| Akt 
        8: Einvernahme BAZ 
 
 
           
            |  | BEZIRKSANWALTSCHAFT 
              ZÜRICH HAUPTABTEILUNG 
              1
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                Es erscheint 
              auf schriftliche Vorladung und erklärt auf Befragen als Angeschuldigter 
                  | Unser 
                    Zeichen: B-2/2001/013705 | 14. 
                    Februar 2002 |   
                  |  | 14.45 
                    Uhr |  
 in Gegenwart von BA lic. iur. Lukas Wehrli sowie Markus Senn als 
              PF,
 
 Seelenlos, weitere Personalien bekannt.
 
 
 
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 Protokollnotiz:
 Der Angeschuldigte wird darauf hingewiesen,
 dass
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                  |  | er 
                    jederzeit einen Verteidiger bestellen kann; |   
                  |  | er 
                    die Aussage verweigern kann; |   
                  |  | seine 
                    Aussagen als Beweismittel verwendet werden. |  |   
            |  |   
            | 
                Es handelt sich wie Sie sagten um Dokumente zum Film und nicht um 
              den Film selber. 
                  |  | Es 
                    wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie als presserechtlich Verantwortlicher 
                    Dokumente zum Film "Blutgeil" auf der Seite www.blutgeil.com 
                    zugänglich gemacht haben, obwohl Sie wussten, dass dieser 
                    Film gemäss dem rechtskräftigen Urteil des Zürcher 
                    Obergerichts vom 6. September 1995 als Gewaltdarstellung im 
                    Sinne des Strafgesetzbuches gilt. Was sagen Sie dazu? |  
 
                Dazu mache ich 
              keine Aussagen. 
                  |  | Wer, 
                    d.h. welche Personen, betreibt die erwähnte Internet-Seite? |  
 
                Wie ich bereits 
              bei der Polizei gesagt habe, bin ich der presserechtlich Verantwortliche 
              für diese Seite. 
                  |  | Wer 
                    bestimmt, was auf der Internetseite blutgeil.com gebracht 
                    wird? |  
 
                Ich bin verantwortlich 
              als Ansprechpartner in Bezug auf diese Seite. 
                  |  | Was 
                    verstehen Sie unter presserechtlich verantwortlich? |  
 
                Das kann ich 
              nicht genau sagen. Sie besteht sicher seit einigen Monaten. 
                  |  | Seit 
                    wann besteht diese Internetseite? |  
 
                Es geht darum, 
              den Fall "Blutgeil" zu dokumentieren. 
                  |  | Was 
                    ist der wesentliche Inhalt dieser Internetseite? |  
 
                Das ist das, 
              was auf dieser Seite zu sehen ist. 
                  |  | Vorhalt 
                    der Internet-Ausdrucke vom 30. Mai 2001 über die Einstiegsseite 
                    www.blutgeil.com und den Index dazu (insgesamt 8 Seiten): 
                    Was sagen Sie dazu? |  
 
                Dazu sage ich 
              nichts. 
                  |  | Wie 
                    hängen die Internetseiten www.blutgeil.com und www.ssi-media.com 
                    zusammen? |  
 
                Ja. 
                  |  | Sie 
                    wissen aber, dass es die technischen Möglichkeiten gibt 
                    dahinterzukommen? |  
 
                Auch dazu sage 
              ich nichts. 
                  |  | Und 
                    wie hängt die Seite www.geocities.com/ssi_media/Galerie.html 
                    mit der Seite www.blutgeil.com zusammmen? |  
 
                Ich kann nur 
              wiederholen, dass ich der presserechtliche Verantwortliche für 
              die Seite www.blutgeil.com 
                  |  | Wer 
                    ist für diese Seiten oder die Links dorthin verantwortlich? |  
 
                Wir begannen 
              mit der Dokumentation des Blutbads in Urdorf. Wann das genau war, 
              kann ich nicht mehr sagen. Im Mai 2001 waren dier ersten Dokumente 
              sicher im Internet. 
                  |  | Und 
                    seit wann sind Dokumente zum Film "Blutgeil" dort 
                    zugänglich, sind sie mithin ins Internet gestellt? |  
 
