Warum wohl? Polizei will 18 Homepages verbieten!!


« m i t  a l l e n  M i t t e l n ... »
 >>> illegale Razzia bei ssi-media.com
>>> Arbeitsunterlagen, Film und Videotape beschlagnahmt
>>> Sicherstellungen «irrtümlich» entsorgt
>>> Beamte wie immer unschuldig
>>> Denunziation wegen Reportagen über Polizeiübergiffe
>>> Polizei eröffnet Verfahren
>>> Interpol, BAP, Spez Abt 2 etc. etc.
>>> Anklageschrift Nr. 1
>>> Anklageschrift Nr. 2
>>> erneut Kamera und Film beschlagnahmt
>>> Prozess Nr. 1, Freispruch 2. Klasse
>>> Weitere Anklagen in Vorbereitung

 >>> Chronologie | Aktenverzeichnis | Pressespiegel <<<




A n f a n g   v e r p a s s t ?        P r e s s e s p i e g e l         R a z z i a :   D i e   B i l d e r !
 
 Gegen Dummheit und Zensur!!!
>> Wegen Strafanzeige gegen Beamte nach Razzia ohne Durchsuchungsbefehl???
>> Wegen Mitarbeit bei PigBrother.hirnfick.com???
>> Wegen den Anschlägen???
«  A  n  w  e  i  s  u  n  g     a  u  s     B  e  r  n  »
Das Bundesamt für Polizei (admin.ch) und die Spezialabteilung 2 Sexualdelikte der Kapo ZH (ktzh.ch) sind sich einig: Obige 3 Sites seien "keine freie Meinungsäusserung", sondern durchgängig "strafbare Gewaltdarstellungen", welche "die Menschenwürde […] verletzen". Deshalb sollen sie "sofort verboten" und "abgeschaltet" werden, die Betreiber sollen "ins Gefängnis". Ein "Gerichtsverfahren" sei "beschleunigt" an die Hand zu nehmen …

Und der Bezirksanwalt springt wie geheissen: Während bei Polizeiübergriffen bekanntlich Jahre ins Land ziehen, bevor die Verantwortlichen von der Bezirksanwaltschaft (falls überhaupt) nur schon einvernommen werden, kam in diesem Fall die erste Vorladung schon nach rekordverdächtigen gut 2 Monaten…


(Obwohl die Anzeige wegen der Razzia ohne Durchsuchungsbefehl etc. ein Jahr früher erfolgte, fand Seelenlos bis heute niemand, der mit ihm wetten will, dass er nicht trotzdem zuerst vor dem Richter stehen wird. Komisch, wie plötzlich alle wissen, was Korruption nach Schweizer Art bedeutet, sobalds um den eigenen Geldbeutel geht…)


 
A n f a n g   v e r p a s s t ?       P r e s s e s p i e g e l         R a z z i a :   D i e   B i l d e r !
Gegen Dummheit und Zensur!!!
P A R T   2 :   «  v o n   A m t e s   w e g e n  ! » 
Ein Bezirksanwalt sieht rot!
Anklage gegen sämtliche
18 Homepages auf www.ssi-media.com!!!

 
Eigentlich hätte BA Wehrli das Verfahren laut eigener Aussage «am liebsten eingestellt»: Seiner Ansicht nach sei «zu wenig dran», um den «Wirbel» zu rechfertigen, den ein Strafverfahren um die betroffenen Homepages auslösen werde. «Von der Staatsanwaltschaft wurde mir jedoch signalisiert, dass eine Einstellungsverfügung keinesfalls genehmigt würde.»
Folglich bleibe ihm nichts anderes übrig, als getreu den Vorgaben seiner vorgesetzten Stelle Anklage zu erheben, um die «Angelegenheit endlich von meinem Tisch zu kriegen».

