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"TRÄNENGAS"              P o l i z e i b e a m t e   b e i   s c h w e r e r   k ö r p e r l i c h e r   A r b e i t  ! ! !              "GUMMIGESCHOSSE" 
A u f r u f : Verletzungen vom 1. Mai? Gummigeschoss- oder sonstige Verletzungen durch die Polizei von früher? (Auch wenn Du nicht grad ein Auge verloren hast.) Melde Dich bei PigBrother@ssi-media.com!

Update 4.5. / 5.5. / 7.5./ 8.5. / 10.5. / 11.5. / 14.5. / 16.5. / 18.5. / 25.5. / 29.5. / 21.9. / 16.11. / 8.12. / KORRUPTION NACH SCHWEIZER ART / 18.12. / 29.4.02 / 8.2.03 / CH–INTERNETZENSUR & UMGEHUNG INTERNATIONAL /
Report 2001

>>> Bisher liegen PigBrother keine Meldungen vor, dass in Zürich am 1. Mai 2001 hartgepresste schwere "Gummigeschosse" eingesetzt wurden. Sichergestellt wurden hingegen 2 verschiedene Hartgummivarianten à 9.8 g. Kapo mit schweren Geschossen?
Augenverletzungen 1. Mai 2001
Woraus bestehen Gummigeschosse wirklich?
  
>>> Während die Polizei (wieder einmal) "keine Informationen" über verletzte DemonstrantInnen haben wollte, berichtete der Tages-Anzeiger am 2.5.01 u.a. über einen Verletzten nach einem Gummischroteinsatz. Über die Schussdistanz wurden keine Angaben gemacht.
  
>>> Erneut wurden wehrlose gefesselte Verhaftete von Polizeibeamten u.a. mit Fusstritten und Stockschlägen traktiert und blutig geschlagen (vgl. u.a. auch "rechtmässige Verhaftung" 1. Mai '96). (TA 2.5.01)
  
>>> Ebenfalls gutzürcherische Tradition:
Wieder einmal warfen Beamte Tränengaspetarden in die zusammengepferchte Menge eingekesselter DemonstrantInnen
, die Fliehenden werden mit "Gummigeschossen" in Empfang genommen
(vgl. u.a. Hasenjagd im Polizeikessel). (TA 2.5.01, "Rundschau" 2.5.01)

>>> Zusätzlich sprühen Grenadiere Eingekesselten, aber auch bereits gefesselten Verhafteten Tränengasspray direkt ins Gesicht oder in die Augen, z.T. mehrfach hintereinander und aus kürzester Distanz (ca. 30 cm). ReporterInnen der Rundschau, die das Ganze filmen, werden barsch weggejagt. Laut den Stapo-"Sicherheitsbestimmungen" ist der Einsatz von Tränengasprays bei Distanzen unter 1 m nicht erlaubt, und "Es darf nicht vorsätzlich direkt ins Gesicht gesprüht werden." (Rundschau 2.5.01, "Die chemischen Einsatzmittel", 2.2, zitiert nach GPK-Bericht S. 179)


>>> Im Zürich Express vom 2.5.01 ist ein vermummter ziviler Beamter mit einer Stahlrute (sog. Totschläger) in der Hand abgebildet, wie er eine Verhaftung vornimmt. (siehe Bildausschnitt rechts, Bild: Reuters)
Polizeisprecher Fäh bestätigte am 3.5. PigBrother, dass diese gefährliche und brutale Waffe, die bereits während der 80er-Jahre widerrechtlich von einzelnen Beamten eingesetzt wurde, nach wie vor nicht zu den offiziellen "Kampfmitteln" der Polizei gehört und dass es den Beamten eigentlich nicht erlaubt sei, private Waffen einzusetzen. Er kündigte an, aufgrund des Hinweises von PigBrother diesen Fall an den Rechtsdienst der Stadtpolizei weiterzuleiten.  Fortsetzung anschliessend

>>> Im Tages-Anzeiger vom 3.5. erscheint ein Bild desselben Beamten, wiederum mit der Stahlrute in der Hand, wie er später zusammen mit einem Kollegen vor der Kapo-Wache bei der Kaserne den am Boden liegenden gefesselten Verhafteten blutig schlägt und tritt.


>>> Der Verhaftete war auch in der Rundschau vom 2.5. zu sehen. Deutlich ist zu erkennen, wie er aus mindestens 2 Kopfwunden blutet. Auch das linke Ohr ist verletzt. Die Hose des einen Beamten ist zudem voller Blutflecken. Möglicherweise fehlen dem Verletzten auch einer oder mehrere Zähne. (Bilder: Rundschau 2.5.01) Der Polizei war dieser "Zwischenfall", von dem (plus einem weiteren vergleichbaren) gleichentags auch im Tages-Anzeiger berichtet wurde, am 2.5. laut Pressesprecher "noch nicht bekannt" – obwohl der Verletzte durch die Polizei verhaftet und anschliessend erkennungsdienstlich behandelt wurde… (TA 3.5.) Fortsetzung

>>> Mittlerweile liegt Pig Brother die Meldung vor, dass mindestens 2 Personen schwere Augenverletzungen durch Gummigeschosse erlitten, höchstwahrscheinlich mit bleibenden Schäden. Fortsetzung

>>> Radio LoRa berichtete am 4.5., dass mehrere Eingekesselte und mit "Tränengas" Behandelte nachher an starkem Husten mit Blut im Auswurf litten – typisches Symptom einer Vergiftung mit dem "ungefährlichen Reizkampfstoff", der u.a. auch in der Lunge zu bleibenden Gewebsschäden und -Veränderungen führen kann. (vgl. "Tränengas")

>>> Nachdem sich der Chef Pressestelle Stadtpolizei bereits am 29.1.01 bei Gemeinderat Scherr (AL) entschuldigen musste, weil die Polizei eine telefonische Meldung betreffend Augenverlust erfolgreich unterschlagen, Pardon, "in der Hektik der Aktionen und Einsätze" zu melden "vergessen" habe, versprach er scheinheilig:"Die Meldung wird nun aber in die Medienarbeit der Pressestelle einfliessen." (Fax 29.1.01) Und wie! Am 6.5.01 verkohlt er den Tages-Anzeiger und dessen LerserInnen, indem er unferfroren "betont", er "wisse nichts" "dass dieses Jahr schon jemand von der Polizei verletzt worden wäre oder wegen eines Gummigeschosses das Augenlicht verloren habe". Plus: Verletzte sollen sich doch bitte bei der Hauptnummer der Stapo melden!
(TA 7.5.01) Ein würdiger Nachfolger von Onkel Bruno!!!   – Der Chef Pressetelle legt Wert auf die Feststellung, der betreffende Fax sei "nicht irgendwie ein Eingeständnis eines Falles einer Verletzung", sondern er habe lediglich den Erhalt eines entsprechenden Anrufs "einer der Einsatzleitung persönlich bekannten Person" (Zitat Interpellationsantwort) bestätigt. Dem Rechtsdienst sei jedoch kein Augenverlust bekannt. "Aber vom Verletzten wissen wir bis heute noch nichts. Ich kann diese Verletzung heute noch nicht bestätigen." (7.5.01)  Verbrennungen durch "Tränengas": Bei der Polizei "gänzlich unbekannt"

