" D e m o k r a t i e "        d e r    w o h l    g e l u n g e n s t e    B e t r u g    d e r    M e n s c h h e i t s g e s c h i c h t e    . . .
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Die Kraten gegen den Berg

Eine Resultatsübersicht


An einem Frühlingstag mitten im Zweiten Weltkrieg bin ich in einem kleinen Bauernkaff aus dem Bauch meiner Mutter auf das Territorium der helvetischen Plutokratie [= Diktatur der Reichen] gepurzelt.

*

Mein Grossvater väterlicherseits war Schulmeister, mein Grossvater mütterlicherseits war Schulmeister, mein Vater war Schulmeister, meine Mutter war Schulmeisterin. Meine Erzeuger wohnten im Schulhaus des Kaffs. Ich bin vom ersten Tag an in die Schule gegangen.

1 : 0

Ein Vierteljahrhundert bin ich als Untertan dieser Kratie durch alle ihre Erziehungsanstalten geschleust worden. Die zweite nannte sich Kindergarten. Ich wundere mich noch heute, warum nicht alle diesen Namen trugen.


1 : 0

"Jetzt ist es genug", sagte ich mir, legte eine einjährige Pause ein und entwickelte einen ersten Grundsatz: Meine Nase unverfroren in alles hineinzustecken.

0 : 1

Als Taxichauffeur karrte ich vom Pickfeinen bis zum Stinkbesoffenen jede Sorte Mensch in der Gegend herum. Als Versicherungsheini und als Marktforscher studierte ich die Gedärme der Kraten. In einem "interdisziplinären Nachdiplomkurs" liess ich mir alle ihre "Weisheiten" verzapfen. Ein Feldeinsatz in Afrika bot mir Gelegenheit, das Saugen ihrer Tentakeln aus nächster Nähe zu verfolgen. Als Gerichtsschreiberling beobachtete ich das Funktionieren ihrer Handlanger und drang in die Organisationsstruktur des gesamten Systems ein. Ich wusste nun, dass ich in einem Land lebte, in welchem alle Gesetze zu Nutzen und Frommen der Kraten und folglich gegen mich waren. Hier zu leben bedeutete harte Knochenarbeit.

 


1 : 0

"Jedes Herrschaftssystem rinnt wie eine Zaine, man muss nur die Rinnen kennen", lautete meine nächste Devise. Ich begann, die "Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit" predigenden und Wein saufenden Witzbolde an ihre eigenen Ansprüche zu nageln und trieb in einem ersten Testlauf die Taxiverordnung der helvetischen Finanzmetropole, welche zwei Klassen und damit eine Ungleichheit schuf, durch alle Instanzen. Meine Beschwerde wurde vom höchsten Gericht abgeschmettert.



1 : 0

Wenig später wurde das Zweiklassensystem im Taxigewerbe aufgehoben. Meine Saat war aufgegangen.

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"Gib mir einen festen Punkt und ich hebe Dir die Welt aus den Fugen". Das Burgtor der helvetischen Plutokratie hängt in zwei mächtigen Angeln: Der Strafjustiz und der Zwangspsychiatrie. Wer nach ihrem Golde gräbt oder sich als Erfolgsratensteigerungsgehilfe verweigert, lassen die Kraten einlochen. Es war klar, wo ich meinen Hebel anzusetzen hatte. Ich musste Verteidiger von Straf- und psychiatrisch Verfolgten werden. Als ich mich um das entsprechende Patent bewarb, spürten die Statthalter der Herren bereits, dass da ein Unbequemer aufgetaucht war. Mein Praktikum während meiner Anstaltszeit könne nicht angerechnet werden, schoben sie vor und verweigerten mir die Zulassung zur Prüfung. Auch mit meiner zweiten Beschwerde erlitt ich eine Abfuhr beim obersten Gericht.

1 : 0

Gleichwohl bin ich Anwalt geworden.

0 : 1

Ich wurde Mitbegründer des Zürcher Anwaltskollektivs und Gründer des Vereins PSYCHEX. Zwei Jahrzehnte lang habe ich als Klagemauer für die Gebeutelten der helvetischen Plutokratie gewaltet. über 7000 Menschen habe ich angehört. Ich bin zu einem der bestinformierten Männer über die Schattenseiten dieses Landes geworden.

 

0 : 1

Kaum hatten sich die Tore das Anwaltskollektivs geöffnet, brummten die hiesigen Anwaltswächter meinen KollegInnen und mir saftige Bussen auf.

1 : 0

Vom Bundesgericht wurden sie wieder aufgehoben.

0 : 1

Mit anderen Kollegen zusammen veröffentlichte ich Hungerstreikerklärungen von Gefangenen. Die Anwaltswächter verurteilten uns und das Bundesgericht bestätigte das Urteil.

 

2 : 0

In wiederum neuer Besetzung verteidigten wir im Kanton Bern zwei Staatsfeinde. Deren Haftregime prangerten wir als Folter an. Die Berner entzogen uns das Patent auf Lebenszeit, das Bundesgericht hob den Entscheid auf, worauf die Berner ein einjähriges Berufsverbot verhängten. Die Zürcher zogen mit einem viermonatigen Verbot nach. Unsere Beschwerde dagegen wurde abgewiesen.

 

4 : 1

In der Schweiz sind die Strafverfolgten, statt von einem Richter, vom Ankläger eingelocht worden. Stur behaupteten die Zuständigen, der Ankläger sei auch ein Richter. Der Europ. Gerichtshof für Menschenrechte, vor welchen ich einen solchen Fall zog, teilte diesen Standpunkt.

1 : 0

Unverdrossen wandte ich mich - trotz einer statistischen Erfolgsquote von ca. 3 Promille - mit dem gleichen Sachverhalt erneut an den Gerichtshof. Diesmal hiess er die Beschwerde gut.

0 : 1

Ein Ankläger wollte meinen Brief an einen Untersuchungshäftling, in welchem ich ihn über das Aussageverweigerungsrecht aufgeklärt hatte, nicht weiterleiten. Ein Vertreter des Bundesrates und ein Bundesrichter verteidigten in Strassburg die Haltung der Schweiz. Der Gerichtshof stellte fest, dass mein Menschenrecht auf Briefverkehr verletzt worden war.

0 : 1

Die Chance für die Zulassung einer Beschwerde durch die Europ. Menschenrechtskommission beträgt weniger als 1 %. Die Hälfte meiner insgesamt 6 Beschwerden ist zugelassen worden.

3 : 3

Nach zehnjähriger Praxis habe ich mich entschieden, keine Fälle mehr nach Strassburg zu ziehen. Statt dessen sprach ich offen von Betrug. Die drei gutgeheissenen von eintausend Beschwerden werden an die grosse Glocke gehängt, sodass männiglich meint, die Menschenrechte würden in Europa gelten. Würden indessen die 997 nichtbehandelten oder zurückgewiesenen Beschwerden mit gleichem Tamtam, eine nach der andern, breitgeschlagen, würden den Untertanen sehr schnell die Augen aufgehen, wie himmeltraurig es um ihre Menschenrechte bestellt ist. Meinen Entscheid buche ich als Erfolg ab, weil er mich aus einer Sackgasse befreite.




0 : 1

In einem Plädoyer habe ich einem Bezirksanwalt vorgeworfen, er würde, weil er als Ankläger und Haftrichter in einer Person amte, von Berufs wegen ein Verbrechen nach dem andern gegen den Art. 5 Ziff. 3 EMRK begehen. Die Anwaltswächter büssten mich deswegen.


1 : 0

Von den rund 300 Strafverfolgten, die ich verteidigt habe, musste rund die Hälfte in den Knast, während der andern auf einem Fetzen Papier beschieden worden ist, dass sie bedingt bestraft, mit einer ambulanten Massnahme oder einem Freispruch bedacht worden sei.


150 : 150

Von den rund einhundert von mir persönlich verteidigten Zwangspsychiatrisierten wurden lediglich fünf auf Anhieb nicht entlassen. Einen besuchte ich nacheinander mit sechs Journalisten in der Anstalt. Nach dem Brief eines Chefredaktors an den Direktor öffnete sich das Tor. Beim zweiten reichte ich anderntags flugs ein neues Gesuch ein. Nach einer Woche war er frei. Eine fatale Erfolgsquote.



3 : 97

Die Reflexwirkungen meiner Berserkerei waren beachtlich. Das zuständige kantonale Gericht bestand aus zwei Psychiatern und einem Richter. Jeweils einer dieser Psychiater pflegte das Opfer in der Anstalt zu besuchen und einen Bericht zu erstatten, welcher bei den beiden übrigen Mitgliedern des Gerichts zirkulierte. Von rund 250 jährlichen Entlassungsgesuchen wurden im Schnitt der ersten 10 Jahre ziemlich genau läppische zehn gutgeheissen. Ich verlangte die Anhörung der Betroffenen durch alle drei Mitglieder des Gerichts. Eine erste Beschwerde wurde vom Bundesgericht gebodigt. Es folgte die zweite. Sie wurde gutgeheissen. Als bei der nächsten Anhörung wiederum nur der Psychiater auftauchte, schickte ich ihn nach Hause. Das Gericht hielt an seiner Praxis fest und liess meine Klientin weiter in der Anstalt schmoren. Es brauchte vier Berufungen, bis sich der Regierungsrat des Kantons Zürich endlich bequemte, die Verfahrensordnung zu ändern. Im ersten Halbjahr nach der Revision wurden 42, im darauffolgenden Jahr 110 Zwangspsychiatrisierte über das Gericht freigelassen.

 

 

 


0 : 1

Eines schönen Tages fahre ich mit meinem Velo durch eine Einbahnstrasse. Zwei Hüter des Gesetzes stoppen mich und schleppen mich, wiewohl ich das Bussgeld offeriere, auf den Polizeiposten. "Ich werfe Ihnen vor, durch eine Einbahnstrasse gefahren zu sein", hält mir der Wortführer vor, "was sagen Sie dazu"? "Ich mache von meinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern". "Das gilt hier nicht", ist sein Bescheid. Ich beharre auf meiner Weigerung. Eine Zeitlang geht das so hin und her. Der Postenchef mischt sich ein und rät seinem Kollegen, das, was er gesehen habe und meine Antworten in seinem Rapport zu notieren. "So ist es korrekt", werfe ich ein. "Setzen Sie sich auf die Bank dort", befiehlt mir der Wütende barsch. "Es gibt keine Vorschrift, wonach ich mich zu setzen habe. Ich ziehe es vor, stehen zu bleiben". Der Polizist platzt. Er packt mich und bugsiert mich in eine Arrestzelle. Nach einer halben Stunde trete ich wieder aus dem Posten. Anderntags erstatte ich Anzeige wegen Freiheitsberaubung. Drei Monate später wird sie den beiden Hütern vorgehalten. Sie kontern mit einer Gegenanzeige: Ich - unbewaffnet - hätte sie - mit je einer Knarre im Halfter - durch schwere Drohung in Angst und Schrecken versetzt. Das Verfahren gegen die beiden wird eingestellt, ich werde schuldig gesprochen. Berufung, kantonale Nichtigkeitsbeschwerde und staatsrechtliche Beschwerde werden abgewiesen. Die eidg. Nichtigkeitsbeschwerde wird nie behandelt. Ein Eintrag ins Vorstrafenregister unterbleibt. Die Anwaltswächter brummen mir ein einmonatiges Berufsverbot auf.

