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Offene Petition für Änderungen in der Strafanstalt
Pöschwies in Regensdorf
Ungekürzte Originalversion der Petition von 186 Gefangenen an
den Gesamtregierungsrat des Kanton Zürich
Diese
Petition und Weiteres zur STA-Pöschwies kann auch auf www.non-gratae.com
eingesehen werden.
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Regensdorf,
Ende April 2006
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Sehr geehrte
Damen
Sehr geehrte Herren |
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Wir zurzeit in der Strafanstalt Pöschwies einsitzenden unterzeichnenden
Insassen möchten den Regierungsrat des Kantons Zürich eingehendst
zur Prüfung und Annahme der folgenden Anträge bitten, die vor
allem Veränderungen der bestehenden Hausordnung betreffen. In der
Folge:
Übersicht
Zu jedem Punkt Istzustand, Begründung und Antrag
Abschliessende Zusammenfassung
Einsender und Erläuterungen
Namenslisten mit Unterschriften
ÜBERSICHT
1) Aushändigung von DVDs (ob Filme, Spiele, Programme
oder als Zeitschriftenbeilage) und Druckerzeugnissen, wie grundrechtlich
und legal öffentlich erhältlich.
2) Aufhebung des Zelleneinschlusses an Wochenenden, Feiertagen
und Freitagabenden.
3) Kochen in den Zellen sowie dem Office des jeweiligen Abteils
erlauben.
4) Umrüsten der Telefonapparate auf TAX -CARD (evt.
Anschlüsse auf jeder Etage).
5) Einstellung von sinnlosen und kleinlichen Provokationen
und Sanktionen, Anhörungen rechtskonform durchführen.
6) Weisung, dass den Verschreibungen und Anweisungen der
beiden Ärzte Folge geleistet sowie eine Kopie der Arztleistungen
an die Krankenkasse ausgehändigt wird.
7) Weisung, jegliche Amtspost den Insassen verschlossen auszuhändigen.
8) Unnötig repressive Praxis in der Strafanstalt Pöschwies
aufheben und Schenkungen und Ausleihen von Gegenständen zu gestatten.
9) Unnötig repressive Praxis aufheben und den Gefangenen
erlauben, einmal monatlich ein Lebensmittelpaket von 5kg zu empfangen.
10) Unnötig teure und entwürdigende Praxis der
Uniformierung der Insassen aufheben und den Insassen den Gebrauch und
Kauf eigener Privatkleidung und Bettwäsche zu erlauben.
11) Unnötig repressive Praxis aufheben und den Gefangenen
den Einkauf ab Katalog zu erlauben, Kiosksortiment mit mehr Saisongemüse,
Reformhausprodukten sowie billigeren M-Budgetprodukten erweitern.
12) Insassen über Abrechnungen,
Handhabung von Auszahlungen und Höhe des ethischen Fonds informieren.
Über Insassenkontobewegungen umgehend durch Aushändigung von
Belegskopien informieren.
13) Anstaltsleitung anhalten, die Hierarchie klarer zu definieren.
Unproduktive Instanzenzüge straffen; in den verschiedenen WNs/Abteilen
eine abgestimmte Gebots- und Verbotspraxis durchsetzen; Verbote in jedem
Fall nachvollziehbar begründen; Rechtsgleichheit!; Informations-
und Verantwortlichkeitspraxis verbessern.
14) Menschenrechte und die Konvention über die Behandlung
von Gefangenen auch in der strikten Einzelhaft gewährleisten. Den
Insassen den einstündigen Spaziergang und ausreichende Bekleidung
auch im Winter garantieren.
15) Unnötig einschränkendes Besuchspersonenkontingent
aufheben/erweitern, Sach- und Verhaltenskompetenz des Personals des Besuchswesens
gewährleisten. Ein zweites Familienzimmer. Gewährleistung der
Diskretion und Familienzimmer in kürzeren Abständen.
16) AHV und IV beziehende Insassen von der Arbeitspflicht
befreien und ab Leistungen dem "Arbeitsentgelt" entsprechend
auszubezahlen, Einführung von Ferien, Erholungszeit, Ferienbonus
(8,3%).
17) Anpassung an die Teuerung bzw. Istzustand des dem Insassen
erlaubten maximalen Bargeldbetrages, Aushändigung von Bargeldgaben.
ISTZUSTAND, BEGRÜNDUNGEN, ANTRÄGE
Zurzeit herrscht hier
in der Strafanstalt, übrigens als einzige geschlossene Institution
der Schweiz, ein absolutes DVD Verbot. Die Begründung seitens des
Personals wie des Direktors lautet im Moment wie folgt: da jede DVD eigene
Datei-Endungen hätte, das kontrollierende Personal der PC Gruppe
diese Kontrollprogramme aber nicht habe, wären Kontrollen schlichtweg
nicht mehr möglich.
Fakt ist: dass DVD-Rom-Laufwerke gestattet sind; dass es für DVD/CDs
in keinster Weise separate Programme braucht, um eine solche DVD starten
zu können. Einzige Bedingung besteht darin, dass es bei Spielfilmen
ein Filmprogramm brauchen würde. Nun braucht es auf jedem PC ein
Betriebssystem, damit er überhaupt betrieben werden kann, wo ein
MediaPlayer integriert ist, mit dem es jederzeit und ohne Mühe
möglich ist, jeden Film auf DVD zu kontrollieren.
Da immer mehr Programme, Spiele sowie Beilagen in Fachzeitschriften vom
Handel auf DVDs und immer weniger auf CDs angeboten werden, wird es für
uns Insassen immer schwieriger, überhaupt noch neuere Programme zu
erstehen. Das neue Betriebssystem von Microsoft ("Vista"), Updates,
Patches und aktuelle Treiber sind sogar nur noch auf DVD erhältlich.
Zudem werfen wir die Frage auf, weshalb man DVDs, die in Originalversion
von jedem guten Fachgeschäft erhältlich sind, überhaupt
kontrollieren müsste. Man könnte ganz einfach Filme, Programme
sowie Spiele auf DVDs (mit Quittung) zulassen und dem jeweiligen Insassen
aushändigen.
Dies passiert seit Jahren bereits mit den CDs, die als Beilagen den jeweiligen
Fachzeitschriften entnommen werden können.
Zum Beispiel kann man mit Bewilligung PC-Zeitschriften erstehen, bekommt
dann aber die beigelegte DVD mit dem Vermerk nicht, DVDs seien verboten.
Der Insasse erhält also ein bewilligtes und bezahltes Produkt nicht.
Allgemein würde der Zugang zu allen Formen der Kommunikation, Information,
Meinungsäusserung, etc., also auch aller Druckerzeugnisse, die öffentlich
legal produziert und erhältlich sind, der kleinste Aufwand, die eindeutigste
Wahrung der Grundrechte. die vernünftigste und einfachste Regelung
sein.
In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten,
Weisung zur Aushändigung von DVDs (ob Filme, Spiele, Programme oder
als Zeitschriftenbeilage) und allgemein von allen Formen der Kommunikation,
Information, Meinungsäusserung, etc., also auch aller Druckerzeugnisse,
die öffentlich legal produziert und erhältlich sind, zu erteilen
und diesen Punkt im PC-Regelement und in der Hausordnung festzuhalten.
2.
Einschluss an Wochenenden, Feiertagen und Freitagabenden |
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Wie dem Regierungsrat
des Kantons Zürich bekannt sein dürfte, werden die Insassen
in den WNs 1-8 (Wohngruppen Normalvollzug, je 24 Insassen) an jedem
Wochenende und an allen Feiertagen halbtags eingeschlossen. Auch an
Freitagabenden werden die Insassen um 17:30h eingeschlossen, obwohl
die gleiche Anzahl Personal wie unter der Woche (Einschluss 19:50h)
anwesend ist. Und damit den meisten Insassen gerade am Ende der Arbeitswoche
die Möglichkeit zum Duschen genommen wird.
Für uns Insassen ist es schwer nachvollziehbar, dass die Insassen
der WNs am Wochenende nur halbtags geöffnet sind, obwohl die WNs
die grösste Anzahl an Gefangenen mit langen Strafen, lebenslänglich
und Verwahrung stellen. Die bestehende Regelung entspricht auch nicht
dem Resozialisierungsgedanken des Strafvollzuges (StGB, Art. 37).
