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Offene Petition für Änderungen in der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf


Ungekürzte Originalversion der Petition von 186 Gefangenen an den Gesamtregierungsrat des Kanton Zürich

Diese Petition und Weiteres zur STA-Pöschwies kann auch auf www.non-gratae.com eingesehen werden.

   
Regensdorf, Ende April 2006
Sehr geehrte Damen
Sehr geehrte Herren
   

Wir zurzeit in der Strafanstalt Pöschwies einsitzenden unterzeichnenden Insassen möchten den Regierungsrat des Kantons Zürich eingehendst zur Prüfung und Annahme der folgenden Anträge bitten, die vor allem Veränderungen der bestehenden Hausordnung betreffen. In der Folge:

• Übersicht

• Zu jedem Punkt Istzustand, Begründung und Antrag

• Abschliessende Zusammenfassung

• Einsender und Erläuterungen

• Namenslisten mit Unterschriften



ÜBERSICHT

1) Aushändigung von DVDs (ob Filme, Spiele, Programme oder als Zeitschriftenbeilage) und Druckerzeugnissen, wie grundrechtlich und legal öffentlich erhältlich.

2) Aufhebung des Zelleneinschlusses an Wochenenden, Feiertagen und Freitagabenden.

3) Kochen in den Zellen sowie dem Office des jeweiligen Abteils erlauben.

4) Umrüsten der Telefonapparate auf TAX -CARD (evt. Anschlüsse auf jeder Etage).

5) Einstellung von sinnlosen und kleinlichen Provokationen und Sanktionen, Anhörungen rechtskonform durchführen.

6) Weisung, dass den Verschreibungen und Anweisungen der beiden Ärzte Folge geleistet sowie eine Kopie der Arztleistungen an die Krankenkasse ausgehändigt wird.

7) Weisung, jegliche Amtspost den Insassen verschlossen auszuhändigen.

8) Unnötig repressive Praxis in der Strafanstalt Pöschwies aufheben und Schenkungen und Ausleihen von Gegenständen zu gestatten.

9) Unnötig repressive Praxis aufheben und den Gefangenen erlauben, einmal monatlich ein Lebensmittelpaket von 5kg zu empfangen.

10) Unnötig teure und entwürdigende Praxis der Uniformierung der Insassen aufheben und den Insassen den Gebrauch und Kauf eigener Privatkleidung und Bettwäsche zu erlauben.

11) Unnötig repressive Praxis aufheben und den Gefangenen den Einkauf ab Katalog zu erlauben, Kiosksortiment mit mehr Saisongemüse, Reformhausprodukten sowie billigeren M-Budgetprodukten erweitern.

12) Insassen über Abrechnungen, Handhabung von Auszahlungen und Höhe des ethischen Fonds informieren. Über Insassenkontobewegungen umgehend durch Aushändigung von Belegskopien informieren.

13) Anstaltsleitung anhalten, die Hierarchie klarer zu definieren. Unproduktive Instanzenzüge straffen; in den verschiedenen WNs/Abteilen eine abgestimmte Gebots- und Verbotspraxis durchsetzen; Verbote in jedem Fall nachvollziehbar begründen; Rechtsgleichheit!; Informations- und Verantwortlichkeitspraxis verbessern.

14) Menschenrechte und die Konvention über die Behandlung von Gefangenen auch in der strikten Einzelhaft gewährleisten. Den Insassen den einstündigen Spaziergang und ausreichende Bekleidung auch im Winter garantieren.

15) Unnötig einschränkendes Besuchspersonenkontingent aufheben/erweitern, Sach- und Verhaltenskompetenz des Personals des Besuchswesens gewährleisten. Ein zweites Familienzimmer. Gewährleistung der Diskretion und Familienzimmer in kürzeren Abständen.

16) AHV und IV beziehende Insassen von der Arbeitspflicht befreien und ab Leistungen dem "Arbeitsentgelt" entsprechend auszubezahlen, Einführung von Ferien, Erholungszeit, Ferienbonus (8,3%).

17) Anpassung an die Teuerung bzw. Istzustand des dem Insassen erlaubten maximalen Bargeldbetrages, Aushändigung von Bargeldgaben.


ISTZUSTAND, BEGRÜNDUNGEN, ANTRÄGE

1. DVD allgemein

Zurzeit herrscht hier in der Strafanstalt, übrigens als einzige geschlossene Institution der Schweiz, ein absolutes DVD Verbot. Die Begründung seitens des Personals wie des Direktors lautet im Moment wie folgt: da jede DVD eigene Datei-Endungen hätte, das kontrollierende Personal der PC Gruppe diese Kontrollprogramme aber nicht habe, wären Kontrollen schlichtweg nicht mehr möglich.

Fakt ist: dass DVD-Rom-Laufwerke gestattet sind; dass es für DVD/CDs in keinster Weise separate Programme braucht, um eine solche DVD starten zu können. Einzige Bedingung besteht darin, dass es bei Spielfilmen ein Filmprogramm brauchen würde. Nun braucht es auf jedem PC ein Betriebssystem, damit er überhaupt betrieben werden kann, wo ein Media–Player integriert ist, mit dem es jederzeit und ohne Mühe möglich ist, jeden Film auf DVD zu kontrollieren.

Da immer mehr Programme, Spiele sowie Beilagen in Fachzeitschriften vom Handel auf DVDs und immer weniger auf CDs angeboten werden, wird es für uns Insassen immer schwieriger, überhaupt noch neuere Programme zu erstehen. Das neue Betriebssystem von Microsoft ("Vista"), Updates, Patches und aktuelle Treiber sind sogar nur noch auf DVD erhältlich. Zudem werfen wir die Frage auf, weshalb man DVDs, die in Originalversion von jedem guten Fachgeschäft erhältlich sind, überhaupt kontrollieren müsste. Man könnte ganz einfach Filme, Programme sowie Spiele auf DVDs (mit Quittung) zulassen und dem jeweiligen Insassen aushändigen.
Dies passiert seit Jahren bereits mit den CDs, die als Beilagen den jeweiligen Fachzeitschriften entnommen werden können.

Zum Beispiel kann man mit Bewilligung PC-Zeitschriften erstehen, bekommt dann aber die beigelegte DVD mit dem Vermerk nicht, DVDs seien verboten. Der Insasse erhält also ein bewilligtes und bezahltes Produkt nicht.

Allgemein würde der Zugang zu allen Formen der Kommunikation, Information, Meinungsäusserung, etc., also auch aller Druckerzeugnisse, die öffentlich legal produziert und erhältlich sind, der kleinste Aufwand, die eindeutigste Wahrung der Grundrechte. die vernünftigste und einfachste Regelung sein.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zur Aushändigung von DVDs (ob Filme, Spiele, Programme oder als Zeitschriftenbeilage) und allgemein von allen Formen der Kommunikation, Information, Meinungsäusserung, etc., also auch aller Druckerzeugnisse, die öffentlich legal produziert und erhältlich sind, zu erteilen und diesen Punkt im PC-Regelement und in der Hausordnung festzuhalten.

2. Einschluss an Wochenenden, Feiertagen und Freitagabenden

Wie dem Regierungsrat des Kantons Zürich bekannt sein dürfte, werden die Insassen in den WNs 1-8 (Wohngruppen Normalvollzug, je 24 Insassen) an jedem Wochenende und an allen Feiertagen halbtags eingeschlossen. Auch an Freitagabenden werden die Insassen um 17:30h eingeschlossen, obwohl die gleiche Anzahl Personal wie unter der Woche (Einschluss 19:50h) anwesend ist. Und damit den meisten Insassen gerade am Ende der Arbeitswoche die Möglichkeit zum Duschen genommen wird.

Für uns Insassen ist es schwer nachvollziehbar, dass die Insassen der WNs am Wochenende nur halbtags geöffnet sind, obwohl die WNs die grösste Anzahl an Gefangenen mit langen Strafen, lebenslänglich und Verwahrung stellen. Die bestehende Regelung entspricht auch nicht dem Resozialisierungsgedanken des Strafvollzuges (StGB, Art. 37).