 

 

 

 



6 : 1

Der "Rechtsweg" ist eine Falle. Bekanntlich pflegen Krähen einander die Augen nicht auszuhacken. Wohldosiert werden in diesem Lande so viele Beschwerden gutgeheissen, wie es gerade braucht, um sie propagandistisch auszuschlachten. Gleichzeitig wird damit auch die Hierarchie unter den Instanzen selbst hergestellt. Diesen Umstand habe ich weidlich ausgenützt. Wann immer mir ein Urteil einer unteren Instanz nicht gepasst hat, habe ich es weitergezogen. Indem die obere der unteren eins aufs Dach gegeben hat, ist meine KlientIn durch die Maschen und Rinnen geschlüpft. Unabdingbare Voraussetzung, die Beschwerden fluten zu lassen, ist freilich die vollkommene Respektlosigkeit gegenüber allen Handlangern der Plutokraten. Das Problem hat zudem durchaus eine mathematische Komponente. Generelle Erfolgsquoten vor erster Instanz von 20, zweiter 15, dritter 10 und vierter von 5 % summieren sich bereits zu 50 Prozent. Von den rund hundert von mir an die vierte Instanz gezogenen Beschwerden, habe ich ein knappes Drittel gewonnen. Ich spürte, dass zuviele Erfolge meiner Seele schadeten. Im Idealfall sollten sich in den Sachen meiner KlientInnen und in meinen eigenen Erfolg und Misserfolg ungefähr die Waage halten. Mit Vorbedacht habe ich daher zwar verlorene, jedoch aussichtsreiche Prozesse häufig nicht mehr weitergezogen und schliesslich auch die vierte Instanz ganz aus meinem Repertoire gestrichen.

 

 

 

50 : 50



Eines Tages verteidige ich, wie üblich lausig gekleidet, einen geschniegelten Angeklagten im Berufungsverfahren vor Obergericht. Die Debatten ziehen sich in die Mittagszeit hinein, die Polizeieskorte wird abgelöst. Zwei neue Polizisten verfolgen von den Zuschauerrängen aus das Geschehen. Mein Klient hält das Schlusswort, das Obergericht berät öffentlich das Urteil, was in der Regel heisst, dass im stillen Kämmerlein vorbereitete schriftliche Referate heruntergeplappert werden. Mein Klient verliert den Prozess. Die Verhandlung wird geschlossen. Ich packe meine Mappe ein. Die beiden Polizisten decken mich hautnah ab, während mein Klient erhobenen Hauptes zum Saal hinausschreitet. "Nid dä, der ander döt", schreit der Präsident. Die Polizisten lassen von mir ab, wetzen hinter meinem Klienten her und können ihn knapp vor dem Portal in Ketten legen. Kaum auszudenken, was geschehen wäre, wenn der Präsident nicht geschrien hätte.

 

 

 
0 : 0

 

In einem Pamphlet mit dem Titel "Nieder mit der Demokratie" habe ich irgendwann mal noch rasch meinen eigenen Freistaat proklamiert. Mein Territorium ist von der Grösse einer Schuhsohle. Ständig wandeln sich die Grenzen meines Reiches.


0 : 1

Obwohl meine Tätigkeit als Verteidiger psychiatrisch Verfolgter nicht unter das Anwaltsmonopol fällt, wurde ich, weil ich als Sekretär des Vereins PSYCHEX zwei Klienten vertreten hatte, von den Anwaltswächtern mit dem Höchstbetrag gebüsst. Zusätzlich drohten sie mir ein Berufsverbot an, falls ich erneut gegen das Anwaltsgesetz verstosse.

 

1 : 0

Der nächste Fall kam. Es wurde mir vorgeworfen, ich sei in einem Haftfall in die Ferien abgehauen, ohne eine Stellvertretung organisiert zu haben. Nicht nur war dieser Vorwurf falsch, sondern obendrein hatte ich die Bestellung eines andern Verteidigers beantragt. Ich hätte diesen Antrag an die falsche Instanz gerichtet, blieb schliesslich noch übrig, wiewohl das Gerichtsverfassungsgesetz vorschreibt, dass an die falsche Instanz gerichtete Eingaben von Amtes wegen an die richtige weiterzuleiten sind. Wiederum verdonnerten mich die Anwaltswächter zur Höchstbusse und drohten mir ultimativ erneut, das nächste Mal würde unweigerlich meine Zulassung überprüft.

 

 


1 : 0

Auch dieser Fall kam. Ich verteidigte zwei alte, über achtzigjährige Schwestern, die während 45 Jahren in symbiotischer Gemeinschaft zusammengelebt hatten. Eines schönen Tages wurde die ältere gewaltsam aus der gemeinsamen Wohnung abtransportiert, in ein Spital gesperrt und so das Geschwisterpaar brutal getrennt. Im Namen beider Klientinnen stellte ich beim zuständigen Gericht das Entlassungsgesuch. Es wurde gutgeheissen. In einer Beschwerde an ein zweites Gericht verlangte ich die Feststellung mehrerer Menschenrechtsverletzungen. Das Gericht wusste, dass ich vom ersten Gericht als gemeinsamer Verteidiger akzeptiert worden war. Es fand indessen, die Tatsache, dass die alten Damen eine so lange Zeit zusammengelebt hatten, lasse auf einen "krassen Interessenkonflikt" (sic!) zwischen den beiden schliessen, weshalb ich nur eine hätte vertreten dürfen. Die Anwaltswächter, die geradezu nach dem neuen Fall lechzten, schützten diesen Standpunkt und verhängten ein lebenslängliches Berufsverbot über mich. Um die Justiz vollkommener Lächerlichkeit preiszugeben, zog ich die Sache ausnahmsweise mit einer Beschwerde doch noch einmal ans Bundesgericht, welches das Verbot aufhob. Unbekümmert doppelten die Wächter mit einem mehrjährigen Verbot nach. Da ich den Rechtsweg ohnehin als untauglich abgehakt und überdies keine Lust hatte, mein Leben mit weiteren Beschwerden zu verdriessen, liess ich das Verbot auf mir hocken.

2 : 1

Als Sekretär des Vereins Psychex boxte ich serienweise Zwangspsychiatrisierte aus den Anstalten. In seltenen Fällen trat ich in der ganzen Schweiz und im Kanton Zürich als Verteidiger auch vor Gericht auf, da - wie gesagt - in den entsprechenden Verfahren das Anwaltsmonopol nicht gilt.

0 : 1

Als kleine Lockerungsübung für Zwischenhinein lancierte ich erfolglos eine Initiative zur Abschaffung der Anwaltswächter.

1 : 0

Um die Jahrtausendwende fand ich, der Mohr habe seine Schuldigkeit getan, der Mohr könne gehen. Ich zog mich in ein kleines Häuschen mit einem grossen Garten mitten in einer urtümlichen Landschaft irgendwo zwischen Atlantik und dem schwarzen Meer zurück.

0 : 1

In den Wintermonaten reiste ich als Wanderprediger durch Plutokratien und warb für ein Zinsverbot. Trotz wilder Gegenwehr kam die Initiative zustande. Sie nahm sogar - wider Erwarten - die Abstimmungshürde.

0 : 1

Am andern Tag fuhren Panzer der Schweizerarmee vor dem Bundeshaus, dem -gericht und sämtlichen kantonalen Regierungsgebäuden auf. Die restlichen Panzer patrouillierten auf den Strassen. Es wurden ein paar Tramschienen verkrümmt.

1 : 0

Noch einen Tag später legten die Plutokraten ein vollumfängliches Geständnis ab. Jawohl, es sei richtig, dass sie das Volk während zweier Jahrhunderten betrogen hätten. Die Demokratie habe nur auf dem Blatt Papier gegolten. In Wirklichkeit hätten sie mit den seit Adam und Eva gehorteten gigantischen Vermögen die Welt regiert. Das Volk habe lediglich über die Kanalisation und die restliche Infrastruktur und damit buchstäblich über seine eigene Scheisse geherrscht.

0 : 1

Flugs wurde die längst geschmiedete plutokratische Verfassung aus der Schublade gezogen. Welch ein Fortschritt! Endlich stimmten Verfassungstheorie und -wirklichkeit überein. Das Volk jubelte, weil es fortan von diesem ewigen Gejaule, es sei der Souverän, verschont blieb.

0 : 1

An einem Herbsttag mitten im Dritten Weltkrieg fuhr ich auf einem Segelboot übers Meer, geriet in einen Orkan und erlitt Schiffbruch. Ich weiss nicht mehr genau, ob ich jämmerlich ersoffen bin oder ob ich mich auf diese Insel mit der kleinen Fischerhütte gerettet und dort das Ende meiner Tage abgewartet habe.

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anno 1994

 

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Die erstaunlichen Parallelen

zwischen

Inquisition und Zwangspsychiatrie



Die Inquisition hat die Menschen eingesperrt. Auch die Zwangspsychiatrie bedient sich dieses Mittels. In den Kerkern der Inquisition sind die Menschen gefoltert worden. Gleiches geschieht in den psychiatrischen Anstalten. Unterschiede bestehen lediglich in den Methoden. Die Inquisition pflegte die rohe Folter. Die Zwangspsychiatrie operierte früher mit Lobotomien, Sterilisationen, Elektroschocks, Zwangsjacken, Deckelbädern etc.. Heute werden die Eingesperrten gezwungen, als Medikamente getarnte heimtückische Nervengifte zu schlucken. Wenn sich jemand weigert, werden Aufgebote von bis zu einem Dutzend Pflegern zusammengetrommelt. Das Opfer wird gewaltsam gepackt und aufs Bett gefesselt. Alsbald werden ihm die Substanzen mittels einer Injektionsnadel in den Körper gepumpt.

Gemeinsam war und ist beiden Institutionen das sog. Geständnis. Die Opfer der Inquisition wurden hochnotpeinlichen Verhören unterworfen, bis sie gestanden, Ketzer zu sein. Die Opfer der Zwangspsychiatrie müssen gestehen, geisteskrank zu sein. Es findet eine eigentliche Gehirnwäsche statt. Meist schon bei der Einweisung, jedenfalls aber in der Anstalt wird ihnen von den Ärzten eröffnet, sie seien krank. Ihr spontaner Protest wird mit der Feststellung quittiert, sie seien krankheitsuneinsichtig. Die Krankheitsuneinsichtigkeit wiederum wird als wesentliches Merkmal einer Geisteskrankheit bewertet. Eine teuflische Falle. Den Opfern wird klargemacht, eine Entlassung komme erst in Frage, wenn sie einsehen würden, krank zu sein. Das zwingt sie, in wochen-, monate- und manchmal sogar jahrelangen Prozessen ihr ganzes Bewusstsein umzukrempeln und schliesslich das verlangte Geständnis abzulegen. Ein Lippenbekenntnis genügt keineswegs und wird von den Ärzten nicht akzeptiert. Um die Krankheitseinsicht zu fixieren, wird den Entlassenen häufig die Pflicht auferlegt, sich der Kontrolle eines Arztes zu unterziehen und weiterhin die "Medikamente" einzunehmen. Im Unterlassungsfall wird mit erneuter Einweisung in die Anstalt gedroht. Die Masse der Zwangspsychiatrisierten verwandelt sich so in läppische, verängstigte, scheue, devote, jedenfalls aber fürs ganze Leben gezeichnete Menschen. Nur wenigen gelingt es, standhaft zu bleiben, mit zum bösen Spiel gemachter guter Miene die Ärzte zu übertölpeln und sich durchzusetzen. Gross ist die Zahl derjenigen, welche die Prozeduren völlig brechen. Sie werden als "Chronische" abgebucht und verbringen praktisch das ganze Leben hinter den Mauern.

