Warum wohl? Polizei will diese und 2 weitere Homepages von ssi-media.com verbieten! 
 
     
 Teil 7:   Die Folgen  Part 2 
     
 
 
 
     
    Freitag, 7. Juli 2000 
Jetzt ist sie da!!! Heut am 2. Abholtag von der Post geholt: Die erste konkrete Antwort auf Rekurs betreffend Kulturverbot vom 9.4.00. Hier einige Rosinen daraus: [Plus paar "spontane Zwischenbemerkungen" meinerseits.]

GEFÄNGNISSE KANTON ZÜRICH
JUSTIZVOLLZUG KANTON ZÜRICH

[…]
  
1. 

[…]Dass Ihnen im Rahmen dieser Massnahmen das einfache Schreibzeug wie Papier und Kugelschreiber in den ersten [lediglich ca. 27] Stunden vorenthalten wurde, beruhte auf keinerlei Absicht. [Wie übrigens zufällig auch sämtliche übrigen sagen wir mal ähnlich gelagerten Vorfälle. Natürlich wiederum reiner Zufall, alles klar.] Der Abteilungsleiter hat sich diesbezüglich bei Ihnen entschuldigt. [Bekäme ich für jede Entschuldigung einen Tag geschenkt, könnte ich mittlerweile mehrere Filme straffrei drehen.] 
[…]

Für die Frage zusätzlicher Kost war der Gefängnisarzt zuständig. Ihr Hausarzt Dr. W. faxte mit Datum 27. März 2000 zuhanden des Flughafengefängnisses eine Empfehlung, welche sich auf Ihre Verpflegung bezog. [Zur Erinnerung: Zunächst hatte mein Hausarzt diese "Empfehlung" am 17.3. zHd Urdorf gefaxt. Laut einer Beschwerdeantwort 25.04.00 von A. Spirig, Justizvollzug, wurde mir  diesbezüglich mitgeteilt, sie sei mit den Akten "ans Flughafengefängnis weitergeleitet" worden, und meine Beschwerde wegen Nichtweiterleitung wurde abgewiesen rsp gar nicht erst als rechtsmittelfähige Beschwerde anerkannt (vgl auch Schreiben vom 4.4.00 bzw 6.4.00). Im Flughafengefängnis wäscht man sich nun ebenfalls die Hände in Unschuld -  weil das Schreiben scheints doch nicht mit den Akten ankam, sondern erst am 27., als mein Hausarzt erneut eine Kopie zHd Flughafengefängnis faxte. Wem soll ich nun glauben? Alles Zufall oder was?] 

Anlässlich der regulären Arztvisite vom 28. März war es dem Arzt nicht möglich, sich mit Ihnen diesbezüglich zu unterhalten, da sie einem Besuchstermin den Vorzug gaben. [Der Ausdruck "den Vorzug geben" suggeriert, dass ich eine Wahl zwischen zwei mir bekannten Alternativen getroffen hätte. Tatsache ist, dass dieser "Vorzug" ohne mein Wissen über meinen Kopf hinweg bestimmt wurde. Aus "prinzipiellen" Gründen, wie mir der Arztgehilfe nachträglich erklärte. So nebenbei war der Besuchstermin der Anstaltsleitung seit mehreren Tagen bekannt. Keinerlei Absicht?] 
 
 […]

Ärztliche Behandlung

[…]Am 22. März wurden Sie durch unseren Gefängnisarzt notfallmässig besucht. ["Notfallmässig", tönt doch gut, oder? Da denkt man gleich nicht mehr daran, dass ich tags zuvor zur  o r d e n t l i c h e n   Visite trotz Anmeldung durch den Krankenpfleger plus ordnungsgemässen schriftlichen Antrag per Hausbrief "irrtümlich"  n i c h t   z u g e l a s s e n  wurde. Natürlich ein weiterer reiner Zufall, wofür sich Herr Rohner übrigens auch korrekt entschuldigt hatte.] Dieser entschied, Ihnen künftig vegetarische Kost zu verabreichen. [Sämtliche Zusatznahrung und Utensilien fürs physiotherapeutische Rückentraining wurden mir hingegen von Dr. Holy  v e r w e i g e r t  mit der Begründung "Wir sind kein Hotel hier". 1 Woche ohne Vitamintabletten, 2 Wochen ohne frische Früchte, 3 Wochen ohne Zusatznahrung aus gesundheitlichen Gründen - und keinerlei Absicht?!]  

