Rekurs gegen Verfügung Anstaltsleitung Nr. 1 / 1000 Sehr geehrte Damen und Herren Hiermit erhebe ich Rekurs gegen die Verfügung der Anstaltsleitung in Urdorf vom x.3.00. (Ich verweise hierzu u.a. auf mein Schreiben vom 19.2., das Schreiben von Herr Egger vom 28.2., mein Telefongespräch mit Herr Egger am 6.2., sein Schreiben gleichen Datums sowie auf mein Gespräch mit Herr Ferraturi in Urdorf vom 14.2 und mein heutiges Telefongespräch mit ihm, sowie meinen Fax ebenfalls vom 15.3.) Mein Anliegen war, mich zu informieren über
Leider war trotz all meiner Bemühungen gerade der wenigstens der
letzte Punkt verbindlich zu klären sowie der definitive Bescheid,
ich würde
Unter diesen Umständen kann ich unmöglich in Würde literarisch arbeiten und meinen angestammten Tätigkeiten nachgehen. Was laut dem betreffenden Mitarbeiter auch gar nicht erwünscht sei. Ich protestiere aufs schärfste gegen diesen beschämenden Versuch, die künstlerische Freiheit zu verbieten, obwohl das Recht auf Meinungsfreiheit auch in der Schweiz in der Bundesverfassung verankert ist. Ein Computer wurde mir bis heute nicht definitiv bewilligt. Nachdem es zuerst zwei Wochen lang hiess, ich würde eine Bewilligung erhalten können, war dies heute plötzlich nicht mehr möglich mit der Begründung, der Computer dürfe keinen "zu grossen Bildschirm haben", wobei der Mitarbeiter nicht fähig oder willens war, mir zu sagen, welche Monitorgrösse denn maximal erlaubt sei. Unter diesen Umständen ist es mir nicht möglich, Vorkehrungen zu treffen und beispielsweise einen in Frage kommenden PC zu auszuleihen. Es stellt sich für mich zudem die Frage, ob diese ewig changierenden Auskünfte nicht letzlich erfolgen, um mir ebensolche Möglichkeiten sowie auch das Einhalten von Fristen (siehe unten betr. Arztzeugnis) und damit die Ausschöpfung der mir zustehenden Rechtsmittel etc böswillig prinzipiell zu verunmöglichen. Ich erlaube mir, hierzu vorerst zwei weitere Beispiele aufzuführen: - Am 19.2. bat ich wie Eingangs erwähnt schriftlich um eine Hausordnung.
- Bis heute 15.3. wurde ich bei sämtlichen Gesprächen im Glauben
gehalten, ich habe mein Arztzeugnis am Eintrittstag mitzubringen. Heute
wird mir eröffnet, ich hätte es überdies vorgängig
dem Amtsarzt einzureichen gehabt.
"Wir sind hier ein Gefängnis. Es geht nicht darum, dass sie sich
hier ausbreiten und wohlfühlen."
- keine rekursfähige Verfügung erhalten
- Essig für Fusspilzprophylaxe - Essen auch ohne Arztzeugnis
- Deklaration anstaltsinternes Essen
- Modem, Internetanschluss - Computer und Programme zum Lernen - Videorekorder, Monitor und beliebig viele Kassetten
- elektronische und akustische Musikinstrumente (Bongos, Percussion, Gitarre, Drumcomputer, Synthesizer) - Abhöre für Instrumente und Stimmbildung - keine interne Arbeit für Zitat "Sackgeld"
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