Diese 1. Anklageschrift liegt nun vor. Wenig überraschend weitet der Bezirksanwalt mit dem pauschalen Vorwurf «Links zu weiteren Internetseiten, insbesondere ssi-media.com» (S. 2) das Verfahren kurzerhand aus auf sämtliche Homepages auf dem betreffenden Server!!! Und damit noch nicht genug: Zusätzlich sollen die Betreiber auch zur Rechenschaft gezogen werden für weitere Sites, für die sie weder verantwortlich sind, ja zu denen nicht einmal Links bestehen, z.B. geocities.com/nekromantik75 – einzig und allein mit der Begründung, dort gäbe es einen «Hinweis auf den Film "Blutgeil" […] und viele weitere brutale Filme» (S. 2)!!!!! Plus als Tüpfelchen auf dem i der Vorwurf, es würden «Informationen […] zum Strafprozess» gegen den Film "Blutgeil" «gezeigt»!!!!! (vgl. ebenfalls S. 2) Klarer kann wohl kaum illustriert werden, worum es der Staatsanwaltschaft letztlich geht, nämlich den BetreiberInnen einen generellen Maulkorb zu verpassen wegen kritischer Meinungsäusserung bzw. unliebsamer Berichterstattung, in einem Wort: um Gesinnungsjustiz.

Internationales Kesseltreiben gegen kritische Sites

Ein weiterer deutlicher Hinweis in diese Richtung ist auch, welche offiziellen Stellen (nebst Staats- und Bezirksanwaltschaft) (Anklageschrift) bis heute laut den inzwischen zugänglichen Prozessakten alle offiziell in diesen erneuten «Pilotprozess» gegen blutgeil.com involviert sind:
- Institut für Publizistik, Universität Zürich (Akt 1)
- Bayrisches Landeskriminalamt, BRD (Akt 2)
- Interpol Wiesbaden, BRD (Akt 3)
- Bundesamt für Polizei, Bern (Akt 4)
- Kapo Zürich, Spezialabteilung 2 (Akt 5)
- Kapo Zürich, Kriminaldienstkreis 2 (Einvernahme)
Da ist es nur noch das Tüpfelchen auf dem i, dass die BetreiberInnen im Zusammenhang mit polizeikritischer Berichterstattung (u.a. über Personenschäden durch "Tränengas" auf PigBrother.hirnfick.com) jüngst einmal mehr offizell als «Terroristen» fichiert wurden. Doch der Reihe nach:

Institut für Publizistik der Universität Zürich: Brutstätte für angewandtes Denunziantentum

Von Professor Bonfadelli, Leiter des Instituts für Publizistik und Medienwissenschaft, ist seit längerem bekannt, dass er regelmässig «Massnahmen» fordert z.B. gegen «gewalttätige Videogames» mit der Begründung, ein «Zusammenhang zwischen dem Konsum von gewalttätigen Spielen» und «Gewaltanwendung in der realen Welt» sei «wissenschaftlich klar erwiesen» – wobei er jeweils gekonnt den (falschen) Eindruck zu erwecken versteht, der «festgestellte Zusammenhang» sei derjenige zwischen Ursache und Wirkung. Weniger bekannt ist, dass der rührige Professor im kleineren Kreis und hinter vorgehaltener Hand zur Denunziation aufzurufen pflegt. Mit dem «Pilotprozess» gegen blutgeil.com wird diese «private» Kampagne während Vorlesungen und mit Mitteln der Universität nun zum ersten Mal öffentlich:
Zwar hatte der betreffende vorgeschobene Assistent Jochen Hoffmann (j.hoffmann@ipmz.unizh.ch), wohnhaft c/o Mirko M. (ebenfalls Assistent beim IPMZ), seine Anzeige vorsorglich beim Landeskriminalamt Bayern eingereicht, wohl in der Hoffnung, damit den Absender vertuschen zu können. Dummerweise kamen seine Mails jedoch inkl. Header zu den Akten, so dass zweifelsfrei hervorgeht, dass er seine Denunziationen zu Bürostunden (09:46) über den offiziellen Uniserver rzumail2.unizh.ch zu tätigen pflegt. Weiteres pikantes Detail: Grund der Denunziation waren nicht etwa sogenannte "Gewaltdarstellungen", sondern ausdrücklich kritische Artikel über Polizeiübergriffe auf blutgeil.com, bzw. in Hoffmanns Jargon: «staatsfeindliche und insbesondere gegen die Polizei gerichtete Hetzkampagnen […]. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie - etwa durch eine Informierung zuständiger Kollegen in anderen Ländern - das Ihnen Mögliche veranlassen könnten, damit diese Seiten aus dem Internet verschwinden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.» (Hervorhebung durch SSI, vgl. betreffendes Aktenstück, S. 2f.)