>>> Stahlrute Part 2: "Offiziell verbotene" Stahlruten bei zivilen Greifern sind kein Zufall, sondern schon in den 80er Jahren zumindest geduldet – von "Gruppenführern" aufwärts bis zu den verantwortlichen PolitikerInnen:

"Bei Verhaftungen wurden von Zivilen auch Stahlruten eingesetzt. Bei diesen Spezialbehandlungen gab es allein im Zeitraum Juni-September '80 mehrere Nasenbeinbrüche, Prellungen und Platzwunden bis tiefe Fleischwunden an Körper, Schädel und Gesicht. Gehirnerschütterungen waren an der Tagesordnung."
(TRÄNENGAS, SELBSTHILFE, PATIENTENRECHTE, AUTONOME SANITÄT. Verlag Citron Presse, Zürich, S. 29, 68, 92; Bild: ebd. S. 68)

Bloss ist damals noch nicht der peinliche Lapsus passiert, dass das Ganze auch noch in der Zeitung abgebildet wurde – und niemand will es bemerkt haben!

Nach einem Spam von PigBrother übernahmen verschiedene Medien die Meldung – teilweise ohne oder mit falscher Quellenangabe. Gegenüber dem Tages-Anzeiger erklärte Pressechef Fäh (1.5. "Keine Verletzungen bekannt", 3.5. "Keine Stahlruten geduldet") am 4.5., dass der "Gruppenführer" des betreffenden vermummt prügelnden 5er-Trupps die "Stahlrute bereits am 1. Mai bemerkt" und den betreffenden Beamten nächträglich "zu sich zitiert" habe – an Ort und Stelle eingreifen scheints überflüssig. Es sei halt ein "junger Polizist" gewesen. Zur Zeit prüfe "der Rechtsdienst der Stadtpolizei, ob die Stahlrute als Waffe gilt und ob der Polizist disziplinarisch oder strafrechtlich verfolgt" wird. (TA 5.5.)
Wetten, dass auch dieser Fall nach den goldenen Regeln 1-6 verläuft
und von den Vorgesetzten keinE einzigeR behelligt wird??? Fortsetzung

>>> Die Zahl der PigBrother bisher dokumentierten Augenverluste muss auf 8 erhöht werden. Weitere Fälle werden überprüft. (7.5.01)

>>> Polizeisprecher Fäh findet unsere Page "unfair". Kritikpunkt: Sein darin enthaltener Fax. Da dieser u.a. Bestandteil einer einschlägigen Interpellation ist, dokumentieren wir ihn trotzdem auch künftig (Gegendarstellung). (7.5.01)

>>> Der Tages-Anzeiger vom 8.5.01 berichtet, in der Augenklinik des Universitätsspitals seien am 1. Mai nicht wie bereits von PigBrother gemeldet lediglich 2, sondern insgesamt 6 Personen wegen "Gummigeschoss"-Verletzungen am Auge notfallmässig behandelt worden. Dabei hatten die meisten laut erster Diagnose zunächst einmal "Glück im Unglück"Spätfolgen wie grauer und grüner Star trotzdem nicht ausgeschlossen. In einem Fall sei es in der Vorderkammer des Auges zu einer Blutung gekommen. Dabei wäre "die Gefahr eines bleibenden Augenschadens durch erst später auftretende Risse noch nicht auszuschliessen", wie es offiziell diplomatisch hiess. Plus ein kleiner augenärztlicher Wink mit dem Zaunpfahl: "jeder, der bewusst an die Nachdemo gehe, wisse, dass er sich auf Glatteis begebe" (und die andern hatten halt einfach Pech). Im Klartext: Mit weiteren Augenverlusten muss gerechnet werden. (TA 8.5.01)

>>> PigBrother liegt eine Meldung vor, wonach eine Person nach dem 1. Mai wegen schweren Verbrennungen durch einen "Wasserwerfer" (bzw. die beigemischten, nicht genau dosierbaren CN-Schwebeteilchen) im Universitätsspital für mehrere Tage hospitalisiert werden musste. Die Person habe enge Kleider getragen und diese nach Durchnässung mit dem "harmlosen Reizkampfstoff" nicht sogleich wechseln können. (10.5.01)

>>>
Einer weiteren Meldung zufolge habe auch ein Polizeibeamter schwere Verbrennungen durch "Tränengas"-Wasser-Gemisch erlitten und deswegen ärztlich behandelt werden müssen. Die Verbrennungen seien derart gravierend gewesen, dass dem Beamten der Uniform-Overall nicht mehr über die betroffenen Hautpartien gezogen werden konnte, sondern vom Leib geschnitten werden musste. (10.5.01)

>>> "Polizeibeamte bei schwerer körperlicher Arbeit!!!" Auf switzerland.indymedia.org: "Big Brother"-Remos neue Kleingruppe! (Mitte, mit hochgerolltem Kopfpariser) Schaute er im Container auch immer so mürrisch aus der Wäsche? Oder nur wenn er abwaschen musste? (10.5.01)


Ein 21-jähriger Patient nach CS-Einwirkung: verbrannte Haut und Blasenbildung am Unterkörper (Bild: Ärztezeitung, Deutschland, 16. Juli 1986)

>>> Nach offiziellen Angaben hat die Stadtpolizei keine Kenntnis von schweren Verbrennungen eines Polizeibeamten durch "Tränengas"-Wasser-Gemisch. Pressesprecher Gehriger erklärte gegenüber PigBrother, solche Fälle von Verbrennungen seien der Stadtpolizei gänzlich unbekannt. (11.5.01)

>>> Die Pressestelle des Universitätsspitals konnte PigBrother keine Auskunft erteilen, ob ein Polizeibeamter oder andere Personen wegen schweren Verbrennungen in Behandlung waren. Auch von den sechs Augenverletzungen ist offiziell nichts bekannt. Auf der Notfallabteilung wird PigBrother von einer Stelle zur nächsten verwiesen und ebenfalls von einem Termin auf den nächsten vertröstet. (11.5.01)

