A n f a n g v e r p a s s t ? P r e s s e s p i e g e l R a z z i a : D i e B i l d e r !
P
O L I Z E I S T A A T @ K R E U Z P L A T Z , T e i l 1 0 :
Frage: Darf man Polizeiübergriffe legal dokumentieren?
Antwort: Versuchen Sies doch mal!
Razzia
als Strafe für Fotos | Freiheitsberaubung
| illegale Beschlagnahmungen | kein
Verfahren
«Jedesmal,
wenn ich eine Kamera sehe
»
Erste Ergebnisse
im Verfahren SSI gegen die Stadtpolizei Zürich wegen Amtsmissbrauch
Zürich, den 2.10.01
Liebe Freundinnen und Freunde des schlechten Geschmacks
Nun
ist es offiziell: Polizeiakten sowie die Einvernahmeprotokolle
betroffener StadtpolizistInnen durch die Kapo belegen pikante
Details und jahrzehntelang gepflegte illegale Praktiken bei
der Stapo Zürich! [Hervorhebungen durch SSI]
«
brauch ich Mannstoppmunition!»
Razzia: Strafaktion
für «fotografieren» und «filmen» von
Beamten!
Wer hätte sowas gedacht: Die Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl
und die Beschlagnahmungen ohne Protokoll waren zugegebenermassen
Racheakte der Polizei weil die BeamtInnen befürchteten,
sie würden von den Hausbesetzern «fotografiert»
und «heimlich gefilmt»!
«Beim näheren Hinsehen erkannte ich darin, dass wir mutmasslich
gefilmt oder fotografiert werden. Ich teilte dies meinen
Kollegen mit. Aus Gründen des Eigenschutzes, wir wussten
zu diesem Zeitpunkt nicht mit Bestimmtheit, ob wir bloss abgelichtet
oder sogar mit einer Waffe bedroht würden, drückten
wir die Tür auf.» (EP X. Y., ??.8.01, S. 2)
Als die mit gezückten Dienstwaffen
voller Todesverachtung mutig vorrückenden BeamtInnen
schliesslich erkannten, dass es sich bei der vermuteten Waffe
definitiv um eine Videokamera handelte, nahmen sie diese
Erkenntnis jedoch nicht etwa zum Anlass, sich wieder etwas zu beruhigen
im Gegenteil!!! Logisch «drängt» sich da
(nebst stillschweigender «Sicherstellung» des Videotapes)
eine spontane kleine Razzia geradezu«auf», steht
auch unverfroren so im offiziellen Polizeirapport:
«Die ausgerückten Beamten wurden während des ganzen
Einsatzes durch Ärger und Seelenlos fotografiert. Darum
drängten sich Massnahmen auf, worauf wir diverse Gegenstände
sicherstellten.» (Beispielsweise Filmrequisiten und Arbeitsunterlagen,
Rapport von Pb B. S., 15.9.00, S. 3)
Typisch:
Obwohl
es nicht verboten ist Polizeibeamte im Dienst auf öffentlichem
Grund oder in bei sich zu Hause zu fotografieren, beschlagnahmen
betroffene Beamte «auf Anweisung von oben» prinzipiell
Filme und Negative, Videotapes usw. mit der (gesetzlich nirgends
verankerten) Begründung, man müsse kontrollieren,
ob etwa «unerlaubte» (EP B. S., 29.8.01, S.
5) bzw «illegale Portraitaufnahmen» (EP S. H.,
14.8.01, S. 4) gemacht wurden. Dabei schreckt die Polizei, wie mehrere
Beispiele beweisen, auch vor Drohungen und massiver körperlicher
Gewalt nicht zurück. Dokumentieren die beschlagnahmten
Filme Übergriffe, werden sie nicht selten «versehentlich»
und «unglücklicherweise» zerstört (vgl.
u.a. auch Vorfälle vom 1.
Mai und 19.
August 2001).
Andererseits
lässt wie nicht nur unser Beispiel zeigt die
Polizei kaum eine Gelegenheit aus, ungefragt in privaten
Räumen ein paar Filme zu verschiessen und diese durch
die politische Polizei auswerten zu lassen.