Polizeibeamte und Bezirksanwalt einer Meinung

Ehrensache, dass sich darauf das Bayrische Landeskriminalamt in Zusammenarbeit mit Interpol Wiesbaden nicht lumpen liess und unverzüglich umfangreiche Unterschungen anstellte mit dem (nicht weiter begründeten) Resultat, nicht nur blutgeil.com, sondern auchdie Dokumentation über das Flughafengefängnis KunstimKnast.com sowie die Literatursite slowgrind.com seien «gewaltverherrlichend». Ebenfalls Ehrensache, dass sowohl das Bundesamt für Polizei wie auch Kapo ZH und Bezirksanwalt Wehrli (auf Geheiss der Staatsanwaltschaft, siehe oben) sich diese Meinung unhinterfragt ebenfalls zu eigen machen und in Rekordzeit ein Verfahren gegen die unliebigen Sitebetreiber aus dem Boden stampfen.

--> Fortsetzung …

Aktenverzeichnis

Anklageschrift Nr. 2



No.  6'666'667

P r o z e s s e   g e g e n   1 8   H o m e p a g e s   v o n   S S I
Aktenverzeichnis
[ zum Aktenverzeichnis «illegale Razzia bei ssi-media.com» ]

Akt 1: E-Mail-Verkehr zwischen Institut für Publizistik (ZH) (j.hoffmann@ipmz.unizh.ch) und Bayrisches Landeskriminalamt (baylka@t-online.de)
 
Akt 2: Anzeige Bayerisches Landeskriminalamt
 
Akt 3: Brief Interpol Wiesbaden
 
Akt 4: Brief Bundesamt für Polizei
 
Akt 5: Verfügung Kantonspolizei Zürich, Spezialabteilung 2
 
Akt 6: Einvernahme Kantonspolizei Zürich
 
Akt 7: Vorladung Bezirksanwaltschaft Zürich
 
Akt 8: Einvernahme Bezirksanwaltschaft Zürich
 
Akt 9: Anklageschrift Nr. 1

Akt 10: Anklageschrift Nr. 2


Akt 11: Gerichtsurteil Nr. 1

Aktenverzeichnis «illegale Razzia bei ssi-media.com» ]



[Hervorhebungen durch ssi-media.com]

BEZIRKSANWALTSCHAFT ZÜRICH
HAUPTABTEILUNG 1
________________________________________________________________________________________
Unser Zeichen  B-2/2001/013705 11. Juni 2002
 ANKLAGESCHRIFT [Nr. 2]

an den Einzelrichter in Strafsachen

des Bezirkes Zürich

In Sachen
Bezirksanwaltschaft Zürich

Lukas Wehrli
Anklägerin
gegen
Seelenlos […]
Angeklagter
verteidigt durch RAin lic. iur. Regula Bähler, Oberdorfstrasse 19, Postfach, 8024 Zürich
betreffend GewaltdarsteIlungen
erhebe ich folgende
A N K L A G E: 
  
Der Angeklagte Seelenlos hat
 
• Ton- und Bildaufnahmen, die, ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen eindringlich darstellten und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen, angepriesen und gezeigt,
 
indem er

als Verantwortlicher der Internet-Site www.blutgeil.com und der dort aufgeführten Links zu weiteren Internetseiten dafür verantwortlich ist, dass seit Frühling/Sommer 2001 über die genannte Internetseite www.blutgeil.com Bilder brutaler Szenen aus dem Film "Blutgeil" unter Fotogalerie Part I gezeigt werden, welcher Film vom Zürcher Obergericht im Entscheid ZR 95 Nr. 5 als "Gewaltdarstellung" im Sinne von Art. 135 Abs. 1 StGB bezeichnet wird, weil folgende Szenen, vor allem der 3. Spiegelpunkt, als eindringliche Gewaltdarstellung ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert bezeichnet wurden:

