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 Teil 6:   D i e  F o l g e n
     
 
 
 
     
    Freitag, 21. April 2000 >>> Tag 33
     
Willkommen im Grossen Knast draussen!  
(Schwyzerdeutsch: Willkommen zu Hause!) (Brief 25 vom 20.04.00 

Ausserdem: Gerüchte um Mobbing auch unter "Schliessern" verdichten sich.  
Der Arbeitskampf spitzt sich zu:  
Gefangene fordern Aussprache. (Brief 23 vom 18.04.00 
Erste - und letzte? - Resultate der Beschwerde betreffend systematische Schikanen vom 13.4. (Brief 24 vom 19.04.00 

   
     
     
    Freitag, 28. April 2000
     
"Der Täter kehrt stets an den Ort seiner Tat zurück ..." 

Seelenlos erscheint ohne Vorwarnung wieder am Tor des Flughafengefängnisses und bringt Naturalgaben für Gefangene ohne Angehörige in der Schweiz. Als der Mann im Kontrollraum den Ex-Häftling erkennt, zuckt er zusammen und vergisst vor Schreck prompt das automatische Tor wieder zu schliessen. (Wer's nicht glaubt: Es gibt Video-Aufnahmen. TV-STOP is watching you!)  

Für einmal sieht der Entlassene den Besucher-Eingang des Knastes mit dem Metall-Detektor. So frostig war er seit der überstürzten Entlassung nirgends mehr empfangen worden. Die Ausweisprozedur entfällt. Mit Fingerzeichen wird der Verdächtige vor die richtige Scheibe gewiesen. Die Beamten beäugen sichlich nervös pausenlos angestrengt ihre Bildschirme. Eingangstor und Todeszone, live und in Farbe. Das Heimweh bei den Gängen mit grünen Zwischengittern und den Türen...   

Die Gaben müssen mit der Waage im Vorraum gewogen werden. 4650 Gramm liegen bei der Limite von 5 kg alle 2 Monate drin, nichts zu machen, zu früh gefreut. Kommt auch bestimmt kein Randensaft hinterhergeflogen, keine Bange. Nur Soja, Früchte und Schweizer Schoggi, keine Panik am  Roten Knopf  bitte, ganz locker, einfach entspannen und neinnein, wir wissen schon, dass Sie wachsam und nicht so leicht zu erwischen sind, alles klar, besten Dank und bis zum Nächsten 
Und siehe da, er hat sich bereits wieder gefangen (Vorsicht Realsatire! "Kann sowas noch Satire sein?") und schliesst das Tor beim Hinausgehen prompt und knapp 

   
     
     
    Samstag, 29. April 2000
     
Heute in der Post 1: Nun ist's wirklich offiziell und von lic.iur. A. Spirig, Stabsdienste [privater] JUSTIZVOLLZUG KANTON ZÜRICH, mit Datum vom 25.04.00 (sprich vorvorgestern) eigenhändig unterzeichnet: die "BLUTBAD"-Aktion (vormals "vorsätzliches Verhalten") wurde in Urdorf wie bereits vermutet gemäss § 6 GVO als "Störung der Gefängnissicherheit" eingestuft, bei der "Hilfe von Aussen" durch die Kantonspolizei "erforderlich" ist, was gleichzeitig auch die Rechtsgrundlage war, den kriminellen Künstler wegen erneuter verbotener Kunst strafverschärfend als "gemeingefährlich" in den Sonderknast Flughafengefängnis zu "versetzen".  

Ausserdem seien "die Akten" vom Vollzugszentrum ans Flughafengefängnis "weitergeleitet" worden. (Möglicherweise werden sie sogar mal noch dort ankommen? Vielleicht 2009?)  

Nach wie vor peinliches Stillschweigen hingegen betreffend Merkblatt Besuche VZ Urdorf. Gerüchte, wonach ein solches eben nur auf dem Papier der Verordnung existiert, werden immer plausibler.  

