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P O L I Z E I S T A A T   @   K R E U Z P L A T Z ,   T e i l  1 0 :

Frage: Darf man Polizeiübergriffe legal dokumentieren?
Antwort: Versuchen Sies doch mal!
 
Razzia als Strafe für Fotos | Freiheitsberaubung | illegale Beschlagnahmungen | kein Verfahren
«Jedesmal, wenn ich eine Kamera sehe …»

Erste Ergebnisse im Verfahren SSI gegen die Stadtpolizei Zürich wegen Amtsmissbrauch

Zürich, den 2.10.01

Liebe Freundinnen und Freunde des schlechten Geschmacks
  

Nun ist es offiziell: Polizeiakten sowie die Einvernahmeprotokolle betroffener StadtpolizistInnen durch die Kapo belegen pikante Details und jahrzehntelang gepflegte illegale Praktiken bei der Stapo Zürich! [Hervorhebungen durch SSI]

«… brauch ich Mannstoppmunition!»

Razzia: Strafaktion für «fotografieren» und «filmen» von Beamten!

Wer hätte sowas gedacht: Die Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl und die Beschlagnahmungen ohne Protokoll waren zugegebenermassen Racheakte der Polizei – weil die BeamtInnen befürchteten, sie würden von den Hausbesetzern «fotografiert» und «heimlich gefilmt»!

«Beim näheren Hinsehen erkannte ich darin, dass wir mutmasslich gefilmt oder fotografiert werden. Ich teilte dies meinen Kollegen mit. Aus Gründen des Eigenschutzes, wir wussten zu diesem Zeitpunkt nicht mit Bestimmtheit, ob wir bloss abgelichtet oder sogar mit einer Waffe bedroht würden, drückten wir die Tür auf.» (EP X. Y., ??.8.01, S. 2)

Als die mit gezückten Dienstwaffen voller Todesverachtung mutig vorrückenden BeamtInnen schliesslich erkannten, dass es sich bei der vermuteten Waffe definitiv um eine Videokamera handelte, nahmen sie diese Erkenntnis jedoch nicht etwa zum Anlass, sich wieder etwas zu beruhigen – im Gegenteil!!! Logisch «drängt» sich da (nebst stillschweigender «Sicherstellung» des Videotapes) eine spontane kleine Razzia geradezu«auf», steht auch unverfroren so im offiziellen Polizeirapport:

«Die ausgerückten Beamten wurden während des ganzen Einsatzes durch Ärger und Seelenlos fotografiert. Darum drängten sich Massnahmen auf, worauf wir diverse Gegenstände sicherstellten.» (Beispielsweise Filmrequisiten und Arbeitsunterlagen, Rapport von Pb B. S., 15.9.00, S. 3)

Typisch: Obwohl es nicht verboten ist Polizeibeamte im Dienst auf öffentlichem Grund oder in bei sich zu Hause zu fotografieren, beschlagnahmen betroffene Beamte «auf Anweisung von oben» prinzipiell Filme und Negative, Videotapes usw. mit der (gesetzlich nirgends verankerten) Begründung, man müsse kontrollieren, ob etwa «unerlaubte» (EP B. S., 29.8.01, S. 5) bzw «illegale Portraitaufnahmen» (EP S. H., 14.8.01, S. 4) gemacht wurden. Dabei schreckt die Polizei, wie mehrere Beispiele beweisen, auch vor Drohungen und massiver körperlicher Gewalt nicht zurück. Dokumentieren die beschlagnahmten Filme Übergriffe, werden sie nicht selten «versehentlich» und «unglücklicherweise» zerstört (vgl. u.a. auch Vorfälle vom 1. Mai und 19. August 2001).

Andererseits lässt – wie nicht nur unser Beispiel zeigt – die Polizei kaum eine Gelegenheit aus, ungefragt in privaten Räumen ein paar Filme zu verschiessen und diese durch die politische Polizei auswerten zu lassen.