[…]

Sie stellen in Ihrer Beschwerde ausführlich dar, dass Ihr Begehren auf Bücherbezug aus der Gefängnisbibliothek teils ignoriert oder verschleppt worden sei. Eine so dargestelllte Leistung des Personals wäre zu keiner Zeit akzeptabel. [Ich halte vollumfänglich an den von mir nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgetreu geschilderten Tatsachen fest. Auch kann ich offen gestanden weder Herr Rohner noch Ihnen glauben, dass Sie nicht länger und besser als ich wissen, dass solcherlei "Leistungen" nicht nur im Flughafengefängnis - ob akzeptabel oder nicht - schlicht  A l l t a g  sind. (vgl auch Nichts dazugelernt...)] […]Zwischenzeitlich hat der Abteilungsleiter eine Umstrukturierung mit neuer Zuständigkeit in Aussicht gestellt, so dass auch [???] künftige Klienten mit einer funktionierenden Bibliothek rechnen können. […]
  
Im Flughafengefängnis  
als Lektüre verboten: 

Reprints der legendären  
50er-Jahre EC-Comics 
welche in Amerika im Zuge der  
McCarthy-Hexenjagden  
als "jugendgefährdend"  
verboten wurden.

(Zwei der 3 Bücher und 4 Zeitschriften, die u.a. Gegenstand der Beschwerde sind)

Dass sie Ihre Haftstrafe in einem so gesehen strengen Haftregime verbüssen mussten, haben Sie letztendlich Ihrem Verhalten zuzuschreiben. Zu ihren Anträgen auf Zulassung weiterer EDV-Geräte und Zubehör kann ich noch anfügen, dass im Rahmen laufender Abklärungen geprüft wird, ob eine Entflechtung der verschiedenen Haftarten zu einer liberaleren Regelung führen kann.  [Was ich mich schon öfters heimlich fragte: Weshalb herrscht eigentlich anscheinend in der grossen Mehrzahl der Zürcher Haftanstalten jene (von der jeweiligen Gefängnisleitung stets lautstark beklagte, andrerseits als Begründung regelmässig gern bemühte, vgl auch oben Urdorf) fatale Durchmischung verschiedener Haftregime vor, wobei interessanterweise jeweils das strengste Regime in weiten Bereichen für alle Häftlinge gilt? Keinerlei Absicht? Fügung? Zufall? (Und wenn die "liberale Regelung" (wie beispielsweise etwa in Urdorf, siehe oben) faktisch teilweise gar noch restriktiver ist -  Unvermeidlich? Force Majeure? Murphy's Law?)]


. . .   F o r t s e t z u n g   f o l g t   . . .
   
     
     
    Dienstag, 15. Juli  2000 
Heute im "Tages Anzeiger": Laut einer Pressemitteilung vom 11.7.00 hat Frau Barbara Ludwig, Direktorin Gefängnisse Zürich, auf Ende Jahr die Kündigung eingereicht. Sie wolle endlich ihre "Doktorarbeit zum Verbot der Folter und der unmenschlichen Behandlung" abschliessen. "Die Frage, wie Haftbedingungen gestaltet sein müssen, damit die Menschenrechte nicht verletzt werden", habe sie "auch in ihrer Tätigkeit als Direktorin des Ausschaffungsgefängnisses stark beschäftigt".

Na, da sind wir ja mal gespannt. Obwohl kaum anzunehmen ist, dass sie dabei gross aus dem eigenen Nähkasten plaudern wird. Gilt doch in der Schweiz nach wie vor streng die Formel: 

"Folter und Menschenrechtsverletzungen sind dann gegeben, wenn sie entweder a) mindestens 500 Kilometer entfernt stattfanden oder b) mindestens 100 Jahre zurückliegen." Alles andere "wäre zu keiner Zeit akzeptabel" (vgl Beschwerdeantwort vom 4.7.). 

   
     
     
    Freitag, 18. Juli  2000 
Und schon wieder eine Pressemeldung (TA von heute): 

Obwohl erst seit Anfang Jahr "Chefin aller Bezirksgefängnisse im Kanton", arbeite Frau Ludwig bereits seit letztem Herbst an einer "Spezialisierung der Gefängnisse", sprich "Entflechtung" der verschiedenen Haftregime innerhalb der Bezirksgefängnisse, dh die längst überfällige Trennung von U-Haft und Vollzug, welche übrigens ein "gesetzlicher Auftrag" sei. 

Spassigerweise reden sich GefängnisdirektorInnen seit Jahr und Tag genau mit dieser "Kernaufgabe (u.a. Vollzug von Untersuchungs- und Sicherheitshaft, Verhindern von Kollusionsgefahr, etc.)" heraus, wenn es darum geht, verfassungswidrige Schikanen in Vollzugsanstalten zu rechtfertigen und entschuldigen - so übrigens auch Frau Ludwig, vgl. Beschwerdeantwort. Aber nun wird ja alles anders ...