>>> Auch wenn Stadtpolizei und die Pressestelle des Universitätsspitals von nichts wissen wollen: Wie gemeldet musste nach dem 1. Mai eine Person wegen grossflächigen schweren Verbrennungen durch einen "Wasserwerfer" (bzw. die beigemischten, nicht genau dosierbaren CN-Schwebeteilchen) für
insgesamt 4 Tage hospitalisiert werden! Die Person erlitt Verbrennungen 2. Grades an Gesäss, Oberschenkeln und Waden, erst gerötete Haut, später eine Vielzahl von Brandblasen von ca. 1 cm, manche markant grösser! (In etwa vergleichbar mit obiger Abbildung)
>>> Ebenfalls bestätigen liess sich die Meldung, wonach ein Polizeibeamter schwere Verbrennungen durch "Tränengas"-Wasser-Gemisch erlitt und deswegen im Universitätsspital behandelt werden musste. Die Verbrennungen seien etwas weniger gravierend gewesen, doch immer noch schlimm genug, dass dem Beamten der Uniform-Overall nicht mehr über die betroffenen Hautpartien gezogen werden konnte, sondern vom Leib geschnitten werden musste! (vgl. 10.5.)
>>> Die Pressestelle des Universitätsspitals leugnet nach wie vor beide Vorfälle. (vgl. 11.5.)
Ursprünglich wurde PigBrother auf 11.5. Auskunft versprochen. Zum vereinbarten Termin war die Verantwortliche plötzlich abwesend und konnte deshalb keine Auskunft geben, gab uns dann aber telefonisch Bescheid, wir müssten unsere Fragen erst noch einmal schriftlich einreichen … vielleicht nächste Woche dann … (14.5.01) Fortsetzung

>>> PigBrother liegen Informationen vor, wonach der Schläger-Polizist mit der Stahlrute mindestens einem Verhafteten damit mehrfach gezielt ins Gesicht schlug, wobei der Betroffene u.a. mehrere Zähne verlor, wie dies schon aufgrund des Bildmaterials der Rundschau zu befürchten war. [Diese Meldung konnte in dieser Form später nicht bestätigt werden, vgl. Interview mit dem Verletzten.] Trotzdem will die Polizei auch bei der Vernehmung des Betreffenden nichts von Verletzungen bemerkt haben [obwohl laut dem Verletzten seine Wunden von der Polizei notiert wurden, vgl. Interview]. Auch die interne Untersuchung der Stapo über den Vorfall ist bisher nicht weiter gediehen: Man wartet in aller Ruhe, ob der fehlbare Beamte vielleicht doch mal noch einen schriftlichen Rapport abliefert … oder vielleicht auch nächsten Monat … oder vielleicht wenn alles verjährt ist. JedeR kann sich selbst ausrechnen, was in der gleichen Situation geschähe, wenn einE BürgerIn einen Polizisten mit einer Stahlrute auf den Kopf schlagen würde … (14.5.01) Fortsetzung


>>> PigBrother liegt eine Meldung von savanne.ch vor, wonach die "Gruppe Diamant" der Kantonspolizei am 1. Mai wahrscheinlich doch auch hartgepresste schwere "Gummigeschosse" zum Einsatz brachte. (14.5.01)


>>> Einer Information des 1. Mai Komitees zufolge kam es zu einem Einsatz von "Gummigeschossen" in das Festareal hinein, wobei u.a. mehrere Personen am Kopf verletzt wurden. (16.5.01)

>>> Wieder einmal mussten im Spital mehrere tiefe Rissquetschwunden von "Gummigeschossen" genäht werden – unter anderem ziemlich nah neben einem Auge an der Braue…
> Die Pressestelle des Universitätsspitals war für PigBrother auch am Dienstag nicht zu sprechen. (16.5.01) Fortsetzung

>>> Im Parkhaus Gessnerallee kam es zu weiteren Misshandlungen bei Verhaftungen durch vermummte Zivilbeamte. Mehrere ZeugInnen berichteten PigBrother übereinstimmend, unter anderem sei eine Person ca. 10 Mal geschlagen und getreten worden, bloss weil sie sich zunächst geweigert habe, aufzustehen und mitzukommen. (16.5.01)


>>>
Nach Meldungen des Vorwärts vom 11.5.01 kamen auch Presseleute wiederholt in den Genuss polizeilicher "Sonderbehandlung":
> So wurde u.a. einem Fotografen der Film konfisziert, nachdem er dokumentiert hatte, wie ein bereits gefesselt am Boden liegender Verhafteter von einem zivilen Polizeibeamten mit herzhaften "Kniehieben ins Kreuz eingedeckt" wurde. Offizielle Begründung: Die prügelnden Beamten seien "Drogenfahnder, die nicht erkannt werden sollten".
> Ein anderer Fotograf wurde gezielt von einem "Wasserwerfer" mit "Tränengas"-Wassergemisch abgespritzt, als er etwas zu ausgiebig knipste, wie die Besatzung Leute traktierte, die "herumstanden und gar nichts gemacht haben". (Vorwärts 11.5.01)

>>> PigBrother liegen 2 Meldungen von ZeugInnen vor, wonach vermummte zivile Polizeibeamte Steine gegen Menschen geworfen haben. Ein weiterer vermummter Ziviler wurde beobachtet, wie er mit dem Ausruf "Ich hasse Juden!" versuchte ein Auto zu demolieren. (16.5.01)  

>>> Interpellation von Gemeinderätin Renate Schoch (AL) betreffend "Gummigeschosse". Damit muss nun die Polizei dem Gemeinderat u.a. endlich (wie wahrheitsgetreu auch immer…) Auskunft geben über Gewicht und Zusammensetzung der verschiedenen Geschosse und umfassend über die internen Sicherkeitsvorschriften informieren – was die Polizei gegenüber Presse und Öffentlichkeit ja ausdrücklich nicht tut. (18.5.01) >>>Interpellation, Antwort, kritische Analyse >>Woraus bestehen Gummigeschosse wirklich? (18.12.01)

>>> "Welche Verletzungen aufgrund von Polizeieinsätzen wurden im Universitätsspital im Zusammenhang mit dem 1. Mai behandelt?" Über eine Woche lang vertröstete die Pressestelle des Unispitals Zürich PigBrother, dann gab's «Klartext»: "Sorry, können wir nicht sagen – wegen dem Datenschutz." Plus den hilfreichen Wink: "Da müssen sie bei der Polizei fragen." (Die ja bekanntlich von Verletzten nichts weiss.) Den Namen der Verantwortlichen für diesen Entscheid durfte Pressechefin Monika Tschanz ebenfalls nicht nennen.
Kein Wunder bei einer so faulen Ausrede.
>> Laut Frau Matthys von der juristischen Abteilung des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich ist nämlich gegen anonymisierte Angaben nichts einzuwenden, die das Unispital insbesondere bei öffentlichem Interesse der Presse selbstverständlich jederzeit zur Verfügung stellen könnte. Lediglich für umfangreichere Informationen wäre das Einverständnis der PatientInnen einzuholen.
>> Einmal mehr zeigt sich: Im Unispital wird ein Augenverlust durch einen Ovomaltine-Expander immer noch anders gehandhabt als ein Augenverlust durch ein "Gummigeschoss", eine grossflächige Verbrennung durch eine Fritteuse anders als eine durch "Tränengas" usw usf. Missbraucht das Unispital das Datenschutzgesetz um Verletzungen zu vertuschen und die Öffentlichkeit über die wahren "Folgekosten" von Polizeieinsätzen für dumm zu verkaufen? Zu diesem Vorwurf konnte die Pressestelle gegenüber PigBrother am 24.5. keine Stellung beziehen, Pressechefin Tschanz sei bis Montag, 28.5. nicht zu sprechen. Fortsetzung gleich anschliessend  (25.5.01)