Aus dem Fotoalbum der politischen Polizei:
Original Polizeiaufnahme "FG Brand + Anschläge"
3 weitere eindringliche Detailaufnahmen

Freiheitsberaubung

Während sämtliche Räume des Hauses von verschiedenen Beamten mehrfach durchsucht und Gegenstände daraus beschlagnahmt wurden, wurden Seelenlos und Ärger widerrechtlich und gewaltsam im ersten Stock festgehalten:

«Die beiden Hausbewohner wurden jeweils durch zwei Stadtpolizisten bewacht. […] Ich kann nicht mehr hundertprozentig angeben, ob den beiden Männern Handfesseln angelegt worden sind, aber ich glaube nicht. Sie waren in ihrer Freiheit insofern beschnitten, dass sie sich nicht frei im Haus bewegen und nicht telefonieren durften.» (EP Y. Z., ??.8.01, S. 5)

Obwohl eigentlich Vorschrift wäre, dass Durchsuchungen und Beschlagnahmungen nur im Beisein der Betroffenen vorgenommen werden dürfen, ist das oben belegte Verfahren bei der Stadtpolizei seit Jahrzehnten «von oben» angeordnete und geduldete illegale Praxis – auch wir von SSI könnten dazu im Zusammenhang mit der BLUTGEIL-Razzia 1993 noch das eine oder andere Geschichtchen erzählen.

«keine Beschlagnahmungen» und andere Ausreden

«Die beiden Hausbesetzer haben uns wiederholt vorgeworfen, unser Handeln wäre rechtswidrig, nicht nur das gewaltsame Eindringen, sondern auch die Beschlagnahmungen.» (EP Q.R., ??.8.01, S. 4.)

Allen anderen einvernommenen BeamtInnen stellte der Kapo-Beamte gar nicht mehr erst die Frage, ob wir gegen die Beschlagnahmungen und das fehlende Protokoll protestiert hätten. Zufall?

Auf frischer Tat ertappt ...«Sämtliche Räume» wurden «aus Gründen des Selbstschutzes» mehrfach «grob inspiziert» und «oberflächlich gesichtet» (Kapo-Bericht v. 25.7.01, S. 7 u. 15). Gesucht gesucht wurden dabei laut Polizeiangaben «in erster Linie» «Personen» (EP X. Y., ??.8.01, S. 5, 15), als keine gefunden werden, suchten die Beamten trotzdem munter weiter und beschlagnahmten schliesslich vor allem im «Büro» u.a. «Waffen» (in Wahrheit Filmrequisiten, vom betreffenden Beamten an anderer Stelle auch selbst so bezeichnet, Rapport von Pb B. S., 15.9.00, S. 3f.), «BM [= Betäubungsmittel]» (Graspflantzen auf dem Dach, EP Y. Z., ??.8.01, S. 2), «beigenweise Flyers» (EP B. S., 29.8.01, S. 4), «diverse Filmrequisiten des Films "Blutgeil"» (Rapport von Pb B. S., 15.9.00, S. 2), eine «leere Videohülle» (in Wahrheit eine Blindkassette aus Karton, EP B. S., 29.8.01, S. 4), «verdächtige Gegenstände» usw. Dazu wurde u.a. auch schon mal eine «Schublade herausgezogen und der Inhalt oberflächlich gesichtet», aber scheints «zumindest in Wohnzimmer und Büro keine Behältnisse aufgebrochen und durchwühlt» (EP B. S., 29.8.01, S. 4).

Nichtsdestotrotz wurde laut den verantwortlichen Vorgesetzten «keine eigentliche Hausdurchsuchung» oder «Beschlagnahmungen» angeordnet, durchgeführt oder geduldet. Deshalb sei auch für die beschlagnahmten Gegenstände kein Protokoll erforderlich gewesen (EP S. H., 14.8.01, S. 5). Vielmehr habe der vor Ort Verantwortliche Kpl S. H. angeblich «erst nach Aktionsende auf der Wache Kenntnis davon [erlangt]», dass nebst der auf seine Anordnung ohne Quittung «sichergestellten» Videokassette, auf der (angeblich) «Portraitaufnahmen von uns illegal erstellt» wurden, noch eine ganze Reihe weiterer Gegenstände «ebenfalls beschlagnahmt» worden seien (EP S. H., 14.8.01, S. 4f.)

