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BRIEFADRESSE:
POSTFACH
8058 ZÜRICH-FLUGHAFEN
Eingeschrieben
Herrn Seelenlos c/o
SSI
Postfach 2122
8031 Zürich
bel/rgh
Zürich,
18. Mai 2000
Ihr Schreiben vom 7.
Mai 2000 - Eingangsbestätigung
Sehr geehrter Herr
Seelenlos
Hiermit bestätige
ich den Eingang Ihres Schreibens vom 7. Mai 2000, in dem Sie darauf bestehen,
dass der von Ihnen am 9. April 2000 an die Direktion der Justiz und des
Innern eingereichte Rekurs (der in der Zwischenzeit durch diese an mich
zur weiteren Behandlung als Beschwerde gegen Mitarbeitende des Flughafengefängnisses
weiter geleitet worden ist) trotz Ihrer in der Zwischenzeit erfolgten
Entlassung materiell bearbeitet werde.
Die von Ihnen erhobenen
Vorwürfe bzw. gestellten Anträge erfordern umfangreiche Abklärungen
und Stellungnahmen der involvierten Mitarbeitenden des Flughafengefängnisses.
Auf Grund des bei uns herrschenden Schichtbetriebes und der damit verbundenen
längerer Abwesenheiten einzelner Mitarbeiter gestalten sich die erwähnten
Abklärungen etwas schwierig und nehmen eine gewisse Zeit in Anspruch.
Sobald ich mir jedoch
in Ihrer Angelegenheit ein umfassendes Bild gemacht haben werde, werde
ich Ihnen meinen Bescheid umgehend zustellen. Ich bitte sie noch um etwas
Geduld.
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