   
     
     
    Freitag, 4. August 2000 
Betreffend der von Frau Ludwig in der Beschwerdeantwort angesprochenen Möglichkeit, die (ziemlich skandalöse) "Verordnung über die Bezirksgefängnisse" bzw die dazugehörige (noch skandalösere) "Hausordnung Flughafengefängnis" "gerichtlich auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüfen zu lassen",  teilte mir meine Anwältin leider mit, diese Möglichkeit gäbe es in der Schweiz nicht.

Oder vielleicht ist sie auch bloss so gut versteckt, dass niemand davon weiss? Ich beschliesse, mich nochmals höflich bei Frau Ludwig zu erkundigen (vgl Brief vom 24.7.) Jedoch bekomme ich hierauf, datiert vom 3.8., lediglich den Bescheid, dies falle als "Rechtsberatung" nicht in ihre Kompetenz. Plus das folgende Zückerchen:

"Im Übrigen möchte ich Ihnen nahelegen, meine Schreiben - wenn es denn schon sein muss - wenigstens korrekt ins Internet zu stellen. So enthält etwa meine Eingangsbestätigung vom 18. Mai 2000 einen Fehler (Zeile 2: "dauf" statt "darauf"). Auch meine Beschwerdeantwort vom 4. Juli 2000, welche mindesten[s] zeitweise auf Ihrer Homepage publiziert war, ist fehlerhaft wiedergegeben (Zeile 2: "rubrifizierten" statt "rubrizierten"). Beide Fehler sind so im Original nicht enthalten und durch Sie zu verantworten. Dies trifft ebenso auf das Ersetzen Ihres bürgerlichen Namens durch "Seelenlos" zu.

Es könnte so der Eindruck entstehen, die Direktion Gefängnisse Kanton Zürich sei nicht in der Lage, fehlerlose Schreiben zu verfassen. Sie können sich vorstellen, dass ich nicht wünsche, dass bei den zahlreichen Besuchern Ihrer Homepage, d.h. also in der Öffentlichkeit, dieser falsche Eindruck haften bleibt!

Mit diesen abschliessenden Bemerkungen möchte ich nun unseren - zwar erfrischenden - aber doch auch etwas zeitraubenden Briefwechsel definitiv beenden." 

Seelenlos' Kommentar (Auszug): 

"Selbstverständlich wurden die gerügten, tatsächlich auf meine Kappe gehenden Tippfehler (plus übrigens - peinlich, peinlich - 2 weitere ebensolche) noch gleichentags korrigiert. […]

Gerade Ihre Rüge bzw. der darin enthaltene von Ihnen unterschriebene Schreibfehler (S. 1, 3. Abschnitt, Zeile 4: "mindestens" ohne "s") beweist jedoch, dass auch bei den Bezirksgefängnissen trotz bezahlten Personals nicht immer alles top ist - auch wenn u.a. Dr. Holy, seines Zeichens Amtsarzt im Flughafengefängnis, oft und gern das Gegenteil behauptet, und Sie dies auch so unterschreiben und weiterreichen.

Ich erlaube mir deshalb festzuhalten, dass Schreibfehler zwar ärgerlich sein können, ansonsten jedoch in der Regel niemandem wirklich wehtun. Anders verhält es sich bekanntlich u.a. mit Verweigern von Heilmitteln, ärztlichem Beistand, gesundem Essen und genügend Schlaf, wie es zumindest im Flughafengefängnis gang und gäbe ist - von der systematischen Schikane und dem täglichen Rassismus mal ganz zu schweigen." 

Ach ja, und von wegen "definitiv beenden":

   
     
     
    Samstag, 12. August 2000 
Es ist soweit!!! Ringsum hatten alle Seelenlos davon abgeraten, seine am 4.7. abgewiesene Beschwerde in Sachen Kulturverbot noch einmal weiterzuziehen - nicht weil sie ungerechtfertigt wäre, sondern weil sich die Justizdirektion bzw ihre Mitarbeiter und Untergebenen bekanntlich ziemlich schwertun, Missstände zu beheben oder gar offiziell einzugestehen.