Abgeschafft ist - im Gegensatz zur Inquisition - der Scheiterhaufen. Allerdings gibt es bedeutend mehr Tote in den psychiatrischen Anstalten, als früher Ketzer verbrannt worden sind. Die Selbstmordrate in den Anstalten und nach solchen Aufenthalten ist bis zu 100-fach höher als bei der "Normal"-Bevölkerung. Die demütigenden Prozeduren - überfallsmässiger Abtransport in die Anstalt, im Falle des Widerstands mit Polizeigewalt und in Handschellen; die Zwangsmedikation, vorab das "Herunterspritzen" und die Drohungen damit; die Suspendierung praktisch sämtlicher Menschenrechte - lassen den Tod häufig als das kleinere übel erscheinen. Die Behandlungen mit den Nervengiften enden nicht selten tödlich. Die heimliche statt öffentliche Beseitigung von Menschen dürfte mit dem allgemeinen Stilwandel zusammenhängen, welchen die französische Revolution eingeleitet und die russische abgeschlossen hat: Die gekrönten Häupter, die sich bis dahin mit grossem Pomp zur Schau gestellt hatten, durften ungestraft einen Kopf kürzer gemacht werden. Das hat die gesamte Herrscherclique bewogen, in den Untergrund zu tauchen und von dort aus ihre Imperien - als Demokratien vermarktete Plutokratien - um die Welt zu spannen. Diskretion ist zu einem ihrer obersten Gebote geworden. Fanale wie öffentliches Verbrennen, Enthaupten oder Erhängen werden vermieden. Die heute bevorzugte Methode besteht darin, die das Herrschaftssystem störenden 'Elemente' in hermetisch abgeschotteten Massenanstalten aufzubewahren und die anfallenden Toten unauffällig zu entsorgen.

Inquisition und Zwangspsychiatrie kannten bzw. kennen beide die sog. Verdachtsstrafe. Sie bedeutet, dass es keiner Beweise, sondern des blossen Verdachts der Ketzerei bzw. der Geisteskrankheit bedurfte und bedarf, um die vorgesehenen Sanktionen auszulösen. Eine Denunziation rief die Organe der Inquisition auf den Plan. Heute genügt ein Anruf bei einem Psychiater, um einen lästigen Menschen loszuwerden.

Gemeinsam haben Inquisition und Zwangspsychiatrie die absolute Geheimhaltung. Die Folterknechte von damals mussten heilige Eide schwören, kein Sterbenswörtchen über die Vorgänge verlauten zu lassen. Das Anstaltspersonal hat mit Strafverfolgung rechnen, falls es Geheimnisse ausplaudert. Die Gerichtsverfahren waren und sind geheim.

Damals wie heute drohten bzw. drohen Verteidigern von Ketzern bzw. von Geisteskranken Berufsverbote.

Ketzer und Geisteskranke wurden bzw. werden mit den gleichen Euphemismen bedacht. "Wir wollen Dir ja nur zum rechten Glauben verhelfen und so Deine arme Seele vor dem Teufel und ewiger Verdammnis retten", haben die Ketzer von den Inquisitoren zu hören bekommen. "Wir wollen für Dich im geschützten Rahmen einer Klinik sorgen und Dich gesund machen, damit Du wieder ein wohlfunktionierendes Mitglied unserer Gesellschaft werden kannst", flöten die Ärzte den Geisteskranken ins Ohr.

Die Zwangspsychiatrie geht sogar noch einen Schritt weiter, als die Inquisition. Um die letzte Jahrhundertwende herum ist das Prinzip der Eugenik entwickelt worden. "Geisteskranke" dürfen sich nicht mehr fortpflanzen. Wer in einer Anstalt landet, kann faktisch keine Kinder zeugen. Die aufgezwungenen Gifte machen impotent. Psychiatrische Diagnosen stigmatisieren und behindern die Etikettierten massiv bei der Partnersuche.

Im Urteil der Zeit waren die Inquisitoren und ihre Auftraggeber hochgeachtete Persönlichkeiten. Das gleiche gilt von den Organen der Zwangspsychiatrie. Erst im Urteil der Geschichte ist die Inquisition als das infame Herrschaftsinstrument demaskiert worden, welches es gewesen ist. Noch ist die Zwangspsychiatrie Gegenwart. Ich bin indessen zuversichtlich, dass die Geschichte mit ihr gleich wie mit der Inquisition verfahren wird. Keine Epoche hat bis jetzt ewig gedauert. Noch jede ist früher oder später zusammengekracht. Wer das Knistern im Gebälk der Zwangspsychiatrie nicht hört, das Wackeln von Dach und Fundamenten der hiesigen und übrigen westlichen Plutokratien nicht sieht, ist taub und blind.

21. September 1994

 

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Es lebe meine eigene Souveränität!



Die Tarnkappe


Es ist einfühlbar, dass jene Sorte Mensch, welche die Welt beherrscht, immer ausgeklügeltere Formen der Macht ausheckt, um sie sich zu bewahren. Die Fiaski der Vergangenheit sollen sich nicht wiederholen. Das früher übliche Schicksal der Könige lädt kaum mehr ein, nach der Krone zu greifen. Sind Ihro Majestät nicht meuchlings erdolcht, im Kampfe erschlagen oder auf dem Schafott geköpft worden, lag ihr die ständige Angst im Nacken, irgendein dahergelaufener Emporkömmling werde sie vom Throne jagen. Die Burgen mochten noch so fest, die Wächter und Kanonen noch so zahlreich, die den Unbotmässigen angedrohten Sanktionen noch so abschreckend sein, die Herrschaft blieb ewig wacklig. Um ihre Haut zu retten, musste nun endlich ein System her, welches ihnen Macht und Leben zugleich garantierte. Warum denn, werden sie sich gefragt haben, sollen wir uns als lebendige Zielscheiben präsentieren? Machen wir uns doch unsichtbar!

über die Erfindung der Demokratie ist ihnen dies auf scheinbar geniale Weise gelungen: Mit grossem Pomp haben sie ihre Untertanen auf den Königsstuhl gesetzt, während sie sich selbst diskret verzogen haben. Die Meidung der Öffentlichkeit wurde fortan eines ihrer obersten Prinzipien.

Der frischgebackene "Souverän" muss sich wie der Hans im Glück vorgekommen sein! Seit Urzeiten hatte das gebeutelte Volk nichts als Mühsal zu erdulden. Nicht nur kämpfte es um seine eigene karge Existenz, nein! - auch die Herren waren mitzufüttern.

Wer liesse sich da zweimal bitten, die gefrässigen Schmarotzer loszuwerden?


Die Verwirrung

Jetzt sind wir die Herren, jubelte das Volk. Wir wählen unser Parlament, die Regierung und die Richter.

Und es wählte munter drauflos.

Wir sind frei! Das Leben wird besser!

Die Jahre zogen ins Land und das Volk fühlte sich erbärmlich.

Begann es sich aufzuregen, stand prompt in der Zeitung, den Menschen in Russland und anderswo ergehe es himmeltraurig. Das Volk fand ein paar Augenblicke lang Trost im Elend der anderen. Sobald die Zweifel weiternagten, las es die Frage, ja wollt Ihr denn Zustände wie in Russland? Da es - wie gesagt aus der Zeitung - schon wusste, dass die Zustände dort schrecklich seien, lehnte es dankend ab. Auch ins finstere Mittelalter wolle es nicht zurückfallen, beteuerte es, wenn die Geschichtsprofessoren über die damalige Barbarei zu berichten pflegten. Wiewohl das Volk weder in Russland selbst nachgeschaut, geschweige denn im Mittelalter gelebt hatte, glaubte es treuherzig allen Autoritäten.

Wir besitzen die idealste Staatsform, welche man sich überhaupt vorstellen kann, die Demokratie! Warum bloss herrscht trotzdem dieses tägliche Chaos, dieser unsägliche Stress? Was - zum Teufel - ist denn eigentlich los?!

Die Antwort ist verblüffend einfach.


Der Betrug

Das Szepter ist dem Volk ohne die Reichskasse übergeben worden! Diese - gefüllt mit all den unermesslichen Schätzen der Gegenwart und der Vergangenheit - haben die Mächtigen für sich behalten. Das Volk blieb arm wie eine Kirchenmaus!

Ihre Vermögen haben die Herren in die "sociétés anonymes" (SA), die Aktiengesellschaften eingebracht. Dreist haben sie sich in den Verfassungen garantieren lassen, dass ihr gesamter Besitz unantastbar sei und sie damit frei schalten und walten können.

Wie man weiss, haben sie davon reichlich Gebrauch gemacht und überall dort, wo offiziell und auf dem Papier die Demokratie steht, eine einzige Maschinenfabrik samt allem Drum und Dran errichten lassen. Gebaut hat sie das Volk. Und wer bedient sie? Das Volk!

Eroberungskriege sind nicht mehr nötig. Im Auftrag der überall und nirgendwo residierenden Herren beliefern die "demokratischen" Völker die gesamte Welt mit massenhaft produziertem Schund und Schutt. Das Untertanenverhältnis der Käufer stellt sich über den Preis der Ware her: Bezahlen kann nur, wer sich zuvor mit seiner Arbeitskraft den Herren verkauft hat.


Miserere nobis

Die Babylonier, ägypter, Griechen, Römer, all die Kaiser im Süden, Westen, Norden und Osten haben seit jeher die Völker in ihre Gewalt genommen. Ein scharfer Blick in die heutige Zeit belegt, dass - von den neuen  Namen der Systeme abgesehen - alles beim Alten geblieben ist. Die Herren von Amerika, Russland, China oder anderswo lassen sich von ihren Leibeigenen bedienen und sie beherrschen mit ihnen ihre Hemisphären.

Die Bilanz ist ernüchternd. Trotz heftigstem Bemüh'n sind bis heute alle Pröbeleien, die Volksherrschaft einzurichten, gescheitert. Wer wohl käme da noch auf den Gedanken, man solle doch jetzt endlich die Demokratie verwirklichen. Ganz offensichtlich verträgt sie sich nicht mit der Natur des Menschen: Ein paar Hammel wird es immer zwicken, die Herde anzuführen. Als Probe aufs Exempel mag die Schweiz dienen. Nach siebenhundert Jahren "Demokratie" tummeln sich dort lauter Plutokraten. Sie sind zu Meistern ihres Faches aufgestiegen. In ihren Pfoten halten sie nicht nur ihr eigenes, sondern sie verwalten auch noch die Blutgelder ihrer ausländischen Kollegen.


Nieder mit der Diktatur der Plutokraten!

Die Volksherrschaft erweist sich als Illusion. Knecht will auch niemand sein. Fallen folglich als Staatssysteme die Herrschaft aller und die Herrschaft Einzelner über die anderen ausser Betracht, bietet sich als ideale Form des Zusammenlebens die Herrschaft des Einzelnen ausschliesslich über sich selbst geradezu an.

Warum wohl bloss ist denn jetzt augenblicklich die Hölle los?

Es sind die amtierenden Herren, welche zetern und schreien: "Jetzt kommt doch da schon wieder einer, der uns die Anarchie andrehen will!"

Ihre helle Aufregung ist begreiflich. Seit jeher haben sie sich bedienen lassen. Sie haben es verlernt, eigenhändig die äcker zu bestellen und sich selbst zu ernähren. Gäbe es niemanden zu dominieren, keine Lakaien mehr, würden sie glatt verhungern!

