| http://PigBrother.infoPigBrother@ssi-media.com
 SSI, Pf 2122, 8031 Zürich
 079 402 5667
 
 --> Für aktualisierte Versionen 
        bitte vollständige Artikel anklicken!
 
 
 1) Kostenwahrheit bei Polizeieinsätzen 
        
 unabdingbare Voraussetzung objektiver
 und ausgewogener Berichterstattung
 
 © 
        PigBrother.info Nachdruck und Weiterverbreitung nur mit 
        Quellenangabe gestattet
 
 
 
        
          | [ 
            Auschnitt Mission Statement von PigBrother: (vollständig unter http://www.ssi-media.com/pigbrother/PigBrother.htm 
            )
 
 «PigBrother.info 
            fordert Kostenwahrheit 
            auch für Polizeieinsätze im "unfriedlichen Ordnungsdienst" 
            unter Berücksichtigung sämtlicher dabei entstehenden Personen- 
            und Sachschäden inkl. Folgekosten.» 
            ]
 
 |  Sobald es bei Demonstrationen zu Sachbeschädigungen durch DemoteilnehmerInnen 
        kommt, werden diese regelmässig in der Berichterstattung minutiös 
        aufgelistet -- manchmal, wie z.B. betreffend dem 24.1.04, über Tage 
        oder gar Wochen. Bei Grossanlässen werden zusätzlich auch die 
        Kosten des Polizeiaufgebots wochen- und monatelang medial ausgebreitet.
 
 Ob hingegen durch die Polizei verursachte Personen- und Sachschäden 
        nur schon erwähnt werden, hängt bereits mehr oder weniger vom 
        Zufall ab. In keinem einzigen Fall wurden bisher jedoch die von der Polizei 
        verursachten Personen- und Sachschäden beziffert, obwohl diese letztlich 
        genauso von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Kommt es z.B. 
        durch "Gummigeschosse" bei einem 20-jährigen Opfer zu einem 
        Augenverlust mit nachfolgender Invalidität, so betragen die Kosten 
        für die Allgemeinheit (Krankenversicherung und IV, ev. Staatshaftung 
        und Sozialämter) schnell einmal ein paar 100'000.-- Franken.
 
 Bei von der Polizei begangenen Sachbeschädigungen (z.B. "Tränengaspetarden" 
        im Zugwaggon von Landquart oder -- wie es immer wieder vorkommt -- in 
        Wohnungen rsp. Büroräumen Unbeteiligter, oder auch zerbrochene 
        Scheiben durch "Gummigeschosse" usw.) werden in der Regel bedenkenlos 
        einfach den DemonstrantInnen untergeschoben, entsprechende Verlautbarungen 
        von Zahlen durch die Polizei von den Medien unhinterfragt übernommen.
 
 Beides ist hier zu Lande Alltag, dürfte aber in einer objektiven 
        und ausgewogenen Berichterstattung niemals der Fall sein.
 
 
 
 2) Der Kessel von Landquart und die Polizeiübergriffe 
        kamen nicht von ungefähr
  weitere werden folgen
 
 © 
        PigBrother.info Nachdruck und Weiterverbreitung nur mit 
        Quellenangabe gestattet
 
 
 Zuerst einkesseln, dann «eingasen» 
        ...
 
 Vollständiger 
        Artikel unter http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2003.htm#1c
 
 ...  
        ist in der Schweiz eine seit Jahrzehnten beliebte Polizeitaktik, 
        wobei zwischen friedlichen DemonstrantInnen, «gewaltbereiten Chaoten» 
        und nichtsahnenden, schlicht Unbeteiligten bewusst nicht unterschieden 
        wird, vgl. u.a. Landquart 2003 oder Bern-Reithalle 2003, wozu z.B. die 
        NZZ am Sonntag anmerkte: «Der 
        Innenhof der Reithalle, wo sich zahlreiche Besucher aufhielten, füllte 
        sich während des Polizeieinsatzes mit Reizgas. Im Kino, wo ein Film 
        gezeigt wurde, kam es nach Angaben eines Augenzeugen zu chaotischen Szenen, 
        als Gas eindrang.» (26.2.03)
 
 --> Entgegen dem verharmlosenden Namen ist 
        "Tränengas" ein gefährlicher, von der Genfer Konvention 
        geächteter chemischer Kampfstoff. Weltweit sind bisher über 
        1000 Todesfälle bekannt. In Deutschland gilt Lymphknotenkrebs bei 
        Bundeswehrausbildern offiziell als "Tränengas"-bedingte 
        Berufskrankheit.
 
