SSI
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ssi-media@gmx.ch www.blutgeil.com Liebe Freundinnen und Freunde des schlechten Geschmacks 1990 wurde in der Schweiz entgegen der
Warnungen namhafter Kulturschaffender der Zensur-Artikel 135 eingeführt.
Er sieht mehrmonatige Gefängnisstrafen vor für Filmemacher und
Produzenten, deren Filme nach Ermessen von Staatsanwaltschaft und Richtern
über "keinerlei schützenswerten wissenschaftlichen oder kulturellen
Wert" verfügen. (vgl www.blutgeil.com >>> Obergericht 1) Am 1. April 1996 wurden in der Schweiz durch das sogenannte Lautstärkegesetz die grosse Mehrheit zeitgenössischer Musikstile behördlich verboten. Musikern, DJs und Veranstaltern, welche aktuelle Musik in der Lautstärke spielen, für welche sie produziert wurde, drohen mehrmonatige Gefängnisstrafen. Ein klassisches Orchester ist laut amtlichen Messungen um ein mehrfaches lauter als eine elektrisch verstärkte Musikveranstaltung je sein darf. (vgl www.blutgeil.com >>> Dezibel-Zensur) Am 6. September 1996 wird in Zürich vom Obergericht die erste unbedingte Gefängnisstrafe in Sachen BLUTGEIL gesprochen. (vgl www.blutgeil.com >>> Obergericht 2) Ab 1998 werden auch in Zürich Discobetreiber, Musiker und DJs in grösserem Rahmen gebüsst und verurteilt. (vgl www.blutgeil.com >>> Dezibel-Zensur) Heute, am 20. März 2000, muss mit dem in Sachen BLUTGEIL Verurteilten zum ersten Mal ein Kulturschaffender ins Gefängnis, einzig weil er seinen Beruf ausgeübt hat. (vgl www.blutgeil.com >>> Für die Kunst ins Gefängnis!) Die Haftbedingungen sind skandalös: Nicht mehr als je 5 Bücher und Cds sind erlaubt, ein Computer wurde nicht bewilligt usw. (vgl www.blutgeil.com >>> Kulturverbot 1, Beschwerde 1, Rekurs 1) Heute 09:20 Uhr ist Strafantritt. Dass dieses denkwürdige Spektakel wohl kaum völlig glatt und ohne Nebenwirkungen über die Bühne gehen wird, dafür bürgen die Namen SSI und BLUTGEIL. (vgl www.blutgeil.com >>> Blutbad in Urdorf!!!) "Ich halte das Ganze für einen echten Skandal." Zensur-Experte Dr. Roland Seim, 17.3.00 www.geocities.com/zensur2000 |