Wir unterschreibenden Insassen wollen an den bestehenden Regeln gar
nicht viel ändern, sondern: ausser dem halben Tag wie bisher an
Wochenenden und Feiertagen draussen spazieren gehen, auch den anderen
halben Tag in allen Abteilen mit offenen Zellen verbringen.
Der Vorwand Sicherheitsbedenken der Verantwortlichen kann so nicht aufrechterhalten
werden. Immerhin sind in folgenden Zeiten mit auch dann nicht erhöhtem
Personalbestand alle Insassen nicht in ihren Zellen eingeschlossen:
am Wochenende von 08:00h bis 08:45h, von 11:40h bis 12:30h und von 16:00h
bis 16:30h.
In anderen Strafanstalten funktionieren die von uns vorgeschlagenen
Öffnungszeiten ohne Probleme.
Wir Insassen sind überzeugt, dass das Regime in diesem Punkt durch
den Regierungsrat zu überprüfen sei, da den Insassen so ein
grosser Teil der Isolation sowie der daraus resultierenden Aggression
genommen werden könnte, und somit die Sicherheit erhöht und
gefördert würde.
In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten,
diese Praxis zu überprüfen und die Weisung zur Aufhebung des
Zelleneinschlusses an Wochenenden, Feiertagen und Freitagabenden zu
erteilen und in der Hausordnung neu festzuhalten.
3.
Kochen im Office und in den Zellen
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Zurzeit und seit
Bestehen der neuen Strafanstalt ist jegliches Kochen der Insassen selbst
strikte verboten. Es wurden zwar nach Fertigstellung und Bezug der Gebäude
nachträglich unter einigem finanziellen Aufwand in allen WNs/Abteilen
Kochgelegenheiten eingerichtet, die aber nicht benutzt werden dürfen.
Unter ständigen Verboten, unnötigen Weisungen, etc., muss
in dieser Art von Vollzug, wie er hier in der STA Pöschwies
herrscht, das Wort Resozialisierung umständehalber als Verhöhnung
bezeichnet werden.
Im Hinblick auf die angeblichen Sparmassnahmen muss auch erwähnt
werden: dass für jene Insassen, die ausnahmsweise die Kochgelegenheit
nutzen können, kein Essen aus der Küche zubereitet werden
muss; dass jeden Tag Unmengen Essensresten einfach fort geschmissen
werden, anstatt professionell und rationeller zu planen, sie fachgerecht
wieder zu verwenden oder sie den Insassen zur Wiederverwendung zu überlassen!
Es stellt sich auch die Frage, weshalb es, ausser in den Wintermonaten
an Samstagabenden um 16 Uhr, nie Suppe als Mahlzeit gibt. Und zu dieser
Unzeit stellt sich dazu noch folgendes Problem: hat man noch keinen
Hunger, so hat man in keinster Art und Weise die Möglichkeit, diese
Suppe in der Zelle legal zu erwärmen oder warm zu halten. Ob nun
eine kleine Kochplatte oder ein Gasrechaud wäre uns Insassen gleichgültig,
wenn uns nur eine, wenn auch kleine, Kochgelegenheit bewilligt werden
könnte. Ohne Kochgelegenheit ist es mehr als verständlich,
dass eine Vielzahl von Insassen diese Mahlzeiten verschmähen.
Anmerkung zu möglichen Bedenken der Verantwortlichen, dass Kochen
in den Zellen Schäden verursachen könnten: da jeder Insasse
eine ordentliche Zelle beziehen kann, die er auch wieder in ordentlichem
Zustand verlassen sollte, ist es eine kleine Sache, dass er für
Schäden, die er in seiner Zelle verursacht, wie üblich aufzukommen
hat. Damit sind diese Bedenken ausgeräumt. Dazu kommt, dass reguläre
Kochutensilien eine viel kleinere Brandgefahr als provisorisch eingerichtete
darstellen.
In anderen Strafanstalten können die Insassen problemlos auf der
Zelle kochen.
In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten,
das Kochen in den Zellen sowie im Office in allen WNs/Abteilen zuzulassen
und diesen Punkt in der Hausordnung neu festzuhalten.
Seit Jahren werden
uns Zusagen seitens der Verantwortlichen gemacht, dass es nicht mehr
allzu lange dauern würde, bis die Telefonapparate in allen WNs/Abteilen
auf Telefonkarten umgestellt werden. Leider waren dies bis heute nur
leere Worte.
Will man Kontakt
zur Familie, Freunden und zum sozialen Umfeld aufrecht erhalten, so
sind wir Insassen beinahe schon gezwungen, uns illegal Handys zu besorgen,
da zweimal zehn Minuten Telefon in der Woche mehr als äussert minim
sind, um dieses Beziehungsnetz zu pflegen.
Die technische Struktur wäre vorhanden und müsste nur genutzt
werden. Überdies funktioniert das Telefonieren mit Telefonkarten
in der STAPöschwies bereits bestens für die vielen Insassen
in der neu geschaffenen Abteilung EWA/EWB. Auch könnte die Möglichkeit
von zwei Telefonapparaten je Abteil (auf jeder Etage ein Anschluss)
geprüft werden.
Kontrollmöglichkeiten der ausgehenden Telefonate sind bereits vorhanden
und in anderen Strafanstalten funktioniert dieses System bestens!
Das Telefonieren mit Telefonkarten würde zudem den Handel mit Handys
einschränken und das Personal wäre von der immer wiederkehrenden
Mehrbelastung durch die Bearbeitung der jetzt benötigten Bewilligungsformulare
befreit (Sparmassnahme!).
Die PTT resp. Telecom würde sicher ohne grossen Aufwand die Telefonapparate
auf TaxCard umrüsten.
Auch könnte der bei mancher Gelegenheit öffentlich verkündeten
Aussage des Direktors mehr Glaube geschenkt werden, wir Insassen hätten
nur einen Freiheitsentzug und unser Bezug zum sozialen Umfeld sei sehr
wichtig. Im Moment wird alles unternommen, um eben genau diese Aussagen
Lügen zu strafen, indem die sozialen Kontakte massiv unterbunden
werden.
In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten,
die Bewilligung zum Umrüsten der Telefonapparate auf TAX-CARD und
Anschlüsse auf jeder Etage aller WNs/Abteile in der STAPöschwies
zu erteilen und diesen Punkt neu in der Hausordnung festzuhalten.
5.
Strafen und Provokationen, die nichts mit Strafvollzug zu tun haben
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Die gängige
Praxis in der STAPöschwies besteht darin, dass der Insasse
des Öfteren im Verhältnis zum Tatbestand zu hart, willkürlich
und sinnlos oder als reine Provokation ermahnt oder sanktioniert wird.
Einige Angestellte in einigen WNs/Abteilen und Gewerben gehen so weit,
vorab wehrlose Gefangene, die, z.B., nicht imstande sind Beschwerden
zu schreiben, systematisch mit kleinlichen und sinnlosen Rapporten zu
plagen und zu erniedrigen. Immer wieder kommt auch vor, dass auf schriftliche
Beschwerden Repressalien wie Entzug von bisher nie beanstandeten Gegenständen
folgen.
Vergisst ein Insasse im Sommer den Ventilator auszuschalten, erhält
er eine Verwarnung. Vergisst er noch das Licht im Nassbereich oder auf
dem Nachttisch auszuschalten, gibt es eine weitere Verwarnung. In Wintermonaten
kann es vorkommen, dass ein Insasse vergisst, das Fenster zu schliessen.
Auch hierfür gibt es eine Verwarnung. Kommt es zu drei Verwarnungen,
erstellt das Personal einen Rapport, der mit einer Geldstrafe sowie
einer Woche Gruppenausschluss geahndet wird. Solche Lappalien verleiten
einige Angestellte dazu, regelrecht Jagd auf solche Vorkommnisse zu
machen.
Da zweimal im Tag der Dienst habende Angestellte nach dem Ausrücken
der Insassen zur Arbeit die Zelle jedes Insassen zur Kontrolle betritt,
sind wir der Meinung, dass dieser doch hie und da ohne Aufsehens den
einen oder andern Schalter betätigen könnte, anstatt solche
Schreibarbeiten verrichten zu müssen. Dermassen einfachste Vorkehrungen
wären weit sinnvoller, als solche Jagden und Schikanen zu veranstalten.
