrupps zum Dach zu sichern. 

Verschiedene Gegenstände in der Wohnung wurden eingepackt, ein Beschlagnahmungsprotokoll auch auf Aufforderung hin nicht erstellt. Ein Beamter fotografierte in der Stube und dem angrenzenden Arbeitsraum. 

Meine Klienten mussten ihren Ausweis zeigen. Der Presseausweis von Herrn Ärger und der Pass von Herrn Seelenlos wurden von den Beamten eingesteckt. Nach ca. einer Stunde durften sich meine Klienten endlich anziehen. Bald darauf verliessen die Beamten das Haus. Die beiden Bauarbeiter hatten in der Zwischenzeit auf dem Dach den Visiermast errichtet. 

Ca. zwei Stunden später kehrten drei Polizisten an die Klosbachstrasse zurück. Sie händigten meinen Klienten ihre Ausweise wieder aus, drangen aber erneut in das Haus ein mit der Bemerkung: "Um nochmals einige Fotos zu machen". Meine Klienten wurden im 1. Stock festgehalten, während ein Beamter im Haus drin weiter oben fotografierte. Als einer meiner Klienten ebenfalls Fotos machte, wurde ihm sein Film gegen Quittung abgenommen. Wie meine Klienten erfuhren, wurde der Einsatz von Korporal H. geleitet. 

Am Sonntagabend, 10. September 2000, kamen vier Polizeibeamte wieder an der Klosbachstrasse vorbei, brachten den inzwischen von der Polizei entwickelten Fotofilm zurück, ebenfalls die beschlagnahmte Videokassette. Gegen Quittung erhielten meine Klienten diese Dinge zurück. Auf Frage hin, was mit den andern beschlagnahmten Gegenständen sei, meinte Herr H., diese seien der Fachgruppe Brand und Anschläge übergeben worden. 

Am 13. September 2000 erfuhren meine Klienten, dass die ganze Aktion erfolgt sei, weil die Eigentümerin der Klosbachstrasse behauptet habe, den Bauarbeitern sei der Zutritt zum Haus verweigert worden. Dies trifft eindeutig nicht zu. 

Am 27. September 2000 konnten meine Klienten zwei Schlagstöcke abholen. Der Rest sei im Büro von Herrn H. von der Reinigungsequipe entsorgt worden. Die Fotos von der Wandcollage im Wohnzimmer des 1. Stockes erhielten meine Klienten zurück. Die Fotos über den Visiermast lagern als Beweis noch bei der Polizei. Weitere Fotos seien nicht gemacht worden. 

Wie Sie dem Sachverhalt entnehmen können, verhielten sich meine Klienten äusserst korrekt, bereits beim unangemeldeten Besuch der Vermesser am 25. August 2000. Auch ist es selbstverständlich, dass sie Fotos in ihrer Wohnung machen können. 

Ich bitte Sie, sich hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen des Vorgehens am 5. September 2000 zu äussern, insbesondere der 

1. Hausdurchsuchung ohne Hausdurchsuchungsbefehl; 

2. der Mitnahme der Ausweise; 

3. der Innenaufnahmen und der Entwicklung des entsprechenden Filmes; 

4. der Beschlagnahmung der verschiedenen Gegenstände; 

5. kein Beschlagnahmungsprotokoll zu erstellen; 

6. der Beschlagnahmung des Filmes beim zweiten Vorbeikommen am 5. September 2000; 

7. der Beschädigung der Kleber am Briefkasten. 

Zudem bitte ich Sie, mir die Akten zur Einsichtnahme zuzustellen. 

Mit freundlichen Grüssen 

RA B. Hug 

Beilage: Kopie Vollmacht 

Kopie zur Kenntnis: 
Kommando der Stadtpolizei Zürich, Polizeikaserne, 8004 Zürich


Z U R Ü C K



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Der Kleine Hirnfick
     
 

B i l d e r ,   d i e   w i r   g e r n e   s e h e n !
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 Teil 3:  
S O N N T A G S K U R I E R E ! ! ! 

M i t   d e n   W a f f e n   d e r   K u l t u r   . . .
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No.  6'666'667
Die Schweiz ist ein demokratisches Land, in dem Kulturschaffende die Wahl haben zwischen Gefängnis, bewaffnetem Widerstand oder Exil.




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Update 20.11.01   K U N S T   I M   K N A S T


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