Wir unterschreibenden Insassen wollen an den bestehenden Regeln gar nicht viel ändern, sondern: ausser dem halben Tag wie bisher an Wochenenden und Feiertagen draussen spazieren gehen, auch den anderen halben Tag in allen Abteilen mit offenen Zellen verbringen.

Der Vorwand Sicherheitsbedenken der Verantwortlichen kann so nicht aufrechterhalten werden. Immerhin sind in folgenden Zeiten mit auch dann nicht erhöhtem Personalbestand alle Insassen nicht in ihren Zellen eingeschlossen: am Wochenende von 08:00h bis 08:45h, von 11:40h bis 12:30h und von 16:00h bis 16:30h.

In anderen Strafanstalten funktionieren die von uns vorgeschlagenen Öffnungszeiten ohne Probleme.

Wir Insassen sind überzeugt, dass das Regime in diesem Punkt durch den Regierungsrat zu überprüfen sei, da den Insassen so ein grosser Teil der Isolation sowie der daraus resultierenden Aggression genommen werden könnte, und somit die Sicherheit erhöht und gefördert würde.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, diese Praxis zu überprüfen und die Weisung zur Aufhebung des Zelleneinschlusses an Wochenenden, Feiertagen und Freitagabenden zu erteilen und in der Hausordnung neu festzuhalten.

3. Kochen im Office und in den Zellen

Zurzeit und seit Bestehen der neuen Strafanstalt ist jegliches Kochen der Insassen selbst strikte verboten. Es wurden zwar nach Fertigstellung und Bezug der Gebäude nachträglich unter einigem finanziellen Aufwand in allen WNs/Abteilen Kochgelegenheiten eingerichtet, die aber nicht benutzt werden dürfen.

Unter ständigen Verboten, unnötigen Weisungen, etc., muss in dieser Art von Vollzug, wie er hier in der STA – Pöschwies herrscht, das Wort Resozialisierung umständehalber als Verhöhnung bezeichnet werden.

Im Hinblick auf die angeblichen Sparmassnahmen muss auch erwähnt werden: dass für jene Insassen, die ausnahmsweise die Kochgelegenheit nutzen können, kein Essen aus der Küche zubereitet werden muss; dass jeden Tag Unmengen Essensresten einfach fort geschmissen werden, anstatt professionell und rationeller zu planen, sie fachgerecht wieder zu verwenden oder sie den Insassen zur Wiederverwendung zu überlassen!

Es stellt sich auch die Frage, weshalb es, ausser in den Wintermonaten an Samstagabenden um 16 Uhr, nie Suppe als Mahlzeit gibt. Und zu dieser Unzeit stellt sich dazu noch folgendes Problem: hat man noch keinen Hunger, so hat man in keinster Art und Weise die Möglichkeit, diese Suppe in der Zelle legal zu erwärmen oder warm zu halten. Ob nun eine kleine Kochplatte oder ein Gasrechaud wäre uns Insassen gleichgültig, wenn uns nur eine, wenn auch kleine, Kochgelegenheit bewilligt werden könnte. Ohne Kochgelegenheit ist es mehr als verständlich, dass eine Vielzahl von Insassen diese Mahlzeiten verschmähen.

Anmerkung zu möglichen Bedenken der Verantwortlichen, dass Kochen in den Zellen Schäden verursachen könnten: da jeder Insasse eine ordentliche Zelle beziehen kann, die er auch wieder in ordentlichem Zustand verlassen sollte, ist es eine kleine Sache, dass er für Schäden, die er in seiner Zelle verursacht, wie üblich aufzukommen hat. Damit sind diese Bedenken ausgeräumt. Dazu kommt, dass reguläre Kochutensilien eine viel kleinere Brandgefahr als provisorisch eingerichtete darstellen.

In anderen Strafanstalten können die Insassen problemlos auf der Zelle kochen.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, das Kochen in den Zellen sowie im Office in allen WNs/Abteilen zuzulassen und diesen Punkt in der Hausordnung neu festzuhalten.

4. Telefonieren

Seit Jahren werden uns Zusagen seitens der Verantwortlichen gemacht, dass es nicht mehr allzu lange dauern würde, bis die Telefonapparate in allen WNs/Abteilen auf Telefonkarten umgestellt werden. Leider waren dies bis heute nur leere Worte.

Will man Kontakt zur Familie, Freunden und zum sozialen Umfeld aufrecht erhalten, so sind wir Insassen beinahe schon gezwungen, uns illegal Handys zu besorgen, da zweimal zehn Minuten Telefon in der Woche mehr als äussert minim sind, um dieses Beziehungsnetz zu pflegen.

Die technische Struktur wäre vorhanden und müsste nur genutzt werden. Überdies funktioniert das Telefonieren mit Telefonkarten in der STA–Pöschwies bereits bestens für die vielen Insassen in der neu geschaffenen Abteilung EWA/EWB. Auch könnte die Möglichkeit von zwei Telefonapparaten je Abteil (auf jeder Etage ein Anschluss) geprüft werden.

Kontrollmöglichkeiten der ausgehenden Telefonate sind bereits vorhanden und in anderen Strafanstalten funktioniert dieses System bestens!

Das Telefonieren mit Telefonkarten würde zudem den Handel mit Handys einschränken und das Personal wäre von der immer wiederkehrenden Mehrbelastung durch die Bearbeitung der jetzt benötigten Bewilligungsformulare befreit (Sparmassnahme!).

Die PTT resp. Telecom würde sicher ohne grossen Aufwand die Telefonapparate auf Tax–Card umrüsten.

Auch könnte der bei mancher Gelegenheit öffentlich verkündeten Aussage des Direktors mehr Glaube geschenkt werden, wir Insassen hätten nur einen Freiheitsentzug und unser Bezug zum sozialen Umfeld sei sehr wichtig. Im Moment wird alles unternommen, um eben genau diese Aussagen Lügen zu strafen, indem die sozialen Kontakte massiv unterbunden werden.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, die Bewilligung zum Umrüsten der Telefonapparate auf TAX-CARD und Anschlüsse auf jeder Etage aller WNs/Abteile in der STA–Pöschwies zu erteilen und diesen Punkt neu in der Hausordnung festzuhalten.

5. Strafen und Provokationen, die nichts mit Strafvollzug zu tun haben

Die gängige Praxis in der STA–Pöschwies besteht darin, dass der Insasse des Öfteren im Verhältnis zum Tatbestand zu hart, willkürlich und sinnlos oder als reine Provokation ermahnt oder sanktioniert wird. Einige Angestellte in einigen WNs/Abteilen und Gewerben gehen so weit, vorab wehrlose Gefangene, die, z.B., nicht imstande sind Beschwerden zu schreiben, systematisch mit kleinlichen und sinnlosen Rapporten zu plagen und zu erniedrigen. Immer wieder kommt auch vor, dass auf schriftliche Beschwerden Repressalien wie Entzug von bisher nie beanstandeten Gegenständen folgen.

Vergisst ein Insasse im Sommer den Ventilator auszuschalten, erhält er eine Verwarnung. Vergisst er noch das Licht im Nassbereich oder auf dem Nachttisch auszuschalten, gibt es eine weitere Verwarnung. In Wintermonaten kann es vorkommen, dass ein Insasse vergisst, das Fenster zu schliessen. Auch hierfür gibt es eine Verwarnung. Kommt es zu drei Verwarnungen, erstellt das Personal einen Rapport, der mit einer Geldstrafe sowie einer Woche Gruppenausschluss geahndet wird. Solche Lappalien verleiten einige Angestellte dazu, regelrecht Jagd auf solche Vorkommnisse zu machen.

Da zweimal im Tag der Dienst habende Angestellte nach dem Ausrücken der Insassen zur Arbeit die Zelle jedes Insassen zur Kontrolle betritt, sind wir der Meinung, dass dieser doch hie und da ohne Aufsehens den einen oder andern Schalter betätigen könnte, anstatt solche Schreibarbeiten verrichten zu müssen. Dermassen einfachste Vorkehrungen wären weit sinnvoller, als solche Jagden und Schikanen zu veranstalten. Jeder Insasse vergisst ja nicht jeden Tag etwas auszuschalten, hingegen kommt es im SZ (Sozialzentrum) regelmässig vor, dass in den Büros die ganze Nacht oder über das ganze Wochenende Lichter oder PCs eingeschaltet bleiben.

