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20. März - 22. April 2000
Beschwerden weiterlaufend!
     
Seelenlos, einer der beiden Produzenten von "Blutgeil", dem Film, der per Gerichtsentscheid Obergericht Zürich verbrannt wurde, geht für die Kunst 33 Tage ins Gefängnis
     
     
Die erste Woche
     
   
     
     Montag, 20. März 2000 >>> Tag 1
Strafantritt von Seelenlos.
Aus Protest gegen verfassungsswidrige und schikanöse Haftbedingungen spektakuläres 
vor dem Vollzugszentrum.
 
    Vor dem Eingang
    zum Vollzugszentrum Urdorf
    verbrennt das Exekutionskommando 
    als Auftakt mit fachmännischem Gruss 
    einen Stapel BLUTGEIL-Videos. 
Der verurteilte Künstler Seelenlos wird 
nackt zum Gefängniseingang getrieben.
Neben den brennenden Videos wird der
kriminelle Künstler für die
Exekution hergerichtet.
Der verbrecherische Künstler nur wenige 
Sekunden vor seiner Hinrichtung.
    Der Scharfrichter schreitet zur Tat.
    Kommando: "Kessel zur Hand!"
    "Legt an!"
    "Blut-Geil!"

... plitsch, platsch, tropf ...

    Der blutverschmierte
    kriminelle Künstler
    mit seinen Habseligkeiten
    nach der Exekution.
    Die Lagerleitung
    übernimmt den Gefangenen.
    33 Tage Straflager
    wegen verbotener Kunst!
    Fortsetzung folgt.
Fotos © rozsa@photoscene.ch
 
   
     
     
      
     Dienstag, 21. März 2000 >>> Tag 2
Pressemeldungen:

metropol 21.3.00:

Blutgeil vor  dem Gefängnis
Umstrittener Künstler musste gestern hinter Gitter
Der Splatterfilm "Blutgeil" wurde 1994 gerichtlich verboten und die Produzenten verurteilt. Gestern trat Seelenlos seine Strafzeit an - nicht kommentarlos.

"In der Schweiz herrscht eine Filmzensur wie in der ehemaligen DDR", empört sich der Künstler Ärger, der wie sein Partner Seelenlos nur beim Pseudonym genannt werden will. 1993 produzierten die beiden den Low-Budget-Film "Blutgeil" - eine Geschichte, die blutig gegen die Linken und die Polizei ausholt. Die beiden Künstler sehen sich als Opfer der Zürcher Justiz und Präzedenzfall für den Artikel 135 der Schweizer Filmzensur (seit 1990).

Aktionismus als Kunst

Seelenlos wurde zu 1000 Franken Busse verurteilt. Da er den Betrag nicht bezahlen wollte, wurde das Strafmass in 33 Tage Haft umgewandelt. Ärger wiederum zahlt sein Strafgeld in Raten von 20 Franken im Monat ab.

"Diese Busse bringt mich in eine Zwangsarbeitssituation - ich muss Geld auftreiben, das über den Selbstzweck hinausgeht, damit wird mir die Ausführung meines eigentlichen Berufs verunmöglicht oder verboten", beschwert sich Ärger.

Im Vollzugszentrum Urdorf wollte man gestern nicht bestätigen, dass Seelenlos eingeliefert worden ist. Grund für die eisige
   

 

Stimmung mag die Aktion der beiden Künstler vor den Toren der Anstalt gewesen sein, vermutet Ärger: Seelenlos hatte gestern morgen vor der Anstalt einen Stapel "Blutgeil"-Videos verbrannt, sich nackt ausgezogen und von zwei als Polizisten verkleideten Freunden mit blutartiger Farbe übergiessen lassen. Ärger: "Die Wärter schlossen die Türe nochmals, bevor sie Seelenlos nach etwa zehn Minuten endlich reinliessen."

Kein Kampf für Artikel

"Ich warte auf einen Freispruch", 
sagt Barbara Hug, die Zürcher Anwältin der beiden Künstler. Der Artikel 135 - gegen Kulturprodukte, die über "keinerlei schützenswerten wissenschaftlichen Wert" verfügen - sei sehr schwammig definiert, so Hug. "Man könnte den Fall weiterziehen. Meine Klienten weigern sich aber, den Kopf für ein Gesetz hinzuhalten, von dem sie sowieso nichts halten. Den zensurierten Film "Blutgeil" kann man ganz legal im Laden kaufen. Orginalversionen gibt es aber nur im Ausland - mit dem Vermerk "In der Schweiz verboten."