Jeder Insasse vergisst ja nicht jeden Tag etwas auszuschalten, hingegen
kommt es im SZ (Sozialzentrum) regelmässig vor, dass in den Büros
die ganze Nacht oder über das ganze Wochenende Lichter oder PCs
eingeschaltet bleiben.
Auch damit ist keine Gefährdung der Sicherheit ersichtlich und
es würde sicher zum angenehmeren Umgang unter Insassen und Personal
beitragen. Mehrkosten würden auch keine entstehen, und wenn ein
klein wenig sinnvoller mit den Insassen umgegangen werden könnte,
wäre auch hier dem Resozialisierungsauftrag weniger entgegengewirkt.
Wir bitten auch, die Einführung eines unabhängigen Ombudsmannes
für Strafgefangene zu prüfen.
In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten,
Weisung zu erlassen, dass bei Rapporten und Disziplinarfällen eine
rechtskonforme Anhörung und Handhabung (Rechtsmittelbelehrung,
aufschiebende Wirkung, keine Suggestivfragen, keine Missbräuche!)
stattfinden muss, und dass diese und alle ähnlichen Sanktionen
und Provokationen einzustellen sind.
Entgegen der Information
der Direktion der STAPöschwies mittels Aushang in allen Abteilungen,
dass dem Insassen pro Krankheitsfall der Betrag von Fr. 5. vom
Freikonto abgebucht würde, werden vielen Insassen bei jedem Besuch
des Arztes, oder gar je verschiedenem Anliegen desselben Arztbesuches,
die Fr. 5.- abgebucht. Auch hier werden wir Insassen betrogen und belogen.
Auch grundsätzlich ist diese "Umtriebsentschädigung"
nicht bloss rechtlich und sozial bedenklich. Denn einerseits ist festzustellen,
dass der bürokratische Aufwand die Einnahmen wahrscheinlich übertrifft.
Und andererseits führt sie wohl absichtlich dazu, dass Gefangene
wegen dem schon sehr geringen "Arbeitsentgelt" auf Arztbesuche
verzichten. Das widerspricht aber dem Kosten sparenden Präventionsprinzip,
denn daraus ergeben sich fortgeschrittenere und schwerere Erkrankungen
mit schlussendlich teureren Behandlungen.
Geradezu hinterhältig erscheint diese Regelung z.B. in folgenden
Fällen. Erstens, bei einer leichten Erkrankung wie z.B. einer Grippe,
die ohne Arztbesuch in einigen Tagen selbst heilbar ist, aber dazu zwingend
Bettruhe erfordert, wo der Insasse, um sich von der Zwangsarbeit dispensieren
zu lassen und um wegen "Arbeitsverweigerung" keine einschneidende
Sanktionen zu erhalten, zu einem Arztbesuch gezwungen wird und diesen
oder sogar weitere unnötig erzwungene Arztbesuche erst noch bezahlen
muss; denn bei der deontologisch äusserst fragwürdigen und
bei schwereren Fällen mitunter auch Lebensgefährdenden Haltung
der Ärzte, "9 von 10 Gefangene sind sowieso Simulanten",
wird in der Regel eine Rekonvaleszenz/Arbeitsfreistellung sowieso nur
Häppchenweise und sogar nur Tag für Tag gewährt. Zweitens,
in den Fällen von Insassen, die ihre Krankenkassenprämie selbst
bezahlen.
Hier bitten wir den Gesamtregierungsrat daher dringendst, den von ihm
beschlossenen äusserst bedenklichen Entscheid rückgängig
zu machen. Und diesen vorerst klar und deutlich zu formulieren und Weisung
zu erlassen, dass er auch gleichheitlich und wie bekannt gegeben gehandhabt
wird.
Ebenfalls möchten wir den Regierungsrat bitten, Weisung zu erlassen,
dass den Insassen bei Anforderung eine Kopie ihrer Krankenkassenabrechnung
anstandslos ausgehändigt wird. Da diese Daten im PC erhoben werden,
ist es für die Arzthelfer jederzeit möglich, sie per Mausklick
auszudrucken und den betreffenden Insassen auf Verlangen auszuhändigen.
Auch bitten wir den Regierungsrat, Weisung zu erlassen, dass ärztliche
Anweisungen und Verschreibungen vom Personal in den Abteilen und den
Gewerben anstandslos und klar umgesetzt werden müssen.
Denn leider werden heutzutage ärztliche Anweisungen und Verschreibungen,
z.B. einfachste orthopädische/schmerzlindernde Vorrichtungen oder
Vermeidung von bestimmten Arbeitsabläufen, dem Insassen von einigen
Angestellten und bestimmten Werkmeistern willkürlich und machtmissbräuchlich
verweigert. Ein Arztdienst wurde in der STA-Pöschwies schliesslich
genau mit dem Zweck, der Verantwortung und der Kompetenz eingerichtet,
die Gesundheit der Insassen zu gewährleisten.
In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten,
die "Umtriebsentschädigung" zurückzunehmen und Weisung
zu erlassen, dass ärztliche Verschreibungen vom Personal verbindlich
zu befolgen sind und eine Kopie der Krankenkassenabrechung anstandslos
ausgehändigt werden muss, und es klar und deutlich in der Hausordnung
festzuhalten.
7.
Aushändigung von Verfügungen und Entscheidungen
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Wir als Insassen
empfinden es als nicht korrekt (und es wäre zu untersuchen, ob
solches Vorgehen keine Rechte verletzt), wenn uns amtliche Entscheide,
Verfügungen oder sonstige amtliche Sendungen vom Personal offen
gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden.
Da das Personal keinen Status als Amtsperson mit Geheimhaltungspflicht
mehr hat, müssten solche Sendungen ungeöffnet bleiben. Amtlichen
Sendungen, die dem Insassen über die STA zugestellt werden, sind
genau wie die direkt via Post zugestellte Amtstellenpost und Verteidigerpost
an den jeweiligen Insassen persönlich adressiert und dem Amtsgeheimnis
unterstellt. Somit müssten sie nach demselben Prinzip behandelt
werden. Dem Empfänger müsste also das Recht gewährleistet
werden, sie als einziger zu öffnen und zu lesen.
Auch sind je nach Angestelltem und Inhalt dieser Post offene oder versteckte
Repressalien gegen Insassen kaum zu vermeiden. Obwohl einige davon betroffene
Insassen die Direktion sowie die Verwaltung mehrmals darauf aufmerksam
machten, gab es keinerlei Antwort und ersichtliche Vorkehrungen zur
pflichtgemässen Behebung dieses Missstandes.
In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten,
Weisung zu erlassen, in der STA Pöschwies solche amtliche
Sendungen den Insassen verschlossen auszuhändigen und diesen Punkt
neu in der Hausordnung festzuhalten.
Nach heutiger Hausordnung
sind ausnahmslos alle Rechtsgeschäfte durch die Direktion zu bewilligen.
Davon betroffen sind nicht nur Kauf-Verkauf, sondern unsinnigerweise
auch Schenkungen und sogar das Ausleihen von alltäglichsten und
notwendigsten Gegenständen oder Genussmitteln.
Während ein
Teil der Aufseher das Verbot von Rechtsgeschäften geflissentlich
und u. E. vernünftigerweise übersieht, rapportiert der andere
Teil sogar das Ausleihen von Büchern oder Zeitschriften oder die
Schenkung eines Pakets Zigaretten!
Es ist nicht einzusehen, welchem Zweck eine derart rigorose und repressive
Praxis dienen soll. Es ist vielmehr wohl kaum zu bestreiten, dass zum
zwischenmenschlichen Dasein auch gelegentliches Ausleihen, Schenken
und Teilen gehört. Dies fördert die soziale Kompetenz und
trägt nicht unwesentlich zur Resozialisierung bei. Zurzeit werden
jedoch Schenkungen unter Gefangenen von der Direktion der Strafanstalt
Pöschwies grundsätzlich nicht erlaubt.
Eine derartige Handhabung ist absurd, führt zu einem unverhältnismässigen
Verwaltungsaufwand und somit zu überflüssigen Mehrkosten.
Es ist nicht einzusehen, weshalb man z.B. seine alten Bücher entsorgen
oder aus dem Gefängnis schaffen muss, anstatt sie einem interessierten
Mitgefangenen zu schenken.