Auch damit ist keine Gefährdung der Sicherheit ersichtlich und es würde sicher zum angenehmeren Umgang unter Insassen und Personal beitragen. Mehrkosten würden auch keine entstehen, und wenn ein klein wenig sinnvoller mit den Insassen umgegangen werden könnte, wäre auch hier dem Resozialisierungsauftrag weniger entgegengewirkt.

Wir bitten auch, die Einführung eines unabhängigen Ombudsmannes für Strafgefangene zu prüfen.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, dass bei Rapporten und Disziplinarfällen eine rechtskonforme Anhörung und Handhabung (Rechtsmittelbelehrung, aufschiebende Wirkung, keine Suggestivfragen, keine Missbräuche!) stattfinden muss, und dass diese und alle ähnlichen Sanktionen und Provokationen einzustellen sind.

6. Arztbesuche

Entgegen der Information der Direktion der STA–Pöschwies mittels Aushang in allen Abteilungen, dass dem Insassen pro Krankheitsfall der Betrag von Fr. 5.— vom Freikonto abgebucht würde, werden vielen Insassen bei jedem Besuch des Arztes, oder gar je verschiedenem Anliegen desselben Arztbesuches, die Fr. 5.- abgebucht. Auch hier werden wir Insassen betrogen und belogen.

Auch grundsätzlich ist diese "Umtriebsentschädigung" nicht bloss rechtlich und sozial bedenklich. Denn einerseits ist festzustellen, dass der bürokratische Aufwand die Einnahmen wahrscheinlich übertrifft. Und andererseits führt sie wohl absichtlich dazu, dass Gefangene wegen dem schon sehr geringen "Arbeitsentgelt" auf Arztbesuche verzichten. Das widerspricht aber dem Kosten sparenden Präventionsprinzip, denn daraus ergeben sich fortgeschrittenere und schwerere Erkrankungen mit schlussendlich teureren Behandlungen.

Geradezu hinterhältig erscheint diese Regelung z.B. in folgenden Fällen. Erstens, bei einer leichten Erkrankung wie z.B. einer Grippe, die ohne Arztbesuch in einigen Tagen selbst heilbar ist, aber dazu zwingend Bettruhe erfordert, wo der Insasse, um sich von der Zwangsarbeit dispensieren zu lassen und um wegen "Arbeitsverweigerung" keine einschneidende Sanktionen zu erhalten, zu einem Arztbesuch gezwungen wird und diesen oder sogar weitere unnötig erzwungene Arztbesuche erst noch bezahlen muss; denn bei der deontologisch äusserst fragwürdigen und bei schwereren Fällen mitunter auch Lebensgefährdenden Haltung der Ärzte, "9 von 10 Gefangene sind sowieso Simulanten", wird in der Regel eine Rekonvaleszenz/Arbeitsfreistellung sowieso nur Häppchenweise und sogar nur Tag für Tag gewährt. Zweitens, in den Fällen von Insassen, die ihre Krankenkassenprämie selbst bezahlen.

Hier bitten wir den Gesamtregierungsrat daher dringendst, den von ihm beschlossenen äusserst bedenklichen Entscheid rückgängig zu machen. Und diesen vorerst klar und deutlich zu formulieren und Weisung zu erlassen, dass er auch gleichheitlich und wie bekannt gegeben gehandhabt wird.

Ebenfalls möchten wir den Regierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, dass den Insassen bei Anforderung eine Kopie ihrer Krankenkassenabrechnung anstandslos ausgehändigt wird. Da diese Daten im PC erhoben werden, ist es für die Arzthelfer jederzeit möglich, sie per Mausklick auszudrucken und den betreffenden Insassen auf Verlangen auszuhändigen.

Auch bitten wir den Regierungsrat, Weisung zu erlassen, dass ärztliche Anweisungen und Verschreibungen vom Personal in den Abteilen und den Gewerben anstandslos und klar umgesetzt werden müssen.

Denn leider werden heutzutage ärztliche Anweisungen und Verschreibungen, z.B. einfachste orthopädische/schmerzlindernde Vorrichtungen oder Vermeidung von bestimmten Arbeitsabläufen, dem Insassen von einigen Angestellten und bestimmten Werkmeistern willkürlich und machtmissbräuchlich verweigert. Ein Arztdienst wurde in der STA-Pöschwies schliesslich genau mit dem Zweck, der Verantwortung und der Kompetenz eingerichtet, die Gesundheit der Insassen zu gewährleisten.
In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, die "Umtriebsentschädigung" zurückzunehmen und Weisung zu erlassen, dass ärztliche Verschreibungen vom Personal verbindlich zu befolgen sind und eine Kopie der Krankenkassenabrechung anstandslos ausgehändigt werden muss, und es klar und deutlich in der Hausordnung festzuhalten.

7. Aushändigung von Verfügungen und Entscheidungen

Wir als Insassen empfinden es als nicht korrekt (und es wäre zu untersuchen, ob solches Vorgehen keine Rechte verletzt), wenn uns amtliche Entscheide, Verfügungen oder sonstige amtliche Sendungen vom Personal offen gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden.

Da das Personal keinen Status als Amtsperson mit Geheimhaltungspflicht mehr hat, müssten solche Sendungen ungeöffnet bleiben. Amtlichen Sendungen, die dem Insassen über die STA zugestellt werden, sind genau wie die direkt via Post zugestellte Amtstellenpost und Verteidigerpost an den jeweiligen Insassen persönlich adressiert und dem Amtsgeheimnis unterstellt. Somit müssten sie nach demselben Prinzip behandelt werden. Dem Empfänger müsste also das Recht gewährleistet werden, sie als einziger zu öffnen und zu lesen.

Auch sind je nach Angestelltem und Inhalt dieser Post offene oder versteckte Repressalien gegen Insassen kaum zu vermeiden. Obwohl einige davon betroffene Insassen die Direktion sowie die Verwaltung mehrmals darauf aufmerksam machten, gab es keinerlei Antwort und ersichtliche Vorkehrungen zur pflichtgemässen Behebung dieses Missstandes.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, in der STA – Pöschwies solche amtliche Sendungen den Insassen verschlossen auszuhändigen und diesen Punkt neu in der Hausordnung festzuhalten.

8. Rechtsgeschäfte

Nach heutiger Hausordnung sind ausnahmslos alle Rechtsgeschäfte durch die Direktion zu bewilligen. Davon betroffen sind nicht nur Kauf-Verkauf, sondern unsinnigerweise auch Schenkungen und sogar das Ausleihen von alltäglichsten und notwendigsten Gegenständen oder Genussmitteln.

Während ein Teil der Aufseher das Verbot von Rechtsgeschäften geflissentlich und u. E. vernünftigerweise übersieht, rapportiert der andere Teil sogar das Ausleihen von Büchern oder Zeitschriften oder die Schenkung eines Pakets Zigaretten!

Es ist nicht einzusehen, welchem Zweck eine derart rigorose und repressive Praxis dienen soll. Es ist vielmehr wohl kaum zu bestreiten, dass zum zwischenmenschlichen Dasein auch gelegentliches Ausleihen, Schenken und Teilen gehört. Dies fördert die soziale Kompetenz und trägt nicht unwesentlich zur Resozialisierung bei. Zurzeit werden jedoch Schenkungen unter Gefangenen von der Direktion der Strafanstalt Pöschwies grundsätzlich nicht erlaubt.

Eine derartige Handhabung ist absurd, führt zu einem unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand und somit zu überflüssigen Mehrkosten. Es ist nicht einzusehen, weshalb man z.B. seine alten Bücher entsorgen oder aus dem Gefängnis schaffen muss, anstatt sie einem interessierten Mitgefangenen zu schenken.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, die unnötig repressive Praxis in der Strafanstalt Pöschwies aufzuheben, Schenkungen und das Ausleihen von Gegenständen zu gestatten und diesen Punkt in der Hausordnung neu festzuhalten.