                Man muss, um 
              auf die Seite mit den Bildern aus dem Film zu gelangen, zwei Seiten 
              vorher noch angeklickt haben und dann noch einen Meineid leisten. 
              Ein Viertel aller Besuche der ersten Seite gehen nicht weiter. Es 
              ergibt sich aus der Statistik, dass Dreiviertel der Besuche weiter 
              gehen, nachedem sie sich die erste Seite angeschaut haben. Auf den 
              ersten zwei Seiten wird in den Worten der Anklage der Film geschildert. 
              Es hat auch das Urteil des Obergerichts. Es geht immer um den normal 
              empfindenden Durchschnittsbürger. In diesem Zusammenhang haben 
              wir den Meineidskasten angebracht, wonach man weder minderjährig 
              noch volljährig noch Beamte/r sein darf. Das Obergericht hat 
              gesagt, dass der Film für den Durchschnittsbürger unerträglich 
              sei. Diese Leute sollen ausgefiltert werden. Wer derart empfindlich 
              ist, wird kaum einen Meineid leisten, in jedem Fall aber kann er 
              nicht sagen, er sei völlig überrascht und habe nicht wissen 
              können, was kommen würde. Die Bilder, die in der Internetseite 
              vorhanden sind, sollen beispielhaft zeigen, was nach Meinung des 
              Obergerichts eine Gewaltdarstellung ist, weiche an niedrigste Instinkte 
              appelliert und eindringlich ist. Ich gehe davon aus, dass die Strafbehörden 
              davon ausgingen, der Film sei gegen die Polizei. Andernfalls wären 
              Sie gegen Warner Brothers bzw. den Film "Naturally Born Killers". 
              Doch diese Firma hat teure Anwälte in ihrem Sold und hätte 
              sich wohl bis vors Bundesgericht gewehrt. Die Galerie soll die abstrakte 
              Begründung des Obergerichts illustrieren. Es hat neben den 
              Bildern immer noch Bilder von Durchschnittsbetrachtern bzw. von 
              der Reaktion dieser Durchschnittsbetrachter. Für mich ist der 
              Durchschnittsbetrachter etwas Abstraktes. Der Staatsanwalt und das 
              Gericht haben versucht, diesen Begriff zu füllen. Ich kann 
              diese Begründung allerdings nicht nachvollziehen. Die Bilder 
              der Leute zeigen meines Erachtens, dass die Behauptung des Urteils 
              über den Durchschnittsbetrachter nicht wahr sind. Wer in seiner 
              Menschenwürde beeinträchtigt ist, sieht nicht so aus, 
              wie die Leute auf den Bildern abgebildet sind. Es geht uns darum, 
              dass die Leute sich informieren dürfen darüber, was ein 
              Durchschnittsbetrachter ist und wie so jemand aussieht. Aus meiner 
              Sicht ist die Galerie auch nicht eindringlich. Neben dem mehrfach 
              zu leistenden Meineid sieht man, wenn man auf die Galerie kommt, 
              zuerst nur ein Bild und muss dann mit der Maus weiter hinunter scrollen, 
              also selber aktiv werden. Ganz allgemein geht es darum, die abstrakten 
              Begriffe aus Urteil und Anklageschrift anschaulich zu machen. Jede 
              Person, die will, soll sich eine eigene Meinung bilden können. 
                  |  | Vorhalt 
                    der Ausdrucke über die Fotogalerie Blutgeil Part I (6 
                    Seiten): Was sagen Sie dazu? |  
 
                Dazu sage ich 
              nichts. 
                  |  | Wer 
                    hat die Auswahl der hier publizierten Bilder getroffen? |  
 |   
            |  
                
