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"TRÄNENGAS"              P o l i z e i b e a m t e   b e i   s c h w e r e r   k ö r p e r l i c h e r   A r b e i t  ! ! !              "GUMMIGESCHOSSE" 
A u f r u f : Verletzungen durch die Polizei? Gummigeschoss- oder sonstige Verletzungen von früher? (Auch wenn Du nicht grad ein Auge verloren hast.) Melde Dich bei PigBrother@ssi-media.com!

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Allpack-Demo: Basler-Polizei mit neuem Granatwerfer!


Grösser als Deins: Der ominöse neue Werfer (Bild: Klaus Rozsa, photoscene.ch)

Erneut verstärkte Militarisierung der Polizei. An der Demo vom 2.12.03 nach dem fragwürdigen Polizeieinsatz gegen die Allpack-Streikenden vom Vortag u.a. im Einsatz: eingeflogene Berner -- und die Basler «Sondereinheit Terrorismusbekämpfung KODIAK» mit einem neuen Granatwerfer.

Sehr wahrscheinlich handelt es sich dabei um ein Custom-Modell des einschüssigen 40 mm Werfers (siehe Bild rechts) des amerikanischen Army-Herstellers «Defense Technology / Federal Laboratories» (Homepage, Werfermodelle) mit einer speziellen Zieloptik.

-->  Bei der Zieloptik handelt es sich höchstwahrscheinlich um ein sogenanntes «red dot sight», das – anstelle des Fadenkreuzes wie bei einem herkömmlichen Ziehlfernrohr – mit einem holographischen, leuchtenden roten Punkt ausgestattet ist, der je nach Lichtverhältnissen heller oder dunkler gestellt werden kann. Der Vorteil einer derartigen Zielvorrichtung besteht darin, dass nicht mehr zuerst ein Auge zugekniffen und darauf der Lauf via Kimme und dann Korn ins Ziel gebracht werden muss, sondern dass auch mit beidseitig geöffneten Augen möglichst rasch ein Direktziel anvisiert werden kann. Der Winkel der Zielvorrichtung – praktisch parallel zum Lauf – weist zudem darauf hin, dass die Waffe auf kürzere Distanzen für Direktschuss zum Einsatz kommen soll und eher nicht für Bogenschüsse auf weitere Distanzen (z.B. mit "Tränengaspetarden").

Technische Daten des Werfers:
Kaliber: 40 mm (die Firma bietet auch 37 mm Versionen an)
Einschüssiger Granatwerfer (die Firma bitet auch mehrschüssige Modelle mit Trommelmagazinen an)
Gewicht: ca. 4 kg ungeladen
Länge: ca 75 cm
Lauflänge: 31 cm
Mündungsgeschwindigkeit: 273,6 km/h (76 m/s)
Maximale Reichweite: 400 Meter (bei den Zivilmodellen jedoch gekürzt auf 200 m, da internationale Übereinkommen bei inneren Konflikten Werfer mit über 200 m Reichweite verbieten)


«Sondereinheit Terrorismusbekämpfung KODIAK» (Bild: Klaus Rozsa, photoscene.ch)

Die US-Herstellerfirma «Defense Technology / Federal Laboratories» erlangte in Amerika bereits traurige Berühmtheit, lieferte sie doch der Polizei von Oakland das Material (u.a. besagte Granatwerfer ...) für den blutigen Einsatz gegen eine friedliche Anti-Kriegs-Demo vom 7.4.03, bei dem es um ein Haar Tote gegeben hätte.


Holzprojektile: Oakland, 7.4.03 (Bilder: sf.indy)

Damals hatte PigBrother noch gespottet, angesichts der vielen brutalen Verletzungen sei die CH-Polizei bestimmt neidisch auf die grosskalibrigen Waffen ihrer amerikanischen Kollegen. Offensichtlich hat die basler «Sondereinheit Terrorismusbekämpfung KODIAK» sich dies nun prompt zu Herzen genommen ...

Noch ist nichts darüber bekannt, welche Geschosse die Basler verwenden. Die amerikanische Firma bietet unter anderem verschiedene CN/CS- und andere chemische Granaten an, verschiedene "Gummischrot"-Varianten, Beanbag-Bullets sowie die berüchtigten Gummi- und Holzgeschosse (siehe obiges Bild).