>>> Jetzt ist es offiziell: Niemand anders als die Direktion des Universitätsspitals selbst sei verantwortlich für die Verweigerung von Auskünften inkl. rechtswidriger Berufung auf das Datenschutzgesetz (vgl. 25.5.).
Auf Anfrage weist die Pressestelle am 28.5. sämtliche Vorwürfe von sich: Die Direktion habe inzwischen totale Nachrichtensperre betreffend Verletzungen durch Polizeieinsätze angeordnet. Namen von Verantwortlichen werden weiterhin verschwiegen, geschweige denn eine zutreffende Rechtsgrundlage für die betreffende Anweisung genannt. Obwohl zweifellos ein berechtigtes öffentliches Interesse daran besteht, welche Verletzungen durch die Polizei im Universitätsspital nicht nur am 1. Mai behandelt wurden und auch künftig werden, sollen diese Tatsachen der Öffentlichkeit aus durchsichtigen politischen Gründen verschwiegen werden.
Es stehe PigBrother selbstverständlich frei schriftlich Beschwerde zu Handen Direktion einzureichen, entschuldigt sich die Pressechefin Monika Tschanz. Fortsetzung folgt … (29.5.01)  

>>> Frage: Ist es legal Polizisten zu fotografieren, die gefesselte Verdächtige misshandeln? Antwort: Versuchen Sies doch mal!!!

[Natürlich lautet die Antwort strenggenommen ja – dank der Hartnäckigkeit von Klaus Rozsa und der Mediengewerkschaft comedia gibt es seit Herbst 2002 sogar einen höchst offiziellen Bundesgerichtsentscheid dazu. Diese Entscheid basiert auf Gesetzen, die schon länger vollumfänglich gültig sind und besagt klipp und klar, dass man Polizeibeamte fotografieren darf wo, wann und wie auch immer man will, und sie dürfen einem weder den Film wegnehmen noch sonstwelche Repressalien ausüben dafür. Auch Stapo-Kommandant Hotzenköcherle räumte dies bereits Frühling 2002 an einer Pressekonferenz widerwillig ein. Wohl kaum ganz zufällig versäumt er es jedoch bis auf den heutigen Tag, seinen Mannen die Gesetzeslage klar zu machen – im Gegenteil: Wäre ja noch schöner, wenn sich die Polizei ans Gesetz halten müsste!!!]


Fall 1/01: Zürich, 1. Mai | Fall 2000 | Fall 2002

Fall 2/01: Zürich, 19. August, Standardprozedur:

«Als einer der Polizisten dies bemerkt, begibt er sich zur Fotografin und verlangt die Herausgabe des Filmes. Gleichzeitig droht der Polizist der Fotografin mit Festnahme, falls diese den Film nicht aushändigt. Schliesslich gibt die Fotografin den Film, die Polizisten ziehen ab. Die Pressestelle der Stadtpolizei Zürich bestätigt auf Anfrage von comedia, dass der Beamte der Fotografin weder eine Quittung ausstellte, noch den Film versiegelte oder ihn einem Richter aushändigte, wie es das Gesetz im Falle einer Beschlagnahmung vorschreibt. Stattdessen gab der Polizeibeamte den Film zum entwickeln, wo er dann «versehentlich» und «unglücklicherweise» zerstört worden sei. […] Die Fotografin bereitet nun eine Schadenersatzklage gegen die Stadt Zürich vor. comedia hat die Staats- und Bezirksanwaltschaft des Kantons Zürich über den Vorfall informiert. Es besteht Verdacht auf Amtsmissbrauch und weitere Delikte, die von Amtes wegen verfolgt werden müssen. […]» ("m" Nr. 13, 31.8.01)   (21.9.01)
Wetten, dass auch dieser Fall nach den goldenen Regeln 1-6 verläuft und von den Vorgesetzten keinE einzigeR behelligt wird???

Fall 1/01: Zürich, 1. Mai | Fall 2000 | Fall 2002

>>> Stahlruten-Updates #4-5:
1.) Polizei spricht Disziplinarstrafe und verhängt Nachrichtensperre, Zürich will Stahlruten offiziell einführen.
Wie Polizeisprecher Fäh auf Anfrage mitteilte, wurde zwar mittlerweile tatsächlich eine Disziplinarstrafe gegen den Beamten ausgesprochen, der am 1. Mai "unerlaubt" eine private Stahlrute "gebrauchte", auch die 30-tägige Einsprachefrist sei vor 2 Wochen abgelaufen, womit der Beamte die Strafe akzeptiert habe und die Sache somit erledigt sei. Genaueres dürfe er PigBrother aber explizit nicht sagen, er habe "Anweisung vom Rechtsdienst", keine weiteren Details und insbesondere die konkret verhängte Strafe "nicht zu kommunizieren", dies sei so üblich. (14.11.01) PigBrother meint: Natürlich hat die Öffentlichkeit in Zürich kein Recht, die Wahrheit zu erfahren, wo kämen wir da auch hin? Schliesslich hat Polizeichef Major lic.iur. Lips längst klargestellt, dass Stahlruten sowieso nicht unter das Waffengesetz fallen und demnächst zuerst in Zürich und bald auch in der übrigen Schweiz offiziell eingeführt werden (TA 6.10), wozu also die künstliche Aufregung?

2.) Strafanzeige gegen Polizeichef, Teil 2:
Obwohl jeder andere Bürger wegen "unerlaubten Gebrauchs einer privaten Stahlrute" vor Gericht käme, wird der fehlbare Beamte folglich nicht strafrechtlich belangt. Aus diesem Grund reichte PigBrother am 21. Okt. bei der Bezirksanwaltschaft Zürich Stafanzeige wegen Begünstigung etc. ein gegen den selbstherrlichen Polizeichef und seine unlauteren Kumpane. Mit Schreiben vom 19.10. retournierte die Staatsanwaltschaft, an welche die Anzeige zwecks Beagutachtung umgehend weitergeleitet wurde, die Akten zurück an die Bezirksanwaltschaft mit der Anweisung, die Anhandnahme eines Verfahrens zu prüfen. Wie die zuständige leitende Bezirksanwältin am 9.11. diese Prüfung ausführte, ist nicht nur ein Musterbeispiel für den realexistierenden Schweizer "Rechtsstaat", dass "sich die Balken biegen", sondern auch ein 1A Online-Einführungskurs in Sachen Korruption nach Zürcher Art. Doch dies wäre ja nicht PigBrother, wenns nicht heissen würde: Fortsetzung folgt… (16.11.01)


«Polizeischeff Major Adolf "DumDum" Dummbeutel»
unterwegs zur PigBrother-Live-Show auf dem Bundesplatz
(Sans-Papiers-Demo 24.11.01 / Bild: nuckleduster.com)

Was niemand wirklich erwartet hätte: Zum Tag der Menschenrechte für einmal (fast) nur gute Nachrichten!

