| Donnerstag, 21. September 2000  | 
             
           
         
        Fr. 104.-: 
          Soviel 
          kostet Gerechtigkeit in der Schweiz! 
           
          Heute 
          von der Post geholt:  
          Die Rekursantwort 
          der Justizdirektion in Sachen Kulturverbot - wieder mal mit den obligaten 
          Tippfehlern. 
          Natürlich abgelehnt, bzw. gar nicht erst darauf eingetreten. 
          Scheints gelten bei der Justizdirektion Wochentage als Frist (und nicht 
          wie bei Gericht Arbeitstage). Kleiner Trost: Mit Geld und Anwälten 
          wär das folglich nicht passiert. Soweit nach Plan, äh, 
          "Rechtsstaat". Pikantes Detail am Rande: Letztlich wurde 
          Seelenlos scheints wiedermal die eigene Offenheit und Redlichkeit 
          zum Verhängnis. 
          Da wird sich lic. iur. Spirig vom Amt für Jusizvollzug aber gefreut 
          haben! (Und nicht nur er...)  
           
          Das Tüpfelchen auf dem i ist aber dies: 
           
          "Auf 
          den Rekurs wäre allerdings auch bei fristgerechter Erhebung mangels 
          Legitimation des Rekurrenten nicht einzutreten gewesen: Der am 20. April 
          2000 aus der Haft entlassene Rekurrent erhebt in seiner Eingabe an die 
          Justizdirektion keine Rügen gegen Bestimmungen der Verordnung über 
          die Bezirksgefängnisse oder die Hausordnung des Flughafengefängnisses, 
          sondern nur gegen die Handhabung einzelner Bestimmungen dieser Erlasse 
          während seiner Haft." 
            
          Zur 
          Erinnerung: Einer der Anträge, erstmals gestellt am 9.4. 
          und wiederholt am 12.8., 
          lautet wörtlich: 
           
          "Werden mir einer oder mehrere Anträge ganz 
          oder teilweise verweigert, so hat dies unter genauer Bezeichnung der 
          Rechtsgrundlagen zu erfolgen, inkl. Rechtsmittelbelehrung, wie ich allenfalls 
          auch betreffende Erlasse, Verordnungen etc., allenfalls auch nach meiner 
          Haftentlassung, weiter anfechten kann." 
            
          Doch wenn der Führer - pardon: Justizdirektor - befielt, 
          so habe ich natürlich nichts gesagt - wie könnt ich 
          auch! - und schon gar nicht gegen irgendwelche Erlasse, Verordnungen 
          etc. des Reichssicherheitshauptamtes - pardon: der Direktion des Innern 
          -, sondern nehme im Gegenteil hiermit untertänigst zur Kenntnis: 
            
          "Damit besteht aber nicht einmal mehr im Hinblick 
          auf eine erneute Inhaftierung des Rekurrenten ein schutzwürdiges 
          Interesse im Sinne von § 21 lit. a) des VRG, so dass er im Sinne 
          der genannten Bestimmung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes nicht zur 
          Rekurserhebung legitimiert ist." 
           
          Und als hätt ich's nicht schon dunkel geahnt, dass in schweizer 
          Gefängnissen nicht nur mit obrigkeitlicher Duldung widerrechtliche 
          Zustände herrschen, sondern dass es auch keine demokratischen 
          Mittel dagegen gibt: Natürlich hat der Wisch keine Rechtsmittelbelehrung 
          mehr am Schluss - sprich ich bin am Ende des Instanzenwegs 
          angelangt und kann nun mangels andersweitiger "Legitimation" 
          kraft aktiven Widerstandsrechts endlich jederzeit legal zur 
          Waffe greifen!!! Hipp, hipp! 
           
          Und die Moral von der Geschicht: Wieviel Gerechtigkeit in 
          der Schweiz kostet, wisst Ihr nun. Wieviel diese Gerechtigkeit 
          wert ist, müsst Ihr Euch schon selber ausrechnen 
          ... 
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