Berner Beamter mit kurzem Tornister-CN-Sprühgerät
(Bild: Klaus Rozsa, photoscene.ch)

Die Ausstattung der Waffe mit der erwähnten, parallel zum Lauf justierten «red dot sight»-Zieloptik sowie die permanente Brutalisierung und Militarisierung auch der CH-Polizei, z.B. die grösstenteils äusserst blutigen Einsätze u.a. mit 37 mm ARWEN Granat-Werfern, gemeingefährlichen FN 303 «Markierungsgewehren», NICO «Schockgranaten» und Metall-Totschlägern durch die welschen «Eingreif»-Truppen, sowie parallel dazu die immer häufigere Verwendung des regulären, scharf bewaffneten Militärs gegen den «Inneren Feind» lassen jedenfalls befürchten, dass eher von den übleren Varianten auszugehen sei ...

An der Allpack-Demo ebenfalls eingeflogene berner Beamte unterstrichen zusätzlich die hohe Gefährlichkeit der äusserst ätzenden CN-Lösung in den mitgebrachten Sprühgeräten: Anzufassen nur mit dicken Gummihandschuhen!!!


--> Nachträge zur «red-dot-sight»-Zieloptik des 40 mm-Granatwerfers und seine technischen Daten findet Ihr hier


G8 Lausanne: Polizei mit 44 mm Granatwerfer

 
Bild: Sindustry, indy.ch / optimiert von PigBrother

 

Am Sa 31.5.03 wurde in Lausanne anlässlich einer Demonstration gegen den G8-Gipfel im benachbarten Evian ein welscher Beamter mit einer bisher nicht identifizierten Waffe fotografiert. (Als die Polizei den Fotografen bemerkte, wurde der Beamte mit der fraglichen Waffe flugs nach hinten beordert und angewiesen, sich nicht mehr fotografieren zu lassen ... siehe u.a. indy.ch).

Am folgenden So 1.6.03 wurden in Lausanne ausserdem runde Gummigeschosse vom Kaliber 17 mm eingesetzt und PigBrother gemeldet (vgl. Berichte u.a. auf indy.de).

Nach längerem Rätselraten wird nun das Geheimnis dieser neuen Waffen gelüftet ...

Es handelt sich einen 44 mm-Granatwerfer aus der «Flash-Ball»-Produkteserie des französischen Waffenherstellers Verney-Carron, ZeugInnenbeschreibungen nach höchstwahrscheinlich um das einläufige Modell «Mono-Pro». (Auf der Herstellerhomepage nur noch zu finden in einem pfd-Dokument, auf der Page selbst ist nur noch das 2-läufige Modell «Super-Pro» abgebildet, das laut Herstellerfirma noch «abschreckender» wirkt.)

Die Herstellerfirma bietet diverse "Gummigeschoss"-Typen an, u.a. auch die offensichtlich in Lausanne (vorerst?) eingesetzte Variante mit 9 Geschossen vom Kaliber 17 mm, welche laut Herstellerin auf 12 Meter lediglich ca. 30 cm auffächern. Als optimale Einsatzdistanz wird 10 m angegeben.

Ferner im Angebot: Einzelgeschosse Kaliber 44 mm, je nach Wunsch auch mit "Tränengas"- und Farbbeimischung und/oder Glas- oder Türbrechend, empfohlene Einsatzdistanz bis 50 m. Doch auch mit der 9-Geschoss-Variante sind weitere Augenverluste einmal mehr klar vorprogrammiert.


G8: Genfer Polizei mit Waffen-SS-Totenkopf auf Uniform !!!

Anlässlich der G8-Proteste blockierten in Genf PolizistInnen den Zugang zum IWF-Gebäude -- laut einer Zeugenaussage sowie aufgrund des Plexi-Schildmodells mit grösster Wahrscheinlichkeit genfer BeamtInnen. Ein Fotograf schoss davon ein Bild, das im Beobachter 22/03 vom 31.10.03 auf S. 26 unten abgebildet wurde:


 Beobachter Nr. 22 / 2003 vom 31.10.03, S. 26-27 

Deutlich ist darauf ein Aufkleber hinten auf dem Helm eines/einer PolizistIn zu erkennen -- eine etwas krakelige, doch nichtsdestotrotz eindeutige Abbildung des berüchtigten SS-Totenkopfes, wie ihn Angehörige dieser Nazi-Organisation in ihrer Funktion u.a. als KZ-Schergen als Metallrelief auf den Offiziersmützen oder als Aufnäher auf Stoffmützen trugen.

