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Die vierte Woche
     
   
     
    Montag, 10. April 2000 >>> Tag 22
     
Das Unerwartete geschieht: Es klopft an Seelenlos' Zellentür 221 A (Normalerweise klopfe sonst nämlich niemand an) und zwei Vertreter der Leitung Flughafengefängnis besuchen den gefangenen Künstler. Der bekannte dänische Fernsehsender TV-STOP habe wegen einem Interview angefragt, ob er sich damit einverstanden erkläre.  
   
     
     
        
    Dienstag, 11. April 2000 >>> Tag 23
     
 Dritter Besuchstag (1 Stunde pro Woche) im Flughafengefängnis. Laut Hausordnung sind Gaben Dritter für Gefangene nur ab Mitte der geraden Monate erlaubt, d.h. überübermorgen ist es soweit, weshalb der Inhaftierte dem Verf. vorsorglich seine Wunschliste diktiert: Zahnpaste, Douche-Gel, 5-Korn-, Hafer-, Hirse- und Sojaflocken, Jogurt und Äpfel. Darf alles zusammen nicht schwerer als 5 kg sein, eingepackt in einer Schachtel mit den Höchstmassen 45 x 30 x 50. Streng nach Rrreglement. 
   
     
     
    Mittwoch, 12. April 2000 >>> Tag 24
     
Wieder einmal 1 Tag zu spät treffen Brief 15 vom 07.04.00 und Brief 16 vom 08.04.00 ein: Knallharte Facts über Drogen, arbeitende Polizisten (!) und "Scherz"e im Gulag. 
 

Jetzt ist sie da! Antwort 4.4.00 von lic.iur Spirig, Justizvollzug Kanton Zürich auf Beschwerde 2  vom 26.3.00. Und die Gegenreaktion 6.4.00 des Beschwerdestellers. Paukenschläge jedoch im Vergleich zum nachfolgenden Rekurs gegen Verfügung Gefängnisverwaltung 9.4.00 , der wie ein Böllerknall zusammenzucken lässt: Auf total 7 Seiten prangert der inhaftierte Künstler und Kulturschaffende handschriftlich gewichtige Sachverhalte an, die nicht einfach von der Hand zu weisen sein werden. Missachtung der durch die Bundesverfassung garantierten Rechte auf u.a. Berufs-, Kunst-, Informations-, Kultur-, und Meinungsäusserungsfreiheit. Normal? 

    "Meine derzeitige Situation bedeutet nicht nur für kulturell arbeitende Menschen einen vorsätzlichen Tiefschlag, sondern spottet schlichtwegs jeder auch nur halbwegs zivilisierten Vorstellung von Menschenwürde, Meinungsfreiheit und den andern obengenannten Rechten."   (Aus Rekurs gegen Verfügung Gefängnisverwaltung 9.4.00)

Doch offensichtlich ist es normal, dass in der Schweiz Vollzugsgefangene keine oder nur handverlesene Bücher und Zeitschriften lesen dürfen und "offiziell zu Menschen 2. Klasse degradiert" werden können, doch in der Regel sind dies ja nur "Versehen" und nicht etwa böse gemeint.

are you ready?

Die Zeit scheint nicht für alle vorwärts zu gehen, insbesondere in der Gefängnis- und Justizverwaltung dreht sich das Rad der Zeit offensichtlich zurück. 60 oder 600 Jahre?  
    "Auch wenn es sich vielleicht noch nicht ganz überall herumgesprochen hat: Wir leben mittlerweile im 21. Jahrhundert. Den Informationsaustausch auf beschriebenes Papier beschränken zu wollen ist m.E. heutzutage ähnlich anachronistisch wie von einem Gefangenen des letzten Jahrhunderts zu verlangen, seine Korrespondenzen usw. mittels Federkiel auf Pergament zu schreiben."  
    (Aus Rekurs gegen Verfügung Gefängnisverwaltung 9.4.00)
Fortsetzung folgt garantiert. Solche Zustände kann ein aufgeweckter Staatsbürger, ob im Gefängnis oder in Freiheit, nicht tolerieren. Vgl. dazu Dossier, wo sämtliche diesbezüglichen Dokumente einsehbar sind. 
   