9. Lebensmittelpakete

Auch in diesem Punkt hat die Strafanstalt Pöschwies völlig unnötig die repressivste Praxis aller Strafanstalten in der gesamten Schweiz. Während sogar Untersuchungshäftlinge öfters Lebensmittelpakete von 5kg erhalten können, hat man als Insasse in der Strafanstalt Pöschwies nur gerade viermal jährlich die Gelegenheit dazu: zu Weihnachten, im Mai und September und zum Geburtstag.

Es ist nicht einzusehen, weshalb sich die Strafanstalt Pöschwies hier vor einer Veränderung sperrt. In keiner anderen Strafanstalt der Schweiz ist das zahlenmässige Verhältnis Aufseher-Insassen für die Ersten derart günstig (selbst nach der Doppelbelegung EWA/EWB) und trotzdem betonen die Verantwortlichen beharrlich den angeblich „enormen“ Aufwand zur so genannten Paketzeit. Nun, das verwundert wohl kaum, wenn sich die Strafanstalt Pöschwies selbst die Bürde auferlegt, dreimal jährlich jeweils Hunderte von Paketen in nur zwei Wochen (so die heutige Frist) abzufertigen!? Würden jedoch die Pakete monatlich erlaubt und so übers ganze Jahr verteilt, so wäre der Aufwand trotz mehr Paketen deutlich geringer.

Ausserdem ist die heutige Kontrolle verworren und doppelt oder dreifach, und führt so automatisch zu einem sinnlosen Mehraufwand und Durcheinander: Die eingehenden Pakete werden, je nachdem ob sie per Post oder beim Besuch abgegeben werden, an der Pforte oder beim Hatschier (Umkleidedienst, Effektenmagazin) durch einen Röntgenapparat und manuell kontrolliert. Danach gelangt das Paket in den Pavillon, wo es erneut manuell kontrolliert wird. Trotzdem kommt es nicht selten vor, dass von Paketen, die schon in der WN bzw. im Abteil sind, vorher gewährte Artikel je nach Lust und Laune des Personals dem Insassen ausgehändigt oder nicht ausgehändigt werden!

Würde man diesen Kontrollmechanismus einheitlich und rationell gestalten, so würde auch der Aufwand deutlich verringert.

Zum Vergleich die Strafanstalt Bostadel: obwohl dort weniger Angestellte mehr Insassen kontrollieren müssen, dürfen letztere wöchentlich ein Lebensmittelpaket von 5kg erhalten. Oder das Untersuchungsgefängnis Zürich: dort sind alle zwei Monate Lebensmittelpakete von 5kg erlaubt, und das trotz Untersuchungshaft!

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, die unnötig repressive Praxis in der Strafanstalt Pöschwies aufzuheben und den Gefangenen zu erlauben, einmal monatlich ein Lebensmittelpaket von 5kg zu empfangen.

10. Privatkleidung und Bettwäsche

Hier liesse sich ohne nennenswerten Aufwand ein erhebliches Sparpotential ausschöpfen: wie mehrfach von der hiesigen Lingerie betont, handelt es sich bei der Insassenkleidung trotz ihrer Hässlichkeit um "teure Qualitätsprodukte". Würde also den Insassen das Tragen eigener Kleidung erlaubt, könnte der Kanton bedeutende Summen einsparen.

So käme es auch nicht zu den jetzigen Engpässen für Insassen, die Sport treiben. Denn die abgegebenen Kleidungstücke und -eigenschaften genügen in keiner Weise den heute gültigen Hygienestandards und einfachsten Bedürfnissen eines durchschnittlichen Menschen: wir haben z.B. täglich nur einen oder weniger als einen Satz Unterwäsche zur Verfügung. Bei täglicher Arbeit und Training lässt sich leicht nachvollziehen, dass das völlig ungenügend ist. Besonders gilt das für den einzigen abgegebenen Trainingsanzug. Ein Trainingsanzug genügt nicht. Gibt man ihn zum Waschen, so muss man nach Ansicht der Direktion einige Tage wohl nackt trainieren oder einen Überteuerten und hässlich Roten von der Anstalt kaufen. Eine dermassen schäbige Handhabung und solch regelrechter Zwang zur Verwahrlosung ist nicht einmal in den ärmsten Diktaturen der Welt leicht anzutreffen. Es steht wohl auch nicht an, dass uns im reichsten Land der Welt bisweilen, wie Verdingkinder zu Gotthelfs Zeiten, Armutslumpen, ausgelatschte Schuhe oder gar Fusspilz mehrmals vererbt werden!

Ausserdem ist es geradezu brüskierend und beschämend, dass in einer als vorbildlich und modern gepriesenen schweizer Strafanstalt die Insassen im Winter nicht einmal eine warme Jacke und winterfeste Schuhe haben dürfen! Die Direktion rechtfertigt sich damit, dass sich die Gefangenen mit der abgegebenen Kleidung warm genug anziehen können!? Es leuchtet wohl jedem vernunftbegabtem Menschen ein, dass jede kleine Bise im Winter genügt, um auch die dickste Kleidung zu durchstossen, wenn sie nicht winterfest ist. Genauso, wie selbstverständlicherweise die Angestellten im Winter über lange und dicke Jacken und angemessene Schuhe verfügen (und bisweilen noch die Frechheit besitzen, sich bei uns frierenden Insassen über die Kälte zu beklagen), sollten auch wir uns selbstredend, wie noch in der alten Anstalt Regensdorf, mit angemessener Winterkleidung ausrüsten dürfen!

Dasselbe gilt für Bettlaken und Wolldecken: während die Laken alle zwei Wochen ausgewechselt werden, ist dies bei den Wolldecken nur alle 3 Monate möglich. Hier könnte man den Gefangenen ebenfalls eigene Bettwäsche, Überzuge, Decken, nordisch schlafen, nicht bloss ausnahmsweise erlauben. Nicht nur die Allergiker unter uns wären endlich von den ewigstaubigen und allgemein ungesunden synthetischen Wolldecken erlöst! Auch hier liegt ein unausgeschöpftes Sparpotential für den Kanton.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, die unnötig teure und die Insassen verachtende und krankmachende Praxis in der Strafanstalt Pöschwies aufzuheben und uns die Beschaffung/Benutzung eigener Privatkleidung und Bettwäsche zu erlauben.

11. Einkauf

Der Einkauf von Schuhen per Katalog ist heute verboten. Weshalb? Es ist für die Verwaltung exakt derselbe Aufwand, ob sie für den Gefangenen für ab Katalog bestellte Turnschuhe einbezahlen oder sein Geld seinen Angehörigen einbezahlen muss, die dann die Schuhe einsenden oder in der Anstalt abgeben. So oder so kommt es vor, dass sie dann nicht passen. Da aber jegliche Rechtsgeschäfte verboten sind, muss sie der Gefangene dann wieder hinaus zum Umtausch geben!? Warum so kompliziert? Hat der Gefangene jedoch keine Angehörigen in der Schweiz, was recht häufig ist, so ist er durch diesen Vorwand der Verwaltung gezwungen, sich Turnschuhe von der Strafanstalt zu kaufen. Mal abgesehen von der oft schlechten Qualität, wo Sohlen von einem etwa 100.- Fr. teuren Schuh auch schon mal nach etwa einem Monat abfallen, hat der Gefangene keine Möglichkeit, bei einem Sonderpreis weniger Geld auszugeben. Er ist also durch diese Ausrede einem und weiteren ähnlichen (siehe auch Kiosk!) oft überteuerten Anstaltsmonopolen ausgeliefert. Es entsteht der Eindruck, dass solche Anstaltmonopole machtmissbräuchlich zur eigenen Bereicherung bestehen, und das erst noch vom schändlich tiefen "Arbeitsentgelt" seiner Insassen.