>>> Der auf ch., de. und at.indy in Kommentaren vorgebrachte Einwand, einE DemonstrantIn könnte den Kleber angebracht haben, ist prinzipiell ernstzunehmen.

Dagegen spricht jedoch, wie gut der Kleber sitzt:
Wenn man den Kleber im Zeitschriften-Original oder auch im Ausschnitt weiter unten genau betrachtet, sieht man, dass es sich beim Schädel selbst um ein ausgeschnittenes Stück Papier handelt, das mittels einer durchsichtigen Klebefolie am Helm besfestigt ist, wobei die Folie relativ gut klebt und ums Papier herum nur wenig Luft ist. Was bei einem gewölbten Helmes als Aufklebefläche nicht ganz einfach ist und wohl kaum im Vorübergehen oder im Gerangel bewerkstelligt werden kann. So wies aussieht, ist das Ganze im Gegenteil sorgfältig aufgeklebt und anschliessend fest angerieben worden.

>>> In der Schweiz (und z.B. auch in Deutschland, siehe de.indy Kommentare) werden tatsächlich immer wieder eindeutig von den Beamten selbst "verzierte" (oder gleich illegale) Ausrüstungsgegenstände beobachtet. Insbesondere das Markieren der Helmrückseite "statt des Namens" (oder in der Regel nur schon einer Nummer) zwecks Indentifizierung des Helmträgers von hinten während Einsätzen ist -- vorschriftskonform oder nicht -- durchaus gebräuchlich. Das penetrant unbekümmerte Benehmen vorschriftswidrig handelnder Beamter -- insbesondere auch bei Ausübung körperlicher (Waffen-)Gewalt -- ist dabei nur die eine Seite des Skandals. Ebenso alarmierend ist, wie sich Behörden, PolitikerInnen und Medien jedesmal bereitwillig blind stellen, wenn sowas aus Versehen mal wieder in einem kommerziellen Medium abgebildet oder sonstwie bekannt wird. >>> mehr Updates

      

v.l.n.r.: Ausschnitt Polizeihelm, Ausschnitt Aufkleber, Original Waffen-SS-Mützenaufnäher

Bezeichnenderweise wurde diese skandalöse Verzierung weder im -- ansonsten für Beobachter-Verhältnisse ungewohnt polizeikritischen -- Artikel zum Bild thematisiert, noch wurde sie in einem sonstigen kommerziellen Medium überhaupt als solche wahrgenommen.

(In der Online-Ausgabe des betreffenden Beobachter-Artikels -- mittlerweile nur noch für AbonentInnen zugänglich -- war als einziges Foto zwar auch ein blauer Polizeihelm samt Aufkleber von hinten abgebildet -- «zufälligerweise» jedoch nicht der SS-Totenkopf (siehe Bild rechts).

Einmal mehr zeigt sich in diesem krassen Fall polizeilicher Selbstentlarvung die zunehmende Wichtigkeit nichtkommerzieller Online-Medien: Einzig die unabhängige Internet-Publikation fliegen.pilz.li machte diese Ungeheuerlichkeit nunmehr publik und warf zugleich einige ernste Fragen auf -- die so nebenbei nicht nur das genfer Polizeikorps betreffen:

- Wieso ziert ein genfer Polizist an einer Demo seinen Helm mit einem Totenkopf?

- Wieso trägt ein genfer Polizist ein Symbol der Waffen-SS, die bei uns allgemein als verbrecherische, rassistische und massenmörderische Organisation bekannt ist? (Persönliche Frage an den Polizisten. Bitte Antwort an fliegen@pilz.li)

- Woher hat dieser Polizist diesen Aufkleber?

- Da man diese sicher nicht am Kiosk kaufen kann, in welchen Kreisen verkehrt dieser Polizist?

- Was sagt die genfer Kantonspolizei dazu?

- Wie wurde dieser Polizist dafür bestraft?

- Verrichtet dieser Polizist immer noch seinen Dienst?

- Wenn ja: In der Öffentlichkeit?

