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D e m o k r a t i e   f ü r   F o r t g e s c h r i t t e n e

"Was geschieht,
wenn die Polizei einen Velofahrer beobachtet,
der ein Rotlicht überfährt?"
      Antwort a)  Nichts.
      Antwort b) Ordnungsbusse wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln im Sinne von Art. 90 Ziff. 1 SVG in Verbindung mit Art. 27 Abs. 1 SVG und Art. 68 Abs. 1 SSV.
      Antwort c)  Ein Schlag auf den Hinterkopf!


U n s e r   R e c h t s s t a a t   i n   A k t i o n

Auflösung:
11 Stiche sind nur der Anfang ...

Velokontrolle: Polizist sieht rot!

Ein Grossteil der auf PigBrother dokumentierten Fälle von Polizeigewalt dreht sich um Polizeiwaffen und ihr nicht immer reglementkonformer Einsatz im sog. "unfriedlichen Ordnungsdienst".

Missbräuchliche und unverhältnismässige Polizeigewalt ist jedoch buchstäblich eine (oft unterschätzte und selten dokumentierte) Alltags-erscheinung.


JedeR weiss es eigentlich, dass es sie gibt -- doch meist denken wir lieber nicht daran und hoffen heimlich, dass es wenn schon, dann lieber jemand andereN trifft.

In solchen Fällen sind die Opfer meist allein mit ihren Peinigern. Dementsprechend schlecht sind ihre Aussichten im Moment des Übergriffs wie auch im zu 99,81% (!) vergeblichen Versuch, wenigstens nachträglich gegen die Gewalttäter vor Gericht Recht zu bekommen.

Ein weiterer Grund, weshalb 94% der Opfer schon gar nicht erst Anzeige erstatten und so auch ausserhalb der Wahrnehmung der kommerziellen Medien bleiben: Zeigt jemand einen Beamten an, so folgen Gegenanzeigen so sicher wie das Amen in der Kirche. In der Regel wird dann das Opfer (nicht zuletzt aufgrund von Falschaussagen der involvierten BeamtInnen) innert Jahresfrist (vor-)verurteilt, während das Verfahren gegen die eigentlichen Täter erfolgreich verschleppt und nach zig Rekursen schliesslich eingestellt wird.

Siehe z.B. die Fälle von Nicky M., der seinen Peinigern noch 7'500.-- Franken zahlen musste; Eldar S., dessen Peiniger schon ein Jahr vorher ungestraft einen anderen "ausländischen Drogenhändler" invalid geprügelt hatten, oder Martin Shaw, der wegen fehlbaren, aber nach 2 Jahren prompt freigesprochenen Beamten 25 Meter in die Tiefe stürzte, während Martin selbst in weniger als Jahresfrist wegen "Gefährdung des Lebens" verurteilt wurde -- jedeR kann sich selbst ausmalen, wie die Verfahren ausgegangen wären, wäre der Tatverhalt umgekehrt gewesen...

Immerhin schafften es die erwähnten Fälle wenigstens an die Öffentlichkeit. In der Regel wissen jedoch lediglich das Opfer selbst und seine nächsten Bekannten von den offiziell als "Ausnahmen" und "Einzelfälle" schöngeredeten Übergriffen (plus natürlich die fehlbaren BeamtenInnen und ihre sie deckenden "sauberen" KollegInnen). Auch im vorliegenden Fall wäre es nicht anders gewesen, wäre nicht zufällig jemand von PigBrother Zeuge gewesen ...


Donnerstag 17. Mai 2007, kurz nach 22 Uhr: Zwei Polizeibeamte der Stadtpolizei kontrollieren einen Velofahrer in der Zürcher Innenstadt, weil dieser angeblich ein Rotlicht überfahren haben soll. Wie so oft eskaliert die Situation mit fatalen Folgen:
(vgl. 20min 17.09.07: "Du hältst jetzt sofort an, du Arschloch")

Der mit Handschellen gefesselte Velofahrer wird von einem Wachtmeister der Abteilung Spezial für Intervention brutal zu Boden geschlagen und muss in den Spital eingeliefert werden.


Laut Opferprotokoll sowie Zeugenaussagen folgte ein VW-Bus der Stadtpolizei Zürich in der Nähe der Bahnhofstrasse einem Velofahrer. Über Lautsprecher wurde er aufgefordert am Strassenrand anzuhalten, was er auch umgehend befolgte. Zwei Polizisten entstiegen dem Fahrzeug, warfen dem Velofahrer vor, er habe ein Rotlicht überfahren und wollten deshalb seinen Ausweis kontrollieren.