Aus dem Fotoalbum der politischen
Polizei:
Original Polizeiaufnahme "FG Brand + Anschläge"
3
weitere eindringliche Detailaufnahmen
Freiheitsberaubung
Während sämtliche Räume des Hauses von verschiedenen
Beamten mehrfach durchsucht und Gegenstände daraus beschlagnahmt
wurden, wurden Seelenlos und Ärger widerrechtlich und gewaltsam
im ersten Stock festgehalten:
«Die beiden Hausbewohner wurden jeweils durch zwei Stadtpolizisten
bewacht. [
] Ich kann nicht mehr hundertprozentig angeben,
ob den beiden Männern Handfesseln angelegt worden sind, aber
ich glaube nicht. Sie waren in ihrer Freiheit insofern beschnitten,
dass sie sich nicht frei im Haus bewegen und nicht telefonieren
durften.» (EP Y. Z., ??.8.01, S. 5)
Obwohl eigentlich Vorschrift wäre, dass Durchsuchungen
und Beschlagnahmungen nur im Beisein der Betroffenen vorgenommen
werden dürfen, ist das oben belegte Verfahren bei der Stadtpolizei
seit Jahrzehnten «von oben» angeordnete und geduldete
illegale Praxis auch wir von SSI könnten dazu im
Zusammenhang mit der BLUTGEIL-Razzia 1993 noch das eine oder andere
Geschichtchen erzählen.

«keine Beschlagnahmungen» und andere Ausreden
«Die beiden Hausbesetzer haben uns wiederholt vorgeworfen,
unser Handeln wäre rechtswidrig, nicht nur das gewaltsame Eindringen,
sondern auch die Beschlagnahmungen.» (EP Q.R., ??.8.01,
S. 4.)
Allen anderen einvernommenen BeamtInnen stellte der Kapo-Beamte
gar nicht mehr erst die Frage, ob wir gegen die Beschlagnahmungen
und das fehlende Protokoll protestiert hätten. Zufall?
«Sämtliche
Räume» wurden «aus Gründen des Selbstschutzes»
mehrfach «grob inspiziert»
und «oberflächlich gesichtet» (Kapo-Bericht
v. 25.7.01, S. 7 u. 15). Gesucht gesucht wurden dabei laut Polizeiangaben
«in erster Linie» «Personen»
(EP X. Y., ??.8.01, S. 5, 15), als keine gefunden werden, suchten
die Beamten trotzdem munter weiter und beschlagnahmten schliesslich
vor allem im «Büro» u.a. «Waffen»
(in Wahrheit
Filmrequisiten, vom betreffenden Beamten an anderer Stelle auch
selbst so bezeichnet, Rapport von Pb B. S., 15.9.00, S. 3f.), «BM
[= Betäubungsmittel]» (Graspflantzen auf dem Dach,
EP Y. Z., ??.8.01, S. 2), «beigenweise Flyers»
(EP B. S., 29.8.01, S. 4), «diverse Filmrequisiten
des Films "Blutgeil"» (Rapport von Pb B. S., 15.9.00,
S. 2), eine «leere Videohülle» (in Wahrheit
eine Blindkassette aus Karton, EP B. S., 29.8.01, S. 4), «verdächtige
Gegenstände» usw. Dazu wurde u.a. auch schon mal
eine «Schublade herausgezogen und der Inhalt
oberflächlich gesichtet», aber scheints «zumindest
in Wohnzimmer und Büro keine Behältnisse aufgebrochen
und durchwühlt» (EP B. S., 29.8.01, S. 4).
Nichtsdestotrotz
wurde laut den verantwortlichen Vorgesetzten «keine eigentliche
Hausdurchsuchung» oder «Beschlagnahmungen»
angeordnet, durchgeführt oder geduldet. Deshalb sei auch für
die beschlagnahmten Gegenstände kein Protokoll erforderlich
gewesen (EP S. H., 14.8.01, S. 5). Vielmehr habe der vor Ort Verantwortliche
Kpl S. H. angeblich «erst nach Aktionsende auf der Wache Kenntnis
davon [erlangt]», dass nebst der auf seine Anordnung ohne
Quittung «sichergestellten» Videokassette, auf der
(angeblich) «Portraitaufnahmen von uns illegal erstellt»
wurden, noch eine ganze Reihe weiterer Gegenstände «ebenfalls
beschlagnahmt» worden seien (EP S. H., 14.8.01, S. 4f.)
