"Diese Busse bringt mich in eine Zwangsarbeitssituation
- ich muss Geld auftreiben, das über den Selbstzweck
hinausgeht, damit wird mir die Ausführung meines eigentlichen
Berufs verunmöglicht oder verboten", beschwert sich
Ärger.
Im Vollzugszentrum
Urdorf wollte man gestern nicht bestätigen, dass Seelenlos
eingeliefert worden ist. Grund für die eisige
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Stimmung
mag die Aktion der beiden Künstler vor den Toren der
Anstalt gewesen sein, vermutet Ärger: Seelenlos hatte
gestern morgen vor der Anstalt einen Stapel "Blutgeil"-Videos
verbrannt, sich nackt ausgezogen und von zwei als Polizisten
verkleideten Freunden mit blutartiger Farbe übergiessen
lassen. Ärger: "Die Wärter schlossen die Türe
nochmals, bevor sie Seelenlos nach etwa zehn Minuten endlich
reinliessen."
Kein Kampf
für Artikel
"Ich warte
auf einen Freispruch",
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sagt
Barbara Hug, die Zürcher Anwältin der beiden Künstler.
Der Artikel 135 - gegen Kulturprodukte, die über "keinerlei
schützenswerten wissenschaftlichen Wert" verfügen
- sei sehr schwammig definiert, so Hug. "Man könnte
den Fall weiterziehen. Meine Klienten weigern sich aber,
den Kopf für ein Gesetz hinzuhalten, von dem sie sowieso
nichts halten. Den zensurierten Film "Blutgeil" kann man
ganz legal im Laden kaufen. Orginalversionen gibt es aber
nur im Ausland - mit dem Vermerk "In der Schweiz verboten."
LILLIAN FELLMANN
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