     
     
    Donnerstag, 13. April 2000 >>> Tag 25
     
 
KUNST ALS VORSÄTZLICHES VERHALTEN!
Jetzt liegt es schwarz auf weiss vor: Die Performance ("BLUTBAD IN URDORF!!!") anlässlich des Strafantritts von Seelenlos war der Grund für die Versetzung in das durch seinen schlechten Ruf bekannte Flughafengefängnis 
    4. Ihr vorsätzliches Verhalten beim Strafantritt im Vollzugszentrum Urdorf führte zur umgehenden Versetzung ins Flughafengefängnis, so dass auch eine widersprüchliche Auskunft nicht massgeblich zu Ihrem Nachteil gereichen konnte. Ihr Verhalten führte andererseits zu unnützem Aufwand seitens der mit dem Vollzug beauftragten Leitung des Vollzugszentrums, welche wiederum mit Ihrer Verurteilung nichts zu tun hatte. Von einer ungesetzlichen Einschränkung Ihrer Freiheitsrechte durch das Vollzugszentrum, welche über die Gewährleistung des Haftzwecks und zur Aufrechterhaltung eines ordentlichen Betriebsablaufs jeder Vollzugsinstitution hinausgeht, kann keine Rede sein, dies um so weniger, als die Strafe nun nicht im Vollzugszentrum vollzogen wird und Sie für die Versetzung selber verantwortlich sind. Die Beschwerde wird daher abgewiesen. 
    (Aus Antwort Justizvollzug auf Beschwerde 1 vom 6.4.00, Pkt. 4, Hervorhebungen durch den Verf.)  
   
     
     
    Freitag, 14. April 2000 >>> Tag 26
     
Heute doppelte Post aus dem Knast (Brief 17 vom 10.04.00, Brief 18 vom 11.04.00), der eine mit der fast schon üblichen Verspätung: Die Anekdote vom Salz und endlich eine detaillierte Beschreibung der Zelle, als sässe man selbst drin. Wissenswertes über den Herrn Briefzensor, sowie eine Prüfungsfrage aus der Schweizer Geschichte (oder sind sie etwa schon eingebürgert?):  
 
Wer war dieser Mann?
Antwort

Weil morgen der erste Tag seit Haftantritt ist, an dem der Gefangene Gaben von Dritten überreicht bekommt, deponiert der Verfasser die gewünschten Sachen bei der Reception Flughafengefängnis.  

Um das HICKHACK um Hausordnung / Besuchermerkblatt VZ Urdorf zu beenden, erhält der Justizvollzug eingeschrieben eine letzte Chance. 

   
     
     
    Samstag, 15. April 2000 >>> Tag 27
     
Aus Erfahrung klug oder einfach nur Zufall: Brief 19 vom 12.4.00 liegt pünktlich in der Post: Serbokroatisch für Anfänger ("Dobro dosao u radni lager!") und der versprochene Abschluss des Zellenrundganges
   
     
     
    Sonntag, 16. April 2000 >>> Tag 28
      
 
Zu Fuss? -  Im Winter? -    
Wegen ein paar Ausländern? 
Für Fr. 3.- wird man bequem an der Wärme herumchauffiert und erfährt allerlei Interessantes rund um den airport Zürich-Kloten ("Kloten" heisst auf holländisch "Hoden"). Entschuldigung, "unique airport" heisst es jetzt neu und nobel, nur lärmen und stinken tut's noch immer wie (mehr als!) früher. 
 
Fotografieren erlaubt!  

(Ausschnitt aus Besucherprospekt für Flughafenrundfahrten)

"Was immer Sie während der Fahrt oder beim Halt am Pistenkreuz auf Film bannen möchten: Fotografieren ist erlaubt, und die Motive sind so zahlreich, dass Sie Ihren Zeigefinger am besten immer in Auslöser-Nähe halten."
 
Plötzlich jedoch verfolgte dieses Fahrzeug den Besucherbus...  
 
 
 
 
 

 

Am Montag werden die Fotos entwickelt sein... 

 
Zensur in der Schweiz!
  
     
     
     
 F O R T S E T Z U N G :
Die fünfte Woche
 
 

No.  6'666'667

 
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