Überblick
Videopräsentation 4.11.02
(als Bonus auf der DVD)
ssi-media.com
präsentiert
eine Digital Hijack Produktion
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Seelenlos & Ärger
in
I n t e l l i g e n t e r
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als die Polizei erlaubt!
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Eine
Chronologie gerichtlich verfolgter Homepages 2000-2003
© ssi-media.com 2002
"Ärger & Seelenlos"
Ein Film von Tom Gerber
©
HGKZ 2002
Archivematerial
"Gipfelstürmer"
©
SF DRS 2001
"Going
to Prison for Art!"
©
TV STOP 2000
März 2000
blutgeil.com
geht online
Zu Beginn
mit 2 Schwerpunkten:
laufend ausgebaute Dokumenten sammlung zum "Fall
BLUTGEIL"
aktuelle Dokumentation KUNST
IM KNAST . COM (inzwischen eigene Domain)
Sommer 2000
slowgrind.com
online
Die "Literatur-Seite"
von Seelenlos und Ärger mit Texten von ihren Lesungstouren:
Keine Gewaltdarstellung in Bild oder Ton
Texte fallen nicht unter Art. 135
5. September 2000
Illegale
Razzia bei ssi-media.com
Beamte fühlten sich "durch
Kamera bedroht":
M
Razzia ohne Durchsuchungsbefehl
M
Beschlagnahmungen von Redaktionsunterlagen ohne
Protokoll
M
"von Putzfrau irrtümlich
entsorgt"
23. November 2000
Anzeige
wegen illegaler Razzia
Da monatelanger Briefverkehr mit
der Polizei nicht fruchtet, beschreitet ssi-media.com mit Unterstützung
der Gewerkschaft comedia
den "Rechtsweg":
M
Bis heute keine Anklage.
M Bezirksanwalt
gebärdet sich als Verteidiger der angeschuldigten BeamtInnen.
13. Februar 2001
Anzeige
gegen blutgeil.com
Denunziation
aus Büro des
Instituts für Medienwissenschaft und Publizistik, Zürich.
Anzeige
via Internet beim Bayrischen
Landeskriminalamt.
Begründung:
"staatsfeindliche
Hetze", "Kinderpornographie".
März 2001
PigBrother.info
online
Dokumentation + Recherchen über von lokalen Medien
gern "übersehene" Gesetzes- und Menschenrechtsverletzungen
bei Polizei und Justiz, so u.a.:
Berichtete
als erstes Schweizer Medium über illegalen
Stahlruteneinsatz 1.5.01.
M Der
Beamte wurde für seinen Gesetzesbruch nie
rechtlich belangt. Sämtliche Medien schwiegen.
Berichtete
als einziges Schweizer Medium seit dem 10.5.01 kontinuierlich
über "Tränengas"-Verätzungen,
auch in der WoZ. Ein Jahr später zogen TA, Zürich Express, Facts,
Sonntagsblick, Radio 24, Radio DRS, 10 vor 10 usw. nach.
M Kommentar
der NZZ: "Wer an eine Demo geht, ist selber schuld." Polizei
behauptet heute noch, "keine Kenntnis" von schweren Verletzungen
zu haben. Bis heute kein Verfahren gegen fehlbare Beamte.
1. Juni
2001
Anzeige gegen blutgeil.com,
Kunst im Knast . com,
slowgrind.com
Anzeige
des Bayrischen Landeskriminalamtes bei der Staatsanwaltschaft München.
Begründung: "Verdacht
des Verbreitens von jugendgefährdenden Schriften (§3 i.V.m.
§6 GjSM) auf dem Wege der Datenfernübertragung", "Verdacht
der GewaltdarsteIlung (§131 StGB)".
26. Juni 2001
Weiterleitung der Anzeige ans BAP via Interpol
Das
Bundesamt für
Polizei in Bern übergibt die Anzeige am 5. August 2001 der Kapo
Zürich, Spezialabteilung 2, Sexualdelikte zur weiteren Verfolgung.
Die Spez.
Abt. 2 verfügt am 13. August 2001 Einvernahmen
und Verzeigung an die Bezirksanwaltschaft.
24. November 2001
PigBrother.live
auf dem Bundesplatz in Bern
28. Februar 2002
Anklageschrift
Nr. 1
Nach
einer 2. Einvernahme
erhebt BA Wehrli Anklage
wegen "Gewaltdarstellung" gegen blutgeil.com sowie "Links
zu weiteren Internetseiten, insbesondere ssi-media.com".
M Nebst
für weitere Links auf Seiten Dritter fordert der BA auch Bestrafung
für Seiten, zu denen weder Links noch sonst irgendein konkreter Zusammenhang
besteht.
M Weiterer
Anklagepunkt: "Informationen
zum Film 'Blutgeil' und dem dazu geführten Strafprozess".
12. März 2002
Rückweisung Anklage Nr. 1, Einstellung gegen
Kunst im Knast . com
und slowgrind.com
Einzelrichter
Guggenbühl weist die Anklage als "zu wenig klar" zurück
und verlangt formelle Einstellungsverfügung gegen obige Seiten.
M Obwohl
dabei slowgrind.com als Textseite nicht vom BA in Bezug auf Art. 135 beschnüffelt
und gewertet werden dürfte, tut er genau dies.
1. Mai 2002
PigBrother-Reporter verhaftet,
Kamera und Videotape beschlagnahmt
Weil
er einen mit einer leeren Flasche provozierenden Beamten filmte.
M Zuerst
lautete der Vorwurf auf "unerlaubtes
Filmen von Beamten" und wurde so auch von der Pressestelle Stapo
bestätigt.
M Später
wird die Anklage unauffällig geändert zu "Hinderung
von Beamten an einer Amtshandlung".
4. Juni 2002
Einvernahme Nr. 3
Nur
noch ein paar Ergänzungsfragen ...
17. Juni 2002
Anklageschrift
Nr. 2
M Zusätzlicher
Anklagepunkt: "Tragen
eines blutgeil.com-Shirts während eines TA-Interviews" =
"Werbung für einen verbotenen Film" ...
8. Oktober 2002
Beschlagnahmtes Videotape
vom 1.5.02 bleibt geheim
M Ein
Beschluss des Bezirksgerichts besagt, PigBrother-Reporter Ärger habe
kein Recht auf Herausgabe seiner Arbeit!
M Die
Polizei belastendes Tape soll vernichtet werden!
6. November 2002
Prozess
gegen blutgeil.com
Wir
lassen uns NICHT zensieren!
Versucht
blutgeil.com abzuschalten und guckt was passiert!
9. Januar 2003
Heute in der Post: Urteil
datiert vom 6.11.02
M Freispruch
2. Klasse: Obwohl das Gericht den Angeklagten in sämtlichen Punkten
freispricht, erstattet es ihm lediglich einen Bruchteil der Kosten! Am
31.01.2003 wird das Urteil
rechtskräftig.
Im Laufe des Jahres wird auch das Vwerfahren gegen den PigBrother-Repoerter
wegen Filmen am 1. Mai 2002 («Hinderung von Beamten an einer Amtshandlung») eingestellt. >>> mehr
31. März 2004
Gemeinderat Zürich: Behandlung
der Interpellation vom Januar 2001 zur illegalen Razzia 2000
M "Verhalten
[der Polizei] nicht korrekt, wenn auch nicht strafbar." >>> mehr
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