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Diese
1. Anklageschrift liegt nun
vor. Wenig überraschend weitet der Bezirksanwalt
mit dem pauschalen Vorwurf «Links zu weiteren Internetseiten,
insbesondere ssi-media.com»
(S. 2) das Verfahren kurzerhand aus
auf sämtliche Homepages auf dem betreffenden Server!!!
Und damit noch nicht genug: Zusätzlich sollen die Betreiber
auch zur Rechenschaft gezogen werden für weitere Sites,
für die sie weder verantwortlich sind, ja zu denen nicht
einmal Links bestehen, z.B. geocities.com/nekromantik75
einzig und allein mit der Begründung, dort gäbe
es einen «Hinweis auf den Film "Blutgeil" [
]
und viele weitere brutale Filme» (S.
2)!!!!! Plus als Tüpfelchen auf dem i der Vorwurf,
es würden «Informationen [
] zum Strafprozess»
gegen den Film "Blutgeil" «gezeigt»!!!!!
(vgl. ebenfalls S. 2) Klarer
kann wohl kaum illustriert werden, worum es der Staatsanwaltschaft
letztlich geht, nämlich den BetreiberInnen einen generellen
Maulkorb zu verpassen wegen kritischer Meinungsäusserung
bzw. unliebsamer Berichterstattung, in einem Wort: um
Gesinnungsjustiz.
Internationales Kesseltreiben
gegen kritische Sites
Ein weiterer deutlicher Hinweis in diese Richtung ist auch,
welche offiziellen Stellen (nebst Staats- und Bezirksanwaltschaft)
(Anklageschrift)
bis heute laut den inzwischen zugänglichen Prozessakten
alle offiziell in diesen erneuten «Pilotprozess»
gegen blutgeil.com involviert sind:
- Institut für Publizistik, Universität Zürich
(Akt 1)
- Bayrisches Landeskriminalamt, BRD (Akt
2)
- Interpol Wiesbaden, BRD (Akt
3)
- Bundesamt für Polizei, Bern (Akt
4)
- Kapo Zürich, Spezialabteilung 2 (Akt
5)
- Kapo Zürich, Kriminaldienstkreis 2 (Einvernahme)
Da ist es nur noch das Tüpfelchen auf dem i, dass die BetreiberInnen
im Zusammenhang mit polizeikritischer Berichterstattung (u.a.
über Personenschäden
durch "Tränengas" auf PigBrother.hirnfick.com)
jüngst einmal mehr offizell als «Terroristen»
fichiert wurden. Doch der Reihe nach:
Institut für Publizistik
der Universität Zürich: Brutstätte für angewandtes
Denunziantentum
Von Professor Bonfadelli, Leiter des Instituts für
Publizistik und Medienwissenschaft, ist seit längerem bekannt,
dass er regelmässig «Massnahmen» fordert
z.B. gegen «gewalttätige Videogames» mit
der Begründung, ein «Zusammenhang zwischen dem Konsum
von gewalttätigen Spielen» und «Gewaltanwendung
in der realen Welt» sei «wissenschaftlich klar erwiesen»
wobei er jeweils gekonnt den (falschen) Eindruck zu erwecken
versteht, der «festgestellte Zusammenhang» sei derjenige
zwischen Ursache und Wirkung. Weniger bekannt ist, dass der
rührige Professor im kleineren Kreis und hinter vorgehaltener
Hand zur Denunziation aufzurufen pflegt. Mit dem «Pilotprozess»
gegen blutgeil.com wird diese «private» Kampagne
während Vorlesungen und mit Mitteln der Universität
nun zum ersten Mal öffentlich:
Zwar hatte der betreffende vorgeschobene Assistent Jochen
Hoffmann (j.hoffmann@ipmz.unizh.ch), wohnhaft c/o Mirko
M. (ebenfalls Assistent beim IPMZ), seine Anzeige vorsorglich
beim Landeskriminalamt Bayern eingereicht, wohl in der Hoffnung,
damit den Absender vertuschen zu können. Dummerweise kamen
seine Mails jedoch inkl. Header
zu den Akten, so dass zweifelsfrei hervorgeht, dass er seine
Denunziationen zu Bürostunden (09:46) über den
offiziellen Uniserver rzumail2.unizh.ch zu tätigen
pflegt. Weiteres pikantes Detail: Grund der Denunziation
waren nicht etwa sogenannte "Gewaltdarstellungen",
sondern ausdrücklich kritische Artikel über Polizeiübergriffe
auf blutgeil.com, bzw. in Hoffmanns Jargon: «staatsfeindliche
und insbesondere gegen die Polizei gerichtete Hetzkampagnen
[
]. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie - etwa
durch eine Informierung zuständiger Kollegen in anderen
Ländern - das Ihnen Mögliche veranlassen könnten,
damit diese Seiten aus dem Internet verschwinden und
die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.»
(Hervorhebung durch SSI, vgl. betreffendes Aktenstück,
S. 2f.)
Polizeibeamte und Bezirksanwalt einer Meinung
Ehrensache, dass sich darauf das Bayrische Landeskriminalamt
in Zusammenarbeit mit Interpol Wiesbaden nicht lumpen
liess und unverzüglich umfangreiche Unterschungen anstellte
mit dem (nicht weiter begründeten) Resultat, nicht nur
blutgeil.com, sondern
auchdie Dokumentation über das Flughafengefängnis
KunstimKnast.com sowie
die Literatursite slowgrind.com
seien «gewaltverherrlichend». Ebenfalls Ehrensache,
dass sowohl das Bundesamt für Polizei wie auch Kapo ZH
und Bezirksanwalt Wehrli (auf Geheiss der Staatsanwaltschaft,
siehe oben) sich diese Meinung unhinterfragt
ebenfalls zu eigen machen und in Rekordzeit ein Verfahren gegen
die unliebigen Sitebetreiber aus dem Boden stampfen.
--> Fortsetzung
Aktenverzeichnis
Anklageschrift Nr. 2
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