>>> Zürich: Doch keine Stahlruten für Stadt- und Kantonspolizei – nicht zuletzt Dank der Arbeit von PigBrother. Aus Mitleid mit dem ertappten Sünder vom letzten 1. Mai, der eine laut Sprecher des Polizeidepartements «schmerzhafte» Disziplinarstrafe aufgebrummt bekam (während von der Pressestelle PigBrother wie auch Radio 24 beschieden wurde, genauereres würde «nicht kommuniziert», stand am 28.11. im Tages-Anzeiger, es handle sich dabei um «eine Busse»), wollten hohe Polizeioffiziere Stahlruten schnell offiziell einführen, da beim Pfefferspray laut Sicherheitspolizeichef Lips die «Wirkung oft ungenügend» sei, so dass dann «bedrohte» Beamte zur Schussabgabe gezwungen würden (siehe Bonnstetten, Basel, Lugano, Genua, Chur, Basel, Zürich uswusf.) – dass die Polizei z.B. auch über ausziehbare Mehrzweckstöcke verfügt (siehe Bilder rechts), verschweigt der gelernte Jurist dabei vornehm.
Trotz dieser sozusagen unverhohlenen Drohung haben nun die Kommandos von Stapo und Kapo entschieden, doch keine sogenannten Totschläger (Stahlruten und -Teleskopstöcke) zuzulassen, da sie als Defensivwaffe ungeeignet seien. Besonders gefreut hat sich PigBrother dabei über die Begründung des Kapo-Sprechers Hirt:
«Der grössere Mehrzweckstock ist für die Verteidigung bestens geeignet. Teleskopstöcke sind dagegen eher für einen offensiven Einsatz gedacht, in der Praxis aber wenig erfolgreich. Erregte oder alkoholisierte Personen sind nämlich weniger schmerzempfindlich» – und dann macht das Prügeln bekanntlich weitaus weniger Spass, denn wer schlägt schon gerne Schmerzunempfindliche oder Masochisten, was?

(Bild: TA 28.11.01) 

Doch immerhin hat die Polizei damit zumindest in Zürich – man höre und staune – wenigstens einmal öffentlich zugegeben, dass Totschläger klare Angriffswaffen sind, darauf optimiert möglichst brutale Verletzungen anzurichten, und dass dies weder Auftrag noch Ziel von Polizeieinsätzen sei. Schöne Worte, in der Tat.
Wermutstropfen 1: Noch mehr würde sich PigBrother allerdings über weitere konkrete Taten freuen, mit denen einmal unter Beweis gestellt würde, dass in den Polizeikorps kein Platz ist für Schläger und Möchtegernrambos. Bis anhin wurden und werden solche bekanntlich sowohl innerhalb des Korps von ihren Vorgesetzten wie auch von den verantwortlichen PolitikerInnen bis hin zur Justiz regelmässig geduldet, gedeckt und befördert – zumindest sind PigBrother bisher keine konkreten Gegenbeispiele bekannt geworden.
Wermutstropfen 2: Die «Schweizerische Polizeitechnische Kommission (SPTK)» hat allen Ernstes kürzlich einen Totschläger (Stahl-Teleskopstock) allen Schweizer Polizeikorps als «Defensivwaffe» empfohlen. In der welschen Schweiz würden diese bereits eingesetzt, einzelne Polizeikorps wollen laut TA gar vollständig auf die neue Waffe wechseln. Damit sind Tote, Schwerverletzte und Invalide einmal mehr klar vorprogrammiert. (TA 28.11.01)

>>> Anzeige gegen Polizeichef, Teil 3: Rekurs von PigBrother gegen Verfahrenseinstellung gutgeheissen! Wie bereits angekündigt, hat PigBrother gegen die formlose Verfahrenseinstellung der zuständigen Bezirksanwältin Rekurs erhoben. Insbesondere wird darin bemängelt, dass die Prüfung des Sachverhalts (wen wunderts?) weder mit der gebotenen Sorgfalt (gleich belegt u.a. mit passenden Fotos) noch mit der gesetzlich vorgeschriebenen Unparteilichkeit vorgenommen wurde. Mit Datum vom 3.12. hat nun die Staatsanwaltschaft diesen Einwendungen überraschenderweise stattgegeben und den Fall erneut an die Bezirksanwältin überwiesen. (7.12.01) Fortsetzung…
 
K o r r u p t i o n   n a c h   S c h w e i z e r   A r t

Das Problem ist altbekannt: Zwar können in der Schweiz im Gegensatz zu anderen Ländern in der Regel kaum Beamte mit etwas Bargeld bestochen werden – was jedoch noch lange nicht heisst, das es deswegen hierzulande keine (Justiz-)Korruption gibt. Die hiesige Bestechungswährung lautet einfach nicht Bargeld, sondern «Beziehungen». Deshalb erstaunt es kaum, dass auch hierzulande praktisch nie Schwerreiche oder Beamte gerichtlich verurteilt werden – egal, wie klar die Deliktlage auch sein mag.

Wer als Normalsterblicher (oder auch als einfacher Polizeibeamter) gegen derlei mafiöse Machenschaften opponiert, ist schnell einmal weg vom Fenster – oder landet im Wiederholungsfall gleich im Knast wie etwa der Ex-Polizist «Meier 19», der nicht akzeptieren wollte, dass seine Verzeigungen betreffend falsch Parkieren oder Fahren in angetrunkenem Zustand bei hohen Militärs und Fabrikdirektoren regelmässig in den Schubladen seiner Vorgesetzten versandeten, und nach seiner umgehenden Entlassung weiterhin dunkle Machenschaften in der Stapo ausgeleuchtet haben wollte. Auch bei sämtlichen neueren bekanntgewordenen Korruptionsfällen wurden bekanntlich zuerst einmal diejenigen geschasst und angezeigt, welche den Skandal aufzeigten. (Auch die Betreiber dieser Homepage machten diesbezüglich schon verschiedentlich Bekanntschaft mit Polizei und Justiz.)