• Zwei Polizeibeamte überprüfen einen Drogenumschlagplatz und dringen deshalb in eine öffentliche Toilettenanlage ein. Ein Beamter zerrt eine Drogenabhängige brutal aus der Anlage und schlägt viele Male auf sie ein, bis sie blutüberströmt bewusstlos wird (sie kann sich später entfernen). Der andere Beamte hält mit der Schusswaffe die Drogensüchtigen in Schach. Ein sich einmischender Süchtiger wird ebenfalls zu Boden geschlagen und schliesslich erschossen mit drei gezielten Schüssen und aus nächster Nähe. Ein letzter Dealer wird zuerst unter Todesdrohungen gezwungen Adressen der verschwundenen Frau anzugeben, und, als er das getan hat, mit Kopfschuss getötet, wobei die Beamten hämisch grinsen.
 
• Die beiden Polizeibeamten dringen in jenes Haus ein, in das die verletzte Frau geflohen ist. Sie schlagen zuerst brutal einen alkoholisierten Hausbewohner und treffen später auf zwei weitere Hausbewohner, wobei einer bewaffnet ist und sofort auf einen Beamten schiesst und ihn an der Hand verletzt. Der angeschossene Beamte schiesst auf den Unterleib des Schützen. Während sich dieser vor Schmerz auf dem Stuhl windet, ergreift ein Mitbewohner des Hauses einen Stein und schleudert ihn auf den Kopf des Beamten, der geschossen hatte und der nun sofort bewusstlos zu Boden fällt. Der zweite Beamte ergreift die Flucht. Auf den Körper des am Boden Liegenden wird noch einmal geschossen und von einem Hausbewohner uriniert. - Zwei Hausbewohner ergreifen den blutüberströmten Beamten und heben ihn hoch. Die Bewohner traktieren ihr Opfer mit gezielten Faustschlägen und Fusstritten in die Magengegend und auf den Rücken. Dann hält man ihm eine Pistole ans Kinn, wobei alles zusammen eine spontane Darmentleerung provoziert. Schliesslich wird der Beamte erschossen, wobei die Kamera speziell die an die Wand und auf den Boden spritzende Hirnmasse einfängt.
 
• Der zuerst bewusstlos gewordene alkoholisierte erste Hausbewohner erwacht und verfolgt mit einer Axt den zweiten Polizeibeamten in die oberen Stockwerke des Hauses. Auf einem Zwischenboden hält dieser den Verfolger mit der Pistole in Schach. Da nähert sich von hinten von ihm unbemerkt eine Frau, die dem Beamten ein Messer in den Rücken rammt und ihm die Pistole entreissen kann. Während der verletzte und: von der Frau in Schach gehaltene Beamte auf dem Treppenabsatz liegt, versucht der Mann mit der Axt demselben den Unterschenkel abzuhacken. Die Kamera zeigt während längerer Zeit den halbabgetrennten Beinstumpf, das aus der Wunde schiessende Blut und das von Schmerz verzerrte Gesicht des Beamten. Mit blossen Händen reisst der Mann nun den Unterschenkel des Beamten ab und isst im Blutrausch Teile davon. In der Fotogalerie Part I werden diese Szenen vom Aufzählungszeichen bis hierher gezeigt. Die Frau schlitzt schliesslich dem Beamten bei vollem Bewusstsein den Bauch auf. Der Alkoholiker zerrt die Eingeweide heraus und isst sie.


und dass weitere Informationen zum Film "Blutgeil" und dem dazu geführten Strafprozess gezeigt werden bzw. über Links zugänglich sind, so z.B. die Seite www.blutrausch.com, welche unter anderem die Titelseite des Videofilms zeigt, wobei die Bilder zum Film "Blutgeil" über den Link "Fotogalerie Part 1" zugänglich sind, welcher Link auf www.geocities.com/ssi-media.com/Galerie.html führt, und weiter auf geocities.com unter dem Stichwort "Blutgeil" ein Hinweis auf den Film "Blutgeil" in der Originalversion kommt (neben Hinweisen auf viele weitere brutale Filme unter "www.geocities.com/nekromantik75/index4. htm"),

sich im Rahmen eines Berichts des Tagesanzeigers vom 22. März 2002 über die Hausbesetzer- Szene auf dem Dach eines Hauses am Kreuzplatz ablichten liess, wobei er auf dem Bild einen Pullover mit der Aufschrift "Blutgeil / www.blutgeil.com" trug und gegenüber dem Journalisten erneut geltend machte, über die erwähnte Homepage die Polizeiübergriffe zu thematisieren,

 

dadurch hat sich der Angeklagte Seelenlos
• der Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 Abs.1 StGB
schuldig gemacht, wofür er zu bestrafen ist.
     