                  Den Film kann 
                man nirgends auf dieser Seite bestellen. Es geht uns darum, das 
                Abstrakte zu konkretisieren. 
                    |  | Wenn 
                      man sich die www.blutgeil.com Seite ansieht, bekommt man 
                      auch den Eindruck, es werde Reklame für den Film gemacht, 
                      d.h. die Leute, die die Seite sich ansehen, sollen dazugebracht 
                      werden sich den Film oder wenigstens die Fotos anzusehen. 
                      Was sagen Sie dazu? |  
                  Dazu sage ich 
                nichts. 
                    |  | Vorhalt 
                      des Ausdrucks von "www.blutrausch.com/sites/blutgeil.htmI": 
                      Darauf kommt man, wenn man auf der Einstiegsseite den Link 
                      "Quicktrailer auf Blutrausch" klickt.? Was sagen Sie dazu? |  
                  Ich weiss nicht 
                im Detail, was es alles in diesem Trailer hat. 
                    |  | Auch 
                      damit wollen Sie doch die Leute "gluschtig" machen 
                      auf den Film: Was sagen Sie dazu? |  
                  Das sehe ich 
                jetzt zum ersten Mal. 
                    |  | Weiter 
                      ist es so, dass wenn man auf geocities.com nach Blutgeil 
                      sucht, man auf die erste Seite von "nekromantik" 
                      kommt. Ich halte Ihnen den Ausdruck der ersten drei Seiten 
                      vor: Was sagen Sie dazu? |  
                  Es ist so, 
                dass noch viele Seiten unter "Blutgeil" zu finden sind, 
                mit denen wir nichts zu tun haben. Es besteht auch keine Möglichkeit 
                für uns, den Namen zu schützen. Z. B. ist es uns nicht 
                möglich, in Deutschland eine Seite mit ".de" zu 
                erhalten, da wir weder einen Firmensitz in Deutschland haben noch 
                jemanden, der dort wohnt. 
                    |  | Sie 
                      sehen mindestens, dass Ihre Seite Weiterungen nach sich 
                      zieht. Was sagen Sie dazu? |  
                  Nein. 
                    |  | Haben 
                      Sie von sich aus etwas beizufügen? |  
                  Ich anerkenne 
                diesen Vorwurf nicht. 
                    |  | Ich 
                      würdige auch diese Publikation als Verstoss gegen Art. 
                      135 Abs. 1 StGB und zwar konkret als "zugänglich 
                      machen" und "anpreisen, zeigen" und "in 
                      Verkehr bringen". Was sagen Sie dazu? |  
                  Ich nehme ihn 
                zur Kenntnis. 
                    |  | Vorhalt 
                      des Vorstrafenberichts vom 12. Oktober 2001: Was sagen Sie 
                      dazu? |  
 
                  Dazu kann ich 
                nichts sagen. 
                    |  | Angesichts 
                      dieser zwei Vorstrafen, wovon die eine einschlägig 
                      ist, stellt sich die Frage, ob Ihnen noch der bedingte Strafvollzug 
                      bzw. die vorzeitige Löschung der Busse im Strafregister 
                      gewährt werden kann. Was sagen Sie dazu? |  
                  Es ist immer 
                noch so, dass ich Kulturschaffender bin. Nebenbei arbeite ich 
                noch, um die Rechnungen bezahlen zu können. Mit diesem Erwerb 
                erziele ich knapp Fr. 1'500.--. 
                    |  | Sie 
                      haben am 9. September 1998 gegenüber BAin Dr. E. Fretz 
                      haben Sie über Ihre finanziellen Verhältnisse 
                      Askunft gegeben. Wieweit haben sich Ihre Verhältnisse 
                      seither verändert? |  
                  Es hat mich 
                sehr verwundert, dass die Polizei hier gegen diese Seite überhaupt 
                vorgeht. Ich denke, dass es Leute gibt, die sich daran stören, 
                dasss wir unsere Meinung äussern und ich gehe davon aus, 
                dass dieses Strafverfahren letztlich eine Retourkutsche darstellt. 
                Dafür spricht auch, dass man gleich drei Seiten, nämlich 
                die Seite von Urdorf, "Blutgeil" und "Slowgrind" 
                in die Anzeige aufgenommen hat. 
                    |  | Möchten 
                      Sie sonst noch etwas sagen zu Ihren persönlichen Verhältnissen? |  
                   
                    | Protokollnotiz: |  |   
                    | Dem 
                      Angeschuldigten wird der weitere Gang des Verfahrens erläutert. 
 
 |  |   
                    | Ende 
                      der EV: 16.00 Uhr | 
 Selbst 
                      gelesen und bestätigt:
   [Unterschrift] |  |   
       |