Im Schreiben Sparmassnahmen der Direktion, wo am 3.1.2006 die aufgeführte "Umtriebsentschädigung" (Punkt 6 Arztdienst), die Reduktion des "Arbeitsentgeltes" um 10% und des Tagessatzes für die Kost von 8 auf 6.50 Fr. mitgeteilt wird (Die Wachhunde der Anstalt sollen einen Tagessatz von ca. 15 Fr. erhalten!) lesen wir schönrednerisch, "Trotz diesen Einsparungen wollen wir (sic!) nicht auf eine gesunde, abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung verzichten". Die Kost für uns Insassen ist unter dem Strich eine vor allem erst noch häufig liederlich zubereitete und schlecht schmeckende, immergleich fade oder überwürzte billigste industrielle Mangelernährung, die im Office in kürzester Zeit herunter geschlungen werden muss. Einer demonstrativ eingestellten Ernährungsberaterin wird bisweilen scheinheilig extra für sie Gekochtes als Insassenkost verkauft. Die ebenfalls scheinheilig mit wohlklingenden Namen bedachten, sich aber ewig wiederholenden Wochenmenüs, wären das Papier auch nicht wert, worauf sie gedruckt sind.

Wie praktisch in allen Strafanstalten auch mit viel besseren Massenküchen, wäre es daher für die Ernährungsgesundheit der Insassen, um so mehr für lange einsitzende, extrem wichtig ergänzend kochen, ein minimal angemessenes Sortiment im Anstaltseinkauf und Esspakete von draussen erhalten zu können. Es wäre aber nicht zuletzt für die Gesundheit und die hohen Folgekosten für Ernährungsbedingte körperliche und psychologische Gesundheitsschäden unbedingt notwendig, das Gemüsesortiment zumindest mit Saisongemüse auszuweiten. Auch vollwertige Produkte aus dem Reformhaus und mehr M-Budgetprodukte würde es den Insassen erst ermöglichen, sich gesundheitsgerecht bzw. billiger mit Waren einzudecken. Es ist auch unverständlich, dass bei den meisten Artikeln nur die bis doppelt teureren Varianten angeboten werden.

Ausserdem ist es stossend, dass die anstaltsinterne Gärtnerei jährlich hunderte Kilos an Gemüse wegwirft, anstatt sie den Gefangenen zu verkaufen. Und lieber Blumen, als wie ursprünglich vorgesehen vor allem für die Küche und für den Einkauf der Insassen, produziert. Hier liegt nicht nur ein Sparpotential sondern auch eine weitere Einnahmequelle verborgen! (Siehe dazu auch Punkt 3 Kochen.) Nebenbei erwähnt würde eine ernsthaftere Koordination zwischen Küche und Gärtnerei ebenfalls massive Sparmöglichkeiten eröffnen, die den anfallenden administrativen Mehraufwand bei weitem übertreffen würden.

Des Weiteren sollten die bloss zwei Gewerbeeinkäufe (während der Arbeitszeit Gruppenweise je Gewerbe ein Kioskeinkauf) monatlich zumindest auf einen wöchentlichen vermehrt werden. Es steht nicht an, dass uns die menschenrechtlich und durch die europäische Konvention zustehende Stunde Hofgang pro Tag faktisch ausgehöhlt oder verhindert wird, indem wir gezwungen werden bei jedem Wind und Wetter mindestens zwei Mal pro Woche während dem Hofgang und nur durch eine zugige Überdachung geschützt, für den Kioskeinkauf anzustehen. Und, noch dazu, fast ausschliesslich nur in derselben Zeitspanne die Erlaubnis und Möglichkeit zu haben, den Staubsauger und alle anderen Mittel zur Zellenreinigung, wenn sie denn nicht gerade besetzt sind, vom Abstellraum zu holen. Hofgang ist nicht zur Zellenreinigung und nicht zum Einkauf da, sondern zur selbst bestimmten individuellen gemeinschaftlichen Unterhaltung und zur körperlichen Betätigung in Freien.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, die unnötig repressive, überteuerte und gesundheitsschädigende Praxis in der Strafanstalt Pöschwies aufzuheben und den Gefangenen den Einkauf ab Katalog zu erlauben, sowie das Kiosksortiment auf kochbare Produkte, mehr Saisongemüse, gesündere Reformhausprodukte und billigere M-Budgetprodukte auszuweiten und die oben angeführten Monopole zu unterbinden.

12. "Ethischer Fonds" und Kontobewegungen

"Ethischer Fonds": Dabei handelt es sich für die Insassen überspitzt formuliert um ein mystisches Fabelwesen; kein Insasse weiss, was dieser Fonds ist, oder wozu er genau dient.

Praktisch jeder Gefangene hat schon durch Bussen oder den Kauf von CD-RWs in den Fonds einbezahlt. Wir haben also ein Recht auf Information. Diese wird uns jedoch von der Direktion, trotz mehrerer schriftlicher Anfragen, bis heute verwehrt. Wir haben keinerlei Informationen zur Handhabung von Auszahlungen noch zur Höhe des Fonds.

Insassenkonto: Anstandslos werden uns zwar auf Anfrage Kontoauszüge und Quittungskopien von Bargeldeinzahlungen am Eingangsschalter ausgehändigt. Das genügt jedoch nicht. Wir bitten deshalb den Gesamtregierungsrat die Weisung zu erlassen, dass uns bei allen Ein- und Ausgängen ab Insassenkonto umgehend eine Kopie des Zahlungsbelegs zugestellt wird.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, dass wir über Abrechnungen, Handhabung von Auszahlungen und die Höhe des Fonds informiert werden und uns Kopien aller Zahlungsbelege ab Insassenkonto zugestellt werden.

13. Hierarchie

Die Hierarchie der Strafanstalt Pöschwies scheint theoretisch klar gegliedert. In der Praxis ist jedoch das Organigramm verworren, unklar und von vielen Überschneidungen geprägt, was zu einem erheblichen sowie unnötigen administrativen Mehraufwand, zu sich widersprechenden und willkürlichen Entscheidungen, zu einer oft katastrophalen Informations- und Verantwortlichkeitspraxis und somit zur allgemeinen Verunsicherung führt.

So ist es z.B. Vorschrift, dass bei jedem Direktionsaudienzgesuch zuerst einem so genannten Abteilungsleiter der Gegenstand der Audienz mitgeteilt werden muss. Erst danach ist es dem Gefangenen (vielleicht!) möglich, mit einem Direktionsmitglied zu sprechen. Mal abgesehen vom Mehraufwand ist dies auch aus betriebspolitischen und rechtlichen Gründen problematisch, da dem Gefangenen so der Gang zu einer quasi unabhängigen, anstaltsinternen Kontrollinstanz verwehrt bzw. erschwert wird, was Willkür und Fehlentscheiden Tür und Tor öffnen kann. So werden Direktionsaudienzzettel vom Abteilungsleiter bzw. Dienst habenden Angestellten z. B. einer WN nicht selten gar nicht erst behandelt bzw. weitergeleitet, wohl in der stillen Hoffnung, dass der Insasse entmutigt, eingeschüchtert oder bis zur Schmerzensgrenze frustriert zum Vorneherein aufgibt. Dies geschieht tatsächlich auch, aber trägt sicherlich nicht zu einem positiven Sicherheits- und Vertrauensklima zwischen Insassen, Personal und Direktion innerhalb der Strafanstalt Pöschwies bei. In diesem Sinne würde das Ansehen und das Vertrauen zur Direktion sicher auch sprunghaft ansteigen, wenn die Direktion in regelmässigen Abständen in Gewerbe- und Abteilrundgängen auf die Insassen und das Personal zugehen würde oder könnte, wie es in aller Welt in Strafanstalten zumeist üblich und geboten ist, und beim vorherigen Direktor auch üblich war. Es besteht hingegen die Lage, dass auch jahrelang einsitzende Insassen den Herrn Direktor kein einziges Mal, ausser vielleicht im Fernsehen, zu Angesicht bekommen!

Ausserdem stellt jedes Abteil und jede WN ein feudal anmutendes Herrschaftsgebiet mit eigenen meist ungeschriebenen und oft wechselnden Regeln dar. Was in einer WN erlaubt oder üblich ist, wird in der anderen ohne ersichtlichen Sinn und Begründung verboten. Noch harmlos ist, wenn die Post in einer WN aus unerfindlichen Gründen bereits um 06:45h abgegeben werden muss und in einer anderen bis um 07:00h. Schon weniger harmlos ist, wenn der Insasse in der gleichen WN seinen Honig aus dem Lebensmittelpaket von einem Angestellten erhält und vom Anderen nicht, oder von einem Weiteren für den Besitz desselben Honigs sogar noch gerügt wird!