 
 Kontrollieren & fichieren à discrétion
 
 Bereits anlässlich des G8 wurde am 1.6.03 ein ganzes Camp unterschiedslos 
        umzingelt und die Eingekesselten nach Belieben kontrolliert und fichiert
 
 
 «Verletzen statt töten»: Die neuen Polizeiwaffen
 
 Schweizweit rüsten Polizeikorps gegen den «inneren Feind» 
        mit immer grosskalibrigeren Granatwerfern, «Schockgranaten», 
        «Markierungsprojektilen» und anderem Gerät, das ursprünglich 
        für Armee und Kriegseinsatz entwickelt wurde. Von den Herstellern 
        als «less lethal» oder gleich «völlig ungefährlich» 
        angepriesen, verursachen die neuen Waffen immer wieder gravierende Verletzungen 
        und hinterlassen bleibende Schäden. Aktueller Spitzenreiter: Die 
        auch dieses Jahr wieder in Landquart vertretenen Genfer und ihre «autonome» 
        Spezialeinheit, die sog. «Interventionsbrigade», deren Einsätze 
        letztes Jahr zumindest in 3 Fällen leicht auch tödlich 
        hätten enden können.
 
 a) Die «Affaire à Cornavin»
 Vollständiger 
        Artikel unter http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2003.htm#3cornavin
 
 
         
          |  |   
          | Denise 
              Chervet im Notfall(Bild: Acacio Calisto)
 |  Am 
        29.3.03 wollten in Genf im Anschluss an die bewilligte, friedlich verlaufene 
        Anti-WTO-Demo ca. 150 TeilnehmerInnen im Banhof Cornavin den Zug nach 
        Hause nehmen. Für die «Interventionsbrigade» 
        ein willkommener Anlass, ihre neuste Erwerbung, das «Markierungsgerät» 
        FN 303 noch vor dem G8 am lebenden Objekt zu testen. Die Versuchsperson: 
        Die Ex-Gemeindrätin und Gewerkschaftssekretärin Denise Chervet. 
        Nachdem eine erste «Markierung» an der Hüfte scheinbar 
        nicht als ausreichend eingestuft wurde, schiesst der Beamte ein 2. Mal 
        und trifft sie an der Schläfe -- mit bleibenden Folgen: Das «ungefährliche 
        Projektil» durchschlägt die Haut und bricht ihr den Wangenknochen, 
        Geschossfragmente aus Plastik und Wismut bleiben im Gewebe stecken 
        und können wegen gefährlicher Nähe zum Gesichtsnerv auch 
        später nicht operativ entfernt werden. Die Polizei streitet alles 
        ab: Ihr Sprecher auf die Frage, ob 
        die Verletzung ev. von der Polizei stammen könnte: «Absolut 
        nicht. [...] Dieses Geschoss stammt nicht von uns. [...] Diese Dame wurde 
        aus dem eigenen Lager getroffen. Sie wurde ein Opfer von "friendly 
        fire" ... wie im Irak.» (Le Matin 1.4.03) 
        Die welsche Presse reagiert empört, amnnesty international fordert 
        eine Untersuchung. Der Polizeikommandant und die Kommunikationsverantwortliche, 
        welche beide darauf drängten, der Öffentlichkeit möglichst 
        rasch reinen Wein einzuschenken, werden von der Polizeidirektorin Spoerry 
        zum Rücktritt gezwungen. 
 b) Knüppelschläge auf den Kopf, Verletzter Treppe runtergestossen
 Vollständiger 
        Artikel unter http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2003.htm#3cornavin 
        sowie http://www.ssi-media.com/pigbrother/CornavinTreppe.htm
 