Zum Wesen der Monarchie zählt die Dienerschaft. In der Demokratie, so wie sie sie dulden, ist das haargenau gleich. Die Anarchie jedoch, welche die Herrschaft über jeden andern ausschliesst, zwingt zur Selbständigkeit. Diese Eigenschaft fehlte den Monarchen. Auch ihren Nachfolgern, den heutigen Plutokraten, ist sie wesensfremd. Unfähig, für die eigene Existenz zu sorgen, müssen sie auf Gedeih und Verderb um den Erhalt jenes Systems kämpfen, welches sie füttert und ihnen all die übrigen Annehmlichkeiten verschafft, von welchen sie abhängig sind. Entsprechend wettern sie gegen alles, was ihre Herrschaft über die Menschen in Frage stellt. Es ist ihnen schon damals, als sie ihre "Demokratie" vermarktet haben, gelungen, die Anarchie als Schreckgespenst an die Wand zu malen, zum Schimpfwort werden zu lassen. Gegen die Demokratie hatte sie keine Chance. Heute, nachdem das Scheitern der Demokratie eindeutig feststeht, sieht die Sache schon ein bisschen anders aus.

Demokratie hat's nicht nur nie gegeben, sie ist auch theoretisch und praktisch ein Ding der Unmöglichkeit: Niemals nämlich können alle zugleich über ihre Bedürfnisse entscheiden. Man braucht sich bloss vorzustellen, jeder dieser paar Milliarden Menschen auf der Erde würde gleichzeitig seine aktuellen Wünsche äussern. Ein unvorstellbares Durcheinander wäre die Folge. Die Ewigkeit würde nicht ausreichen, um in Abstimmungsprozeduren alle Vorschläge einander gegenüberzustellen.

Realität ist - trotz demokratischer Verfassungen - die Herrschaft Einzelner über die andern. Auch dort, wo das Volk abstimmt, sind es jeweils nur einzelne, welche mit ihren Fragen und damit ihren Interessen durchdringen. Ein Gesetz entsteht ja nie gleichzeitig in den Köpfen aller, sondern es ist in seinem Ursprung die Ausgeburt eines einzigen Hirns. Sein Erfinder hebt sich mit einer typischen Eigenschaft vom Gros der Masse ab: In der anstehenden Auseinandersetzung verfügt er über die erforderliche Macht, sein Gesetz durchzupauken. Alle übrigen bleiben mit ihren Vorstellungen auf der Strecke. Die "Herrschaft" der Abgeschlagenen reduziert sich letztlich darauf, dem Einzigen zuzustimmen, um so für sich in Anspruch nehmen zu können, "wir sind auch dafür gewesen". Damit sitzen sie ganz hübsch in einer doppelten Falle: In der eigenen und in jener des Gesetzesschmiedes.


Wie sieht so eine Falle aus?

Pflücken wir aus dem Gesetzeswald irgendein Beispiel heraus: Das Schuldbetreibungsgesetz. Es besagt, dass ein "Gläubiger" - das ist einer, der von einem anderen Geld zugut hat - seinem zahlungsunwilligen "Schuldner" den Betreibungsbeamten ins Haus schicken und ihm das Geld oder geldwerte äquivalente nötigenfalls mit Gewalt wegnehmen kann.

Wie hinlänglich bekannt ist, besitzt nur eine verschwindend kleine Minderheit das "grosse Geld", während eine Mehrheit der Menschen dieser Minderheit Geld schuldet.

Wie nun um alles in der Welt kann eine Mehrheit so blöd sein, einem Gesetz zustimmen, welches sie verpflichtet, ein paar wenigen ihre enormen Schulden zu bezahlen?!

Ganz einfach. Die Geldherren haben das Schuldbetreibungsgesetz mit einem plumpen Trick in die Seele des Volkes geschmuggelt: "Wer Geld hat, braucht nicht zu arbeiten, sondern kann bequem von den Zinsen leben. Geld aber könnt Ihr alle besitzen. Leiht Ihr es aus und zahlt Euch der Schuldner weder Geld noch Zins, könnt Ihr ihn dazu zwingen. Voraussetzung ist allerdings, dass ihr gegen das vom Parlament beschlossene Schuldbetreibungsgesetz nicht das Referendum ergreift."

Die Augen des Volkes begannen hoffnungsfroh zu leuchten. Endlich bot sich die ersehnte Möglichkeit, dem Elend hienieden zu entrinnen. Wer hätte da noch gegen das Gesetz sein können?

Die Geldherren aber, die so redeten, waren sich nicht einen Augenblick lang im Unklaren darüber, dass die Masse nie Geld haben würde, - weil nämlich sie es schon besassen. Eine Absicht, das Geld unter das Volk zu streuen, bestand nie. Gegenteils wurde und wird es wie die Augäpfel gehütet. In Tresoren aus Beton und Stahl liegt es tief unter der Erde. Portionenweise wird es den Schuldnern als Kredite zur Verfügung gestellt. Bleibt einer mit der Zins- oder Rückzahlung im Verzug, ist da der famose Betreibungsbeamte, welcher dem Säumigen Beine macht. Das Schuldbetreibungsgesetz leistet den Geldherren ausgezeichnete Dienste. Es hat die Funktionen der Vögte samt ihren Landsknechten übernommen, welche ehedem den Zehnten einzutreiben hatten.

Das Ergebnis der kleinen Analyse liefert keine Gründe gegen die Anarchie, sondern deckt lediglich die höchst selbstsüchtigen Interessen der Plutokraten auf. Mit ihrer Geldmacht beherrschen sie die Menschen auf dieser Welt.

Stellt man einen Anarchisten und einen Plutokraten nebeneinander, schneidet jener entschieden besser ab als dieser. Das Paradebeispiel des Anarchisten ist der Bauer, der nur gerade zwischen seiner Hütte und seinem Stück Land hin- und herpendelt, seine eigene Quelle oder Zisterne besitzt, an keine Strasse oder elektrische Leitung angeschlossen ist und absolut keinen Handel betreibt. Der Prototyp des Plutokraten ist der Unternehmer, welcher die Hütte des Anarchisten niederreissen und auf seinen Wiesen und äckern eine Fabrik erstellen lässt, welche die Organisation und Infrastruktur einer ganzen Stadt und schliesslich der ganzen Welt bedingt.

Es ist klar, dass das ausser den Unternehmern und ihren profitierenden Lakaien eigentlich niemand will. Nieder also mit den Plutokraten. Damit wird der Weg frei, Unseren Freistaat, wie Wir ihn meinen, zu proklamieren.

Dann wollen wir mal.


Es lebe unsere eigene Souveränität!

In unserem Staat gibt es keine Könige und Untertanen, keine Herren und Knechte, keine Direktoren und Untergebenen, keine Chefs und Angestellten, kurz - keine über- und Unterordnungsverhältnisse. Er zeichnet sich dadurch aus, dass er dieses Papier, welches sich Verfassung nennt, nicht kennt. Warum sich denn auch von einem solchen Fetzen in der unendlichen Vielfalt des Lebens einschränken lassen? Was gestern galt, mag schon heute überholt sein. Täglich hätten wir Papierchen aus- und einzureihen? Fällt uns nicht im Traume ein!

Unser Staatsgebiet ist von der Grösse einer Schuhsohle. Das verschont uns vom Neid unserer lieben Nachbarn. In der ganzen Menschheitsgeschichte ist kein einziger Krieg um ein so kleines Territorium überliefert.

Luftraum in seiner strategischen Bedeutung kennen wir nicht. Im Verlaufe unseres Lebens schwillt sein Volumen langsam an, um dann wieder zu schrumpfen und am Ende ganz zu verschwinden. Statt dessen beanspruchen wir für die Zeitspanne unseres Vermoderns einen Platz unter der Erde. All das macht uns ebenfalls niemand streitig.

Wie gross unser Staatsvolk ist, lässt sich anhand der Beschreibung unserer Grenzen nach der Seite und nach oben und unten leicht abschätzen. Wir brauchen keine Zähler, Statistiker oder Rechenmaschinen: Ein Finger genügt.

Bei einer solchen Unzahl Mensch sind die Chargen schnell verteilt. König ohne Knecht, Knecht ohne König, ein bisschen Narr, ein bisschen Wicht, ein bisschen von allem. Einen Finanzminister brauchen wir nicht. Wir arbeiten nicht mit Geld, sondern mit Rumpf, Kopf, Händen und Füssen.

Im Idealfall (auf die Realität werden wir noch zurückkommen) bauen wir uns eine Hütte, schwingen wir die Hacke und fertigen wir Kleider. Handel treiben wir prinzipiell keinen; denn da muss man bescheissen oder man wird beschissen.

Weil wir keinen Säbel besitzen, können wir damit auch nicht rasseln. Unser Heer ist genau einen Mann stark, dito unsere Polizeitruppe. Im Krieg werden wir entweder übersehen oder aber jede Armee zieht wieder ab, weil sie sich vollkommen lächerlich machen würde, uns anzugreifen. Unsere Schuhsohle reizt niemanden, zu verteidigen haben wir nichts. Die Drohung, unsere Frau würde vergewaltigt und unser Kind geschändet, beeindruckt uns nicht. Wer uns erobern will, muss keine Soldaten monatelang in den Kasernen schinden, um so ihre primitivsten Instinkte auf Weissglut zu steigern.

Unser Teilzeitminister für auswärtige Angelegenheiten kennt kein Protokoll. Die Begegnung mit Angehörigen fremder Staaten, seien sie gleich gross, wie der unsere oder grösser, wird von Fall zu Fall geregelt. Wer bei uns das Gastrecht erwirbt, hat auch einen Freund gewonnen.

Das Schlimmste, was uns passieren kann, ist, einen gewaltsamen Tod zu erleiden. Was kümmert's uns. Mit einem friedlichem Sterben erreichen wir die Ewigkeit jedenfalls nicht eher.


Die Realität

Wir haben zweifellos eine ziemlich abgefeimte Staatsräson. Auch wenn uns noch irgendwer als Bürger beanspruchen sollte, wäre mit uns jedenfalls kein Staat zu machen.

Wie wir so durch alle Stürme und Flauten des Lebens schaukeln, bleibt jedoch ziemlich unklar. Es tönt alles ein wenig nach Urwald, untauglich für das dritte Jahrtausend.

Die Praxis wollen wir mit ein paar biographischen Notizen erläutern.


Das Kaff

Tatsächlich sind wir nicht als Höhlenbewohner oder Pfahlbauer geboren worden. Das Licht der Welt haben wir mitten im zweiten Weltkrieg in einem Weiler erblickt, welcher in 47° nördlicher Breite und 8° östlicher Länge liegt.

Ohne unser damaliges oder zukünftiges Einverständnis in Betracht zu ziehen, wurden wir in eine Kirche geschleppt, mit Wasser bespritzt und obendrein in ein kommunales Register eingeschrieben. Wir galten fortan als römisch-katholischer Untertan der helvetischen Plutokratie. Was das heisst, sollten wir ein rundes Vierteljahrhundert lang zu spüren bekommen. Nachher haben wir uns zuerst innerlich und alsbald auch formell von den geistlichen und weltlichen Herren losgesagt. Da wir jetzt gerade etwas mehr als ein halbes Jahrhundert auf dem Buckel haben, ist leicht auszurechnen, dass wir je die Hälfte unseres bisherigen Lebens unter fremder und eigener Herrschaft verbracht haben.

