Überblick
Videopräsentation
4.11.02
(als Bonus auf der DVD)

ssi-media.com präsentiert
eine Digital Hijack Produktion

Seelenlos & Ärger in 
  
 I n t e l l i g e n t e r

 als die Polizei erlaubt!

 Eine Chronologie gerichtlich verfolgter Homepages 2000-2003
      ©
ssi-media.com 2002

 "Ärger & Seelenlos"
      Ein Film von Tom Gerber

     
© HGKZ 2002
  Archivematerial "Gipfelstürmer"
    
© SF DRS 2001
  "Going to Prison for Art!"
    
© TV STOP 2000


März 2000
blutgeil.com geht online
Zu Beginn mit 2 Schwerpunkten:
laufend ausgebaute Dokumenten sammlung zum "Fall BLUTGEIL"
aktuelle Dokumentation KUNST IM KNAST . COM (inzwischen eigene Domain)

Sommer 2000
slowgrind.com online
 
Die "Literatur-Seite" von Seelenlos und Ärger mit Texten von ihren Lesungstouren:
Keine Gewaltdarstellung in Bild oder Ton
Texte fallen nicht unter Art. 135

5. September 2000
Illegale Razzia bei ssi-media.com
Beamte fühlten sich "durch Kamera bedroht"
:
M
Razzia ohne Durchsuchungsbefehl
M Beschlagnahmungen von Redaktionsunterlagen ohne Protokoll
M "von Putzfrau irrtümlich entsorgt"

23. November 2000
Anzeige wegen illegaler Razzia
Da monatelanger Briefverkehr mit der Polizei nicht fruchtet, beschreitet ssi-media.com mit Unterstützung der Gewerkschaft comedia den "Rechtsweg":
M Bis heute keine Anklage.
M Bezirksanwalt gebärdet sich als Verteidiger der angeschuldigten BeamtInnen.

13. Februar 2001
Anzeige gegen blutgeil.com
 Denunziation aus Büro des Instituts für Medienwissenschaft und Publizistik, Zürich.
 Anzeige via Internet beim Bayrischen Landeskriminalamt.
 Begründung: "staatsfeindliche Hetze", "Kinderpornographie".

März 2001
PigBrother.info online
Dokumentation + Recherchen über von lokalen Medien gern "übersehene" Gesetzes- und Menschenrechtsverletzungen bei Polizei und Justiz, so u.a.:
 Berichtete als erstes Schweizer Medium über illegalen Stahlruteneinsatz 1.5.01.
M Der Beamte wurde für seinen Gesetzesbruch nie rechtlich belangt. Sämtliche Medien schwiegen.
 Berichtete als einziges Schweizer Medium seit dem 10.5.01 kontinuierlich über "Tränengas"-Verätzungen, auch in der WoZ. Ein Jahr später zogen TA, Zürich Express, Facts, Sonntagsblick, Radio 24, Radio DRS, 10 vor 10 usw. nach.
M Kommentar der NZZ: "Wer an eine Demo geht, ist selber schuld." Polizei behauptet heute noch, "keine Kenntnis" von schweren Verletzungen zu haben. Bis heute kein Verfahren gegen fehlbare Beamte.

1. Juni 2001
Anzeige gegen blutgeil.com, Kunst im Knast . com, slowgrind.com
 Anzeige des Bayrischen Landeskriminalamtes bei der Staatsanwaltschaft München.
 Begründung: "Verdacht des Verbreitens von jugendgefährdenden Schriften (§3 i.V.m. §6 GjSM) auf dem Wege der Datenfernübertragung", "Verdacht der GewaltdarsteIlung (§131 StGB)".

26. Juni 2001
Weiterleitung der Anzeige ans BAP via Interpol
 Das Bundesamt für Polizei in Bern übergibt die Anzeige am 5. August 2001 der Kapo Zürich, Spezialabteilung 2, Sexualdelikte zur weiteren Verfolgung.
Die Spez. Abt. 2 verfügt am 13. August 2001 Einvernahmen und Verzeigung an die Bezirksanwaltschaft.

24. November 2001
PigBrother.live
auf dem Bundesplatz in Bern 

28. Februar 2002
Anklageschrift Nr. 1
 Nach einer 2. Einvernahme erhebt BA Wehrli Anklage wegen "Gewaltdarstellung" gegen blutgeil.com sowie "Links zu weiteren Internetseiten, insbesondere ssi-media.com".
M Nebst für weitere Links auf Seiten Dritter fordert der BA auch Bestrafung für Seiten, zu denen weder Links noch sonst irgendein konkreter Zusammenhang besteht.
M Weiterer Anklagepunkt: "Informationen zum Film 'Blutgeil' und dem dazu geführten Strafprozess".

12. März 2002
Rückweisung Anklage Nr. 1, Einstellung gegen Kunst im Knast . com und slowgrind.com
 
Einzelrichter Guggenbühl weist die Anklage als "zu wenig klar" zurück und verlangt formelle Einstellungsverfügung gegen obige Seiten.
M Obwohl dabei slowgrind.com als Textseite nicht vom BA in Bezug auf Art. 135 beschnüffelt und gewertet werden dürfte, tut er genau dies.

1. Mai 2002
PigBrother-Reporter verhaftet, Kamera und Videotape beschlagnahmt
 Weil er einen mit einer leeren Flasche provozierenden Beamten filmte.
M Zuerst lautete der Vorwurf auf "unerlaubtes Filmen von Beamten" und wurde so auch von der Pressestelle Stapo bestätigt.
M Später wird die Anklage unauffällig geändert zu "Hinderung von Beamten an einer Amtshandlung".

4. Juni 2002
Einvernahme Nr. 3
 Nur noch ein paar Ergänzungsfragen ...

17. Juni 2002
Anklageschrift Nr. 2
M Zusätzlicher Anklagepunkt: "Tragen eines blutgeil.com-Shirts während eines TA-Interviews" = "Werbung für einen verbotenen Film" ...

8. Oktober 2002
Beschlagnahmtes Videotape vom 1.5.02 bleibt geheim
M Ein Beschluss des Bezirksgerichts besagt, PigBrother-Reporter Ärger habe kein Recht auf Herausgabe seiner Arbeit!
M Die Polizei belastendes Tape soll vernichtet werden!

6. November 2002
Prozess gegen blutgeil.com
 Wir lassen uns NICHT zensieren!
 Versucht blutgeil.com abzuschalten und guckt was passiert!

9. Januar 2003
Heute in der Post: Urteil datiert vom 6.11.02
M Freispruch 2. Klasse: Obwohl das Gericht den Angeklagten in sämtlichen Punkten freispricht, erstattet es ihm lediglich einen Bruchteil der Kosten! Am 31.01.2003 wird das Urteil rechtskräftig.
Im Laufe des Jahres wird auch das Vwerfahren gegen den PigBrother-Repoerter wegen Filmen am 1. Mai 2002 («Hinderung von Beamten an einer Amtshandlung») eingestellt. >>> mehr


31. März 2004
Gemeinderat Zürich: Behandlung der Interpellation vom Januar 2001 zur illegalen Razzia 2000
M "Verhalten [der Polizei] nicht korrekt, wenn auch nicht strafbar." >>> mehr

 




No.  6'666'667