 
         
          |  |  |   
          |  |  |  Jeder 
        Beamte lernt in der Polizeischule, dass Knüppelschläge auf 
        den Kopf gefährlich sind, Spätschäden hinterlassen oder 
        gar zum Tode führen können (vgl. u.a. den Fall von Max in 
        Richard Dindos Film «Dani, Michi, Renato und Max»). Deshalb 
        üben angehende Beamte (zumindest offiziell) den sog. «Double 
        Spin», einen Schlag auf den Oberschenkel, der so schmerzhaft ist, 
        dass das Opfer augenblicklich ausser Gefecht gesetzt wird und sich setzen 
        muss, jedoch keine bleibenden Schäden davonträgt. Trotzdem 
        kommt es immer wieder vor, dass Opfer mit Kopfverletzungen durch Knüppelschläge 
        ins Spital eingeliefert werden müssen, so z.B. am 24.1.04 in Landquart, 
        bei der Razzia ohne Hausdurchsuchungsbefehl im «Independent Media 
        Center» beim letztjährigen G8 (gleich 3 Fälle) oder auch 
        in Cornavin am 29.3.03, wo der Sohn von Denise Chervet eine Kopfverletzung 
        mit insgesamt 4 Stichen nähen lassen musste. Doch damit nicht genug: 
        Auf dem Weg zur Ambulanz versetzte ihm derselbe Beamte, der ihm bereits 
        die erwähnte Kopfverletzung zugefügt hatte, weitere Schläge 
        uns stiess den Wehrlosen obendrein noch die Bahnhofstreppe runter. 
        Obwohl der Vorfall nebst durch Zeugen auch auf Video dokumentiert ist, 
        wurde das Verfahren gegen den Beamten eingestellt. Begründung: 
        Er habe sein Opfer «nicht verletzen wollen». 
 c) 
        G8: «Schockgranate» reisst englischem Fotoreporter Wade weg
 Vollständiger 
        Artikel unter http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2003Part2.htm#8
 sowie http://www.ssi-media.com/pigbrother/GuyHasenjagd.htm
 
  Seit 
        längerem experimentieren verschiedene Polizeikorps weltweit 
        mit sogenannten "Schockgranaten". Ursprünglich 
        wurde dieser  
        Waffentyp für das Militär entwickelt, 
        um nach der Erstürmung von Bunkern zumindest einige noch vernehmungsfähige 
        Gefangene machen zu können. Dabei 
        handelt es sich um Granaten mit z.T. schwächerer Ladung und ohne 
        Splittermantel oder -Inhalt. Je nach Fabrikat können sie zusätzlich 
        chemische Kampfstoffe enthalten wie z.B. "Tränengas". 
        
 Obwohl 
        auch dieses "Einsatzmittel" als «less lethal»-Waffe 
        gilt, d.h. als nicht rsp. «weniger tödlich», kommt es 
        regelmässig zu schweren Verletzungen oder gar Todesfällen 
        (Ausnahmen bestätigen die Regel).
 
 Beispielsweise wurden solche "Offensiv-Gasgranaten" 
        1977 in Maleville (Frankreich) bei einer Demonstration gegen den 
        Bau des Kernkraftwerkes eingesetzt und kosteten Vitale Michelon das Leben, 
        er starb an einem Lungenriss (vgl. Gössner/Herzog: 
        Der Apparat, Köln 1984, S. 307). In Deutschland unterliegt 
        Beschaffung und Einsatz der Polizeigesetzgebung der einzelnen Bundesländer. 
        Am 15.1.81 wurden genau dieselben "Schockgranaten" der deutschen 
        Firma Nico, wie sie auch die Genfer Polizei benützt, in Frankfurt 
        am Main (Hessen) an der Startbahn West eingesetzt, wobei die Polizei 
        den Medien gegenüber treuherzig behauptete, «physische Beeinträchtigungen» 
        könnten «ausgeschlossen» werden. (Süddeutsche 
        Zeitung 11.1.1982) 1986 wurde jedoch bei Auseinandersetzungen um 
        die atomare Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf (Bayern) durch 
        eine "Blend-Schockgranate" jemandem ein Teil einer Hand abgerissen, 
        danach kam diese Waffe bisher in Bayern nicht mehr zum Einsatz.
 
 Auch 
        beim G8 setzte die genfer Polizei 
        am 1.6.03 
        gegen eine von der Grenze zurückkehrende friedliche Demonstration 
        einmal mehr "Schockgranaten" ein. Dabei wurde dem englischen 
        indymedia-Fotografen Guy Smallman ein Teil der linken Wade weggerissen 
        (siehe Fotos). 
        Dabei wurden auch 2 Nerven verletzt.
 