Den Velofahrer beschlich in diesem laut eigener Aussage Moment eine scheinbar unbegründete Angst vor den beiden Beamten. Weil er keine Papiere auf sich trug, gab er deshalb eine unkorrekte Adresse an, die der jüngere Polizist über Funk im Polizeifahrzeug überprüfte, während der ältere einen Alkohol-Blastest durchführte mit negativem Ergebnis.

Der jüngere Polizeibeamte - Wachtmeister der Abteilung Spezial für Intervention, die seit dem 1. April 2006 mit einem Budget von 33 Mio. Fr. Schwerstkriminalität wie Geiselnahme oder Banküberfälle «repressiv bekämpft» - fand selbstverständlich heraus, dass er genasführt wurde. Der Velofahrer versuchte seinen Fehler noch auszubügeln, gab ungefragt die Lüge zu und wollte die richtige Adresse nennen, vergeblich.

Darauf ging der erzürnte Polizist gar nicht mehr erst ein, sondern fesselte umgehend mit Handschellen den Velofahrer und begann eine grobe Personenkontrolle. Mit der einen Hand hebelte er die gefesselten Arme auf dem Rücken des Verdächtigen an, während er mit der anderen dessen Hosentaschen kontrollierte, als der Velofahrer vor Schmerz zu schreien begann: "Aua, das tut weh! Sie tun mir weh!" (Vgl. weiter unten Verletzung 3. Handgelenk)

Der Polizeibeamte schlug darauf mit einem geübten Wurf den wehrlos Gefesselten zu Boden, wo dieser kopfvoran mit voller Wucht auf den Asphalt knallte und bäuchlings bewusstlos liegen blieb. Trotzdem setzte ihm der Polizist noch ein Knie in den Rücken und schrie ihn an: "Du tust, was ich dir sage!"

Als sich um den Kopf des gefesselten Velofahrers eine grosse Blutlache bildete, packte der Polizist den Bewusstlosen, lehnte ihn sitzend gegen einen Strassenpfosten, holte den Santitätskoffer aus dem Dienstfahrzeug und streifte sich Gummihandschuhe über.

In diesem Moment erwachte der junge Mann verstört aus seiner Bewusstlosigkeit, brach vor Schmerz und Angst in Tränen aus und bat die Polizeibeamten einen Krankenwagen zu rufen. Stattdessen fuhr eine Viertelstunde später ein Gefangenentransporter vor, der den vor Elend zitternden Velofahrer auf die Wache verbrachte. In einer Arrestzelle musste er sich bis auf die Unterhosen ausziehen, seine Fingerabdrücke wurden genommen, erst dann konnte ihn die Sanität ins Spital fahren.


Die Verletzungen

Der Befund der Chirurgischen Klinik des Spital Triemli Zürich lautete:


Merke: Alle Verletzungen wurden erst nach der Fesselung mit Handschellen dem wehrlosen Opfer beigebracht. Das Opfer leidet unter den psychischen Folgen dieser Folter noch heute.

1.
Rissquetschwunde Hinterkopf rechts, mit 11 Stichen genäht


2.
Schürfungen Knie beidseits


3.
Schürfungen Handgelenke beidseits (von den Handschellen)


4.
Kontusion rechte Schulter


5.
Kopf Hämatom frontal rechts und Wange rechts
 


Sind Polizisten Präsidentensöhne?


Versuch einer Strafanzeige

Das Opfer versuchte das Vorgefallene am 18.5.07 bei der Kantonspolizei im Hauptbahnhof (Sihlporte) anzuzeigen. Die dort anwesenden Polizisten nahmen die Anzeige jedoch nicht entgegen, sondern lachten ihn sogar noch aus bzw. verwiesen ihn an die Ombudsfrau bzw. das Polizeikommando / Rechtsschutz, was aber nicht korrekt war.


Strafanzeige

Im Namen des Opfers erstattete am 7.6.07 seine Rechtsvertreterin Strafantrag und Strafanzeige gegen den misshandelnden Polizeibeamten (Dienststelle SPZ-SP-IE-WSP EZ, Förrlibuckweg, Puls 5) betreffend Körperverletzung und Amtsmissbrauch etc.