– zu Handen der politischen Polizei:

Deren verantwortlicher Chef, Fw mbA Erwin Zünd, der den Einsatz angeordnet und koordiniert hatte, lässt den ausführenden Beamten ebenfalls im Regen stehn, auch er bestreitet, eine Razzia und Beschlagnahmungen angeordnet zu haben – befahl aber nach vollbrachter Tat sogleich Kpl S. H. die «Weiterleitung sämtlicher Sachen», die «sichergestellt» worden seien, an ihn persönlich «um abklären zu können, ob diese Sachen in Zusammenhang mit einer Straftat gestellt werden können» (Bericht E. Zünd 9.5.01, S. 2. Ob er mit «Straftat» etwa die unerlaubte Mitnahme der beschlagnahmten Gegenstände meint?) Zufall?

Wir hatten sämtliche ausführenden Beamten mehrfach darauf hingewiesen, dass sie keinerlei Recht haben, mit Waffengewalt über unser Eigentum zu verfügen, wiederholt (vergeblich) eine Quittung für sämtliche beschlagnahmten Gegenstände verlangt und daraufhin nochmals festgehalten, dass wir uns lediglich der Gewalt beugten und rechtliche Schritte unternehmen werden, sobald wir uns wieder frei bewegen und telefonieren dürfen (EP Y. Z., ??.8.01, S. 5). Trotzdem wird seitens der Polizei unverfrohren behauptet, für die «Behändigung» habe eine «Einwilligung der Hausbewohner» vorgelegen!! (Wohlbemerkt vom selben Beamten, der unter dem Stichwort «präventive» sowie «Sicherstellung zur Visualisierung» ursprünglich zu Protokoll gab, wir seien «unkooperativ» gewesen, weshalb als «Massnahme» «diverse Gegenstände» sichergestellt werden mussten, EP B. S., 29.8.01, S. 3f.) Dass der mit den «konfiszierten» Gegenständen gut gefüllte «Effektensack» schliesslich «irrtümlich durch das Reinigungspersonal für Abfall gehalten» und «entsorgt» wurde, ist da nur noch das Tüpfelchen auf dem i. (EP B. S., 29.8.01, S. 3) Bis auf den heutigen Tag haben wir für diesen finalen Rettungseingriff in unsere Arbeitsunterlagen nicht einmal eine schriftliche Entschuldigung erhalten.

Vorgesetzte gar nicht einvernommen und andere Zufälle

Ebenfalls klar widerlegt wird durch Befragung der betreffenden Personen die von E. Zünd, Chef der politischen Polizei, wiederholt vorgebrachte Behauptung, wir hätten Bauarbeitern gewaltsam den Zutritt zum Haus verweigert, weshalb ein derart massives Vorgehen der Polizei wie das von ihm angeordnete gerechtfertigt gewesen sei (vgl. Kapo-Bericht vom 25.7.01, S. 13). Trotzdem wurde Zünd, der auch nach erfolgten Beschlagnahmungen die «Weiterleitung sämtlicher Sachen» zur Untersuchung an ihn persönlich befahl (siehe oben), als letztlich für die Aktion verantwortlicher Vorgesetzter bisher von der Untersuchung vornehmerweise ausgeklammert. Zufall?
Zugleich wurde den Untersuchungsorganen seitens der Polizei der Rapport über die «präventiven Sicherstellungen» unterschlagen, zusätzlich der scheints «ohne Wissen» seines Vorgesetzten «eigenmächtig» agierende Beamte (vgl. EP Kpl S. H., 14.8.01, S. 4) den Ermittlungsbehörden verschwiegen (vgl. Brief Kapo an J. Zingg, Chef Rechtsdienst Stapo, vom 31.7.01; Antwort vom 13.8.01: «keine weiteren, handelnden Beamten bekannt», vgl. auch Bericht Kapo v. 25.7.01, S. 10). Zufall?

D e r   n ä c h s t e   Z u f a l l :
Polizei eröffnet Verfahren gegen 18 Homepages auf SSI


Fortsetzung:
Bezirksanwalt startet «Aufruf zu Selbstjustiz»



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 Teil 2:   M I T   O F F E N E M   H O L S T E R ...  Die beschlagnahmten Fotos!
 Teil 3:  
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