zu Handen der politischen Polizei:
Deren verantwortlicher Chef, Fw mbA Erwin Zünd, der
den Einsatz angeordnet und koordiniert hatte, lässt
den ausführenden Beamten ebenfalls im Regen stehn, auch er
bestreitet, eine Razzia und Beschlagnahmungen angeordnet
zu haben befahl aber nach vollbrachter Tat sogleich
Kpl S. H. die «Weiterleitung sämtlicher Sachen»,
die «sichergestellt» worden seien, an ihn persönlich
«um abklären zu können, ob diese Sachen in
Zusammenhang mit einer Straftat gestellt werden können»
(Bericht E. Zünd 9.5.01, S. 2. Ob er mit «Straftat»
etwa die unerlaubte Mitnahme der beschlagnahmten Gegenstände
meint?) Zufall?
Wir hatten sämtliche ausführenden Beamten mehrfach darauf
hingewiesen, dass sie keinerlei Recht haben, mit Waffengewalt
über unser Eigentum zu verfügen, wiederholt (vergeblich)
eine Quittung für sämtliche beschlagnahmten Gegenstände
verlangt und daraufhin nochmals festgehalten, dass wir uns lediglich
der Gewalt beugten und rechtliche Schritte unternehmen werden,
sobald wir uns wieder frei bewegen und telefonieren dürfen
(EP Y. Z., ??.8.01, S. 5). Trotzdem wird seitens der Polizei unverfrohren
behauptet, für die «Behändigung» habe
eine «Einwilligung der Hausbewohner» vorgelegen!!
(Wohlbemerkt vom selben Beamten, der unter dem Stichwort «präventive»
sowie «Sicherstellung zur Visualisierung» ursprünglich
zu Protokoll gab, wir seien «unkooperativ» gewesen,
weshalb als «Massnahme» «diverse Gegenstände»
sichergestellt werden mussten, EP B. S., 29.8.01, S. 3f.) Dass
der mit den «konfiszierten» Gegenständen
gut gefüllte «Effektensack» schliesslich
«irrtümlich durch das Reinigungspersonal für
Abfall gehalten» und «entsorgt» wurde,
ist da nur noch das Tüpfelchen auf dem i. (EP B. S., 29.8.01,
S. 3) Bis auf den heutigen Tag haben wir für diesen finalen
Rettungseingriff in unsere Arbeitsunterlagen nicht einmal eine
schriftliche Entschuldigung erhalten.
Vorgesetzte
gar nicht einvernommen und andere Zufälle
Ebenfalls klar widerlegt wird durch Befragung der betreffenden
Personen die von E. Zünd, Chef der politischen Polizei,
wiederholt vorgebrachte Behauptung, wir hätten Bauarbeitern
gewaltsam den Zutritt zum Haus verweigert, weshalb ein derart
massives Vorgehen der Polizei wie das von ihm angeordnete
gerechtfertigt gewesen sei (vgl. Kapo-Bericht vom 25.7.01, S. 13).
Trotzdem wurde Zünd, der auch nach erfolgten Beschlagnahmungen
die «Weiterleitung sämtlicher Sachen» zur
Untersuchung an ihn persönlich befahl (siehe oben), als letztlich
für die Aktion verantwortlicher Vorgesetzter bisher von der
Untersuchung vornehmerweise ausgeklammert. Zufall?
Zugleich wurde den Untersuchungsorganen seitens der Polizei der
Rapport über die «präventiven Sicherstellungen»
unterschlagen, zusätzlich der scheints «ohne
Wissen» seines Vorgesetzten «eigenmächtig»
agierende Beamte (vgl. EP Kpl S. H., 14.8.01, S. 4) den
Ermittlungsbehörden verschwiegen (vgl. Brief Kapo an J.
Zingg, Chef Rechtsdienst Stapo, vom 31.7.01; Antwort vom 13.8.01:
«keine weiteren, handelnden Beamten bekannt», vgl. auch
Bericht Kapo v. 25.7.01, S. 10). Zufall?
D e r n ä c h s t e Z u f a l l :
Polizei eröffnet Verfahren gegen 18 Homepages auf SSI
Fortsetzung:
Bezirksanwalt startet «Aufruf zu Selbstjustiz»