In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten,
Weisung zu erlassen, die unnötig repressive Praxis in der Strafanstalt
Pöschwies aufzuheben, Schenkungen und das Ausleihen von Gegenständen
zu gestatten und diesen Punkt in der Hausordnung neu festzuhalten.
Auch in diesem
Punkt hat die Strafanstalt Pöschwies völlig unnötig die
repressivste Praxis aller Strafanstalten in der gesamten Schweiz. Während
sogar Untersuchungshäftlinge öfters Lebensmittelpakete von
5kg erhalten können, hat man als Insasse in der Strafanstalt Pöschwies
nur gerade viermal jährlich die Gelegenheit dazu: zu Weihnachten,
im Mai und September und zum Geburtstag.
Es ist nicht einzusehen, weshalb sich die Strafanstalt Pöschwies
hier vor einer Veränderung sperrt. In keiner anderen Strafanstalt
der Schweiz ist das zahlenmässige Verhältnis Aufseher-Insassen
für die Ersten derart günstig (selbst nach der Doppelbelegung
EWA/EWB) und trotzdem betonen die Verantwortlichen beharrlich den angeblich
enormen Aufwand zur so genannten Paketzeit. Nun, das verwundert
wohl kaum, wenn sich die Strafanstalt Pöschwies selbst die Bürde
auferlegt, dreimal jährlich jeweils Hunderte von Paketen in nur
zwei Wochen (so die heutige Frist) abzufertigen!? Würden jedoch
die Pakete monatlich erlaubt und so übers ganze Jahr verteilt,
so wäre der Aufwand trotz mehr Paketen deutlich geringer.
Ausserdem ist die heutige Kontrolle verworren und doppelt oder dreifach,
und führt so automatisch zu einem sinnlosen Mehraufwand und Durcheinander:
Die eingehenden Pakete werden, je nachdem ob sie per Post oder beim
Besuch abgegeben werden, an der Pforte oder beim Hatschier (Umkleidedienst,
Effektenmagazin) durch einen Röntgenapparat und manuell kontrolliert.
Danach gelangt das Paket in den Pavillon, wo es erneut manuell kontrolliert
wird. Trotzdem kommt es nicht selten vor, dass von Paketen, die schon
in der WN bzw. im Abteil sind, vorher gewährte Artikel je nach
Lust und Laune des Personals dem Insassen ausgehändigt oder nicht
ausgehändigt werden!
Würde man diesen Kontrollmechanismus einheitlich und rationell
gestalten, so würde auch der Aufwand deutlich verringert.
Zum Vergleich die Strafanstalt Bostadel: obwohl dort weniger Angestellte
mehr Insassen kontrollieren müssen, dürfen letztere wöchentlich
ein Lebensmittelpaket von 5kg erhalten. Oder das Untersuchungsgefängnis
Zürich: dort sind alle zwei Monate Lebensmittelpakete von 5kg erlaubt,
und das trotz Untersuchungshaft!
In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten,
Weisung zu erlassen, die unnötig repressive Praxis in der Strafanstalt
Pöschwies aufzuheben und den Gefangenen zu erlauben, einmal monatlich
ein Lebensmittelpaket von 5kg zu empfangen.
10.
Privatkleidung und Bettwäsche
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Hier liesse sich
ohne nennenswerten Aufwand ein erhebliches Sparpotential ausschöpfen:
wie mehrfach von der hiesigen Lingerie betont, handelt es sich bei der
Insassenkleidung trotz ihrer Hässlichkeit um "teure Qualitätsprodukte".
Würde also den Insassen das Tragen eigener Kleidung erlaubt, könnte
der Kanton bedeutende Summen einsparen.
So käme es auch nicht zu den jetzigen Engpässen für Insassen,
die Sport treiben. Denn die abgegebenen Kleidungstücke und -eigenschaften
genügen in keiner Weise den heute gültigen Hygienestandards
und einfachsten Bedürfnissen eines durchschnittlichen Menschen:
wir haben z.B. täglich nur einen oder weniger als einen Satz Unterwäsche
zur Verfügung. Bei täglicher Arbeit und Training lässt
sich leicht nachvollziehen, dass das völlig ungenügend ist.
Besonders gilt das für den einzigen abgegebenen Trainingsanzug.
Ein Trainingsanzug genügt nicht. Gibt man ihn zum Waschen, so muss
man nach Ansicht der Direktion einige Tage wohl nackt trainieren oder
einen Überteuerten und hässlich Roten von der Anstalt kaufen.
Eine dermassen schäbige Handhabung und solch regelrechter Zwang
zur Verwahrlosung ist nicht einmal in den ärmsten Diktaturen der
Welt leicht anzutreffen. Es steht wohl auch nicht an, dass uns im reichsten
Land der Welt bisweilen, wie Verdingkinder zu Gotthelfs Zeiten, Armutslumpen,
ausgelatschte Schuhe oder gar Fusspilz mehrmals vererbt werden!
Ausserdem ist es geradezu brüskierend und beschämend, dass
in einer als vorbildlich und modern gepriesenen schweizer Strafanstalt
die Insassen im Winter nicht einmal eine warme Jacke und winterfeste
Schuhe haben dürfen! Die Direktion rechtfertigt sich damit, dass
sich die Gefangenen mit der abgegebenen Kleidung warm genug anziehen
können!? Es leuchtet wohl jedem vernunftbegabtem Menschen ein,
dass jede kleine Bise im Winter genügt, um auch die dickste Kleidung
zu durchstossen, wenn sie nicht winterfest ist. Genauso, wie selbstverständlicherweise
die Angestellten im Winter über lange und dicke Jacken und angemessene
Schuhe verfügen (und bisweilen noch die Frechheit besitzen, sich
bei uns frierenden Insassen über die Kälte zu beklagen), sollten
auch wir uns selbstredend, wie noch in der alten Anstalt Regensdorf,
mit angemessener Winterkleidung ausrüsten dürfen!
Dasselbe gilt für Bettlaken und Wolldecken: während die Laken
alle zwei Wochen ausgewechselt werden, ist dies bei den Wolldecken nur
alle 3 Monate möglich. Hier könnte man den Gefangenen ebenfalls
eigene Bettwäsche, Überzuge, Decken, nordisch schlafen, nicht
bloss ausnahmsweise erlauben. Nicht nur die Allergiker unter uns wären
endlich von den ewigstaubigen und allgemein ungesunden synthetischen
Wolldecken erlöst! Auch hier liegt ein unausgeschöpftes Sparpotential
für den Kanton.
In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten,
Weisung zu erlassen, die unnötig teure und die Insassen verachtende
und krankmachende Praxis in der Strafanstalt Pöschwies aufzuheben
und uns die Beschaffung/Benutzung eigener Privatkleidung und Bettwäsche
zu erlauben.
Der Einkauf von
Schuhen per Katalog ist heute verboten. Weshalb? Es ist für die
Verwaltung exakt derselbe Aufwand, ob sie für den Gefangenen für
ab Katalog bestellte Turnschuhe einbezahlen oder sein Geld seinen Angehörigen
einbezahlen muss, die dann die Schuhe einsenden oder in der Anstalt
abgeben. So oder so kommt es vor, dass sie dann nicht passen. Da aber
jegliche Rechtsgeschäfte verboten sind, muss sie der Gefangene
dann wieder hinaus zum Umtausch geben!? Warum so kompliziert? Hat der
Gefangene jedoch keine Angehörigen in der Schweiz, was recht häufig
ist, so ist er durch diesen Vorwand der Verwaltung gezwungen, sich Turnschuhe
von der Strafanstalt zu kaufen. Mal abgesehen von der oft schlechten
Qualität, wo Sohlen von einem etwa 100.- Fr. teuren Schuh auch
schon mal nach etwa einem Monat abfallen, hat der Gefangene keine Möglichkeit,
bei einem Sonderpreis weniger Geld auszugeben. Er ist also durch diese
Ausrede einem und weiteren ähnlichen (siehe auch Kiosk!) oft überteuerten
Anstaltsmonopolen ausgeliefert. Es entsteht der Eindruck, dass solche
Anstaltmonopole machtmissbräuchlich zur eigenen Bereicherung bestehen,
und das erst noch vom schändlich tiefen "Arbeitsentgelt"
seiner Insassen.
