Akt
8: Einvernahme BAZ
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BEZIRKSANWALTSCHAFT
ZÜRICH
HAUPTABTEILUNG
1 |
Unser
Zeichen: B-2/2001/013705 |
14.
Februar 2002 |
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14.45
Uhr |
Es erscheint
auf schriftliche Vorladung und erklärt auf Befragen als Angeschuldigter
in Gegenwart von BA lic. iur. Lukas Wehrli sowie Markus Senn als
PF,
Seelenlos, weitere Personalien bekannt.
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Protokollnotiz:
Der Angeschuldigte wird darauf hingewiesen,
dass |
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er
jederzeit einen Verteidiger bestellen kann; |
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er
die Aussage verweigern kann; |
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seine
Aussagen als Beweismittel verwendet werden. |
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Es
wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie als presserechtlich Verantwortlicher
Dokumente zum Film "Blutgeil" auf der Seite www.blutgeil.com
zugänglich gemacht haben, obwohl Sie wussten, dass dieser
Film gemäss dem rechtskräftigen Urteil des Zürcher
Obergerichts vom 6. September 1995 als Gewaltdarstellung im
Sinne des Strafgesetzbuches gilt. Was sagen Sie dazu? |
Es handelt sich wie Sie sagten um Dokumente zum Film und nicht um
den Film selber.
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Wer,
d.h. welche Personen, betreibt die erwähnte Internet-Seite? |
Dazu mache ich
keine Aussagen.
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Wer
bestimmt, was auf der Internetseite blutgeil.com gebracht
wird? |
Wie ich bereits
bei der Polizei gesagt habe, bin ich der presserechtlich Verantwortliche
für diese Seite.
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Was
verstehen Sie unter presserechtlich verantwortlich? |
Ich bin verantwortlich
als Ansprechpartner in Bezug auf diese Seite.
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Seit
wann besteht diese Internetseite? |
Das kann ich
nicht genau sagen. Sie besteht sicher seit einigen Monaten.
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Was
ist der wesentliche Inhalt dieser Internetseite? |
Es geht darum,
den Fall "Blutgeil" zu dokumentieren.
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Vorhalt
der Internet-Ausdrucke vom 30. Mai 2001 über die Einstiegsseite
www.blutgeil.com und den Index dazu (insgesamt 8 Seiten):
Was sagen Sie dazu? |
Das ist das,
was auf dieser Seite zu sehen ist.
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Wie
hängen die Internetseiten www.blutgeil.com und www.ssi-media.com
zusammen? |
Dazu sage ich
nichts.
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Sie
wissen aber, dass es die technischen Möglichkeiten gibt
dahinterzukommen? |
Ja.
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Und
wie hängt die Seite www.geocities.com/ssi_media/Galerie.html
mit der Seite www.blutgeil.com zusammmen? |
Auch dazu sage
ich nichts.
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Wer
ist für diese Seiten oder die Links dorthin verantwortlich? |
Ich kann nur
wiederholen, dass ich der presserechtliche Verantwortliche für
die Seite www.blutgeil.com
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Und
seit wann sind Dokumente zum Film "Blutgeil" dort
zugänglich, sind sie mithin ins Internet gestellt? |
Wir begannen
mit der Dokumentation des Blutbads in Urdorf. Wann das genau war,
kann ich nicht mehr sagen. Im Mai 2001 waren dier ersten Dokumente
sicher im Internet.
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Vorhalt
der Ausdrucke über die Fotogalerie Blutgeil Part I (6
Seiten): Was sagen Sie dazu? |
Man muss, um
auf die Seite mit den Bildern aus dem Film zu gelangen, zwei Seiten
vorher noch angeklickt haben und dann noch einen Meineid leisten.
Ein Viertel aller Besuche der ersten Seite gehen nicht weiter. Es
ergibt sich aus der Statistik, dass Dreiviertel der Besuche weiter
gehen, nachedem sie sich die erste Seite angeschaut haben. Auf den
ersten zwei Seiten wird in den Worten der Anklage der Film geschildert.
Es hat auch das Urteil des Obergerichts. Es geht immer um den normal
empfindenden Durchschnittsbürger. In diesem Zusammenhang haben
wir den Meineidskasten angebracht, wonach man weder minderjährig
noch volljährig noch Beamte/r sein darf. Das Obergericht hat
gesagt, dass der Film für den Durchschnittsbürger unerträglich
sei. Diese Leute sollen ausgefiltert werden. Wer derart empfindlich
ist, wird kaum einen Meineid leisten, in jedem Fall aber kann er
nicht sagen, er sei völlig überrascht und habe nicht wissen
können, was kommen würde. Die Bilder, die in der Internetseite
vorhanden sind, sollen beispielhaft zeigen, was nach Meinung des
Obergerichts eine Gewaltdarstellung ist, weiche an niedrigste Instinkte
appelliert und eindringlich ist. Ich gehe davon aus, dass die Strafbehörden
davon ausgingen, der Film sei gegen die Polizei. Andernfalls wären
Sie gegen Warner Brothers bzw. den Film "Naturally Born Killers".
