R A Z Z I A   Home         e n g l i s h   p a g e s
     
     
     
A n f a n g   v e r p a s s t ?         R a z z i a :   D i e   B i l d e r !
B r i e f   1 9 . 1 0 . 0 0         P r e s s e s p i e g e l         S t r a f a n z e i g e
SSI  Pf 2122  CH-8031 Zürich
ssi@ssi-media.com   079/402 5667
P O L I Z E I S T A A T   @   K R E U Z P L A T Z ,   T e i l  7:    Zürich, den 11.1.01

Kreuzplatz: Strafanzeige gegen Polizei

Liebe Freundinnen und Freunde des schlechten Geschmacks

Razzia
ohne Durchsuchungsbefehl
?
Willkürliche Beschlagnahmungen 
ohne Zeugen und ohne Protokoll?
"
Eigenmächtig" schnüffeln und fotografieren?
"Sichergestellte" Gegenstände 
"irrtümlich" wegwerfen – schuld ist die Putzfrau?

In Zürich alles ganz normal!

Auf frischer Tat ertappt ...Und aus der Sicht der Polizei auch nicht der Rede wert: Selbst nach einer eingeschriebenen Aufforderung hielten weder das Kommando noch die verantwortlichen Beamten der Stadtpolizei es für notwendig, eine Rechtsgrundlage ("Brauchen wir nicht!") für solche "alltäglichen Geschehnisse" zu präsentieren, geschweige denn eine schriftliche Entschuldigung - ganz nach dem Motto "Wer die Macht hat, hat das Recht!" und im Vertrauen darauf, von Politik und Justiz sowieso gedeckt zu werden, sofern jemand sich überhaupt getraut (und es sich finanziell leisten kann) gegen solche Machenschaften den "Rechtsweg" zu ergreifen.

Mit Unterstützung der Mediengewerkschaft comedia hat SSI eine Anwältin beauftragt sich der eklatanten Verstösse gegen Mediengesetz, Polizeiverordnung usw. seitens der Stadtpolizei anzunehmen. Als erstes forderte sie die Polizei in einem Brief vom19.10.00 auf schriftlich Stellung zu nehmen. Und der Rest war Schweigen…

Aus diesen Gründen hat SSI mittlerweile

Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch
eingereicht. Auch wenn kaum davon auszugehen ist, dass dieser Schritt nur schon dem Recht, geschweige denn der Gerechtigkeit zum Durchbruch verhelfen wird…

Fortsetzung …





A n f a n g   v e r p a s s t ?        P r e s s e s p i e g e l         R a z z i a :   D i e   B i l d e r !

P O L I Z E I S T A A T   @   K R E U Z P L A T Z ,   T e i l  8 :

Zürich, den 28.3.01

Liebe Freundinnen und Freunde des schlechten Geschmacks

«Was geschieht, wenn Normalsterbliche
Strafanzeige gegen die Polizei einreichen
wegen Amtsmissbrauch?»

Richtig, erstmal passiert überhaupt nichts: Die Anzeige wandert in die Schublade, und dort bleibt sie in 9 von 10 Fällen auch, bis sie verjährt ist (Regel Nr. 1).

Selbstverständlich würde dies kein Bezirksanwalt öffentlich zugeben. Im Gegenteil, auf Anfrage wird einem regelmässig bestätigt, das Verfahren sei "am laufen". Sprich, falls der BA sich genötigt sieht, auf Druck von
RechtsvertreterInnen, Öffentlichkeit oder Politik allenfalls doch konkrete Schritte zu unternehmen, so genügt es voll und ganz bei den involvierten Polizeibeamten möglichst unverbindlich um eine Stellungnahme nachzusuchen. Natürlich erfolgt darauf nie eine substantielle Antwort, sondern der arme, geplagte Bezirksanwalt wird (wie jedeR andere NormalbürgerIn auch) hilflos mit seit Jahrzehnten bewährten Unwahrheiten, Lügen und Ausreden abgewimmelt, bis endlich doch noch Regel Nr. 1 in Kraft tritt (Regel Nr. 2).