Im Schreiben Sparmassnahmen der Direktion, wo am 3.1.2006 die aufgeführte
"Umtriebsentschädigung" (Punkt 6 Arztdienst), die Reduktion
des "Arbeitsentgeltes" um 10% und des Tagessatzes für
die Kost von 8 auf 6.50 Fr. mitgeteilt wird (Die Wachhunde der Anstalt
sollen einen Tagessatz von ca. 15 Fr. erhalten!) lesen wir schönrednerisch,
"Trotz diesen Einsparungen wollen wir (sic!) nicht auf eine gesunde,
abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung verzichten".
Die Kost für uns Insassen ist unter dem Strich eine vor allem erst
noch häufig liederlich zubereitete und schlecht schmeckende, immergleich
fade oder überwürzte billigste industrielle Mangelernährung,
die im Office in kürzester Zeit herunter geschlungen werden muss.
Einer demonstrativ eingestellten Ernährungsberaterin wird bisweilen
scheinheilig extra für sie Gekochtes als Insassenkost verkauft.
Die ebenfalls scheinheilig mit wohlklingenden Namen bedachten, sich
aber ewig wiederholenden Wochenmenüs, wären das Papier auch
nicht wert, worauf sie gedruckt sind.
Wie praktisch in allen Strafanstalten auch mit viel besseren Massenküchen,
wäre es daher für die Ernährungsgesundheit der Insassen,
um so mehr für lange einsitzende, extrem wichtig ergänzend
kochen, ein minimal angemessenes Sortiment im Anstaltseinkauf und Esspakete
von draussen erhalten zu können. Es wäre aber nicht zuletzt
für die Gesundheit und die hohen Folgekosten für Ernährungsbedingte
körperliche und psychologische Gesundheitsschäden unbedingt
notwendig, das Gemüsesortiment zumindest mit Saisongemüse
auszuweiten. Auch vollwertige Produkte aus dem Reformhaus und mehr M-Budgetprodukte
würde es den Insassen erst ermöglichen, sich gesundheitsgerecht
bzw. billiger mit Waren einzudecken. Es ist auch unverständlich,
dass bei den meisten Artikeln nur die bis doppelt teureren Varianten
angeboten werden.
Ausserdem ist es stossend, dass die anstaltsinterne Gärtnerei jährlich
hunderte Kilos an Gemüse wegwirft, anstatt sie den Gefangenen zu
verkaufen. Und lieber Blumen, als wie ursprünglich vorgesehen vor
allem für die Küche und für den Einkauf der Insassen,
produziert. Hier liegt nicht nur ein Sparpotential sondern auch eine
weitere Einnahmequelle verborgen! (Siehe dazu auch Punkt 3 Kochen.)
Nebenbei erwähnt würde eine ernsthaftere Koordination zwischen
Küche und Gärtnerei ebenfalls massive Sparmöglichkeiten
eröffnen, die den anfallenden administrativen Mehraufwand bei weitem
übertreffen würden.
Des Weiteren sollten die bloss zwei Gewerbeeinkäufe (während
der Arbeitszeit Gruppenweise je Gewerbe ein Kioskeinkauf) monatlich
zumindest auf einen wöchentlichen vermehrt werden. Es steht nicht
an, dass uns die menschenrechtlich und durch die europäische Konvention
zustehende Stunde Hofgang pro Tag faktisch ausgehöhlt oder verhindert
wird, indem wir gezwungen werden bei jedem Wind und Wetter mindestens
zwei Mal pro Woche während dem Hofgang und nur durch eine zugige
Überdachung geschützt, für den Kioskeinkauf anzustehen.
Und, noch dazu, fast ausschliesslich nur in derselben Zeitspanne die
Erlaubnis und Möglichkeit zu haben, den Staubsauger und alle anderen
Mittel zur Zellenreinigung, wenn sie denn nicht gerade besetzt sind,
vom Abstellraum zu holen. Hofgang ist nicht zur Zellenreinigung und
nicht zum Einkauf da, sondern zur selbst bestimmten individuellen gemeinschaftlichen
Unterhaltung und zur körperlichen Betätigung in Freien.
In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten,
Weisung zu erlassen, die unnötig repressive, überteuerte und
gesundheitsschädigende Praxis in der Strafanstalt Pöschwies
aufzuheben und den Gefangenen den Einkauf ab Katalog zu erlauben, sowie
das Kiosksortiment auf kochbare Produkte, mehr Saisongemüse, gesündere
Reformhausprodukte und billigere M-Budgetprodukte auszuweiten und die
oben angeführten Monopole zu unterbinden.
12.
"Ethischer Fonds" und Kontobewegungen
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"Ethischer
Fonds": Dabei handelt es sich für die Insassen überspitzt
formuliert um ein mystisches Fabelwesen; kein Insasse weiss, was dieser
Fonds ist, oder wozu er genau dient.
Praktisch jeder Gefangene hat schon durch Bussen oder den Kauf von CD-RWs
in den Fonds einbezahlt. Wir haben also ein Recht auf Information. Diese
wird uns jedoch von der Direktion, trotz mehrerer schriftlicher Anfragen,
bis heute verwehrt. Wir haben keinerlei Informationen zur Handhabung
von Auszahlungen noch zur Höhe des Fonds.
Insassenkonto: Anstandslos werden uns zwar auf Anfrage Kontoauszüge
und Quittungskopien von Bargeldeinzahlungen am Eingangsschalter ausgehändigt.
Das genügt jedoch nicht. Wir bitten deshalb den Gesamtregierungsrat
die Weisung zu erlassen, dass uns bei allen Ein- und Ausgängen
ab Insassenkonto umgehend eine Kopie des Zahlungsbelegs zugestellt wird.
In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten,
Weisung zu erlassen, dass wir über Abrechnungen, Handhabung von
Auszahlungen und die Höhe des Fonds informiert werden und uns Kopien
aller Zahlungsbelege ab Insassenkonto zugestellt werden.
Die Hierarchie der
Strafanstalt Pöschwies scheint theoretisch klar gegliedert. In
der Praxis ist jedoch das Organigramm verworren, unklar und von vielen
Überschneidungen geprägt, was zu einem erheblichen sowie unnötigen
administrativen Mehraufwand, zu sich widersprechenden und willkürlichen
Entscheidungen, zu einer oft katastrophalen Informations- und Verantwortlichkeitspraxis
und somit zur allgemeinen Verunsicherung führt.
So ist es z.B. Vorschrift, dass bei jedem Direktionsaudienzgesuch zuerst
einem so genannten Abteilungsleiter der Gegenstand der Audienz mitgeteilt
werden muss. Erst danach ist es dem Gefangenen (vielleicht!) möglich,
mit einem Direktionsmitglied zu sprechen. Mal abgesehen vom Mehraufwand
ist dies auch aus betriebspolitischen und rechtlichen Gründen problematisch,
da dem Gefangenen so der Gang zu einer quasi unabhängigen, anstaltsinternen
Kontrollinstanz verwehrt bzw. erschwert wird, was Willkür und Fehlentscheiden
Tür und Tor öffnen kann. So werden Direktionsaudienzzettel
vom Abteilungsleiter bzw. Dienst habenden Angestellten z. B. einer WN
nicht selten gar nicht erst behandelt bzw. weitergeleitet, wohl in der
stillen Hoffnung, dass der Insasse entmutigt, eingeschüchtert oder
bis zur Schmerzensgrenze frustriert zum Vorneherein aufgibt. Dies geschieht
tatsächlich auch, aber trägt sicherlich nicht zu einem positiven
Sicherheits- und Vertrauensklima zwischen Insassen, Personal und Direktion
innerhalb der Strafanstalt Pöschwies bei. In diesem Sinne würde
das Ansehen und das Vertrauen zur Direktion sicher auch sprunghaft ansteigen,
wenn die Direktion in regelmässigen Abständen in Gewerbe-
und Abteilrundgängen auf die Insassen und das Personal zugehen
würde oder könnte, wie es in aller Welt in Strafanstalten
zumeist üblich und geboten ist, und beim vorherigen Direktor auch
üblich war. Es besteht hingegen die Lage, dass auch jahrelang einsitzende
Insassen den Herrn Direktor kein einziges Mal, ausser vielleicht im
Fernsehen, zu Angesicht bekommen!