Der Grossvater mütterlicherseits war Schulmeister, der Grossvater väterlicherseits war Schulmeister, der Vater war Schulmeister, die Mutter war Schulmeisterin. Wir sind vom ersten Tag an in die Schule gegangen.

Oh Herrjemine!

In unserem Bauernkaff waren das halbe Dutzend Höfe und die Käserei um die Kirche gruppiert. Eine Wirtschaft rundete das Dorfbild ab. Eine Apotheke gab es nicht, sodass wohl der Wirt, der Pfaff und der Lehrer die traditionellen drei Mächte - Wirtschaft, Kirche und Staat - vertreten haben. Von Gewaltentrennung keine Spur. Wir wissen positiv, dass unser beamteter Vater eifrig sowohl die Kirche als auch die Wirtschaft frequentiert hat.

Unser Vaterhaus war - es ist nun einmal so - das Schulhaus, welches allein auf weiter Flur inmitten der Landschaft lag. Es diente gleichzeitig den Kindern unseres, wie auch eines etwas entfernter liegenden Weilers als Stätte, in welcher die Plutokraten auf Kosten des Volkes ihr zukünftiges Personal ausbilden liessen. Das haben wir damals allerdings noch nicht gewusst.

Unsere Mutter war für die Erst- bis Dritt-, der Vater für die Viert- bis Sechstklässler angeheuert worden. Die Mutter machte der Obrigkeit einen Strich durch die Rechnung, indem sie innert neun Jahren acht Kinder in die Welt warf. Sie wurde durch zwei Klosterfrauen ersetzt, welche ebenfalls im Schulhaus wohnten und eifrig darüber mitwachten, uns auf die herrschende Zucht und Ordnung festzunageln.

Im Beichtstuhl bat unsere Mutter, nachdem das Ausmass des Kindersegens sich abzuzeichnen begann, um die Erlaubnis, die gängigen empfängnisverhütenden Praktiken anwenden zu dürfen. Die Bitte wurde abgeschlagen.

Unsere ersten Eindrücke sind das graue, stinkende Gebäude, der Frühling mit den blühenden Wiesen und die Landstrasse. Dort rollte die grosse Welt vorbei: Pferdefuhrwerke und als einziges motorisiertes Gefährt der Lastwagen der "Papieri", so wurde die etwa fünf Kilometer entfernte Papierfabrik genannt. In periodischen Abständen rumpelte die mit einem Metallfass beladene Karre über die Naturstrasse. Aus einem gelöcherten Eisenrohr flossen die bei der Papierherstellung verwendeten Chemikalien. Zuvor war die Brühe in den Fluss neben der Fabrik gelenkt worden. Das beobachtete Fischsterben drängte die neue Entsorgungsart auf. Die Direktoren werden sich gedacht haben, sie sei weniger aufsehenerregend und erst noch dazu nütze, das Unkraut der Strasse zu vertilgen.

Wir haben uns in den sich bildenden Giftpfützen gewälzt. Es mag sein, dass die Bäder uns geholfen haben, das Joch der Herren abzuwerfen.

Unser Vater meisterte nicht nur die Schule, sondern verteidigte zur Freude seiner deswegen Schulfreiheit geniessenden Schüler auch sein Vaterland. Sein Klassenzimmer wurde im Jahr unserer Zeugung als Quartier polnischer Flüchtlinge benutzt. Unsere Mutter hat zeitlebens von einem polnischen Offizier geschwärmt, sodass eine doppelte Vaterschaft durchaus nicht auszuschliessen ist. Wir hätten folglich einen Register- und einen leiblichen Vater. Nach polnischem Recht wären wir vor unserer Unabhängigkeitserklärung Pole, nach schweizerischem Schweizer gewesen.

Da haben wir den Salat!

Die enthaltsamen Nonnen und unser zeugungs- und gebärfreudiges Elternpaar passten schlecht zusammen. Es kam zum letzten Krach, weil - ich weiss nicht, wer von uns acht der Täter gewesen ist - sich der Inhalt eines aus dem Fenster geschütteten Nachttopfes auf die Haube der einen ergoss.


Das Dorf

Unser Vater wurde ins Dorf mit der Papierfabrik versetzt. Früher hatte sich dort auch eine Milchverarbeitungsfabrik befunden, welche einem heute weltweit operierenden Lebensmittelmulti gehörte. Diese Information soll den geplagten Lesern ersparen, auf der Landkarte nachzumessen, wo denn unser Geburtsort liegt. 

Wir waren just reif, in den Kindergarten geschickt zu werden. Eines Tages fehlte das in der Garderobe aufgehängte Täschchen eines Kamerädleins. Unsere Hortnerin kündigte an, am nächsten Tag werde der Polizist kommen, um den Diebstahl zu untersuchen. An jenem Morgen verabschiedeten wir uns wie gewöhnlich von unserer Mutter. Auf halbem Weg zum Kindergarten versteckten wir uns in einer Buschhecke, warteten dort die Zeit der Heimkehr ab und taten zuhause, als ob wir den Hort besucht hätten. Wiewohl wir die Tat nicht begangen hatten, spornte bereits die Aussicht, dem Landjäger zu begegnen, zu diesem ungewöhnlichen Verhalten an. Die Drohungen mit ihm, dem Verrückten, der uns holen werde, der Hölle und weiss der Kuckuck, mit was noch allem, gehörten zur Tagesordnung und haben unsere zarte Kinderseele unausweichlich auf den Pfad höchster "Tugend" geleitet.

Die herrschende Moral verbat unserem Vater, die Ehe zu brechen. Also traf er sich heimlich mit seinen Mätressen. Um keinen Verdacht bei unserer Mutter zu wecken, nahm er auch uns mit. Wir wurden von überaus liebenswürdigen Frauen mit Bonbons, Lese- und Bastelzeug ausgestattet. Es blieb uns schleierhaft, warum die Damen nach den lebhaft geschätzten Freundlichkeiten derart unhöflich sein konnten, uns einfach sitzen zu lassen und mit unserem Vater für eine Weile zu verschwinden. Wir verstanden die Zusammenhänge auch dann noch nicht, als wir im Jünglingsalter von einem Richter über solche Einzelheiten ausgefragt worden sind.

Zum Prozess war es gekommen, weil unsere Mutter den Vater in flagranti im Bett einer anderen, jüngeren erwischt hatte und weil ihm in seiner antrainierten Phantasielosigkeit nichts Gescheiteres eingefallen ist, als auf Scheidung zu klagen. Die erste Instanz lehnte die Klage ab. Die zweite hiess sie gut. Die dritte liess die Sache an die zweite zurückgehen. Die zweite bestätigte ihr Urteil. Die dritte wies die Klage endgültig ab. Fünf Jahre hatte der Kampf gedauert, die Mutter den Prozess gewonnen und ihren Mann verloren.

Sie hat den Umstand weidlich ausgenutzt, dass die offizielle Moral ihr recht gab und unseren Vater ins Unrecht versetzte. Fleissig antichambrierte sie beim Pfarrer und beim Schulpräsidenten. Die Lage unseres Vaters wurde unmöglich. Er ertrug das tägliche Spiessrutenlaufen nicht mehr, trennte sich von unserer Mutter, quittierte den Dienst im Dorf, zügelte in die anonyme Grossstadt und schulmeisterte dort weiter. Für die Dauer des Prozesses wurde die Familie genau halbiert. Ein Bub und drei Mädchen wurden dem Vater, ein Mädchen zwei Buben und wir der Mutter zugeteilt. Sie zog ebenfalls fort und liess sich in einem Bergdorf als Lehrerin anstellen. Uns internierte sie in einer Klosterschule. 


Die Erziehungsanstalt

Um die Bestialität der deutschen Soldaten zu verstehen, muss man den Kasernendrill kennen, welchem sie unterworfen gewesen sind. Die schweizerische Plutokratie erklärt sich am besten mit der Beschreibung ihrer Erziehungsanstalten.

Das Knabeninternat, welches uns aufschluckt, ist auf einen achtjährigen Aufenthalt der Zöglinge ausgelegt. Wir treten im letzten Trimester in die zweite Klasse ein und geraten alsogleich in den Strudel einer unerhörten Büffelei. Es gibt kein Fach, welches nicht auf dem Programm steht. Eine Prüfung jagt die andere, am Ende eines jeden Schuljahres wird der gesamte Stoff noch einmal examiniert.

Der Tag beginnt im Sommer um halb sechs, im Winter um sechs mit dem alle Träume radikal verscheuchenden Schrillen der in den Schlafsälen und übrigen Teilen des Gebäudes innen und aussen installierten Glocken. Ein Aufseher sorgt dafür, dass die schlaftrunkene Bubenschar sich vollzählig an den Waschanlagen versammelt. Glocke. In der Kapelle wird die Messe gefeiert. Jeder kniet auf seinem Platz. Nach einigen Monaten beherrschen wir die Kunst, das quälende Schlafbedürfnis zu lindern, indem wir uns auf der oberen Leiste der Bank in die Ellenbogen stützen, den Körper nach vorne kippen und so wenigstens - zwar ungemütlich, aber immerhin - dösen können. In dieser Position warten wir sehnsuchtsvoll auf das das baldige Ende der Zeremonien ankündigende Sanctus. Der Tortur über ein Schwänzen zu entgehen, ist ausgeschlossen. Die im Rücken postierte Aufsicht kann leicht jede Lücke in den Reihen ausmachen. Glocke. Erstes halbstündiges Studium im gleichnamigen Saal. Glocke. Die Herde strömt zum Frühstück in die Esssäle. Glocke. Die erste Schulstunde beginnt. Glocke. Es folgen die zweite, Glocke, die Pause, Glocke, die dritte, Glocke, die vierte, in welcher wir die halben Sekunden zählen, Glocke, das Mittagessen, die Rekreation, Glocke, das zweite halbstündige Studium, Glocke, die erste Schulstunde des Nachmittags, Glocke, die zweite, Glocke, das Zvieri, Glocke, das "grosse", zweieinhalbstündige Studium, Glocke, kurze Pause, Glocke, Fortsetzung des Studiums, Glocke, Abendessen, Rekreation, Glocke, letztes halbstündiges Studium, Glocke, Abendandacht in der Kapelle, sofort anschliessend Waschsaal, Schlafsaal, 2115 Uhr Lichterlöschen. Am Dienstag und Donnerstag fallen die beiden Schulstunden am Nachmittag aus, ansonsten volles Programm. Sonntag ist schulfrei, zusätzliche lange Messe am Vormittag in der Klosterkirche mit Predigt, nachmittags geführter Spaziergang in Zweierkolonne und mit Mütze, grosses Studium.

Es war strengstens verboten, unerlaubt das Anstaltsareal zu verlassen oder gar Beziehungen zum anderen Geschlecht anzuknüpfen. Wer erwischt wurde, erhielt das consilium abeundi, den "Rat", die Schule zu verlassen.

Einmal im Jahr wurden Exerzitien abgehalten. Drei Tage lang striktes silentium, Verpflichtung, sich der Lektüre von "erbaulichen" Büchern zu widmen, welche aus einer speziellen Bibliothek abgegeben wurden, pausenlos Predigten und Vorträge von auswärtigen Referenten. Wir erinnern uns an Pfarrer S., der hemdsärmlig schilderte, wie er vor seiner "Berufung" zum Priester eine Metzgerlehre absolviert und die Anfechtungen, Unkeusches zu tun, überwunden hatte, indem er ein Bündel Brennnesseln über seinen nackten Körper schwang. Drastisch wurde uns so das Bewusstsein unserer eigenen Schuld und Sündhaftigkeit eingebläut. Aber nächtens nackt durch die Gänge zu streichen und draussen, besonders im Winter, nach Brennnesseln zu suchen, getrauten wir uns nicht. So sündigten wir halt weiter und erduldeten obendrein die Qualen und Leiden unserer schweren Schuld und Unvollkommenheit.


