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GEFÄNGNISSE KANTON ZÜRICH
JUSTIZVOLLZUG KANTON ZÜRICH
 
 
DIREKTION 

TELEFON   01 / 804 29 02   
FAX            01 / 804 00 20 
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POSTFACH 
8058 ZÜRICH-FLUGHAFEN  
 

              Eingeschrieben 
              Herrn Seelenlos c/o SSI 
              Postfach 2122 
              8031 Zürich 

               

bel/rgh                                                Zürich, 18. Mai 2000 
               
               
Ihr Schreiben vom 7. Mai 2000 - Eingangsbestätigung 

Sehr geehrter Herr Seelenlos 

Hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 7. Mai 2000, in dem Sie darauf bestehen, dass der von Ihnen am 9. April 2000 an die Direktion der Justiz und des Innern eingereichte Rekurs (der in der Zwischenzeit durch diese an mich zur weiteren Behandlung als Beschwerde gegen Mitarbeitende des Flughafengefängnisses weiter geleitet worden ist) trotz Ihrer in der Zwischenzeit erfolgten Entlassung materiell bearbeitet werde. 

Die von Ihnen erhobenen Vorwürfe bzw. gestellten Anträge erfordern umfangreiche Abklärungen und Stellungnahmen der involvierten Mitarbeitenden des Flughafengefängnisses. Auf Grund des bei uns herrschenden Schichtbetriebes und der damit verbundenen längerer Abwesenheiten einzelner Mitarbeiter gestalten sich die erwähnten Abklärungen etwas schwierig und nehmen eine gewisse Zeit in Anspruch. 

Sobald ich mir jedoch in Ihrer Angelegenheit ein umfassendes Bild gemacht haben werde, werde ich Ihnen meinen Bescheid umgehend zustellen. Ich bitte sie noch um etwas Geduld. 

          Mit freundlichen Grüssen 

          GEFÄNGNISSE KANTON ZÜRICH 
          Die Direktorin: 

          [Unterschrift] 

          Barbara E. Ludwig

 

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