Entsprechend gering ist auch die Anzahl von Buchautoren und sonstigen Berichterstattern zum heiklen Thema „Justizkorruption“wer will sich da schon gerne die Finger verbrennen.

In der Folge empfielt PigBrother einige wenige löbliche Ausnahmen. Jeder der unten aufgeführten Autoren erlebte Repressionen nur wegen Veröffentlichung missliebiger Fakten.

>>>
Von PigBrother dringend empfohlen: Download & Konsum der auch für Normalsterbliche leichtverständlichen Untersuchung des Strafrechtlers Franz Riklin unter dem Titel

«Von der Aufklärung verschont»
(pdf-Datei, 676 kb)
Download1 >>> Download2

 kostenlos oben rechtsklicken und runterladen, Bewusstseinserweiterung inbegriffen!
>>> In einer überarbeiteten und aktualisierten Fassung jetzt auch als Hardcover beim Pendo-Verlag – allerdings zum für Nicht-AkademikerInnen kaum mehr erschwinglichen Preis von sFr. 39,90 / Euro 22,90 (ISBN 3-85842-489-7). (Pdf- und doc-download auf deutsch seither auf FRinjuria.com nicht mehr verlinkt, aber über obige Links immer noch da! Falls sich das mal ändern sollte, bitte Mail an PigBrother!)
>> Nebst spezifisch freiburgerischen Auswüchsen finden sich in Riklins mittlerweile zum Standardwerk gewordenen Abhandlung nahezu sämtliche typischen Spielarten von "Korruption nach Schweizer Art" inkl. dem vornehmen Schweigen von Juristen, Parlament und Presse zu Menschenrechtsverstössen usw., denn wer will schon die Hand beissen, die einen füttert (sprich sich die Karriere versauen)? Sie etwa? Eben, dachten wirs uns doch …

Vor dem Gesetz sind alle gleich
(ausser, man ist Polizist oder reich)
Der realexistierende "Rechtsstaat" im Originalwortlaut
samt den obligaten Rechtschreibefehlern


Umso mehr Dank und Anerkennung gebührt deshalb F. Riklin, der trotz Repressalien und Verleumdungskampagnen auf sein Gewissen hörte, seinen aufsehenerregenden Justiz-Krimi zu Ende dokumentierte und ihn nun kostenlos auf deutsch und französisch als pdf-Download und Word.doc ins Netz gestellt hatte. Lesen Sie und staunen Sie, bilden Sie sich eine eigene Meinung!
(Auch Franz Riklin wurde wegen seinem Buch und vorhergehenden Leserbriefen schikaniert: U.a. wurde versucht, ihn von der Uni zu werfen.) (8.12.01)

 
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Von PigBrother dringend  empfohlen:

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Ein Bericht über Zürcher Polizeifolter
und den Versuch, das Opfer zu brechen
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Hrsg.: Schanül Salinger, 240 Seiten
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Wer  s c h w e i g t , macht sich  m i t s c h u l d i g !

>>>NEU!! Bluewin zensiert mal wieder fröhlich ... <<<
Von PigBrother dringend empfohlen:
pdf-Download
(292 kb) und Lektüre von Gerhard Ulrichs

«Das Justizverbrechen in der Schweiz»

>>> schnell runterladen, bevor der Text erneut zensiert wird!!! (+ weitere pdf-downloads zuunterst auf der deutschen index-Frameseite von appel-au-peuple.org!)
[So geschehen auf der von der Waadtländer Staatsanwaltschaft «vorsorglich gesperrten» Homepage www.Appel-au-Peuple.org, die inzwischen von den meisten Internetprovidern zensuriert wird bzw. nicht mehr aufgerufen werden kann! Nachdem sich 2002 noch viele Provider gegen diese speziell dreiste Form von Zensur wehrten, zogen ab 31.1.03 alle bis auf green.ch den Schwanz ein – letzterer wird nun promt verklagt. Und auch google.ch spiegelt die Seiten wohl demnächst nicht mehr.] (Methoden zur Umgehung der Internetzensur)

>> Ausgehend von 3 (Fehl-)Verurteilungen zu langjährigen Haftstrafen nicht aufgrund materieller Beweise sondern vielmehr der «inneren Überzeugung» der jeweiligen Richter leitet Ulrichs Bericht «Das Justizverbrechen in der Schweiz» (pdf-download) auf der inzwischen mehrfach gesperrten Page allgemeinere Gesetzmässigkeiten der landläufigen Justizkriminalität ab und fordert praktische Massnahmen zu deren Behebung. Dass Ulrich im Gegensatz zu Prof. Franz Riklin, der mit «Von der Aufklärung verschont» in eine ähnliche Richtung zielt, nicht "bloss" schikaniert wird, sondern gleich mit mehreren Ehrverletzungsklagen vor den Richter gezerrt inkl. der erwähnten Homepage-Sperrung, verdeutlicht lediglich Ulrichs These, dass weniger integrierte Menschen in der Regel umso drastischer von Justizverbrechen betroffen sind. Mit seinen treffsicheren Bemerkungen über die wenig ruhmreiche, dafür aber umso karrierebewusstere Rolle der Anwälte in solcherlei Machenschaften dürfte sich Ulrich weitere einflussreiche Feinde geschaffen haben. Dass Menschen, die hierzulande öffentlich auf Missstände hinweisen und sie beim Namen nennen als erstes mundtot gemacht und kriminalisiert werden, ist schlicht ein Skandal!! Auch Gerhard Ulrich verlor inzwischen seine bürgerliche Existenz und wurde zusätzlich inhaftiert – und landete anschliessend gleich in der Intensivstation ...

Umso wichtiger, dass möglichst viele sich (solange sie noch dürfen ...) eine eigene Meinung bilden und entsprechend handeln!

Im selben Aufwasch wurde übrigens mit www.Swiss-Corruption.com eine weitere Site gesperrt – obwohl diese auf deutsch mehrheitlich "under construction"-Seiten beinhaltet (und auf französisch zumindest einige eher zweifelhafte) letztlich kein Wunder bei diesem Namen ... (8.2.03)
>>> Falls ihr die gesperrten Sites nicht mehr hochkriegt, versuchts mal via folgende URLs:
       http://www.swissjustice.net
       http://www.googleswiss.com

Internetzensur (1, 2) – und wie mensch sie  u m g e h t   ...
>>> Bluewin zensiert mal wieder fröhlich ... <<<
>>>Neu!!! Bluewin-UPDATES auf c9c.info <<<

Was tun, wenn Dein Provider diese (oder andere) Seiten sperrt? (Kommt nicht nur in der Scheiz vor ...)
1.) Anonymizer
2.) Konfiguration DNS-Einstellungen / weitere Methoden
3.) Proxomitron + JAP
4.) Umgehung der Google-Zensur