Trotzdem hat er nun erneut Rekurs eingereicht - weil es besser sei, dies jetzt zu tun, als wenn er das nächste Mal sitze, zur Abwechslung vielleicht mal wegen verbotener Musik
 
Im Flughafengefängnis  
als Lektüre verboten: 

Reiterlein, [Hannes] 
[d.i. Münch, Hellmut Hubertus]:  
"Agenten des Lasters" 
(Serie Hanns Hart Bd. 2) 
Engelbert Pfriem Verlag, 
Wuppertal 1954

(Eines der 3 Bücher und 4 Zeitschriften, die u.a. Gegenstand der Beschwerde sind)

Nebst den bereits im ursprünglichen Rekurs vom 9.4. gestellten Anträgen geht's natürlich auch wieder um die Verweigerung ärztlicher Versorgung im Flughafengefängnis:

"3.) Ich beantrage deshalb zusätzlich, diesen beschämenden Ungereimtheiten betreffend a) Weiterleitung/Nichterhalt Arztzeugnis, b) Nichtzulassung zur Arztvisite am 21.3. sowie am 28.3., sowie c) Verschleppung Bewilligung/Erhalt von Vitamintabletten, Zusatznahrung sowie Medikamente und Heilmittel laut Arztzeugnis endlich einmal auf den Grund zu gehen, bevor noch mehrere Menschen bleibende Schäden erleiden.
Oder müssen erst Gefangene sterben wie bei den Ausschaffungen???"

(Würde im Flughafengefängnis ja auch in der Abteilung U-Haft und Vollzug wohl eh wieder bloss sagen wir mal einen Albaner treffen. Keine Angst, war bloss n Witz - wie sie dort unter gewissen Aufsehern bekanntermassen üblich sind. Hahaha.)

Somit liegt der Ball wieder einmal bei der Justizdirektion... Fortsetzung folgt!

   
     
     
    Mittwoch, 16. August 2000 
Apropos Kultur und Gefängnis in Zürich: 

Wegen wiederholter Missachtung des Tanzverbots an "hohen Feiertagen" wurde ein Veranstalter neulich zu 15'000.- Busse plus 2 Monate unbedingt verurteilt und wartet nun auf die 2. Auflage seines Prozesses vor Obergericht. 

(Leider taugt der betreffende Kandidat für das Amt des Zürcher Stadtpräsidenten Etienne 2002 schlecht als Gallionsfigur für eine bessere Gesellschaft, sondern ist im Gegenteil bekannt als Abzocker mit der Spezialität, Leute zu bescheissen, die noch weniger Kohle haben als er selbst. Auch wir von SSI können hierzu ein Liedchen singen, hat er doch uns für Flugblätter in Sachen Party- und Dezibel-Zensur zugesicherte (und auch aus der Party-Kasse ausbezahlt bekommene) Druckkosten stattdessen lieber munter in die eigene Tasche gesteckt, und dies sei kein Einzelfall).

Weitere Infos auch sonst über Parties gibt's u.a. bei
www.interzone.ch        www.hclan.ch

 
Im Flughafengefängnis  
für die bewilligte Selbst-  
beschäftigung erlaubt: 

Rollins, Henry: 
"Get in the Van" 
On the Road with Black Flag 
2.13.61 Publications, Inc. 
Los Angeles, 1994


Nachtrag Obergericht 18. 9. 00

Alles halb so wild, die "Richter liessen keinen Zweifel daran, dass die Vorinstanz mit dem drakonischen Urteil zu weit gegangen war", wie tags darauf in der Zeitung stand.

Zwar argumentierte das Gericht, "Techno-Bässe seien keine Frage von Dezibel. Das dauernde Hämmern sei sehr wohl eine grobe Störung". Nun wissen wir also aus berufenem Mund, weshalb Bässe folglich auch von SUVA und Bundesrat mit "Rücksicht auf das Hörvermögen unserer Jugend" ruhig auch in niedrigen Lautstärken verboten werden können, bei denen eine Schädigung weder erwiesen noch wahrscheinlich ist.

Alles in allem liess es das Obergericht dann mit 2000.- Busse bewenden. Macht bei Nichtbezahlen insgesamt 66 Tage Knast, was doch irgendwie gleich wieder an das alte Urteil von 2 Monaten erinnert, gelle? Hoffen wir mal, dass Etienne von den gesammelten Spenden noch etwas übrig hat ...

   
     
     
     
    Freitag, 18. August 2000 
Heute in der Post: 
Die Eingangsbestätigung der Justizdirektion für meinen Rekurs vom 12.8.

Herr Spirig vom Amt für Justizvollzug muss nun nochmal über die Bücher und hat Frist bis 17. September für eine erneute Stellungnahme betreffend mein einerseits vom Vollzugszentrum Urdorf "weitergereichtes", im Flughafengefängnis scheints jedoch nie angekommenes Arztzeugnis. 

Auch wenn kaum mehr anzunehmen ist, dass diesmal die Wahrheit ans Licht kommt, sind wir doch gespannt auf die neuesten Ausreden.    Fortsetzung folgt!

     
     
     
F O R T S E T Z U N G :
Das Ende des Rechtsweges

 
 
No.  6'666'667

 
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