Ausserdem stellt jedes Abteil und jede WN ein feudal anmutendes Herrschaftsgebiet
mit eigenen meist ungeschriebenen und oft wechselnden Regeln dar. Was
in einer WN erlaubt oder üblich ist, wird in der anderen ohne ersichtlichen
Sinn und Begründung verboten. Noch harmlos ist, wenn die Post in
einer WN aus unerfindlichen Gründen bereits um 06:45h abgegeben
werden muss und in einer anderen bis um 07:00h. Schon weniger harmlos
ist, wenn der Insasse in der gleichen WN seinen Honig aus dem Lebensmittelpaket
von einem Angestellten erhält und vom Anderen nicht, oder von einem
Weiteren für den Besitz desselben Honigs sogar noch gerügt
wird!
Diese unglaublich irritierende Praxis untergräbt die Glaubwürdigkeit
der Angestellten schwer und verbreitet Frust und Aggression sowohl unter
den Insassen als auch den Angestellten. Die Lieblingsbegründungen
Es ist nun einmal so., "Das ist halt ein Gefängnis"
oder "Ich brauche ihnen nichts zu begründen" gehören
nicht in die Welt der Erwachsenen. Die Strafanstalt Pöschwies ist
gegenüber den Insassen sehr wohl begründungspflichtig. Provokative
und arrogante Pauschalantworten genügen hier nicht.
In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten,
die Anstaltsleitung anzuhalten: die Hierarchie klarer zu definieren;
unproduktive und kontraproduktive Instanzenzüge zu straffen; in
den verschiedenen Abteilen und Pavillons eine abgestimmte und in jedem
Fall nachvollziehbare Gebots- und Verbotspraxis durchzusetzen; Verbote
in jedem Fall nachvollziehbar zu begründen; die Informations- und
Verantwortlichkeitspraxis einzuführen bzw. zu verbessern.
14.
Besuchswesen, Personenkontingent, Familienzimmer
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Unbestritten ist
das Besuchswesen für Besuchspersonen, Insassen und Personal einer
der sensibelsten und anspruchsvollsten Bereiche einer Strafanstalt,
und für den Insassen und sein soziales Umfeld von allergrösster
Bedeutung.
Die Beschränkung von 12 Besuchspersonen pro Insasse (Besuchspersonenkontingent),
und dass nur einmal jährlich Besuchspersonen im Kontingent ausgewechselt
werden können, bedeutet für ein grosses familiäres und
soziales Umfeld eine massive Einschränkung bis zum Verlust von
stabilen Beziehungen mit Personen ausserhalb des Personenkontingentes,
die jedoch mit nur einem oder zwei Besuchen jährlich erhalten werden
könnten. Insassen mit kleinstem familiären und sozialen Umfeld
müssen unter Umständen missbräuchlich bis zu einem Jahr
warten, bevor eine weitere Besuchsperson oder eine neue Bekanntschaft
sie ersatzweise besuchen kann, obwohl ihr Besuchspersonenkontingent
bei weitem nicht ausgeschöpft ist.
Die Aufhebung dieser Besuchsverhinderungsregelungen oder die jährliche
Ausweitung des Personenkontingents um 6-12 Personen ergibt für
das Besuchswesen keinen nennenswerten Mehraufwand oder Zulauf. Die Abklärungen
bei der Polizei zur Zulassung von Besuchspersonen und die Erledigung
der Besuchsformalitäten sind im Informatikzeitalter kein bedeutender
Aufwand. Die Besuchsräume sind sowieso sehr selten ausgelastet
und einer Überfüllung wird durch die nachvollziehbare Regelung,
dass maximal vier Personen pro Besuch und Insasse Zutritt erhalten,
zum Vornherein entgegengewirkt. Dass Besuche aus dem weit entfernten
Ausland vom nicht benutzten Stundenkontingent nicht mehr als 19 Besuchsstunden
innerhalb eines Monates nachholen können, ist angesichts der offensichtlichen
Härtefälle und der mässigen Auslastung des Besucherraumes
ebenso wenig nachvollziehbar.
Es werden immer wieder unbedingt zu vermeidende Vorfälle und Diskriminierungen
vor allem im Kontroll- und Eingangsbereich bekannt: harscher Umgangston;
männliche Angestellte, die weibliche Besuchspersonen vor allen
anderen zum Ausziehen von intimen Kleidungsstücken auffordern;
bei sprachlichen Kommunikationsschwierigkeiten werden Besuchspersonen
einfach stehen gelassen; Schalterpersonal, das wegen mangelndem Wechselgeld
Einzahlungen jähzornig zurückweist; öffentliches Anschreien
von Kindern und "Abkanzeln" von Insassen oder Besuchspersonen
im Besuchsraum, usw. Solche Verhaltensweisen des Personals bergen ein
brisantes Konfliktpotential!
Der Einsatz nur von Sach- und Verhaltenskompetentem und immer auch von
weiblichem Personal wäre unbedingt notwendig. Dies umso mehr bei
Familienzimmerbesuchen, wo sogar Fälle bekannt sind, wo Insassen
vom Personal explizit/anzüglich unter Verachtung der grundlegendsten
Diskretion und Anstandsregeln wegen der Nichtbenutzung der Bettwäsche
angesprochen werden. Ein zweites Familienzimmer, kürzere Abstände
zwischen den Besuchen als die jetzt geltenden 2 Monate und ein separater
Eingang wären sehr wünschenswert. Besuchspersonen müssen
zum/vom Familienzimmer quer durch den grossen Besucherraum Spiessrutenlaufen
und der Insasse muss am Rande aber für alle gut sichtbar in Anstaltspantoffeln
und auffällig sogar von zwei Angestellten begleitet das Familienzimmer
betreten. Nach dem Besuch muss er, wiederum eskortiert und mit einem
grossen durchsichtigen Abfallsack mit der benutzten Wäsche in der
Hand, wieder durch den "Dorfplatz" und danach bis zur Wäscherei
laufen. Wo ist da die minimale Achtung der Würde und Diskretion
der Ehefrauen, Freundinnen und Insassen? Umso mehr wenn sie aus Kulturkreisen
mit besonders ausgeprägtem Schamgefühl stammen. Trotz mehrmaligen
Hinweisen wurden nicht einmal die durchsichtigen Abfallsäcke mit
schwarzen ersetzt! Familienzimmerbesuche sollten auch als ordinäres
Besuchsrecht gelten, anstatt durch etliche kleinliche und ausserordentliche
Vorbedingungen bisweilen als Zuckerbrot zur Erpressung des Insassen
missbraucht und eingeschränkt zu werden.
In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten,
Weisung zur Aufhebung bzw. Ausweitung des Besuchspersonenkontingentes,
Familienzimmer als ordinäres Besuchsrecht, ein zweites Familienzimmer
für kürzere Abstände zwischen den Besuchen und die Gewährleistung
von Diskretion, Sach- und Verhaltenskompetenz des Personals zu erlassen.
15.
Strikte Einzelhaft/Bunker
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Für grobe Verstösse
gegen die Hausordnung oder die Justizvollzugsverordnung wird (max. 20
Tage) strikte Einzelhaft, oder treffender Bunker, angeordnet.
Unter Missachtung der Menschenrechte (auch vom Bundesgericht bestätigt)
können die Insassen im Bunker ausnahmslos täglich nur 20-30
Minuten im Freien spazieren. Die auch von der Schweiz unterzeichnete
internationale Konvention über die Rechte von gefangenen Personen
garantiert ein Minimum von einer Stunde Aufenthalt im Freien, das nach
Bundesgericht nur ausnahmsweise unterschritten werden darf.
Ausserdem werden im Bunker die Insassen im Winter bei Minustemperaturen
krass ungenügend bekleidet. Es werden ihnen ausschliesslich die
Unterwäsche und ein dünner Trainingsanzug mit Tennisschuhen
abgegeben!! So werden die Insassen bei jeder Kälte zum 20-30 Minuten
dauernden Spaziergang geschickt. Dies kann man wohl nur als schikanös
und menschenverachtend bezeichnen.
Dazu kommt noch, dass oft auch Insassen ohne jedes Verschulden in die
so genannten Arrestzellen verbracht werden, z.B. wenn es den Angestellten
in den Sinn kommt, ihre Zelle genauer zu durchsuchen. Einige dieser
Arrestzellen haben einen Fernseher und andere nicht. Ansonsten herrschen
dieselben Bedingungen wie im Bunker. Auch diesen Insassen wird der Spaziergang
unrechtmässig und systematisch gekürzt und auch sie dürfen
nur spärlich bekleidet ins Freie.