1.) >>> Öffnen gesperrter Seiten mit Anonymizern – zur Zeit die einfachste und beste Methode:

Meldet ein Browser, eine Seite könne nicht geöffnet werden, kann eine mögliche Ursache sein, dass diese Seite vom Provider gesperrt wurde. Eine solche Sperrung kann oft mit Hilfe der anonymisierenden Surftechnik umgangen werden. Folgende Sites bieten diese Möglichkeit z.Zt. gratis an. Dort einfach die gesuchte Adresse eintippen und schon ist die Zensur umgangen:
http://www.kniff.de/cgi-bin/cgiproxy/nph-proxy.cgi
http://sorry.vse.cz/~xmalm12/cgi-bin/anonymizer/formular.html
http://www.allgemeiner-datenschutz.de/portal/portal.htm
(auch anonymer Maildienst, Suchmaschinen und weitere Infos)
http://www.pureprivacy.com
http://www.nonymouse.com
(auch anonymer Maildienst)
http://www.anonymizer.com
(Achtung: Es gibt Zensur-Provider, die auch den Zugang zu Anonymizern sperren!)

2.) Anleitung zur Konfiguration der DNS-Einstellungen bei ccc.de
>>> Garantiert zensurfreie Zugriffs-Server von s-security.net
mit Anleitung zur automatischen Installation unter Windows:

http://www.s-security.net/helpdesk/2install/
>>> mehr Methoden zum Öffnen gesperrter Seiten bei ioz.ch
(Achtung: leider sind die hier aufgeführten Proxies etc. nicht mehr aktuell bzw. umsonst!)

3.) >>> Proximotron + JAP:

Die Kombination dieser beiden Freeware-Programme gewährt ein relativ anonymes surfen inkl. Umgehung der CH-Zensur. Anleitung zu Download und Installation:

Proxomitron
Info: Lokales Proxytool, das Internetseiten nach gewählten Regeln filtert. So können Scripts, welche persönliche Daten aufspüren, herausgefiltert werden. So ist es zum Beispiel auch nicht mehr möglich die IP-Adresse per Javascript auszulesen.
Aktuelle Version: 4.3
Homepage/Download: http://proxomitron.org
Grundlegendes: Proxomitron funktioniert als lokaler Proxyserver. Das heisst der Datenverkehr zwischen dem Webserver und deinem Browser läuft zuerst über dieses Tool und wird nach den vorkonfiguerierten Regeln gefiltert. So werden Informationen die dein Browser preis geben könnte herausgefiltert resp. abegändert.
Installation: Standard installation (wie immer keine persönlichen Angaben machen).
Eine Verknüpfung des Programms in den Autostart-Ordner ablegen (damit es beim Windowsstart immer gleich gestartet wird).
Das Programm starten und das config-File laden
(Download: rechte Maustaste >> Link speichern unter). Per (File -> Load Config File) abspeichern!
Bei deinem Browser als Proxy-Server die Adresse 127.0.0.1:8081 eintragen. (Achtung: gewisse Seiten können nicht mehr richtig dargestellt werden und können je nach dem nicht mehr funktionieren)
Falls du den JAP (siehe anschliessend) nicht mitbrauchst, musst du noch bei Proxy den JAP als Proxy austragen und sonst eingetragen lassen.
Falls eine Seite nicht richtig dargestellt werden kann und sie eigentlich nicht unbedingt über den Proxomitron laufen muss, kannst du per Klick auf den Knopf Bypass die Filterregeln temporär ausschalten und die Seite wird ungefiltert angezeigt.

JAP (Java Anon Proxy)
Info: JAP ist ein lokales Proxy-Tool, welches eine verschlüsselte Verbindung mit einem Proxy-Server aufnimmt, dieser leitet diese dann wieder verschlüsselt an andere Proxy-Server weiter und dieser macht das ganze wieder und der nächste auch wieder...
Die Provider speichern ja bekanntlich neuerdings dein gesamter Internetverkehr mit. Dieses Tool schafft Abhilfe, da der Verkehr zum ersten Proxy ja verschlüsselt läuft und somit dein Provider nur das Verschlüsselte mitspeichern kann, dieses jedoch nicht lesen (entschlüsseln) kann. Auch ist es für Internetseiten nicht mehr möglich deine IP herauszufinden und falls du den JAP zusammen mit dem Proxomitron verwendest, sollte deine IP-Adresse wirklich nicht mehr aufspürbar sein.
(Wer sich über den genaueren (angestrebten) Ablauf informieren möchte sollte folgendes TechPaper lesen (pdf-download). Weitere Infos ebenfalls auf der JAP-Homepage.)
>> Erhältlich für Windows / Mac / OS X / Linux u.a.)
Achtung: Dieses Programm ist noch in der Beta-Phase und zudem ein Studienprojekt. Es hat noch nicht die voll umfängliche Funktionalität und kann zwischendurch ausfallen. Das Programm ist OpenSource und somit kann jede/r, die/der mithelfen möchte mitprogrammieren.
Homepage/Download: http://anon.inf.tu-dresden.de/index.html
Installation:
1) Setup.exe starten und durch die Installation hindurch klicken. (eventuell schnallt er nicht, das die Dateien schon heruntergeladen wurde und will sie somit nochmals holen.)
2) Das Programm starten und gewünschte Einstellungen vornehmen.
3) Auf das Kästchen vor "Anonymen Webzugriff aktivieren" klicken und warten auf die Verbindung.
4) Im zu benutzenden Browser die Proxy-Einstellungen nicht vergessen. (normalerweise: 127.0.0.1:4001)
5) und surfen.

4.) >>> Umgehung der nationalen Google.ch/de/at/fr-Zensur
        durch Zugriff direkt auf Google.com:
Neuerdings guckt google.com, woher ihr kommt, und leitet Euch dann automatisch um auf die (zensurierte) Länderdomain (.ch, .de, .at).
>> Die einfachste Methode, dies zu verhindern, ist (momentan noch?) der direkte Zugriff auf die internationale englische Page google.com/intl/en.
>> Eine andere Möglichkeit ist der Zugriff auf google.com von einem amerikanischen Anonymizer aus (z.B. pureprivacy.com).
>> Eine weitere Methode besteht darin, im nationalisierten Suchresultat manuell auf google.com zu wechseln. Dazu müsst ihr in der Adress-Leiste oben in eurem Browser die Suchresultat-Adresse (z.B. "http://www.google.ch/search?q=zensur&ie=ISO-8859-1&hl=de&meta=") manuell ändern (in z.B. "http://www.google.com/search?q=zensur&ie=ISO-8859-1&hl=de&meta="), anschliessend drückt ihr die Enter- bzw. Neue-Zeile-Taste oder bei Eurem Browser auf AKTUALISIEREN; oder ihr setzt statt "google.com" gleich manuell eine IP ein (z.B. "216.239.53.100") und aktualisiert dann.
>> (Es gibt eine Liste von bei google.de und google.fr zensierten Pages, von denen viele auch bei google.ch zensiert werden. So könnt ihr schauen, obs mit dem unzensierten Zugriff auch wirklich klappt.)