Einstellung durch Staatsanwaltschaft

Unter grosszügiger Übernahme der Kosten auf die Staatskasse stellt die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl die Strafuntersuchung am 5.8.08 ein. Dem angeschuldigten Polizeibeamten könne kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen werden, weshalb er Anspruch auf Entschädigung habe und ihm die Anwaltskosten von Fr. 2'381.-- auszurichten sei.


Rekurs gegen die Einstellungsverfügung


Am 23.9.08 erhebt die Rechtsanwältin des Opfers Rekurs gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl und weist auf eklatante formelle Mängel hin: (Hervorhebungen von PigBrother)

"Ueberaus erstaunt ist die Geschädigtenvertretung jedoch darüber, dass über die Vorstrafen oder das Dienst-/Disziplinarverhalten des Angeschuldigten [Name des Polizeibeamten] keinerlei Abklärungen getroffen wurden. Dies erstaunt umso mehr, als der Angeschuldigte [Name des Polizeibeamten] - auf Fragen der Geschädigtenvertretung - einräumen musste, dass gegen ihn schon Verfahren betreffend Amtsmissbrauch / Körperverletzung oder ähnliches geführt wurden. [...] Mit höchster Verwunderung nimmt man jedoch zur Kenntnis, dass die Staatsanwältin hingegen einen Strafregisterauszug des (bis anhin unbescholtenen) Rekurrenten einholen liess [...]. Es ist jedoch Standart, dass jeder Staatsanwalt über einen Angeschuldigten zumindest einen Strafregisterauszug einholen lässt und in casu wohl auch Anfragen betreffend Disziplinarmassnahmen etc. tätigen müsste, zumal sich dann auch Rückschlüsse betreffend Glaubwürdigkeit eines Angeschuldigten ziehen lassen und vorliegendenfalls der Angeschuldigte selbst solche Verfahren bejahte [...]! Völlig verfehlt erscheint es jedoch, wenn dies (Einholung eines Strafregisterauszuges) nur beim Rekurrenten erfolgt, jedoch nicht beim Angeschuldigten. Es stellt sich auch die Frage, wie unvoreingenommen da das Verfahren von Seiten der Staatsanwältin geführt wurde."


Einstellung durch Obergericht

Das Obergericht beschloss am 29.10.08 - wen wundert? - die Untersuchung einzustellen und würzt seine Begründung mit markigen Aussagen, die tief blicken lassen: (Hervorhebungen von PigBrother)

"Der Untersuchungsbehörde steht in diesem Zusammenhang ein gewisser Ermessensspielraum zu. Die Untersuchungsbehörde hat also diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die zur Klärung des Falles Wesentliches beizutragen vermögen; sie ist jedoch nicht verpflichtet, alle erdenklichen Ermittlungshandlungen vorzunehmen. Sinn dieser Prüfung ist es, einen Angeschuldigten vor Anklagen zu schützen, die mit einiger Sicherheit zu Freisprüchen führen müssten."

Dass die Justiz straffällige Polizisten schützt, ist eine mittlerweile wissenschaftlich belegte Tatsache (vgl. Patrik Manzoni: Gewalt zwischen Polizei und Bevölkerung). Erschreckend, aber Alltag in der Schweiz.

"Das Vorgehen sei in jener Situation das mildeste Mittel gewesen. Die Situation habe sich so ergeben, weil [Name des Klägers] sehr unkooperativ gewesen sei und wiederholt falsche Angaben gemacht habe. Er habe sie zu diesem Ablauf gezwungen."


Fazit

Geschulte PolizeibeamtInnen
können sich auch in schwierigen Situation angemessen verhalten.
Wenn Polizeipräsidentin Esther Maurer Rückmeldungen über unprofessionelles Verhalten von PolizeibeamtInnen erhalte, habe das Konsequenzen (Interview im TA, 12.5.07). Im Prinzip ja, aber Reden ist Silber.

Hier besteht offensichtlich dringend Nachholbedarf. Es wäre Aufgabe des Gemeinderates, von der Polizei Statistiken einzufordern, die Auskunft geben, gegen wieviele Korpsangehörige jährlich Strafverfahren, aber auch interne Disziplinarmassnahmen eingeleitet werden.


Gerechtigkeit?

Am kommenden Montag, 15.12.08 läuft die Beschwerdefrist aus, bei der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts gegen die Einstellungsverfügung des Obergerichts Zürich zu rekurrieren.

Fortsetzung folgt ...

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          A n t w o r  t   c)     Nichts.