Polizeibeamte nach schwerer
körperlicher Arbeit (mit Leiter)

So auch im "Fall Kreuzplatz". Zwar äusserte Bezirksanwalt Markus Imholz, aufgeschreckt durch Presseberichte und eine Interpellation von Gemeinderat Balthasar Glättli, gegenüber unserer Anwältin Anfang 2001 telefonisch die Absicht, die betreffenden fehlbaren Beamten vorzuladen, falls bis Mitte März keine Antwort erfolge, aber natürlich blieb's dann bei dieser blossen Absichtserklärung, schliesslich muss er dringender noch paar kleine DrogenkonsumentInnen einlochen. In einer weiteren Glanzrolle hingegen Erwin Zünd, Chef Gruppe Brand + Anschläge, dem auch gegenüber unserer Rechtsvertreterin keine Halbwahrheit (inkl. Briefe rückdatieren) zu platt ist, um sie an den Mann bzw. die Frau zu bringen (vgl. seine beiden Briefe vom 30.11.00 sowie 6.3.01), und offensichtlich hat er damit gemäss Regel Nr. 2 zumindest bei Bezirksanwalt Imholz auch den gewünschten Erfolg.

Deshalb unser Tipp an alle mehr oder weniger unbescholtenen MitbürgerInnen: Versuchen Sie's ruhig auch mal auf die Tour, wenn sie das nächste Mal von der Bezirksanwaltschaft vorgeladen werden – und gucken Sie, wie schnell bei Ihnen die Wohnungstür eingeschlagen wird und Sie sagen wir mal ohne Schaufelzähne im Spital wieder aufwachen! (Dringend abraten würden wir von dieser Methode hingegen, wenn sie zufällig wie ein Jugo aussehen und/oder in Bonnstetten wohnen: Dort ist einer nach einem "gezielten Warnschuss" in den Hinterkopf schon mal nicht mehr aufgewacht
– logischerweise konnte auch offiziell nie ermittelt werden, welcher Beamte den Treffer verursachte, wozu auch?)

Womit wieder einmal bewiesen wäre, dass in der Schweiz vor dem Gesetz alle gleich sind.
Natürlich könnten wir nun angesichts dieser Umstände kraft aktiven Widerstandsrechts einmal mehr legal zur Waffe greifen. Können wir aber auch später immer noch. Vorläufig haben wir deshalb bloss unsere Anwältin gebeten, dem armen Herr Imholz wieder mal ein nettes Brieflein, datiert vom 22.3.01 zu schreiben, vielleicht nimmt er ja entgegen allen Regeln doch mal noch freiwillig den Finger aus dem Arsch...

PS: Regel Nr. 3: Heisst der Anzeigende Blocher oder gehört sonst zu den oberen 10'000, ist selbstverständlich unverzüglich ein Verfahren einzuleiten.

Regel Nr. 4:
Sieht der Anzeigende aus wie ein Jugo oder ist er sonst ein Untermensch, so ist er unverzüglich selbst vorzuladen, nach Möglichkeit unter Anwendung des "gezielten Warnschusses" in den Hinterkopf.

Regel Nr. 5: Hat ein Normalsterblicher eine bissige Rechtsvertretung und es gelingt ihm überdies, insbesondere Öffentlichkeit, Medien und Volksvertreter nachhaltig zu alarmieren, so ist die Anwendung von Regel Nr. 3 vorzutäuschen, bis sich der Rummel wieder legt und das Verfahren nach Regel Nr. 1, 4 oder 6 zu Ende gebracht werden kann.

 Fortsetzung … 





Kreuzplatzgegner in Angst: Ledergerber nimmt Flugstunden!!
Willkommen im KZ
A n f a n g   v e r p a s s t ?        P r e s s e s p i e g e l         R a z z i a :   D i e   B i l d e r !

