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Seelenlos c/o SSI 
Pf2122 
8031 Zürich 
zZt Flughafengefängnis
Abt. Vollzug
Pf
8058 Zürich
 
                Justizvollzug des Kantons Zürich 
                zHd lic. iur. A. Spirig
                Feldstrasse 42 
                8090 Zürich
                 
                  Zürich, den 6.4.00
Ihr Schreiben vom 4.4.00  
  
Sehr geehrter Herr Spirig  

1. ) Zu Ihrem Punkt 4: Meine zur Selbstbeschäftigung bewilligten Effekten wurden mir hier erst 4 Tage nach Eintreffen ausgehändigt. Die ersten 24 Stunden erhielt ich nicht einmal Schreibzeug. Eine Arztvisite bekam ich erst am 3. Tag, wo mir mitgeteilt wurde, leider sei mein Arztzeugnis nicht hier. Bis mir dann die darauf aufgeführten Medikamente bewilligt wurden, vergingen weitere 10 Tage. Als Folge erlitt ich u.a. einen dramatischen Zahnfleischschwund und habe noch heute das "Vergnügen", mit blossliegenden Zahnhälsen meine Mahlzeiten zu kauen und meine Zeit zu verbringen.

Diesbezüglich wurde mir hier im Hause mehrmals mitgeteilt, Auftrag Selbstbeschäftigung und Arztzeugnis hätten halt nicht vorgelegen.

2. ) Ich bitte Sie deshalb, mich darüber aufzuklären, aufgrund welcher Vorschriften das VZ Urdorf verpflichtet wäre, welche Akten weiterzuleiten rsp. nicht, inkl. Rechtsmittelbelehrung.

3. ) Diesbezüglich Ihres Punktes 4. erlaube ich mir, Sie, wie bereits in meinem Schreiben vom 26.03., erneut darauf hinzuweisen, dass es wohl kaum mir angelastet werden kann, wenn IHr Faxgerät nicht empfangsbereit ist, wohlbemerkt auch zu Bürostunden.

4. ) Ich hätte gerne eine Auskunft darüber, weshalb Sie bezüglich des am 23. bei Ihnen eingegangenen Faxes, datiert vom 19., mit meinem Namen und Anschrift als Briefkopf und mit meinem Namen darunter, Hr. Schmid informieren und nicht mich, zudem Sie laut eigener Aussage genau über meine Person sowie Aufenthaltsort informiert sind.

Mit freundlichen Grüssen 
 

SLNLS 
  
 

PS: Ich hoffe, Sie haben meine Beschwerde vom 19. inzwischen unterschrieben erhalten und informieren mich innert nützlicher Frist.

 
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