Diese unglaublich irritierende Praxis untergräbt die Glaubwürdigkeit der Angestellten schwer und verbreitet Frust und Aggression sowohl unter den Insassen als auch den Angestellten. Die Lieblingsbegründungen „Es ist nun einmal so.“, "Das ist halt ein Gefängnis" oder "Ich brauche ihnen nichts zu begründen" gehören nicht in die Welt der Erwachsenen. Die Strafanstalt Pöschwies ist gegenüber den Insassen sehr wohl begründungspflichtig. Provokative und arrogante Pauschalantworten genügen hier nicht.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, die Anstaltsleitung anzuhalten: die Hierarchie klarer zu definieren; unproduktive und kontraproduktive Instanzenzüge zu straffen; in den verschiedenen Abteilen und Pavillons eine abgestimmte und in jedem Fall nachvollziehbare Gebots- und Verbotspraxis durchzusetzen; Verbote in jedem Fall nachvollziehbar zu begründen; die Informations- und Verantwortlichkeitspraxis einzuführen bzw. zu verbessern.

14. Besuchswesen, Personenkontingent, Familienzimmer

Unbestritten ist das Besuchswesen für Besuchspersonen, Insassen und Personal einer der sensibelsten und anspruchsvollsten Bereiche einer Strafanstalt, und für den Insassen und sein soziales Umfeld von allergrösster Bedeutung.

Die Beschränkung von 12 Besuchspersonen pro Insasse (Besuchspersonenkontingent), und dass nur einmal jährlich Besuchspersonen im Kontingent ausgewechselt werden können, bedeutet für ein grosses familiäres und soziales Umfeld eine massive Einschränkung bis zum Verlust von stabilen Beziehungen mit Personen ausserhalb des Personenkontingentes, die jedoch mit nur einem oder zwei Besuchen jährlich erhalten werden könnten. Insassen mit kleinstem familiären und sozialen Umfeld müssen unter Umständen missbräuchlich bis zu einem Jahr warten, bevor eine weitere Besuchsperson oder eine neue Bekanntschaft sie ersatzweise besuchen kann, obwohl ihr Besuchspersonenkontingent bei weitem nicht ausgeschöpft ist.

Die Aufhebung dieser Besuchsverhinderungsregelungen oder die jährliche Ausweitung des Personenkontingents um 6-12 Personen ergibt für das Besuchswesen keinen nennenswerten Mehraufwand oder Zulauf. Die Abklärungen bei der Polizei zur Zulassung von Besuchspersonen und die Erledigung der Besuchsformalitäten sind im Informatikzeitalter kein bedeutender Aufwand. Die Besuchsräume sind sowieso sehr selten ausgelastet und einer Überfüllung wird durch die nachvollziehbare Regelung, dass maximal vier Personen pro Besuch und Insasse Zutritt erhalten, zum Vornherein entgegengewirkt. Dass Besuche aus dem weit entfernten Ausland vom nicht benutzten Stundenkontingent nicht mehr als 19 Besuchsstunden innerhalb eines Monates nachholen können, ist angesichts der offensichtlichen Härtefälle und der mässigen Auslastung des Besucherraumes ebenso wenig nachvollziehbar.

Es werden immer wieder unbedingt zu vermeidende Vorfälle und Diskriminierungen vor allem im Kontroll- und Eingangsbereich bekannt: harscher Umgangston; männliche Angestellte, die weibliche Besuchspersonen vor allen anderen zum Ausziehen von intimen Kleidungsstücken auffordern; bei sprachlichen Kommunikationsschwierigkeiten werden Besuchspersonen einfach stehen gelassen; Schalterpersonal, das wegen mangelndem Wechselgeld Einzahlungen jähzornig zurückweist; öffentliches Anschreien von Kindern und "Abkanzeln" von Insassen oder Besuchspersonen im Besuchsraum, usw. Solche Verhaltensweisen des Personals bergen ein brisantes Konfliktpotential!

Der Einsatz nur von Sach- und Verhaltenskompetentem und immer auch von weiblichem Personal wäre unbedingt notwendig. Dies umso mehr bei Familienzimmerbesuchen, wo sogar Fälle bekannt sind, wo Insassen vom Personal explizit/anzüglich unter Verachtung der grundlegendsten Diskretion und Anstandsregeln wegen der Nichtbenutzung der Bettwäsche angesprochen werden. Ein zweites Familienzimmer, kürzere Abstände zwischen den Besuchen als die jetzt geltenden 2 Monate und ein separater Eingang wären sehr wünschenswert. Besuchspersonen müssen zum/vom Familienzimmer quer durch den grossen Besucherraum Spiessrutenlaufen und der Insasse muss am Rande aber für alle gut sichtbar in Anstaltspantoffeln und auffällig sogar von zwei Angestellten begleitet das Familienzimmer betreten. Nach dem Besuch muss er, wiederum eskortiert und mit einem grossen durchsichtigen Abfallsack mit der benutzten Wäsche in der Hand, wieder durch den "Dorfplatz" und danach bis zur Wäscherei laufen. Wo ist da die minimale Achtung der Würde und Diskretion der Ehefrauen, Freundinnen und Insassen? Umso mehr wenn sie aus Kulturkreisen mit besonders ausgeprägtem Schamgefühl stammen. Trotz mehrmaligen Hinweisen wurden nicht einmal die durchsichtigen Abfallsäcke mit schwarzen ersetzt! Familienzimmerbesuche sollten auch als ordinäres Besuchsrecht gelten, anstatt durch etliche kleinliche und ausserordentliche Vorbedingungen bisweilen als Zuckerbrot zur Erpressung des Insassen missbraucht und eingeschränkt zu werden.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zur Aufhebung bzw. Ausweitung des Besuchspersonenkontingentes, Familienzimmer als ordinäres Besuchsrecht, ein zweites Familienzimmer für kürzere Abstände zwischen den Besuchen und die Gewährleistung von Diskretion, Sach- und Verhaltenskompetenz des Personals zu erlassen.

15. Strikte Einzelhaft/Bunker

Für grobe Verstösse gegen die Hausordnung oder die Justizvollzugsverordnung wird (max. 20 Tage) strikte Einzelhaft, oder treffender Bunker, angeordnet.

Unter Missachtung der Menschenrechte (auch vom Bundesgericht bestätigt) können die Insassen im Bunker ausnahmslos täglich nur 20-30 Minuten im Freien spazieren. Die auch von der Schweiz unterzeichnete internationale Konvention über die Rechte von gefangenen Personen garantiert ein Minimum von einer Stunde Aufenthalt im Freien, das nach Bundesgericht nur ausnahmsweise unterschritten werden darf.

Ausserdem werden im Bunker die Insassen im Winter bei Minustemperaturen krass ungenügend bekleidet. Es werden ihnen ausschliesslich die Unterwäsche und ein dünner Trainingsanzug mit Tennisschuhen abgegeben!! So werden die Insassen bei jeder Kälte zum 20-30 Minuten dauernden Spaziergang geschickt. Dies kann man wohl nur als schikanös und menschenverachtend bezeichnen.

Dazu kommt noch, dass oft auch Insassen ohne jedes Verschulden in die so genannten Arrestzellen verbracht werden, z.B. wenn es den Angestellten in den Sinn kommt, ihre Zelle genauer zu durchsuchen. Einige dieser Arrestzellen haben einen Fernseher und andere nicht. Ansonsten herrschen dieselben Bedingungen wie im Bunker. Auch diesen Insassen wird der Spaziergang unrechtmässig und systematisch gekürzt und auch sie dürfen nur spärlich bekleidet ins Freie.

Bei tätlichen Auseinandersetzungen werden blindlings alle, ob Opfer oder Schlichter, auch nach offensichtlicher Beruhigung der Beteiligten bzw. der Auseinandersetzung, demonstrativ gefesselt abgeführt und abgestraft und somit bisweilen Konflikte nicht gelöst, sondern rücksichtslos verschärft bzw. erst hergestellt.