P O L I Z E I S T A A T   @   K R E U Z P L A T Z ,   T e i l  9 :

Liebe Freundinnen und Freunde des schlechten Geschmacks              Zürich, den 13.9.01

"Rechtsstaat" wie er uns gefällt
1 Jahr Razzia ohne Durchsuchungsbefehl
- jetzt ermittelt die Kapo!

(Wer hat hier gelacht?)

Herzliche Gratulation, liebe Beamtinnen und Beamte bei der Stadtpolizei! In flagranti ertappt - und 1 Jahr später noch immer auf freiem Fuss, geschweige denn vom Bezirksanwalt behelligt! Soll euch erstmal ein Zivilist nachmachen, da habt ihr ganz recht.

Zweierlei Recht am Kreuzplatz

Anders geht es zu und her, wenn am Kreuzplatz gegen politisch missliebige Normalsterbliche ermittelt wird, sagen wir mal wegen Hausfriedensbruch, weil ein Hausbesitzer seine Liegenschaft nicht vermieten, sondern um jeden Preis leerstehen und verrotten lassen will: Nach sechs Monaten schliesst die Bezirksanwaltschaft die Einvernahmen ab, nach einem Jahr ist der Gerichtstermin. Zufall?

Und nochmals ein paar Fotos …

Im Falle der illegalen Razzia samt "versehentlich" vernichteter Gegenstände kann man jetzt auf alle Fälle nicht mehr behaupten, dass der zuständige Bezirksanwalt Markus Imhof "rein gar nichts" unternommen hat: Immerhin beauftragte er die Kantonspolizei bei SSI nochmals einen Augenschein zu nehmen ("Also zuerst inspizieren wir den Aufgang zum Dach. Wo standen da die Haschpflanzen, unten oder oben?") und ein paar zusätzliche Fotos zu schiessen, nur für die Akten natürlich. Zufall?

Und wenn sie nicht gestorben sind, so schnüffeln sie noch heute.
Da magauch Bezirksanwalt Imhof nicht drängeln


>>> Regel Nr. 6: Können (noch) keine Dumdumgeschosse angewendet werden, so ist die Umkehrung des Verfahrens auf die ursprünglichen Opfer dringend zu prüfen – zumindest bis Regel Nr. 4 in Kraft tritt.

 Fortsetzung ...


R A Z Z I A   Home


Dezibel-Zensur



Der Kleine Hirnfick
     
 
PigBrother.hirnfick.com

B i l d e r ,   d i e   w i r   g e r n e   s e h e n !
POLIZEIBEAMTE BEI SCHWERER KÖRPERLICHER ARBEIT!!!
Teil 1:   M I T   M O T O R S Ä G E N !
 Teil 2:   M I T   O F F E N E M   H O L S T E R ...  Die beschlagnahmten Fotos!
 Teil 3:  
S O N N T A G S K U R I E R E ! ! ! 

M i t   d e n   W a f f e n   d e r   K u l t u r   . . .
KREATIV UND HUMORVOLL: SO GEFÄLLT UNS UNSERE POLIZEI!
H  I  E  R    K  L  I  C  K  E  N  !
 AUS DEM FOTOALBUM DER POLITISCHEN POLIZEI…
H  I  E  R    K  L  I  C  K  E  N  !
 


Die Schweiz ist ein demokratisches Land, in dem Kulturschaffende die Wahl haben zwischen Gefängnis, bewaffnetem Widerstand oder Exil.




No.  6'666'667

  B L U T G E I L     F O T O     G A L E R I E     Part I         english
Was der Zensor Ihnen vorenthalten wollte -  und wie unbefangene "Durchschnittsbetrachter" darauf  reagieren!
B L U T B A D   I N   U R D O R F   ! ! !       D I E   B I L D E R   ! !     english
J e t z t   a k t u e l l  :     S L O W  G R I N D  ! ! !        V e r s i o n     1 . 5
Update 20.11.01   K U N S T   I M   K N A S T

SSI Home                              e n g l i s h   p a g e s


No.  6'666'667