LILLIAN FELLMANN



 Tages-Anzeiger 21.3.00:
 

<<Blutbad>>

Am Montagmorgen wurden die Medien per Communiqué ("Liebe Freunde des schlechten Ge
schmacks") eingeladen, ihr Augenmerk auf Urdorf zu richten. Dort sollte um 9.20 Uhr ein junger Mann eine Gefängnisstrafe antreten, die er als Produzent des "Blutgeil"-Videos eingefangen hatte. Das, hiess es, werde "nicht völlig glatt über die Bühne gehen"; es werde mit einem Blutbad zu rechnen sein. Um 9.25 Uhr ging bei der Kantonspolizei die Meldung ein, vor dem Gefängnistor stehe ein nackter Mann. Kurz darauf leerte sich dieser einen Kübel dunkelroter Flüssigkeit über den Kopf, die später als Randensaft identifiziert wurde. Um 9.38 Uhr die weitere Meldung: Der Mann sei jetzt "innerhalb des Tores". (nck)
 
   
     
     
     Mittwoch, 22. März 2000 >>> Tag 3
Totale Nachrichtensperre im Vollzugszentrum. Kein Kontakt des gefangenen Künstlers zur Aussenwelt. Schriftliche Eingabe eines Gesuches um Bewilligung von Besuchen. Telefonischer Bescheid: Weiterhin Nachrichtensperre bis Freitag.
 
 
   
     
     
     Donnerstag, 23. März 2000 >>> Tag 4

Erstes Lebenszeichen des kriminellen Künstlers Seelenlos, seit er hinter Schloss und Riegel steckt. Brief 1 vom 21.03.00 bestätigt Vermutungen über eine Verlegung des Häftlings in eine andere Strafanstalt: Der Kindergartenknast Urdorf war nicht hart genug,  jetzt wird im
Sonderknast Flughafengefängnis vollzogen. Über die Gründe der Verlegung kann bislang nur spekuliert werden. Auch das heute eingetroffene Schreiben von Herrn Egger, Leiter der Vollzugsanstalt Urdorf, gibt wenig Aufschluss. Was hat sich hinter ihren Mauern abgespielt? (vgl Brief 4 von Seelenlos vom 26.03.00

Noch am selben Tag bringt Ärger die in Brief 1 gewünschten Effekten zum Flughafengefängnis. Wegen den verschärften Vorschriften werden aber gerademal Kohle, Briefmarken und Steuererklärung bewilligt.

   
     
     
     Freitag, 24. März 2000 >>> Tag 5
Brief 2 von Seelenlos vom 22.03.00 liegt in der Post, ebenfalls das Antwortschreiben Justizvollzug Kanton Zürich auf das Gesuch um Bewilligung von Besuchen im Vollzugszentrum Urdorf. Kein Problem diesbezüglich im Flughafengefängnis, wo heute ein Besuchstermin auf Dienstag, 28. März 15 Uhr vereinbart wird. "Sie müssen dann nicht erschrecken", warnt der Beamte am Telefon, "wegen der Glaswand zwischen Besucher und Gefangenen."  Geld für Seelenlos soll ich dann vorbei bringen, vorher erhalte er es sowieso nicht (vgl Aktennotiz 24.03) – wie sich später herausstellt, eine Lüge mit unangenehmen Folgen für den inhaftierten Künstler.
   
     
     
     Samstag, 25. März 2000 >>> Tag 6
Brief 3 von Seelenlos vom 23.03.00 hinter Gittern plus ein Auszug aus seinem Hausbrief vom 23.3.00. Kleinkrieg um Vitamintabletten, die Leitung Strafvollzug kennt keine Gnade. Weil noch immer nicht eingetroffen, wird Bitte um Zusendung von Hausordnung "Normalvollzug" / Besuchermerkblatt Vollzugszentrum Urdorf erneut schriftlich an Justizvollzug Kanton Zürich gerichtet.
   
     
     
     Sonntag, 26. März 2000 >>> Tag 7
Abends um halb 11: "Eben rollen wieder die ersten Spätstarts an, gleich vorm Haus. MD-11 haben eindeutig die geilsten Bässe. Gleich kommt nochmals eine. Wenn der Wind nicht aus der falschen Richtung weht, mach ich immer das Fenster auf. Tröstlich zu wissen, dass laut Hausordnung ab 22 Uhr Nachtruhe herrscht und ab 21 Uhr nicht mehr auf Instrumenten musiziert werden darf." (vgl Brief 6 vom 25.03.00)
     
     
     
     
 F O R T S E T Z U N G :
Die zweite Woche
 


No.  6'666'667
 
 
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