In diesem Punkt möchten wir den Gesamtregierungsrat bitten, diese Rechte und Menschrechte verletzende und die Sicherheit fahrlässig verschlechternde Praxis umgehend zu korrigieren. Menschenrechte und Konventionen über die Rechte der Gefangenen müssen vor allem in strikter Einzelhaft gewahrt werden und den Insassen sind unbedingt ein einstündiger Spaziergang und ausreichende Bekleidung auch im Winter zu garantieren.

16. Bereich Arbeit

Die "Arbeitspflicht" genannte Zwangsarbeit prinzipiell in Frage zu stellen würde den Rahmen dieser Petition weit sprengen. Wir möchten aber feststellen; prinzipiell begrüsst selbstverständlich jede gefangene Person in jeder Strafanstalt Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Verdienstmöglichkeiten; vermutlich wäre aber Freiwilligkeit in diesem Bereich u. a. der Qualität und Bilanz der Arbeitsleistungen, dem Arbeits- und Anstaltsklima und damit der Anstaltssicherheit und dem Ergebnis des Resozialisierungsauftrages kaum abträglich, sondern eher förderlich.

Was uns Insassen aber wichtige Anliegen wären:

Insassen, die zum Bezug von AHV und IV berechtigt sind, werden die entsprechenden Leistungen während der Strafe sistiert und sie unterstehen (faktisch und gemäss einschlägigen Bestimmungen?) ebenfalls dem Arbeitszwang, zumindest weil sie ansonsten kein "Sackgeld" für die hier möglichen Einkäufe erhalten. Wie auch immer, dass AHV- und IV-Berechtigte Insassen, in welcher Form auch immer, faktisch dem Arbeitszwang unterstellt sind, kann wohl auch allgemein als unmenschlich, erniedrigend und untragbar bezeichnet werden. Dies umso mehr im Rahmen der bestehenden arztdienstlichen Praxis, wo z.B. sogar an unbestreitbar schweren, chronischen und schmerzvollen Krankheiten leidende Gefangene alle 14 Tage die ärztliche Verschreibung und Erlaubnis zur Halbtagsarbeit erneuern lassen müssen. Solche und weit schlimmere arztdienstliche Praxis kann schwerlich bestreitbar und gelinde gesagt als zweckentfremdet bezeichnet werden: denn ein Arztdienst wird so, völlig entgegen seinem grundlegenden deontologischen Auftrag, zum massgeblichen Legitimationselement für schlussendlich rücksichtslos inkompetente, wohl auch Rechte und Rechtsverletzende, unmenschliche und nicht zuletzt kostentreibende Zwangsarbeitstreiberei. Die auch tödliche Folgen haben kann, wie der 2004 geschehene erschreckende Fall eines jungen schwarzen Insassen, der terminal unter grossen Schmerzen an Leberzirrhose oder Hepatitis litt und in seinen letzten Tagen vom Arztdienst als "Simulant" zur Arbeit gezwungen wurde bzw. wegen "Arbeitsverweigerung" noch Sanktionen erleiden musste, bevor er kurz darauf verstarb.

IV- und AHV-Berechtigte Insassen vom Arbeitszwang freizustellen, also gewähren fakultative/teilweise/gar nicht zu arbeiten und teilweise oder vollständig an Stelle des "Arbeitsentgeltes" die entsprechende Summe aus den ihnen gehörigen Beiträgen zukommen zu lassen, würde vermutlich keinerlei Mehraufwand für den Strafvollzug, dessen Auftrag, die Sicherheit und die Gesundheitskosten, sondern eher das Gegenteil erwirken.

Es wird uns, ausser an Wochenenden und Feiertagen, keinerlei Erholungszeit/Ferien gewährt (auch kein Ferienerbonus, 8,3%). Den eventuell dagegen geltend gemachten Nachteilen, Mehraufwänden oder sogar Bilanzverschlechterungen steht entgegen: die Einführung von gesellschaftlich, gesundheitlich, leistungsmässig, ethisch, usw. heutzutage unbestritten begründeten und bestehenden Erholungszeiten/Ferien würde auch uns Insassen eine Erholung von einem Dauerstress erlauben, der in unserem Istzustand zum schon bestehenden schwerwiegenden Grundstress der Gefangenschaft noch dazukommt. Diese Erholung unserer Arbeitskraft würde ermöglichen: selbstständigen individuellen und kollektiven Beschäftigungen und Projekten besser oder überhaupt nachzugehen, und vermutlich unsere allgemeine Gesundheit und Motivation sowie, wenigstens in bedeutendem Masse, auch die zur fakultativen Arbeit oben angeführten Punkte nur verbessern.

Zum demagogisch ausgiebig beklagten Kostenfaktor Strafvollzug bzw. Strafgefangene möchten wir noch anfügen: dass Strafvollzug den Steuerzahler massiv belastet und damit u.a. Lohndrückerei beim Personal und bei Gefangenen Arbeitszwang und schändliche Niedrigstlöhne und gar deren (O-Ton Herrn Justizdirektor Notter) "vertretbare" Kürzungen zu rechtfertigen, ist, gelinde ausgedrückt, nicht die ganze Wahrheit, wenn wir in Betracht ziehen: z.B. im Sektor Elektrogerätereparatur sind wir für eine Firma tätig, die horrende Gewinne ausweist. Deshalb wäre wohl realistischer zu sagen, dass Justiz und Strafvollzug zumindest indirekt, teilweise und vermutlich missbräuchlich Zulasten des Staates bzw. des Steuerzahlers (auch allgemein) mit sog. "Sparmassnahmen" zu diesen horrenden Gewinnen beiträgt.

In diesem Punkt möchten wir den Gesamtregierungsrat bitten, für AHV- und IV-Berechtigte Insassen eine nicht benachteiligende Aufhebung des Arbeitszwanges und für alle Insassen ein ebenfalls nicht benachteiligendes Recht zum Bezug von Ferien, Erholungszeiten bzw. Ferienbonus (8,3%) einzuführen.

17. "Sackgeld"

Wir erhalten vom durchschnittlich seit Jahren ungefähr 500 bis maximal 600 Fr. betragenden "Arbeitsentgelt" maximal 250 Fr. als "Sackgeld" für den Kioskeinkauf ausgehändigt. Dazu erhalten wir an Weihnachten und zum Geburtstag "Gutscheine" von je Fr. 50 und Fr. 10, die ebenfalls kaum als "grosszügig" zu bezeichnen sind, umso weniger da sie mutmasslich ab dem "ethischen Fonds", also eigentlich von unserem eigenen Geld, ausbezahlt werden und wir sie auf zwei-drei Wochen befristet im Kiosk gegen Waren einlösen können.

An der Pforte von Besuchspersonen gelegentlich abgegebene Direktzahlungen gehen ausschliesslich auf unser Konto. Bei Besuchen ist die gegenseitige Übergabe jeglicher Gegenstände, Summen, usw. ausnahmslos untersagt und anlässlich Besuche dürfen wir nicht mehr als 20 Fr. auf uns tragen. Die Sanktionen bei Zuwiderhandlungen sind unverhältnismässig schwerwiegend, vor allem wenn befristete Besuchsverbote und relativ hohen Geldbussen bisweilen auch für geringste Übertretungen sogar zusammen ausgesprochen werden (Ein Extremfall, als nach einem Besuch 20.20 anstatt 20.00 Fr. im Sack eines Insassen gefunden wurden!).

Maximal sind hier 320 Fr. Bargeldbesitz je Insasse erlaubt.

Die Teuerung war in den letzten Jahren massiv. Gemäss jüngsten Jahresberichten der STA-Pöschwies betragen die jährlichen Bruttoeinnahmen des Kiosks ungefähr 1,2 Millionen Franken und die gesamten Bargeldzahlungen an uns Insassen ungefähr 600'000 Fr. jährlich. Die Milchmädchenrechnung zu diesen Zahlen ist einfach: der Insasse gibt monatlich im Durchschnitt im Kiosk etwa 400-500 Fr. Bargeld aus.