- Wenn ja: Wie rechtfertigt sich die genfer Kantonspolizei dafür?

- Wenn nein: Wurde wenigstens eine Untersuchung bezüglich der Tauglichkeit des Polizisten für die Ausübung dieses Berufs durchgeführt (z.B. zum Thema "Dienst an der Waffe")? Mit welchem Ergebnis?

- Ein bekennender Linksextremist hat keine Chance, in ein Polizeikorps aufgenommen zu werden. Gibt es keine entsprechende Begrenzung auch für das rechte Ende des politischen Spektrums?

- Wird bei der genfer Kantonspolizei oder anderen schweizer Polizeien das Tragen von Nazi-Symbolen geduldet?

>>> PigBrother spamt mit allen seinen Newsletters [wer hat noch nicht, wer will nochmal? pigbrother@ssi-media.com] jedesmal auch so ziemlich alle Medien und diverse PolitikerInnen zu. Und wir sehen, welche Server bei uns reinschauen, und wissen daher, dass es die Journis spätestens von uns genau wissen, aber sichs aus opportunistischen Gründen lieber mit niemandem verderben.

>>> Der nach wie vor weitverbreitete Glaube, fehlbare PolitistInnen würden gerichtlich belangt, wenn man erstmal die Medien und amnesty alarmiere oder gar noch eine Anzeige mache, entspricht leider nicht der Realität. Es ist eine ganze Menge mehr Arbeit, die Fakten nur schon an eine minimal breitere Öffentlichkeit zu bringen. In der Regel steht man dabei schneller einmal selbst vor Gericht als die kriminellen PolizistInnen, getreu dem Motto VOR DEM GESETZ SIND ALLE GLEICH -- AUSSER MAN IST POLIZIST ODER REICH.
>>> mehr Updates

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Einmal mehr wären hier nach wie vor nebst den «offiziellen» Medien auch schweizweit sämtliche ParlamentarierInnen gefordert, die ansonsten immer gern scheinheilig «gegen jede Art von Extremismus» wettern -- hier wäre eine gute Gelegenheit, schönen Worten auch mal Taten folgen zu lassen.

>>> Dies umso mehr, als sich auch diverse andere Polizeikorps oft alles andere als von reichlich vorhandenen «schwarzen Schafen» in Form von (rechtsextremen) Gewalttätern in den eigenen Reihen distanzieren: So beschäftigt z.B. die zürcher Stapo seit Jahr und Tag einen Beamten, von dem es Fotos gibt, wie er an der Blocher-Demo 1995 in Gesellschaft notorisch bekannter Neonazis Steine gegen Menschen wirft (der Fall kam sogar vor Jahresfrist erneut vereinzelt in den Medien). Da er dies jedoch offensichtlich auf der «richtigen» Seite bzw. in die «richtige» Richtung tat, wurde der Steinewerfer jedoch keineswegs entlassen, sondern im Gegenteil gedeckt und von der Polizei sogar noch in den höchsten Tönen gelobt!!! (S
chliesslich sei er ja -- Überraschung! -- «nicht vorbestraft» und habe zudem den Eignungstest zum «rechtsextremen Gewalttäter» -- Pardon: «Stadtpolizist» -- mit Bravour bestanden -- siehe auch ch.indy)

>>> Siehe auch Kostenwahrheit bei Polizeieinsätzen -- Beispiele einseitiger Medienberichterstattung bei Demonstrationen

>>> DU HAST ERGÄNZUNGEN ODER WEISST VON WEITEREN VERLETZTEN??? BITTE MAIL UNS SCHNELL!

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No.  6'666'666'667

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 Was das Universitätsspital verschweigt
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D  e  m  o  k  r  a  t  i  e      f  ü  r      F  o  r   t  g  e  s  c  h  r  i  t  t  e  n  e  !  !
«Was geschieht, wenn Normalsterbliche Strafanzeige
gegen die Polizei einreichen wegen Amtsmissbrauch?»

          A n t w o r  t   a)     Die Gerechtigkeit nimmt ihren Lauf.
          A n t w o r  t   b)     "Gezielter Warnschuss" in den Hinterkopf.
          A n t w o r  t   c)     Nichts.




P i g B r o t h e r   H o m e


Dossier 1: "TRÄNENGAS"

Dossier 2: "GUMMIGESCHOSSE"

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