 Entgegen der Vorschrift, wonach die «Schockgranaten» 
        dem Boden entlang gerollt werden müssen, veranstalteten die genfer 
        Beamten mit Bogen-Direktschüssen eine eigentliche Hasenjagd 
        auf den fliehenden Fotografen. Auf einem Video ist in Zeitlupe 
        genau zu erkennen, wie die Granate von oben herabfällt und an seiner 
        Wade detoniert. Wäre sie kurz vorher auf Kopfhöhe explodiert, 
        hätte es auch hier leicht zu einem weiteren Todesfall kommen 
        können.
 
 --> Anders als die deutsche Polizei zogen die genfer Einheiten aus 
        dem tragischen Vorfall vom 1.6.03 keinerlei Konsequenzen und setzten am 
        24.1.04 in Landquart (wie schon zuvor) unbeirrt erneut «Schockgranaten» 
        ein.
 
 
 
 3) 
        Blutiger WEF-Auftakt: Mindestens 8 "Gummigeschoss"-Verletzungen
 
 © 
        PigBrother.info Nachdruck und Weiterverbreitung nur mit 
        Quellenangabe gestattet
 Vollständiger Artikel unter http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2004.htm#1
 
 An Demonstrationen im Vorfeld des WEF kam 
        es am 10.1.04 in Winterthur zu mindestens 2 sowie am 17.1.04 in 
        Burgdorf/BE zu mindestens 6 blutigen "Gummigeschoss"-Kopfverletzungen, 
        wie sie bei jedem -- eigentlich laut Dienstreglement verbotenen -- "Gummigeschoss"-Einsatz 
        aus kurzer Distanz auf Kopfhöhe üblich 
        sind. Wie durch ein Wunder entgingen mindestens 2 Personen nur knapp 
        einem Augenverlust. Einer Person wurde durch "Gummigeschosse" 
        das Nasenbein gebrochen.
 
  "Gummigeschoss"-Verletzung Burgdorf 17.1.04 (Bild: 
        tob / ch.indy)
 Wie aus Fotos, 
        Videoaufnahmen und ZeugInnenberichten hervorgeht, schossen berner Beamte 
        aus nichtigem Anlass auf Kopfhöhe aus Distanzen von weit unter 
        1 Meter. Als die Demonstrierenden sich darauf friedlich zurückzogen, 
        setzten die Beamten ihnen nach und feuerten eine 2. Salve auf Kopfhöhe 
        aus einer Distanz von gut 3 Metern (siehe Bild).  Ca. 1/2 Sek. vor der 2. Salve während friedlichem 
        Rückzug.
 Der Beamte in der Bildmitte hebt vor Schussabgabe das Gewehr
 wieder auf Kopfhöhe, siehe Video. 
        (Bild: Tob 
        )
 Vorgeschrieben wäre 
        laut Dienstreglement ein Mindestabstand von 20 Metern. Sämtliche 
        Medien schwiegen einmal mehr zu diesem krassen Verstoss.
 --> "Gummigeschosse" kosteten allein in Zürich bisher 
        mindestens 8 Menschen mindestens einseitig das Augenlicht, darunter auch 
        eindeutig Unbeteiligten. Im offiziellen Lehrbuch "Wundballistik und 
        ihre ballistischen Grundlagen" wird aufgrund eines «Rechnungsfehlers» 
        (Zitat Co-Autor Kneubuehl, Fachabt. 26, Bundesamt für Waffensysteme 
        u. Munition Thun) bis heute behauptet, "Gummigeschosse" könnten 
        weder die Haut durchschlagen noch Augen zerstören. Nach wie vor stützt 
        sich die Polizei auf diese falschen Berechnungen und behauptet, "Gummigeschosse" 
        seien «harmlos».
 
 
 
 4) WEF: Schwerverletzter bei 
        Flughafenblockade am 21.1.04
 
 © 
        PigBrother.info Nachdruck und Weiterverbreitung nur mit 
        Quellenangabe gestattet
 Vollständiger Artikel unter http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2004.htm#3
 
 An der friedlichen Sitzblockade bei der Autobahneinfahrt des Flughafen 
        Zürich-Kloten zu Beginn des WEF wurde am 21.1.04 ein  25-jähriger 
        ETH-Student schwer verletzt (zersplitterter Schienbeinkopf). Sein 
        «Verbrechen»: Er hatte sich -- um den Beamten die Arbeit nicht 
        allzuleicht zu machen --  mit den Armen bei seinen NachbarInnen eingehakt 
        -- wie 
        er erzählt mit gravierenden Folgen:
 
 «Ich war stark erschrocken, in den Augen einzelner Beamten 
        erkennen zu müssen, dass es ihnen offensichtlich grossen Spass 
        bereitete, auf uns einzutreten, obwohl wir uns lediglich passiv zur 
        Wehr setzten. Trotzdem hatten sie mich bald einmal herausgelöst. 
        In der Folge wurde ich dann von ca. 6 Beamten weggezerrt.»
 
