Seelenlos
c/o SSI Pf2122 8031 Zürich ab 20.3 c/o Vollzugszentrum Urdorf
zH Geschäftsleitung Stauffacherstr. 94/96 8090 Zürich Fax 291 09 38
Sehr geehrte Damen und Herren Ich bin auf 20.3. zur Verbüssung einer 33-tägigen Haftstrafe im Vollzugszentrum Urdorf aufgeboten. Um einige Formalitäten zu klären und einen für alle Seiten möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten nahm ich vorgängig mit dem Vollzugszentrum Kontakt auf. (Ich verweise hierzu u.a. auf mein Schreiben
vom 19.2., das Schreiben von Herr Egger vom 28.2., mein Telefongespräch
mit Herr Egger am 6.2., sein Schreiben gleichen Datums sowie auf mein Gespräch
mit Herr Ferraturi in Urdorf vom 14.2 und mein Telefongespräch
mit ihm vom 15.3., meinen Fax ebenfalls vom 15.3., sowie erneutes
Gespräch vom 19.3.)
Mein Anliegen war, mich zu informieren über - die gültige Hausordnung sowie die konkret zugelassenen Effekten, um weiterhin meiner täglichen künstlerischen Arbeit nachgehen zu können, - die Frage der Versorgung mit adäquater Ergänzugsernährung aus gesundheitlichen Gründen sowie nach der - Möglichkeit, meine physiotherapeutische
Gymnastik durchführen zu können (vgl Schreiben 19.2).
Leider war trotz all meiner Bemühungen gerade der wenigstens der letzte Punkt verbindlich zu klären sowie der definitive Bescheid, ich würde - nicht mehr als 5 Bücher oder CDs nebeneinander benutzen dürfen. Was nebenbei bemerkt nicht nur einem kulturell arbeitenden Menschen gegenüber einen vorsätzlichen Tiefschlag bedeutet, sondern jeder auch nur halbwegs zivilisierten Vorstellung von Meinungsfreiheit und Menschenwürde schlichtwegs spottet. Unter diesen Umständen kann ich unmöglich in Würde literarisch und künstlerisch arbeiten und meinen angestammten Tätigkeiten nachgehen. Was laut dem betreffenden Mitarbeiter auch gar nicht erwünscht ist, Begründung: Es sei nicht Sinn und Zweck meines Aufenthalts im Vollzugszentrum, dass ich mich "hier ausbreite und wohlfühle" (Gespräch 14.3. sowie Tel 15.3.) Ein Computer wurde mir bis heute nicht definitiv bewilligt. Nachdem es zuerst zwei Wochen lang hiess, ich würde eine Bewilligung erhalten können, war dies am 15.3. plötzlich nicht mehr möglich mit der Begründung, der Computer dürfe keinen "zu grossen Bildschirm haben", wobei der Mitarbeiter nicht fähig oder willens war, mir zu sagen, welche Monitorgrösse denn maximal erlaubt sei. Auch ein erneutes Gespräch vor Ort am 19.3. führte diesbezüglich zu keinen neuen Ergebnissen. Unter diesen Umständen ist es mir nicht möglich, Vorkehrungen zu treffen und beispielsweise einen in Frage kommenden PC auszuleihen. Ich protestiere aufs schärfste gegen diesen beschämenden Versuch, die künstlerische Freiheit zu verbieten, obwohl das Recht auf Meinungsfreiheit auch in der Schweiz in der Bundesverfassung verankert ist. Es stellt sich für mich zudem die Frage, ob diese ewig changierenden unverbindlichen Auskünfte nicht letzlich erfolgen, um mir ebensolche Möglichkeiten sowie auch das Einhalten von Fristen (siehe unten betr. Arztzeugnis) und damit die Ausschöpfung der mir zustehenden Rechtsmittel etc böswillig prinzipiell zu verunmöglichen. Ich erlaube mir, hierzu vorerst zwei weitere Beispiele aufzuführen: - Am 19.2. bat ich wie eingangs erwähnt
schriftlich um eine Hausordnung.
- Bis am 15.3. wurde ich bei sämtlichen Gesprächen im Glauben gehalten, ich habe mein Arztzeugnis am Eintrittstag mitzubringen. Heute wird mir plötzlich eröffnet, ich hätte es überdies vorgängig dem Amtsarzt einzureichen gehabt. Meiner Ansicht nach ist ein solches Verhalten wohl kaum rechtskonform und schon gar nicht EMRK-kompatibel. Nachdem auch der Versuch eines persönlichen Gesprächs wie erwähnt nichts gefruchtet hatte, bat ich deshalb das Vollzugszentrum am 15.3. per Fax um eine Stellungnahme bzw um Zusendung einer rekursfähigen Verfügung - ohne bis heute irgendeinen Bescheid erhalten zu haben. Auch ein erneutes Gespräch am 19.3. ergab diesbezüglich wie erwähnt leider keine neuen Anhaltspunkte. Aus diesem Grund sehe ich mich bedauerlicherweise gezwungen, hiermit bei Ihnen Beschwerde einzureichen mit der Bitte, obige Sachverhalte abzuklären und und mir innert nützlicher Frist eine verbindliche bzw rechtskonforme Auskunft zu erteilen. Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus. Mit freundlichen Grüssen
Seelenlos
Kopie an RA B. Hug |