Bauernleben

Unsere sämtlichen Ferien, welche in der Anstalt vier Monate dauerten, haben wir bei Bauern verbracht. Das war noch knapp, bevor die Bauernhöfe in kleinere oder grössere Maschinenfabriken umfunktioniert worden waren. Immerhin hatte ein Bauer schon damals - neben seiner eigenen - vier Familien in der Stadt zu ernähren, damit diese ihr Potential ungeschmälert in den Dienst der Plutokraten stellen konnten. Wiewohl also auch wir viermal zu viel arbeiteten, als eigentlich nötig gewesen wäre, zählten wir in der Anstalt jeweils wie ein Schwerverbrecher die Monate, Wochen, Tage, Stunden und Minuten, bis wir aufs Land abhauen konnten.

Heute muss ein Schweizer Bauer, statistisch gesehen, die Mäuler von zwanzig Städtern stopfen. Die Konsumenten müssen allerdings mitnichten Schweizer sein. Die Plutokraten karren, schiffen und fliegen seine Produkte rund um die Kugel. Noch die sinnlosesten Transporte eignen sich, aus ihnen die Mittel für die Beherrschung der ganzen Welt zu schlagen. So fressen die Europäer, Amerikaner, Asiaten, Afrikaner und Australier Schweizerkäse und die Schweizer Käse aus Europa, Amerika, Asien, Afrika und Australien.


Die nächste Erziehungsanstalt!

Nach den Mönchen vollendeten Universitätsprofessoren der Jurisprudenz das Werk unserer Erziehung. über der Wilhelmtell-, Morgarten- und Sempachschweiz begannen die Sterne der Freiheit, der Demokratie und des Rechtsstaates zu leuchten.

In unserer Seele blieb es dunkel.

Wie schon die fünfzehn Jahre davor hatten wir - statt unseren natürlichen Bewegungstrieb auszutoben - auf Schulbänken zu kleben. Die Atmosphäre in den Hörsälen war unerträglich. Gegen die trocken servierte Theorie verteidigte sich unser Organismus wacker mit unbezwingbarem bleiernem Schlaf.

Wir versuchten, uns auf eigene Faust kundig zu machen, stöberten in der Bibliothek des juristischen Seminars herum und griffen uns aus den immensen Regalen einen Bundesgerichtsentscheid heraus.

Hilfe - die Chinesen haben uns erobert!

Die abstrakte Hirnakrobatik war nicht nur schlicht unverständlich, sondern auch ungeniessbar. Kein Wunder, dass - wenn Juristen unter sich sind - deren Ehefrauen durch Abwesenheit brillieren. Das Geschwätz ist nicht zum Aushalten.

Wir sannen nach einer Methode, um uns nach all den schon eingetrichterten Fremdsprachen die neue auf elegantere Weise anzueigenen, bewarben uns - was für einen Studenten ungewöhnlich war - auf einem Landgericht als Gehilfe des Gerichtsschreibers, wurden angenommen und erhielten so unversehens ungeschminkten Einblick in die kunterbunte Justizküche. Unsere Aufgabe bestand darin, die Verhandlungen mitzustenografieren, die Protokolle ins Reine zu schreiben und die Urteile zu redigieren. 

Der Stoff fing an zu garen.

Eines Nachmittags, die Richter hatten wie üblich im Wirtshaus zu einem guten Tropfen Roten gespiesen und das obligate Jässchen geklopft, wurde ein Scheidungsfall verhandelt. Die Anwälte wuschen die dreckige Wäsche der Parteien. Wir schrieben eifrig mit.

Was hören wir da!? Laut und deutlich schnarcht der dienstälteste Richter in den Saal hinaus.

Es ist uns nicht ganz gelungen, die gesetzlich vorgeschriebene Würde des Gerichts zu wahren und die bedrohlichen Schwankungen unserer Bauchmuskulatur zu zähmen. Einer seiner Kollegen beendete das unbezahlbare Spektakel, indem er unter dem Vorwand, das Fenster zu öffnen, am Schnarchenden vorbei strich und ihm einen heftigen Schlag in den Rücken versetzte.

Von nun haben wir die graue Theorie auf Anhieb verstanden und wir konnten - zurück in der alma mater - uns zu den wenigen zählen, welche eine vom Dozenten in die Runde gestreute Frage zu beantworten wussten. Mit dem bestandenen Examen haben wir das ein ganzes Studium über uns hängende und unser Leben vergällende Damoklesschwert endgültig weg gestossen.


Taxichauffeur

Unsere "Ausbildung"haben wir - neben anderen Jobs - vor allem als Taxifahrer finanziert. Für kürzere oder längere Zeit hatten wir, eingepfercht in diesen Blechkisten, mit Menschen aus allen Schichten und Herren Länder zu tun: vom Direktor, der sich noch keinen eigenen Chauffeur leisten durfte, bis zum Stinkbesoffenen, der uns sein Elend in die Karre kotzte.


Entlassen! Quo vadis?

Wie wir beobachten konnten, haben unsere Leidensgenossen das Auseinanderklaffen zwischen gepredigtem Ideal und rabenschwarzer Wirklichkeit unter anderem mit den Saufritualen in den Studentenburschenschaften überbrückt.

Sie sind zu treuen Staatsdienern avanciert.

Uns lag diese Betäubungsstrategie nicht. Wohl sind auch wir zur Orgie geschleppt worden. Den peitschenden Trinkbefehlen haben wir uns jedoch widersetzt.

Unsere Verweigerung bedeutete den Ausschluss aus der Gruppe. Das war unser Glück. Statt unsere Zeit damit zu vergeuden, in der Herde zu marschieren und sowohl zivil wie militärisch Karriere zu machen, zogen wir uns mit dem erklärten Ziel, ausschliesslich über die Zukunft nachzudenken, ein ganzes Jahr zurück. Das erste halbe Jahr verbrachten wir in einer Alphütte, wo wir den ersten Grundsatz unseres entstehenden Freistaates entwickelten: Die Nase in alles hineinzustecken.

Zuerst heuerten wir, um das für das Anwaltsexamen vorgeschriebene einjährige Praktikum nachweisen zu können, beim erzkonservativen Gericht einer Provinzstadt erneut als Gehilfe des Gerichtsschreibers an. Den Gepflogenheiten gemäss wollte uns dieser zu jedem einzelnen Richter und dem übrigen Personal führen, um uns vorzustellen. Wir erklärten ihm alsogleich, dass er sich das sparen könne. Wir würden uns selber vorstellen. Gesagt, getan. Die von uns heimgesuchten Richter reagierten leicht betreten bis verwundert. Das niedere Kanzleipersonal freute sich spontan. Am dritten Tag eröffnete uns der Gerichtspräsident, es sei wohl das Beste, wenn wir wieder gingen. Dank unseres wohldurchdachten Planes waren wir flexibel genug, ihm seine Idee wieder aus dem Kopf zu schlagen.

Nach einem halben Jahr bestellte er uns in sein Präsidentenzimmer. Um die Wichtigkeit des Anlasses zu unterstreichen, sass auch der Vizepräsident am grossen Sitzungstisch. Es wurde uns vorgeworfen, unsere Arbeitsmoral sei schlecht, weil wir morgens regelmässig unpünktlich seien. Das stimme, erklärten wir ohne Zögern, wir würden nämlich aus Prinzip keinen Wecker benützen, sodass wir immer ausgeschlafen ans Gericht kämen. Im übrigen sei die Arbeitsmoral der Richter schlecht. Ihre Pünktlichkeit führe dazu, dass sie schon am Morgen früh mit ihren Fehlentscheiden das Schicksal der Verurteilten verschlimmerten. Es wäre daher nur von Vorteil, wenn auch sie sich verspäten würden.

Beide machten einen verdatterten Eindruck. Der Präsident reagierte wie ein Bilderbuchjurist: Er wies den Vorwurf, eine schlechte Arbeitsmoral zu besitzen, energisch zurück. Uns sofort fristlos zu entlassen, kam weder ihm noch dem Vize in den Sinn. Sie standen zu sehr unter dem Eindruck unserer Worte. Wir halfen dem Gericht aus der Patsche, indem wir uns ein paar Tage später selbst verabschiedeten. Nach unseren Berechnungen hatten wir die für das Anwaltsexamen erforderliche Praxiszeit abgesessen. Das hat sich dann allerdings als Trugschluss erwiesen.

Als nächstes nahmen wir eine kleinere und die grösste Versicherungsgesellschaft sowie den grössten Warenproduzenten und -verteiler der Schweiz aufs Korn.

Drei Jahre insgesamt studierten wir minutiös, unverfroren, ohne Scheu und Skrupel die Gedärme der helvetischen Plutokratie. Wir leisteten uns den Luxus, uns an der weltberühmten Eidgenössischen Technischen Hochschule ein weiteres Jahr lang sämtliche Disziplinen einer Universität vorführen zu lassen und schlossen unsere Schnüffelei mit einem halbjährigen Praktikum in der schweizerischen "Entwicklungshilfe" in Afrika ab. Was die Qualität dieser Hilfe anbelangt, genügt es anzumerken, dass die Schweiz darunter auch die Scheffelei seiner Plutokraten in der "Dritten" Welt versteht.

Das stimmt!

Wir haben die Verführung und schamlose Ausbeutung der Urwaldmenschen mit eigenen Augen gesehen.


"Gib mir einen festen Punkt..."

Wir hatten alles geprüft und kannten sämtliche Gesetze der helvetischen Plutokratie. Nicht ein einziges haben wir für gut befunden. In einem Staat leben zu müssen, in welchem jedes Gesetz gegen Dich ist, bedeutet harte Knochenarbeit. Wir dachten keinen Augenblick daran, uns zu unterwerfen, sondern suchten nach einer Lebensform, in welcher wir uns selbst verwirklichen und gleichzeitig effizient Widerstand leisten konnten. Da jedes Herrschaftssystem jegliche Art von Widerstand erbarmungslos bekämpft, mussten wir schlau, auf der Hut sein und mit allem, auch dem Schlimmsten, rechnen.

Das Burgtor der helvetischen Plutokratie hängt in zwei mächtigen Angeln: der Strafjustiz und der Zwangspsychiatrie. Unseren Hebel hatten wir dort anzusetzen.

Die Strafjustiz sichert die Eigentumsordnung der Plutokraten ab. Wer den Tresor knackt, landet im Gefängnis. Auch das Strafgesetz ist dem Volk mit dem ewig gleichen Trick untergejubelt worden: Die wenigen Eigentümer haben ihm vorgegaukelt, jeder könne Eigentum erwerben und damit an der Macht des Eigentums teilhaben. Allerdings müssten, so machten sie ihm weise, die Diebe mit den Drohungen und Sanktionen des Strafgesetzes abgeschreckt werden. Verschwiegen haben sie ihm, dass sie bereits alles Eigentum besassen. Wer auch nur ein kleines Portiönchen davon wollte oder will, wird sofort in ihr Spinnennetz gefangen.