Doch diese Firma hat teure Anwälte in ihrem Sold und hätte
sich wohl bis vors Bundesgericht gewehrt. Die Galerie soll die abstrakte
Begründung des Obergerichts illustrieren. Es hat neben den
Bildern immer noch Bilder von Durchschnittsbetrachtern bzw. von
der Reaktion dieser Durchschnittsbetrachter. Für mich ist der
Durchschnittsbetrachter etwas Abstraktes. Der Staatsanwalt und das
Gericht haben versucht, diesen Begriff zu füllen. Ich kann
diese Begründung allerdings nicht nachvollziehen. Die Bilder
der Leute zeigen meines Erachtens, dass die Behauptung des Urteils
über den Durchschnittsbetrachter nicht wahr sind. Wer in seiner
Menschenwürde beeinträchtigt ist, sieht nicht so aus,
wie die Leute auf den Bildern abgebildet sind. Es geht uns darum,
dass die Leute sich informieren dürfen darüber, was ein
Durchschnittsbetrachter ist und wie so jemand aussieht. Aus meiner
Sicht ist die Galerie auch nicht eindringlich. Neben dem mehrfach
zu leistenden Meineid sieht man, wenn man auf die Galerie kommt,
zuerst nur ein Bild und muss dann mit der Maus weiter hinunter scrollen,
also selber aktiv werden. Ganz allgemein geht es darum, die abstrakten
Begriffe aus Urteil und Anklageschrift anschaulich zu machen. Jede
Person, die will, soll sich eine eigene Meinung bilden können.
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Wer
hat die Auswahl der hier publizierten Bilder getroffen? |
Dazu sage ich
nichts.
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Wenn
man sich die www.blutgeil.com Seite ansieht, bekommt man
auch den Eindruck, es werde Reklame für den Film gemacht,
d.h. die Leute, die die Seite sich ansehen, sollen dazugebracht
werden sich den Film oder wenigstens die Fotos anzusehen.
Was sagen Sie dazu? |
Den Film kann
man nirgends auf dieser Seite bestellen. Es geht uns darum, das
Abstrakte zu konkretisieren.
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Vorhalt
des Ausdrucks von "www.blutrausch.com/sites/blutgeil.htmI":
Darauf kommt man, wenn man auf der Einstiegsseite den Link
"Quicktrailer auf Blutrausch" klickt.? Was sagen Sie dazu? |
Dazu sage ich
nichts.
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Auch
damit wollen Sie doch die Leute "gluschtig" machen
auf den Film: Was sagen Sie dazu? |
Ich weiss nicht
im Detail, was es alles in diesem Trailer hat.
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Weiter
ist es so, dass wenn man auf geocities.com nach Blutgeil
sucht, man auf die erste Seite von "nekromantik"
kommt. Ich halte Ihnen den Ausdruck der ersten drei Seiten
vor: Was sagen Sie dazu? |
Das sehe ich
jetzt zum ersten Mal.
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Sie
sehen mindestens, dass Ihre Seite Weiterungen nach sich
zieht. Was sagen Sie dazu? |
Es ist so,
dass noch viele Seiten unter "Blutgeil" zu finden sind,
mit denen wir nichts zu tun haben. Es besteht auch keine Möglichkeit
für uns, den Namen zu schützen. Z. B. ist es uns nicht
möglich, in Deutschland eine Seite mit ".de" zu
erhalten, da wir weder einen Firmensitz in Deutschland haben noch
jemanden, der dort wohnt.
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Haben
Sie von sich aus etwas beizufügen? |
Nein.
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Ich
würdige auch diese Publikation als Verstoss gegen Art.
135 Abs. 1 StGB und zwar konkret als "zugänglich
machen" und "anpreisen, zeigen" und "in
Verkehr bringen". Was sagen Sie dazu? |
Ich anerkenne
diesen Vorwurf nicht.
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Vorhalt
des Vorstrafenberichts vom 12. Oktober 2001: Was sagen Sie
dazu? |
Ich nehme ihn
zur Kenntnis.
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Angesichts
dieser zwei Vorstrafen, wovon die eine einschlägig
ist, stellt sich die Frage, ob Ihnen noch der bedingte Strafvollzug
bzw. die vorzeitige Löschung der Busse im Strafregister
gewährt werden kann. Was sagen Sie dazu? |
Dazu kann ich
nichts sagen.
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Sie
haben am 9. September 1998 gegenüber BAin Dr. E. Fretz
haben Sie über Ihre finanziellen Verhältnisse
Askunft gegeben. Wieweit haben sich Ihre Verhältnisse
seither verändert? |
Es ist immer
noch so, dass ich Kulturschaffender bin. Nebenbei arbeite ich
noch, um die Rechnungen bezahlen zu können. Mit diesem Erwerb
erziele ich knapp Fr. 1'500.--.
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Möchten
Sie sonst noch etwas sagen zu Ihren persönlichen Verhältnissen? |
Es hat mich
sehr verwundert, dass die Polizei hier gegen diese Seite überhaupt
vorgeht. Ich denke, dass es Leute gibt, die sich daran stören,
dasss wir unsere Meinung äussern und ich gehe davon aus,
dass dieses Strafverfahren letztlich eine Retourkutsche darstellt.
Dafür spricht auch, dass man gleich drei Seiten, nämlich
die Seite von Urdorf, "Blutgeil" und "Slowgrind"
in die Anzeige aufgenommen hat.
Protokollnotiz: |
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Dem
Angeschuldigten wird der weitere Gang des Verfahrens erläutert.
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Ende
der EV: 16.00 Uhr |
Selbst
gelesen und bestätigt:
[Unterschrift]
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