--> Einige Artikel zum Thema CH-Internetzensur/Sperrungen:
        SIUG will Klarheit über gesperrte Internetangebote (pcTip 05.06.01)
        Wenig freie Internetzugänge in der Schweiz (pcTip 29.06.01)
        «Freiheit und Internet» - wie viel soll erlaubt sein? (pcTip 05.07.01)
        Freies Internet – quo vadis? (pcTip 05.08.02)
        Schweizer Richterin verlangt Website-Sperrung von Providern (heise 12.12.02)
        Sperrt das Internet! (pcTip 13.12.02)
        Sperrverfügung gegen Provider: Was hat sich getan? (pcTip 18.12.01)
        Websitesperrung: Provider-Chef verklagt (indymedia 05.02.03)
--> Einige Artikel zum Thema Zensur bei Google:
        Google filtert (telepolis 22.07.02)
        Die Welt ist keineswegs alles, was Google auflistet (telepolis 25.10.02)
        Localized Google search result exclusions (harvard 24.10.02)
        Specific Sites Excluded from Google.fr and/or Google.de (harvard 24.10.02)
        (8.2.03)
--> Infos zur Bluewindow-Zensur bei c9c.net (falls gesperrt hier)
        http://www.c9c.net/swissinfo/
http://www.c9c.info/facts/swiss/bluewin
        http://www.c9c.net/swissinfo/presse/
        http://www.c9c.net/helpdesk/1hosts/ >>>Automatisches öffnen von Seiten unter Windows trotz Bleuwin-Zensur, falls c9c gesperrt ebenfalls hier:
        http://www.s-security.net/helpdesk/1hosts/



>>>
Alles andere als ein Grund zum frohlocken ist die vom Stadtrat am 6.12.01 veröffentlichte Antwort auf die Interpellation von Renate Schoch (AL) betreffend Gummigeschosse. Eine kritische Analyse inkl. all den peinlichen Details, die sonst nirgends stehen, jetzt online: (18.12.01)  

Wie gefährlich sind «Gummigeschosse» wirklich?
  «Rechtsstaat» in Theorie und Praxis, Teil 3: 
 Wie die Polizei Stadtrat und Öffentlichkeit belügt 
 
«Müssen Polizeiexperten rechnen können?» 
 PigBrother enthüllt: Fragen «übersehen», Statistik gefälscht,
«im Komma geirrt», «Druckfehler» und andere «Kleinigkeiten»


>>> Folgende Verletzungen 2001 wurden PigBrother zwischenzeitlich neu gemeldet:

>>> Anti-WEF-Demo 21.01.01: Gummigeschossverletzung 2 cm neben Auge, Rissquetschwunde, tiefe Narben 18x5 mm von 2 kurzen Seitenkanten. Der Verletzte befand sich hinter dem Bahnhof beim Landesmuseum auf der Höhe des Eingangs, anfangs der Geleise, als 5 Beamte hinter dem auf gleis 17 abgestellten Zug hervortreten und aus ca. 4,5 m Entfernung auf die sich ihnen gegenüber befindenden Leute schiessen. Beim selben Einsatz verlor auch Richi F. sein Auge.

D  e  m  o  k  r  a  t  i  e      f  ü  r      F  o  r  t  g  e  s  c  h  r  i  t  t  e  n  e  !  !
 «Was geschieht, wenn Normalsterbliche
Strafanzeige gegen die Polizei einreichen
wegen Amtsmissbrauch?»

   A n t w o r t   a)     Die Gerechtigkeit nimmt ihren Lauf.
   A n t w o r t   b)     "Gezielter Warnschuss" in den Hinterkopf.
   A n t w o r t   c)     Nichts.


PigBrother.hirnfick.com1. Mai '01: >> Ein weiterer Fall von Verätzung durch "Tränengas" ("Wasser"werfer) an den Oberschenkeln. Obwohl die Person umgehend die Kleider wechselte und die Verbrennung so bald als möglich behandelte, entzündete sich die Wunde mehrmals, was mehrere Arztbesuche erforderlich machte. Die Arztkosten belaufen sich auf rund 500.-- Fr. Die Verletzung bereitet auch nachträglich Probleme: Immer wenn die Haut gereizt ist, kommt es wieder zu Entzündungen.
>> Nachdem eine Person mit "Tränengas" «ziemlich eingenebelt» worden war, bekam sie eine Lungenentzündung und lag 2 Wochen im Spital – typische "Nebenwirkung" nach Inhalation des «harmlosen Reizkampfstoffs».
>> Eine Person, die im Kessel verhaftet wurde, wurde ohne Vorwarnung von einem Gummigeschoss ca. 2 cm neben dem Auge getroffen, als sie sich längst ergeben hatte und mit erhobenen Händen unter polizeilicher Aufsicht am Strassenrand sass. Das «charakteristische Muster» (kurze Seitenkante) ist in Form einer Narbe auch heute noch erkennbar.
>> Laut eigenen Angaben hat das 1. Mai-Komitee Kenntnis von 20 weiteren dokumentierten Verletzungen. Entgegen wiederholten Ankündigungen wurden diese Fälle bisher allerdings weder PigBrother noch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht(29.4.02)

(Bild: TA 28.11.01)

>>> Stahlruten-Update #8: Laut Bezirks- und Staatsanwaltschaft stehen Polizeibeamte auch als Privatpersonen offiziell über dem Gesetz, weshalb Erwerb, Besitz und Einsatz der verbotenen Waffe keine Gesetzesübertretung darstelle. So zumindest die Begründung für die erneute Verfahrenseinstellung, gegen die diesmal keine Rechtsmittel mehr möglich seien. Soviel zum Thema Das Ende des Rechtsstaats bzw. korrupte Behörden decken kriminelle Beamte. PigBrother meint: Wer als Amtsperson oder ParlamentarierIn hierzu schweigt, macht sich mitschuldig! Dokumentation & Kommentar
Fortsetzung folgt … (29.4.02)


A u f r u f : Verletzungen vom 1. Mai? Gummigeschoss- oder sonstige Verletzungen durch die Polizei von früher? (Auch wenn Du nicht grad ein Auge verloren hast.) Melde Dich bei PigBrother@ssi-media.com!




No.  6'666'666'667

Dossier 1: "TRÄNENGAS"

Dossier 2: "GUMMIGESCHOSSE"

"TRÄNENGAS"              P o l i z e i b e a m t e   b e i   s c h w e r e r   k ö r p e r l i c h e r   A r b e i t  ! ! !              "GUMMIGESCHOSSE" 
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