Das entspricht ungefähr der Bargeldsumme, die Insassen in anderen Strafanstalten, z.B. Bostadel, bei etwa gleichem Durchschnittslohn und ausbezahltem Sackgeld maximal besitzen dürfen.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erteilen, die veralteten und unnötig repressiven Vorschriften der Wirklichkeit anzupassen, und entsprechend den erlaubten Bargeldbesitz bzw. das Taschengeld zu erhöhen und die Aushändigung von Geldgaben zu erlauben.

ABSCHLIESSENDE ZUSAMMENFASSUNG

Abschliessend möchten wir den Gesamtregierungsrat darauf aufmerksam machen, dass gefangen sein keine Eigenschaft sondern ein (schwerwiegender!) Zustand ist. Darum sind wir Insassen nicht a priori "unglaubwürdig", "Simulanten", usw., einfach weil wir gefangen sind. Unseren Zustand kennt ein Mensch erst dann richtig, wenn er gefangen ist, und schlussendlich sind wir die einzigen und besten "Experten" eines reibungslosen und geregelten Ablaufes des täglichen Lebens in einer Strafanstalt, was umso mehr für lange einsitzende Insassen gilt. Als gefangene Menschen stellen wir nicht die Machtfrage. Die ist uns bestens bekannt und um schlichtweg zu überleben, müssen wir uns damit abfinden, von der Gesellschaft ausgeschlossen und in einem Gefängnis zu sein. Aber um Menschen zu bleiben, können und dürfen wir uns nicht auch noch damit abfinden, dass wir auf Schritt und Tritt missachtet und verachtet werden, auch wenn das bisweilen mit den besten Absichten, dem freundlichsten Umgangston und soweit ohne Anwendung von körperlicher Gewalt stattfindet. Darum können wir uns auch nicht mit sinnlosen Regelungen, Ungerechtigkeiten und Provokationen abfinden, die weit über die Notwendigkeit der Sicherheit und des reibungslosen Ablaufes hinausgehen.

Das findet in dieser Anstalt aber zuhauf statt, und die Direktion scheint nicht da zu sein, um die Anstalt zu leiten, sondern um diese Lage nach aussen schönzureden und nach innen beharrlich und praktisch ausnahmslos abzusegnen. Das stört den täglichen Ablauf, das Leben der Gefangenen, die Arbeit des Personals und einen geregelten und reibungslosen Ablauf schwer. Eine Direktion, die den direkten Kontakt mit den Gefangenen und dem Leben in der Anstalt beharrlich dermassen weitgehend verweigert, oder davon von Anstaltsinternen bzw. -externen Machtklüngeln ausgeschlossen wird, hat davon schlussendlich keine Ahnung und ist auch nicht in der Lage und Willens etwas zu ändern.

Das verursacht oder begünstig bloss Korruption, Verschwendung von Mitteln, erzeugt also Mehrkosten und Spannungen, welche die Sicherheit der Insassen, des Personals und schlussendlich der Gesellschaft bloss verschlechtern und den Auftrag des Strafvollzugs in Frage stellen.

Da mit der bestehenden Leitung und Lage keine echte Kommunikation stattfinden darf oder kann, um Missstände mitzuteilen und sinnvolle und notwendige Veränderungsvorschläge einzubringen, da eindeutig berechtigte, wichtige, korrekt und sogar wiederholt eingegebene kollektive und persönliche Beschwerden und Anfragen an die Direktion systematisch und jahrelang, mit sehr seltenen Ausnahmen zur Bestätigung dieser "Regel", schlichtweg ignoriert wurden und werden, sehen wir Insassen der Strafanstalt Pöschwies uns nun gezwungen, uns direkt öffentlich an den höchsten politischen Verantwortlichen, den Gesamtregierungsrat, zu wenden. Die von uns Insassen mit dieser Petition eingereichten Anträge, die das Ausmass der vorhandenen Missstände und des bestehenden tiefen Unbehagens erst noch unvollständig zum Ausdruck bringen können, verursachen weder zusätzliche Kosten, noch wird die Sicherheit tangiert, noch stören sie einen geregelten und reibungslosen Ablauf, noch verschlechtern sie die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit des Personals.

Diese Petition wurde eingereicht

• Um diese notwendige Kommunikation wieder herbeizuführen!

• Damit der "Resozialisierungsauftrag" im demokratischen und rechtstaatlichen Rahmen zur besseren Sicherheit der Gesellschaft nachhaltiger ausgeführt werden kann!

• Damit sich das Zusammenleben unter den Insassen, das Verhältnis zwischen dem Personal und den Insassen und unter dem Personal ein bisschen menschlicher gestaltet und es zum Abbau von wachsenden Aggressionen kommen kann!

Denn ein "Leben", das im Wesentlichen bloss aus Zwangsarbeit, Fütterung, Einschluss und vollständiger Bevormundung besteht, hat mit "Resozialisierung" nichts zu tun und führt zur totalen Verrohung, Verwahrlosung und ist letztlich bloss eine Art der Versklavung.

EINSENDER, ERLÄUTERUNGEN

Einsender:

Marco Camenisch
PF 3143
8105 Regensdorf

Erläuterungen:

Der Entwurf dieser Petition entstand aus einem vor allem in den letzten Jahren zunehmend angestiegenen allgemeinen Unbehagen der Insassen. Auch im Zusammenhang mit der allgemeinen Verhärtungs- und Verwahrungsorgie in der Asylpolitik, der Justiz und im immer vollständiger psychologisierten Strafvollzug, die zunehmend keine Perspektiven mehr für ein zukünftiges Leben in Freiheit offenlassen, läuft dieses Unbehagen die grosse Gefahr, immer mehr die Züge blanker Verzweiflung anzunehmen.

Diese Petition wurde aber spontan ohne kollektiven Auftrag von einer Insassengruppe angeregt und aus eigenen und in der Diskussion mit weiteren Insassen gesammelten Vorschlägen und Wünschen ausgearbeitet. Die Einreichung der Petition und die Petition selbst werden mit den Unterschriften selbstverständlich zur kollektiven Angelegenheit und Verantwortlichkeit aller unterzeichnenden Insassen.

Es unterschreiben insgesamt 186 Insassen. 182 Unterschriften, also über 82%, kommen von den 220 Insassen [WNs 192 + LS 28 (bei 30 Plätzen)], die einander treffen können. Diese 82% sind für alle ± 450 Insassen der STA-Pöschwies repräsentativ! Denn: die andere Hälfte aller Insassen der STA-Pöschwies wird untereinander und von unserer Hälfte vollständig getrennt und konnte nicht miteinbezogen werden, und die vier Unterschriften aus dieser Hälfte kamen zufällig zustande.

Der Einsender persönlich hat ausschliesslich die einmalige und in eventueller Folge auswechselbare Verpflichtung übernommen, diese Petition dem Regierungsrat zu überweisen und eventuell an die Insassen gerichtete Antworten oder Anfragen betreffs dieser Petition möglichst umgehend und vollständig weiterzuleiten. Er hat somit vom unterzeichnenden Insassenkollektiv keinerlei leitenden Auftrag erhalten und hat in diesem keinerlei stellvertretende Funktion inne oder übernommen.

Für weitere Anfragen und Erläuterungen und zum Erhalt einer Kopie dieser Petition können Sie sich vorerst an die Insassen Hans Peter Siffert, Stefan Seiler, B[...] R[...] und Marco Camenisch unter der Adresse PF 3143, 8105 Regensdorf, Schweiz, wenden. Diese Petition und Weiteres zur STA-Pöschwies kann auch auf www.non-gratae.com eingesehen werden.

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>>Verätzungen durch "Tränengas" 1980-2002<<
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«Was geschieht, wenn Normalsterbliche Strafanzeige
gegen die Polizei einreichen wegen Amtsmissbrauch?»

          A n t w o r  t   a)     Die Gerechtigkeit nimmt ihren Lauf.
          A n t w o r  t   b)     "Gezielter Warnschuss" in den Hinterkopf.
          A n t w o r  t   c)     Nichts.




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Dossier 1: "TRÄNENGAS"

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