Nehmen wir als Beispiel den Hausbesitz. Ein Habenichts hat nicht die geringste Chance, ein solches zu kaufen, wenn er nicht zuvor in die Bank der Plutokraten geht und sich dort einen Kredit geben lässt. Der Zins ist so bemessen, dass aus dem Kreditschuldner in Perioden von rund fünfzehn Jahren der volle Kreditbetrag tropft und er gleichwohl noch die volle Summe schuldet. Weil seine übrigen Verpflichtungen seinen gesamten Lohn auffressen, kann er den Kredit nie tilgen. Folglich zinst er ein ganzes Leben lang und vererbt seinen Nachkommen erst noch Schuld und Zinspflicht, sodass auch diese lebenslänglich angekettet bleiben.

"Das Strafgesetz schützt Euer Leben und Eure Gesundheit", haben die Plutokraten das Volk gegängelt. Die Heerscharen, welche in ihren gefährlichen Fabriken und übrigen Unternehmungen, mit den von ihnen produzierten Vehikeln auf den Strassen und in den von ihnen durchgeboxten Anstalten ums Leben gebracht oder verkrüppelt worden sind und werden, beweisen das Gegenteil. Das Strafgesetz dient den Plutokraten als Vorwand für den mächtigen Polizei- und Justizapparat, mit welchem sie in erster Linie ihr eigenes Leben, ihr Eigentum und ihre Ordnung bewachen lassen. Das Volk verschieben sie wie Zinn im Sandkasten.

Wie sehr sie ihm mit ihrer Propaganda die Augen verdreht haben, lässt sich an der Reaktion abschätzen, wenn ein Polizist einen Geldräuber über den Haufen schiesst. Obwohl der Räuber auf offensichtliche Art genau das tut, was die Plutokraten heimlich treiben, findet der gewöhnliche Bürger, es geschehe ihm recht.

Noch perfekter als die Strafjustiz befestigt die Zwangspsychiatrie das Bollwerk der Plutokraten. Wer sich nicht anpasst oder sich ihrer Ordnung verweigert, wird zum Geisteskranken erklärt, in eine Anstalt gesperrt und dort gefoltert.

Da praktisch aus jedem Verhalten und jeder äusserung eine Geisteskrankheit konstruiert werden kann, besitzt die Zwangspsychiatrie den absoluten Freibrief. Wenn sich einer gar erdreistet, das Gegenteil zu behaupten, nämlich nicht geisteskrank zu sein, wird ihm Uneinsichtigkeit attestiert. Die Uneinsichtigkeit wiederum wird als wesentliches Merkmal für die diagnostizierte Geisteskrankheit bewertet: eine teuflische Falle.

Wir haben uns in der helvetischen Plutokratie als Verteidiger der Straf-, psychiatrisch und übrigen Verfolgten eingenistet.


Anwaltskollektiv

Mit vier GesinnungsgenossInnen und ebenso vielen Prinzipien gründeten wir vor knapp zwei Jahrzehnten in der Finanzmetropole der helvetischen Plutokraten das berüchtigte Anwaltskollektiv: Alle Mitglieder hatten gleiche Rechte und Pflichten, wir verteidigten nie einen wirtschaftlich Stärkeren gegen einen wirtschaftlich Schwächeren, unser Honorar war den sozialen Gegebenheiten unserer Klientschaft angepasst und jedermann/frau konnte unangemeldet zu uns kommen, um sich beraten lassen.

Wir zogen sofort die Scharen der Straf-, psychiatrisch und übrigen Verfolgten, die von den Plutokraten gebeutelten "ArbeitnehmerInnen", MieterInnen und selbstverständlich die zuständigen Anwaltswächter an, welche uns wegen "aufdringlicher Empfehlung" zu saftigen Geldstrafen verdonnerten.

Das Katz- und Mausspiel mit den Plutokraten und ihren Ministranten hatte begonnen. Die Jagdgründe waren unerschöpflich. Ununterbrochen hetzten wir in den Angelegenheiten unserer zahlreichen KlientInnen und in eigener Sache hinter den Potentaten und sie mit ihren Ministranten hinter uns her.

Da wir unsere Pappenheimer bald einmal bis aufs Mark der Knochen kennen gelernt hatten, konnten wir unsere Risiken wohl abschätzen und haarscharf an und über der Grenze so operieren, dass sich Erfolg und Misserfolg stets die Waage hielten. Nach jahrzehntelanger Erprobung wurde der Satz, "es ist schlecht, immer zu verlieren, aber es ist ebenso schlecht, immer zu gewinnen" unserer Staatsräson einverleibt. Bemerkten wir ein überborden der Erfolge, achteten wir pedantisch darauf, verlorene Prozesse hinzunehmen und nicht mehr zu versuchen, sie mit einem weiteren Kniff doch noch zu gewinnen.

In den beiden Erziehungsanstalten hatten wir Respekt und Anstand mit traumwandlerischer Sicherheit zu beherrschen gelernt. Eiserner Bestandteil unserer Staatspolitik wurde die Respekt- und Anstandslosigkeit, welche wir auf ekelhafte Weise zu kultivieren begannen. In präzisen Dosen verspritzten wir davon gerade soviel, dass es übel vermerkt werden musste und doch nicht genügte, disziplinarisch gegen uns einzuschreiten. Gottseidank waren wir jedoch alles andere als perfekt, sodass es gleichwohl Disziplinar- und andere Verfahren gegen uns nur so gehagelt hat.

Juristen pflegen sich mit Herr oder Frau Kollega anzusprechen. Wir nannten alle obstinat beim Namen oder fragten, wenn wir ihn nicht kannten, zuerst nach ihm.

Zu den Insignien von Justiz und Anwaltschaft zählen Anzug und Krawatte. Wir kamen mit allen anderen Kleidungsstücken, nur nicht mit diesen an die Verhandlungen.

Einmal wären wir deswegen beinahe im Knast gelandet. Ein Dealer aus besseren Kreisen war von der helvetischen Justiz angeklagt worden, er habe den inländischen Drogenmarkt mit der Einfuhr eines Kilos Heroin konkurrenziert. Unser Klient wurde in Schale, Krawatte, Lackschuhen und Handschellen von zwei Polizisten in den Gerichtssaal geführt. Wir erschienen in unserer obligaten Lotterkluft. Die Debatten zogen sich in die Länge und die Zeit des Mittagessens. Die beiden im Saal auf den Zuschauerrängen wachenden Polizisten wurden von zwei Kollegen abgelöst. Unsere Verteidigungsrede hatten wir bereits beendet, gelangweilt lümmelten wir auf einem Stuhl herum, derweil unser Klient mit den justizkonformen Gebärden in perfekter Aussprache, Schale, Krawatte, Lackschuhen und ungefesselt sein letztes Wort hielt. Vergeblich. Das Urteil lautete schuldig, der Präsident erklärte die Verhandlung für geschlossen, unser Klient schritt feierlich zum Saal hinaus, wir packten unsere Mappe und die beiden neuen Polizisten bewachten uns hautnah auf Schritt und Tritt. Für sie waren wir der Täter. Erst als der Präsident sie in heller Aufregung auf die Verwechslung aufmerksam gemacht hatte - nid dä, der ander döt! -, wetzten sie hinter unserem Klienten her und konnten ihn gerade noch vor dem Gerichtsportal in Ketten legen.

Die Anwälte sind, jedenfalls am oberen Gericht, gehalten, sich der Schriftsprache zu bedienen. Schon bei unserem ersten Auftritt machten wir ausdrücklich klar, dass wir reden würden, wie uns der Schnabel gewachsen sei. Wir bedienten uns nach Belieben der Mundart und pflegten obendrein die freie Rede. Eine Eröffnung mit dem "sehr geehrten Herr Präsident Komma sehr geehrte Herren Richter Komma sehr geehrte Frau Gerichtsschreiberin" konnte uns nie und nimmer unterlaufen, weshalb wir auch nicht, wie jener unglückselige Herr Kollega, nach Entdecken des Lapsus mit einem verlegenen Lächeln und Verständnis erheischenden Zucken der Achseln reagieren mussten. Wir weigerten uns ganz einfach, unsere Reden samt den Interpunktionen in ein Tonband zu diktieren und alsbald einer Sekretärin zu befehlen, sie fehlerfrei zu Papier zu bringen. Wir benutzten gar keine Sekretärin.

Unsere Stegreifreden und die damit verbundene persönliche Präsenz wurden in einer Justizwelt, welche die direkte Konfrontation mit dem Elend der "Gewaltunterworfenen" schlecht ertrug und deshalb den reinen, ausschliesslich schriftlichen und damit geheimen Aktenprozess angestrebt und grösstenteils verwirklicht hatte, überhaupt nicht geschätzt. Gerade deswegen verlangten wir konsequent die unbequeme mündliche, öffentliche Verhandlung.

Nicht dass wir etwa ein brillanter Redner wären. Wir hatten mit Absicht nie eine Sprechschule besucht oder uns in Diktion geübt. Im Gegensatz zu unseren Schriften, in welchen wir den in unserer Anstaltszeit eingelagerten Mist und Mumpitz mit Fleiss umsetzen, sind unsere Reden eigenartig, leberfrisch, donnernd oder schleppend, unberechenbar und verkehrt.

Was einzig zählt, ist die Tat. Worte anerkennen wir lediglich als Abfallprodukt einer solchen Tat. Die Tat eines Anwaltes besteht darin, dass er seinen Klient in den Anstalten besucht, sich mit ihm verbündet, sich in den Verhören und Verhandlungen neben ihn stellt, seinen Standpunkt dem Standpunkt seiner Kontrahenten energisch entgegenstemmt, so dass er ein sicheres Gefühl bekommt und sich ein selbstbewussteres Verhalten leisten kann, als wenn er mutterseelenallein gegen die Phalanx seiner Häscher anzutreten hat.

Die Scharmützel mit den Staats- und Justizgewaltigen waren unser täglich Brot. In einem unserer ersten Plädoyers wurden wir schon nach wenigen Sätzen vom Präsidenten aufgefordert, zur Sache zu kommen. Prompt fiel auf ihn zurück, dass wir in der Erziehungsanstalt mit römischer Literatur malträtiert worden waren. Wir konterten, sein Einwand erinnere uns an Tacitus, der schon vor zweitausend Jahren in seinem Traktat De orationibus von jenen Richtern gesprochen habe, die es mehr mit Macht und Gewalt, denn mit Recht und Gerechtigkeit gehalten und welche den Verteidiger aufgefordert hätten, zur Sache zu kommen. Habe dieser aber noch immer nicht zur Sache kommen wollen, hätten sie ungeduldig bemerkt, sie hätten es eilig. "Von Ihnen, Herr Meier, haben wir jetzt gerade gehört, wir müssten zur Sache kommen. Jetzt warten wir nur noch darauf, dass Sie uns sagen, Sie hätten es eilig."

Alsbald haben wir ungestört weiter palavert. Die Präsidenten waren nicht zu beneiden. Wohl verstanden sie es, eine Verhandlung zu leiten und die üblichen Sprüchlein herunterzuleiern. Der Satz, "kommen Sie zur Sache!", genügte in der Regel auch vollauf, um eine eilfertige Entschuldigung des Verteidigers auszulösen. Darauf aber, dass dieser zurückschlug, waren sie meist nicht gefasst und deshalb überfordert, den Schlagabtausch fortzusetzen.