 «Sie 
        zogen mir die Jacke und den Rucksack über den Kopf, so dass 
        ich Platzangst bekam, und schleiften mich brutal über den Asphalt 
        und durch den Dreck. Am Strassenrand stand ich dann mit den Knien 
        gegen die Leitplanke und gab ihnen zu verstehen, ich würde auch 
        freiwillig selber darüber steigen, doch es hagelte weiterhin 
        Tritte gegen meine Beine, ich bekam einen kräftigen Stoss 
        und flog über die Leitplanke, so dass ich drüben erneut 
        in den Dreck stürzte.»
 
 «Nachdem ich mich von Jacke und Rucksack befreit hatte und wieder 
        Luft bekam, wollte ich aufstehen, doch mein linkes Knie tat entsetzlich 
        weh, so dass ich das Bein unmöglich belasten konnte. Ich schleppte 
        mich dann den Leitplanken entlang, bis mir ein Demosani zu Hilfe kam und 
        das Knie mit Eisspray behandelte.»
 
 «Obwohl ich grosse Schmerzen hatte und den Beamten mehrmals sagte, 
        dass ich verletzt sei, wollten sie mich einfach nicht aus dem Kessel herauslassen. 
        Es dauerte ewig, bis ich mich schliesslich -- gestützt auf 2 Leute 
        -- doch noch wegbegeben durfte. Diese setzten mich in ein Taxi, 
        das mich direkt zum Unispital brachte.»
  2x Tomographie: Der zertrümmerte Knochen (rechte Hälfte 
        Gelenkkopf)
 «Dort 
        wurde mir ein zersplitterter Schienbeinkopf diagnostiziert, das 
        ist der oberste Teil des Schienbeins, der ans Knie anstösst. Der 
        Arzt meinte, die Verletzung sei am ehesten dadurch entstanden, dass mich 
        jemand heftig in die Füsse getreten habe. Aus dem Becken 
        wurde mir ein Stück Knochen herausgenommen, zum zersplitterten 
        Knochen hinzugefügt und das Ganze in einer weiteren Operation 
        wieder zusammengeflickt. Ich hoffe nur, dass ich dereinst wieder 
        normal werde gehen können.»
 «Möglicherweise will nun allerdings meine Versicherung nicht 
        für den Schaden aufkommen, solange ich nicht beweisen kann, dass 
        es nicht meine Schuld war. Ich suche deshalb dringend Zeugen, die den 
        Vorfall mitbekommen oder ev. sogar fotografiert oder gefilmt haben. 
        Ich war mit einer beige-dunkelblau gestreiften Jacke bekleidet 
        und trug einen dunkelblauen Pullover mit Kapuze sowie einen blauen 
        Skater-Rucksack mit einem roten Che Guevara-Abzeichen.»
 
 Strafanzeige gegen Kantonspolizei
 
 Der Verletzte hat Anzeige eingereicht wegen Körperverletzung 
        und Unterlassung der Nothilfe. Wie Zeitungsberichte 1 Tag nach 
        Veröffentlichung PigBrother-Interviews meldeten, weist die Kantonspolizei 
        jegliche Schuld unisono von sich -- mit folgender doppelbödiger 
        Begründung: Der Polizeieinsatz sei «von einer Vielzahl von 
        Medienschaffenden beobachtet worden. Diese hätten aber über 
        keine Übergriffe der Polizei berichtet.» (NZZ 
        30.1.04 unter Berufung auf AP-Meldung, siehe auch TA gleichentags.)
 
 
 --> Der Verletzte ist bereit, im Spital Interviews zu geben, jedoch 
        nur unter der Zusicherung, dass sein Name und Gesicht im Bericht nicht 
        veröffentlicht werden. Interessierte JournalistInnen bitte bei 
        PigBrother melden.
 
  
         |