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Seelenlos c/o SSI 
Pf 2122 
8031 Zürich 
ssi-media@gmx.ch 
            Direktion Hauptabteilung Gefängnisse 
            zHd Frau B. Ludwig 
            Flughafengefängnis 
            Postfach 
            8058 Zürich
             
              Zürich, den 7.5.00 
   

Sehr geehrte Frau Ludwig 

  

Mit Schreiben vom 2.5. informierte mich die Justizdirektion, dass mein Rekurs vom 9.4.als "Beschwerde" zur Behandlung an Sie weitergereicht wurde. 

Ich möchte hierzu festhalten, dass es mir nicht darum ging, mich in diesem Schreiben über Mitarbeiter des Flughafengefängnisses zu beschweren, zumal diese ja weder die Verordnung über die Bezirksgefängnisse noch die Hausordnung des Flughafengefängnisses verfasst haben (auf welche ich übrigens hingewiesen wurde, auch wenn ich leider vergass, dies noch einmal explizit zu erwähnen). Ich verweise hierzu auf meine Anträge, speziell 3.5.), sowie auf die Begründungen, speziell 4.d). Bezüglich verschiedener als Beispiele aufgeführter Punkte wie z.B das tagelange Liegenbleiben der Post oder das regelmässige Ignorieren von ordnungsgemässen Anträgen in Hausbriefen hatte ich zudem bereits eine Aussprache mit u.a. Herrn Rohner, welche bei mir nicht den schlechtesten Eindruck hinterliess. Auch tauchen diese Beispiele nicht zufällig ausdrücklich nicht in meinen Anträgen auf. 

Sollte ich Ihnen, Herrn Rohner oder sonstigen Beteiligten zusätzliche Umtriebe beschert haben, indem ich meine Beschwerde aus obigen Gründen direkt an die Justizdirektion richtete, so möchte ich mich dafür in aller Form entschuldigen. Auch wenn ich rückblickend die Sache vielleicht etwas ungeschickt eingefädelt habe: Es ging und geht mir nicht darum, vorsätzlich den Dienstweg zu missachten oder hinter dem Rücken von Beteiligten zu agieren, sondern um die m.E. nicht zeit- und zweckgemässen Vorschriften, welche hoffentlich früher oder später wieder einmal überarbeitet werden. 

Deshalb kann ich - wie ebenfalls bereits unter 3.5.) sowie 4.d) am Ende aufgeführt - die Angelegenheit auch nach meiner Entlassung nicht als erledigt betrachten, und es geht mir auch nicht - wie im Schreiben der Justizdirektion vom 2.5. eingangs verkürzend dargestellt - lediglich um die bewilligte Selbstbeschäftigung. 

Ich bitte Sie, dies zu berücksichtigen. 

Mit freundlichen Grüssen 

  

Seelenlos 
 

(Der Form halber werde ich zusätzlich eine ausgedruckte und unterschriebene Kopie dieses Schreibens per Post zustellen.) 

  

PS: Nachfolgend mein Rekurs vom 9.4. in gesetzter Form, mit zusätzlichen Hervorhebungen übrigens auch unter Kulturverbot abrufbar. (Die Page enthält u.a. auch weitere Ein- und Ausblicke auf das Flughafengefängnis.) 
 
 
 

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