Bei tätlichen Auseinandersetzungen werden blindlings alle, ob Opfer
oder Schlichter, auch nach offensichtlicher Beruhigung der Beteiligten
bzw. der Auseinandersetzung, demonstrativ gefesselt abgeführt und
abgestraft und somit bisweilen Konflikte nicht gelöst, sondern
rücksichtslos verschärft bzw. erst hergestellt.
In diesem Punkt möchten wir den Gesamtregierungsrat bitten, diese
Rechte und Menschrechte verletzende und die Sicherheit fahrlässig
verschlechternde Praxis umgehend zu korrigieren. Menschenrechte und
Konventionen über die Rechte der Gefangenen müssen vor allem
in strikter Einzelhaft gewahrt werden und den Insassen sind unbedingt
ein einstündiger Spaziergang und ausreichende Bekleidung auch im
Winter zu garantieren.
Die "Arbeitspflicht"
genannte Zwangsarbeit prinzipiell in Frage zu stellen würde den
Rahmen dieser Petition weit sprengen. Wir möchten aber feststellen;
prinzipiell begrüsst selbstverständlich jede gefangene Person
in jeder Strafanstalt Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Verdienstmöglichkeiten;
vermutlich wäre aber Freiwilligkeit in diesem Bereich u. a. der
Qualität und Bilanz der Arbeitsleistungen, dem Arbeits- und Anstaltsklima
und damit der Anstaltssicherheit und dem Ergebnis des Resozialisierungsauftrages
kaum abträglich, sondern eher förderlich.
Was uns Insassen aber wichtige Anliegen wären:
Insassen, die zum Bezug von AHV und IV berechtigt sind, werden die entsprechenden
Leistungen während der Strafe sistiert und sie unterstehen (faktisch
und gemäss einschlägigen Bestimmungen?) ebenfalls dem Arbeitszwang,
zumindest weil sie ansonsten kein "Sackgeld" für die
hier möglichen Einkäufe erhalten. Wie auch immer, dass AHV-
und IV-Berechtigte Insassen, in welcher Form auch immer, faktisch dem
Arbeitszwang unterstellt sind, kann wohl auch allgemein als unmenschlich,
erniedrigend und untragbar bezeichnet werden. Dies umso mehr im Rahmen
der bestehenden arztdienstlichen Praxis, wo z.B. sogar an unbestreitbar
schweren, chronischen und schmerzvollen Krankheiten leidende Gefangene
alle 14 Tage die ärztliche Verschreibung und Erlaubnis zur Halbtagsarbeit
erneuern lassen müssen. Solche und weit schlimmere arztdienstliche
Praxis kann schwerlich bestreitbar und gelinde gesagt als zweckentfremdet
bezeichnet werden: denn ein Arztdienst wird so, völlig entgegen
seinem grundlegenden deontologischen Auftrag, zum massgeblichen Legitimationselement
für schlussendlich rücksichtslos inkompetente, wohl auch Rechte
und Rechtsverletzende, unmenschliche und nicht zuletzt kostentreibende
Zwangsarbeitstreiberei. Die auch tödliche Folgen haben kann, wie
der 2004 geschehene erschreckende Fall eines jungen schwarzen Insassen,
der terminal unter grossen Schmerzen an Leberzirrhose oder Hepatitis
litt und in seinen letzten Tagen vom Arztdienst als "Simulant"
zur Arbeit gezwungen wurde bzw. wegen "Arbeitsverweigerung"
noch Sanktionen erleiden musste, bevor er kurz darauf verstarb.
IV- und AHV-Berechtigte Insassen vom Arbeitszwang freizustellen, also
gewähren fakultative/teilweise/gar nicht zu arbeiten und teilweise
oder vollständig an Stelle des "Arbeitsentgeltes" die
entsprechende Summe aus den ihnen gehörigen Beiträgen zukommen
zu lassen, würde vermutlich keinerlei Mehraufwand für den
Strafvollzug, dessen Auftrag, die Sicherheit und die Gesundheitskosten,
sondern eher das Gegenteil erwirken.
Es wird uns, ausser an Wochenenden und Feiertagen, keinerlei Erholungszeit/Ferien
gewährt (auch kein Ferienerbonus, 8,3%). Den eventuell dagegen
geltend gemachten Nachteilen, Mehraufwänden oder sogar Bilanzverschlechterungen
steht entgegen: die Einführung von gesellschaftlich, gesundheitlich,
leistungsmässig, ethisch, usw. heutzutage unbestritten begründeten
und bestehenden Erholungszeiten/Ferien würde auch uns Insassen
eine Erholung von einem Dauerstress erlauben, der in unserem Istzustand
zum schon bestehenden schwerwiegenden Grundstress der Gefangenschaft
noch dazukommt. Diese Erholung unserer Arbeitskraft würde ermöglichen:
selbstständigen individuellen und kollektiven Beschäftigungen
und Projekten besser oder überhaupt nachzugehen, und vermutlich
unsere allgemeine Gesundheit und Motivation sowie, wenigstens in bedeutendem
Masse, auch die zur fakultativen Arbeit oben angeführten Punkte
nur verbessern.
Zum demagogisch ausgiebig beklagten Kostenfaktor Strafvollzug bzw. Strafgefangene
möchten wir noch anfügen: dass Strafvollzug den Steuerzahler
massiv belastet und damit u.a. Lohndrückerei beim Personal und
bei Gefangenen Arbeitszwang und schändliche Niedrigstlöhne
und gar deren (O-Ton Herrn Justizdirektor Notter) "vertretbare"
Kürzungen zu rechtfertigen, ist, gelinde ausgedrückt, nicht
die ganze Wahrheit, wenn wir in Betracht ziehen: z.B. im Sektor Elektrogerätereparatur
sind wir für eine Firma tätig, die horrende Gewinne ausweist.
Deshalb wäre wohl realistischer zu sagen, dass Justiz und Strafvollzug
zumindest indirekt, teilweise und vermutlich missbräuchlich Zulasten
des Staates bzw. des Steuerzahlers (auch allgemein) mit sog. "Sparmassnahmen"
zu diesen horrenden Gewinnen beiträgt.
In diesem Punkt möchten wir den Gesamtregierungsrat bitten, für
AHV- und IV-Berechtigte Insassen eine nicht benachteiligende Aufhebung
des Arbeitszwanges und für alle Insassen ein ebenfalls nicht benachteiligendes
Recht zum Bezug von Ferien, Erholungszeiten bzw. Ferienbonus (8,3%)
einzuführen.
Wir erhalten vom
durchschnittlich seit Jahren ungefähr 500 bis maximal 600 Fr. betragenden
"Arbeitsentgelt" maximal 250 Fr. als "Sackgeld"
für den Kioskeinkauf ausgehändigt. Dazu erhalten wir an Weihnachten
und zum Geburtstag "Gutscheine" von je Fr. 50 und Fr. 10,
die ebenfalls kaum als "grosszügig" zu bezeichnen sind,
umso weniger da sie mutmasslich ab dem "ethischen Fonds",
also eigentlich von unserem eigenen Geld, ausbezahlt werden und wir
sie auf zwei-drei Wochen befristet im Kiosk gegen Waren einlösen
können.
An der Pforte von Besuchspersonen gelegentlich abgegebene Direktzahlungen
gehen ausschliesslich auf unser Konto. Bei Besuchen ist die gegenseitige
Übergabe jeglicher Gegenstände, Summen, usw. ausnahmslos untersagt
und anlässlich Besuche dürfen wir nicht mehr als 20 Fr. auf
uns tragen. Die Sanktionen bei Zuwiderhandlungen sind unverhältnismässig
schwerwiegend, vor allem wenn befristete Besuchsverbote und relativ
hohen Geldbussen bisweilen auch für geringste Übertretungen
sogar zusammen ausgesprochen werden (Ein Extremfall, als nach einem
Besuch 20.20 anstatt 20.00 Fr. im Sack eines Insassen gefunden wurden!).
Maximal sind hier 320 Fr. Bargeldbesitz je Insasse erlaubt.