Wir jedoch übten konsequent das Pingpong-Spiel. Gegen die hartnäckigeren unter den Präsidenten, welche auch nach unseren Zurechtweisungen keine Ruhe geben wollten, fiel uns immer wieder irgendetwas Verzwicktes ein: "Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie uns eine Ordnungsbusse aufbrummen oder Anzeige bei den Anwaltswächtern erstatten können. Wir werden dann im entsprechenden Rechtsmittelverfahren überprüfen lassen, ob Sie hier nicht einen ausgesprochenen Parteistandpunkt vertreten". Nur selten wurden wir zum Satz gezwungen: "Sie können uns ja das Wort entziehen. Dann allerdings platzt die Verhandlung!" Keiner wagte es.

Heute reden wir, wenn es Uns gefällt, über die Stunde hinaus und verlangen seelenruhig einen weiteren Termin zwecks Fortsetzung der Verhandlung. Unterbrechungen durch die Präsidenten sind uns höchst willkommen geworden, ja wir ermuntern sie gar dazu: "Es ist doch besser, in einen Dialog zu treten, als dass wir in diesem modrigen Gerichtssaal dazu verdammt sind, unsere perversen Monologe zu zelebrieren."

Liegt ein besonders kräfteraubendes Scharmützel in der Luft, decken wir uns mit genügend Ess- und Tranksame ein. Wir füllen im Saal unser Glas und vergessen nicht, auch dem Gericht einen Schluck anzubieten. Dieses ist seltsamerweise nie durstig. Während wir mit den Stimmorganen, wozu wir auch die Zunge zählen, die notwendigen Laute erzeugen, schieben wir mit ihr gleichzeitig eine Banane oder sonst etwas Leichtverdauliches zwischen die Zähne, zerquetschen das Futter, schlucken es und können so locker jeder Verschärfung des Getümmels begegnen.

Unvergesslich sind uns die Erlebnisse mit unserer jüngeren Tochter, welche, wenn gerade unsere Hausmanns- und Advokatenarbeit kollidierten, uns öfters nicht nur ins Büro, sondern auch ans Gericht begleitete. In einer Verhandlung, wir waren gerade am Plädieren und sie hatte schon unsere Hälfte des durch die Schranke zweigeteilten Saales abgeklappert, an den Vorhängen gezupft und sonst allerlei Schabernack getrieben, schlüpfte sie durch eine Lücke auf die andere Seite und wurde unvermittelt der ihr vorher verdeckt gebliebenen, auf ihren Sesseln thronenden Richter gewahr. überrascht blieb sie stehen, strahlte über das ganze Gesicht und begann, die Herren auf Kauderwelsch zu beschwatzen. Weil in keiner Prozessordnung steht, was in einem solchen Fall zu tun sei, blieb ihnen nichts anderes übrig, als mit steinernen Mienen abwechselnd auf sie und auf uns zu gucken. Kaum vorzustellen, wie sie reagiert hätten, wäre unsere Tochter nicht zurück-, sondern um ihre Hosenbeine gekrochen.

Unser Antrag auf Unterbrechung der Gerichtsverhandlung zwecks Wechseln der Windeln hat Justizgeschichte geschrieben.

Unsere Strategie ist selbstverständlich streng kalkuliert. Mit unseren Reden verdriessen wir das Gericht, heizen gemächlich seine Empörung und Aggressionen gegen uns selbst an und fangen es so in einen natürlichen Reflex ein. Niemals nämlich kann es sich alsbald noch gestatten, seine Wut an unserer Klientschaft auszulassen. Die Verstrickung führt zum günstigen Urteil.

Um sich dies nicht eingestehen zu müssen und uns trotzdem eins auszuwischen, hat die Fama der Richter verbreitet, neben den gesetzlichen Strafmilderungsgründen existiere ein weiterer: durch uns verteidigt zu werden. Was sie als Herabminderung, könnten wir als Kompliment auffassen. Da wir indessen als unser eigener Souverän von keinem Urteil irgendeiner irdischen Instanz mehr abhängig sind, ist uns Lob und Tadel einerlei geworden.

Während der gewöhnliche, dem Gericht in Gutkindart die Abschrift seines Diktats überreichende Verteidiger gleich zu Beginn seines Ablesens beantragt, sein Klient sei schuldig zu sprechen und angemessen zu bestrafen, fassen wir den Gerichtsschreiber scharf ins Auge und ermahnen ihn, er solle notieren, die Verteidigung stelle ausdrücklich keine Anträge. Wir wollen überrumpeln, die Zeremonie stören.

Auch was wir zur Sache selbst zu sagen haben, war und ist unbeliebt. Ein Buchstabe beispielsweise des helvetoplutokratischen Strafgesetzes zwingt den Richter, die Strafe nach dem "Vorleben" des Täters zuzumessen. Selbstverständlich handelt es sich um einen dieser toten Buchstaben. Würde er belebt, würde, wie wir unverhohlen zum Ausdruck zu bringen pflegen, diese feine Gesellschaft alsogleich zusammenkrachen, weil unübersehbar würde, dass alle am Vorleben der zukünftigen Täter ihren gewichtigen Anteil haben, sodass die ganze Bande vor dem Richter zu stehen und nicht ein Einzelner die Zeche für die Geschehnisse und Versäumnisse allein zu zahlen hätte.

Unsere Methode, der Justiz ihre Kunst des Verdrängens zu verleiden, ist simpel und eindrücklich zugleich. Während der Staatsanwalt seine flammende Anklagerede hält, notieren wir die Zeiten, welche er je für den Tathergang und die Biographie des Täters aufwendet. Sind wir an der Reihe, lassen wir uns, erster Affront, vom Gericht die Akten reichen, klauben daraus das winzige Personaldossier unseres Klienten heraus und legen es demonstrativ neben den Aktenberg zur Tat selbst. Ausserdem zupfen wir frühere Urteile hervor und zählen dort die Zeilen und Seiten zur Person und zu den Taten unserer Klientschaft ab.

Die Resultate sind jedes Mal verheerend für die Justiz. Hat die Tat fünf Minuten gedauert und ist der Täter zwanzig Jahre alt, reden die Ankläger, die von Gesetzes wegen verpflichtet wären, den be- und entlastenden Umständen mit gleicher Sorgfalt nachzuforschen, eine Minute zur Person und eine Stunde zur Tat. Das wenige Millimeter dicke Personaldossier besteht aus lauter Formularen, aus welchen hervorgeht, dass der Täter Eltern, allenfalls Geschwistern hat und zur Schule gegangen ist. In den Urteilen nimmt das Vorleben ein paar Zeilen, die Tat ganze Seiten ein.

Die Vorbereitung unserer Verteidigung besteht zur Hauptsache darin, das Leben unserer KlientInnen minutiös zu recherchieren und es im Gerichtssaal breit zu walzen. Danach erklären sich ihre Taten von selbst als logische Folge aller Erbärmlichkeiten und Frustrationen, welchen sie in ihrem bisherigen Leben ausgesetzt gewesen sind.

Die klassische Laufbahn beispielsweise der praktisch ausschliesslich männlichen Eigentumsdelinquenten beginnt im Elternhaus. Der Vater ist ungebildet und dazu verurteilt, als Fabrikarbeiter und dergleichen die am schlechtesten bezahlten Tätigkeiten zu verrichten. Seinen Verdruss lässt er im Suff und nach Verlust der Kontrolle an der Familie aus. Der Sohn kann in der Schule mit gar keiner Unterstützung rechnen. Die Eltern, redeungewohnt, scheuen das Gespräch mit dem verbildeten Lehrer. Die eigene Schulzeit liegt ihnen selbst noch auf dem Magen. Didaktisches Geschick besitzen sie keines. Der Sohn rutscht langsam zum Schwanz der Klasse ab. Um gleichwohl etwas zu gelten, unterhält er die Mitschüler mit originellen und frechen Streichen. Die wiederum passen überhaupt nicht in den Schulbetrieb. Statt, wie die Klassenbesten, beständiges Lob, heimst er lauter Tadel ein. Und schon wir er zum Sündenbock. Die ersten Peinlichkeiten - Verwarnungen, Repetition der Klasse - zementieren die Verhältnisse. Die Jahre verstreichen. Die Kameraden brechen auf. Der Sohn des mittleren oder höheren Kaders kurvt schon mit einem Töffli in der Gegend herum. Eine solche Anschaffung liegt in seiner Familie nun überhaupt nicht drin. Unseren Jüngling juckt's schon ganz schön in den Fingern. Seine ordentlich trainierte Frechheit besorgt den Rest. Elegant schwingt auch er sich ohne Ausweis auf das fremde Motörchen - leider ohne die geringste Ahnung polizeilicher Effizienz. Er wird geschnappt und landet im Erziehungsheim. Die Türen für eine „bürgerliche“ Laufbahn werden schottendicht. Bald wird er mit uns zusammen vor die Schranken des Gerichts treten und dort mit einiger Verwunderung mitverfolgen, wie wir nach der Ausbreitung seiner Lebensgeschichte auch noch die Biographie des Gerichtspräsidenten auseinandernehmen und zum letzten Satz ausholen: "Wenn Sie, Richter Meier, in das Milieu unseres Klienten hineingeboren worden wären und er in Ihres, sässen Sie jetzt auf der Anklagebank und er dort oben auf Ihrem Podest".

Wir brauchen wohl kaum noch eigens erklären zu müssen, dass ein solch konsequentes und allseitiges Umdrehen des Spiesses die Sache auf den Punkt bringt. Die Gegensätze erscheinen als das, was sie sind: Unüberbrückbar. Alsbald können wir es uns ersparen, unsere Zeit mit diplomatischen Floskeln zu verplempern.

An den Hunderten uns bekannter Schicksale nachmaliger Straftäter und deren sich wie ein Ei dem anderen gleichenden sozialen Verhältnisse zerplatzt die von den Schreiberlingen der Plutokraten unablässig verkündete Doktrin, die Täter seien alleinverantwortlich. Gegenteils ist die Eigentumsdelinquenz - neben dem Drogenproblem Hauptharst der "Kriminalität" - die unmittelbare Folge der herrschenden Eigentumsordnung. So wie die Plutokraten ihre Diktatur als Volksherrschaft getarnt haben, müssen sie zur Vollendung ihres Betruges lückenlos alles und eben auch, weil sie eine falsche Eigentumsordnung hüten, die hauptsächlich von ihnen zu verantwortende Delinquenz in jenen Zusammenhang rücken, welcher für sie am günstigsten ist: Die Schuld wird den anderen in die Schuhe geschoben und sie selbst waschen ihre Hände in Unschuld.

Am schärfsten weht der Wind in der Zwangspsychiatrie.

Wir erinnern uns noch an eine unserer ersten Klientinnen, welche die Beratungsstelle des Anwaltskollektivs, kaum war sie eröffnet, aufgesucht und erklärt hat, sie habe eine Vorladung vom Stadtarzt bekommen. Wir anerboten uns, sie zu begleiten. Zu zweit sprachen wir beim Besagten vor. Etwas erstaunt wurde unsere Anwesenheit vermerkt. Wohl deswegen wurden wir überaus höflich gebeten, Platz zu nehmen und in eine belanglose Diskussion verwickelt. Nach ca. fünf Minuten öffnete sich die Tür und zwei schwergewichtige Männer mit weissen Kitteln betraten den Raum. "So, Frau G.", erhob sich der Arzt, "ich muss Sie jetzt leider in die psychiatrische Klinik einweisen."

Das wäre denn auch mit Sicherheit geschehen, wären wir nicht mit von der Partie gewesen. Auch wir erhoben uns ruckartig und forderten den Arzt forsch auf, sich mit uns ins Nachbarzimmer zu begeben. Er folgte