Anträge: • SchuIdigsprechung im Sinne der Anklage

• Bestrafung mit einer Busse von Fr. 600.-

• Gewährung der vorzeitigen Löschung der Busse im Strafregister nach einer Probezeit von zwei Jahren
Bezirksanwaltschaft Zürich B-2

BA lic. iur. Lukas Wehrli
[Unterschrift]
 


 
Die Schweiz ist ein demokratisches Land, in dem Kulturschaffende die Wahl haben zwischen Gefängnis, bewaffnetem Widerstand oder Exil.


 
Erneut "Tränengas"-Schwerverletzte 1.2.02
>>> Dank der erpobten Komplizenschaft zwischen Polizei und
Universitätsspital erblicken die wenigsten Personenschäden das Licht
der Öffentlichkeit. Obwohl die ÄrztInnen noch extra angewiesen worden 
waren, auch Patienten gegenüber strengstes Stillschweigen zu bewahren,
deckt PigBrother nunmehr zwei weitere Fälle auf - mit erschütternden
Bildern
, die für sich selbst sprechen ... 
Direktlink


 
S t r a f a n z e i g e   g e g e n   P o l i z e i c h e f
Stahlruten (sog. Totschläger):
Nach dem neuen Waffenrecht verboten –
laut Chef Sicherheitspolizei Zürich legal!

Jetzt auf PigBrother:
Wie lic. iur. Gerhard Lips Stadtrat und
Öffentlichkeit für dumm verkauft

 
 
Dezibel-Zensur
Der Kleine Hirnfick
PigBrother.hirnfick.com

B i l d e r ,   d i e   w i r   g e r n e   s e h e n !
POLIZEIBEAMTE BEI SCHWERER KÖRPERLICHER ARBEIT!!!
Teil 1:   M I T   M O T O R S Ä G E N !
 Teil 2:   M I T   O F F E N E M   H O L S T E R ...  Die beschlagnahmten Fotos!
 Teil 3:  
S O N N T A G S K U R I E R E ! ! ! 

M i t   d e n   W a f f e n   d e r   K u l t u r   . . .
KREATIV UND HUMORVOLL: SO GEFÄLLT UNS UNSERE POLIZEI!
H  I  E  R    K  L  I  C  K  E  N  !
 AUS DEM FOTOALBUM DER POLITISCHEN POLIZEI…
H  I  E  R    K  L  I  C  K  E  N  !


 

PigBrother.hirnfick.com
Zürich: Verbrennungen
PigBrother.hirnfick.com
durch "Wasser"werfer
« h a r m l o s e r   R e i z k a m p f s t o f f »
 Was das Universitätsspital verschweigt …

Auf PigBrother:
D  I  E     B  I  L  D  E  R  !  !  !

Wie gefährlich sind «Gummigeschosse» wirklich?
>>> Neu:  «Rechtsstaat» in Theorie und Praxis, Teil 3: 
 Wie die Polizei Stadtrat und Öffentlichkeit belügt 
 
«Müssen Polizeiexperten rechnen können?» 
 PigBrother enthüllt: Fragen «übersehen», Statistik gefälscht,
«im Komma geirrt», «Druckfehler» und andere «Kleinigkeiten»


  B L U T G E I L     F O T O     G A L E R I E     Part I         english
Was der Zensor Ihnen vorenthalten wollte -  und wie unbefangene "Durchschnittsbetrachter" darauf  reagieren!
B L U T B A D   I N   U R D O R F   ! ! !       D I E   B I L D E R   ! !     english
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Update 20.11.01   K U N S T   I M   K N A S T
 

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