Die Teuerung war in den letzten Jahren massiv. Gemäss jüngsten
Jahresberichten der STA-Pöschwies betragen die jährlichen
Bruttoeinnahmen des Kiosks ungefähr 1,2 Millionen Franken und die
gesamten Bargeldzahlungen an uns Insassen ungefähr 600'000 Fr.
jährlich. Die Milchmädchenrechnung zu diesen Zahlen ist einfach:
der Insasse gibt monatlich im Durchschnitt im Kiosk etwa 400-500 Fr.
Bargeld aus.
Das entspricht ungefähr der Bargeldsumme, die Insassen in anderen
Strafanstalten, z.B. Bostadel, bei etwa gleichem Durchschnittslohn und
ausbezahltem Sackgeld maximal besitzen dürfen.
In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten,
Weisung zu erteilen, die veralteten und unnötig repressiven Vorschriften
der Wirklichkeit anzupassen, und entsprechend den erlaubten Bargeldbesitz
bzw. das Taschengeld zu erhöhen und die Aushändigung von Geldgaben
zu erlauben.
ABSCHLIESSENDE
ZUSAMMENFASSUNG
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Abschliessend möchten
wir den Gesamtregierungsrat darauf aufmerksam machen, dass gefangen
sein keine Eigenschaft sondern ein (schwerwiegender!) Zustand ist. Darum
sind wir Insassen nicht a priori "unglaubwürdig", "Simulanten",
usw., einfach weil wir gefangen sind. Unseren Zustand kennt ein Mensch
erst dann richtig, wenn er gefangen ist, und schlussendlich sind wir
die einzigen und besten "Experten" eines reibungslosen und
geregelten Ablaufes des täglichen Lebens in einer Strafanstalt,
was umso mehr für lange einsitzende Insassen gilt. Als gefangene
Menschen stellen wir nicht die Machtfrage. Die ist uns bestens bekannt
und um schlichtweg zu überleben, müssen wir uns damit abfinden,
von der Gesellschaft ausgeschlossen und in einem Gefängnis zu sein.
Aber um Menschen zu bleiben, können und dürfen wir uns nicht
auch noch damit abfinden, dass wir auf Schritt und Tritt missachtet
und verachtet werden, auch wenn das bisweilen mit den besten Absichten,
dem freundlichsten Umgangston und soweit ohne Anwendung von körperlicher
Gewalt stattfindet. Darum können wir uns auch nicht mit sinnlosen
Regelungen, Ungerechtigkeiten und Provokationen abfinden, die weit über
die Notwendigkeit der Sicherheit und des reibungslosen Ablaufes hinausgehen.
Das findet in dieser Anstalt aber zuhauf statt, und die Direktion scheint
nicht da zu sein, um die Anstalt zu leiten, sondern um diese Lage nach
aussen schönzureden und nach innen beharrlich und praktisch ausnahmslos
abzusegnen. Das stört den täglichen Ablauf, das Leben der
Gefangenen, die Arbeit des Personals und einen geregelten und reibungslosen
Ablauf schwer. Eine Direktion, die den direkten Kontakt mit den Gefangenen
und dem Leben in der Anstalt beharrlich dermassen weitgehend verweigert,
oder davon von Anstaltsinternen bzw. -externen Machtklüngeln ausgeschlossen
wird, hat davon schlussendlich keine Ahnung und ist auch nicht in der
Lage und Willens etwas zu ändern.
Das verursacht oder begünstig bloss Korruption, Verschwendung von
Mitteln, erzeugt also Mehrkosten und Spannungen, welche die Sicherheit
der Insassen, des Personals und schlussendlich der Gesellschaft bloss
verschlechtern und den Auftrag des Strafvollzugs in Frage stellen.
Da mit der bestehenden Leitung und Lage keine echte Kommunikation stattfinden
darf oder kann, um Missstände mitzuteilen und sinnvolle und notwendige
Veränderungsvorschläge einzubringen, da eindeutig berechtigte,
wichtige, korrekt und sogar wiederholt eingegebene kollektive und persönliche
Beschwerden und Anfragen an die Direktion systematisch und jahrelang,
mit sehr seltenen Ausnahmen zur Bestätigung dieser "Regel",
schlichtweg ignoriert wurden und werden, sehen wir Insassen der Strafanstalt
Pöschwies uns nun gezwungen, uns direkt öffentlich an den
höchsten politischen Verantwortlichen, den Gesamtregierungsrat,
zu wenden. Die von uns Insassen mit dieser Petition eingereichten Anträge,
die das Ausmass der vorhandenen Missstände und des bestehenden
tiefen Unbehagens erst noch unvollständig zum Ausdruck bringen
können, verursachen weder zusätzliche Kosten, noch wird die
Sicherheit tangiert, noch stören sie einen geregelten und reibungslosen
Ablauf, noch verschlechtern sie die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit
des Personals.
Diese Petition wurde eingereicht
Um diese notwendige Kommunikation wieder herbeizuführen!
Damit der "Resozialisierungsauftrag" im demokratischen
und rechtstaatlichen Rahmen zur besseren Sicherheit der Gesellschaft
nachhaltiger ausgeführt werden kann!
Damit sich das Zusammenleben unter den Insassen, das Verhältnis
zwischen dem Personal und den Insassen und unter dem Personal ein bisschen
menschlicher gestaltet und es zum Abbau von wachsenden Aggressionen
kommen kann!
Denn ein "Leben", das im Wesentlichen bloss aus Zwangsarbeit,
Fütterung, Einschluss und vollständiger Bevormundung besteht,
hat mit "Resozialisierung" nichts zu tun und führt zur
totalen Verrohung, Verwahrlosung und ist letztlich bloss eine Art der
Versklavung.
Einsender:
Marco Camenisch
PF 3143
8105 Regensdorf
Erläuterungen:
Der Entwurf dieser Petition entstand aus einem vor allem in den letzten
Jahren zunehmend angestiegenen allgemeinen Unbehagen der Insassen. Auch
im Zusammenhang mit der allgemeinen Verhärtungs- und Verwahrungsorgie
in der Asylpolitik, der Justiz und im immer vollständiger psychologisierten
Strafvollzug, die zunehmend keine Perspektiven mehr für ein zukünftiges
Leben in Freiheit offenlassen, läuft dieses Unbehagen die grosse
Gefahr, immer mehr die Züge blanker Verzweiflung anzunehmen.
Diese Petition wurde aber spontan ohne kollektiven Auftrag von einer
Insassengruppe angeregt und aus eigenen und in der Diskussion mit weiteren
Insassen gesammelten Vorschlägen und Wünschen ausgearbeitet.
Die Einreichung der Petition und die Petition selbst werden mit den
Unterschriften selbstverständlich zur kollektiven Angelegenheit
und Verantwortlichkeit aller unterzeichnenden Insassen.
Es unterschreiben insgesamt 186 Insassen. 182 Unterschriften, also über
82%, kommen von den 220 Insassen [WNs 192 + LS 28 (bei 30 Plätzen)],
die einander treffen können. Diese 82% sind für alle ±
450 Insassen der STA-Pöschwies repräsentativ! Denn: die andere
Hälfte aller Insassen der STA-Pöschwies wird untereinander
und von unserer Hälfte vollständig getrennt und konnte nicht
miteinbezogen werden, und die vier Unterschriften aus dieser Hälfte
kamen zufällig zustande.
Der Einsender persönlich hat ausschliesslich die einmalige und
in eventueller Folge auswechselbare Verpflichtung übernommen, diese
Petition dem Regierungsrat zu überweisen und eventuell an die Insassen
gerichtete Antworten oder Anfragen betreffs dieser Petition möglichst
umgehend und vollständig weiterzuleiten. Er hat somit vom unterzeichnenden
Insassenkollektiv keinerlei leitenden Auftrag erhalten und hat in diesem
keinerlei stellvertretende Funktion inne oder übernommen.
Für weitere Anfragen und Erläuterungen und zum Erhalt einer
Kopie dieser Petition können Sie sich vorerst an die Insassen
Hans Peter Siffert, Stefan Seiler, B[...] R[...] und Marco
Camenisch unter der Adresse PF 3143, 8105 Regensdorf, Schweiz, wenden.
Diese
Petition
und Weiteres zur STA-Pöschwies kann auch auf www.non-gratae.com
eingesehen werden.
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