Und zu guter Letzt, wiederum Originalton Stabsdienste JUSTIZVOLLZUG 25.04: Auch wo Faxgeräte arbeiten (oder eben nicht, wie z.B. am 19/20.03. im Ratet-mal-was-wird-hier-vollzogen?) können "bei der Übermittlung" [aber auf gar keinen Fall beim Empfang, und erst recht und sowieso schon gar nicht beim Faxgerät im Ihr-wisst-schon-wo] "Fehler passieren. [!] Von Bedeutung ist aber ..."  

Willkommen im grossen Knast draussen!   

Und damit kommen wir nahtlos zu: 
  

  
Heute in der Post 2: "... zur Ermittlung Ihrer Adresse geöffnet", weil angeblich kein Absender drauf. Ja, aber das finden wir doch schon bald etwas zu unverfroren. Und ab nächster Woche rotzen die Herren Zensoren auch noch offiziell in unsre Briefe oder was? Irgendwie gefallen uns diese Formulare ja schon, würden gern auch unsere Sammlung weiter komplettieren, und der Hinweis auf die "allgemeinen Geschäftsbedingungen", eindeutig ganz grosse Klasse, aber trotzdem: Würden Sie sich als Konsument, Bürger und Steuerzahler so etwas von Ihrer Post gefallen lassen? Na eben. Wir auch nicht. Fortsetzung folgt... 
   
     
     
    Freitag, 5. Mai 2000
     
Einschreiben/Rückschein von der Justizdirektion, datiert vom 2.5., in Sachen Rekurs betreffend Kulturverbot: Winden und schlängeln eindeutig Note 6 (in der Schweiz die beste) - doch wenn's dann zur Sache geht, sieht's plötzlich weniger schmeichelhaft aus: Niemand will zuständig sein - oder nur schon lesen können!   
 
Im Flughafengefängnis
als Lektüre verboten:

Reiterlein, [Hannes]
[d.i. Münch, Hellmut Hubertus]:
"Agenten des Lasters"
(Serie Hanns Hart Bd. 2)
Engelbert Pfriem Verlag,
Wuppertal 1954

(Eines der 3 Bücher   
und 4 Zeitschriften,   
die u.a. Gegenstand   
der Beschwerde sind)

Auf alle Fälle soll sich Seelenlos plötzlich nur noch über Mitarbeiter des Flughafengefängnisses beschwert haben, keinesfalls aber über die (von der Justizdirektion erlassene) Hausordnung oder gar über die ebenfalls eindeutig kulturfeindliche Verordnung über die Bezirksgefängnisse (aus ein und dem selben Hause).  

Soll Frau B. Ludwig, ihres Zeichens Direktorin Hauptabteilung Gefängnisse im Flughafenknast die Sache richten, Hauptsache Justizdirektor Notter muss nicht noch persönlich die Nase in schmutzige Angelegenheiten stecken (oder kriegt gar wieder Post von ausländischen Bürgerrechts-Organisationen oder Kunstvereinigungen, bewahre).  

Und, oh Wunder über Wunder, am liebsten wäre es der Justizdirektion, wenn Seelenlos "die Angelegenheit infolge Ihrer Entlassung als gegenstandslos ansehen" und "keine Bewhandlung [Originalwortlaut Justizdirektion] Ihrer Beschwerde mehr wünschen" würde. Dabei steht schon in den Anträgen sowie in der Begründung des betreffenden Rekurses klipp und klar, dass und weshalb der kriminalisierte Künstler dies weder so sieht noch wünscht,  doch soweit zu lesen ist wohl schon zu viel verlangt. Könnte dann ja jeder kommen, und am Schluss müsste man als Beamter noch Deutsch lernen oder was? Wär ja gelacht! Da weiten wir doch vorher die Sicherheitsvorschriften entsprechend aus!  

Doch dies wäre nicht Kunst im Knast, würden da neue Anträge allzu lange auf sich warten lassen ... (vgl.  Schreiben an Hauptabteilung Gefängnisse vom 7.5.00) 
 
Auch das HICKHACK um das ominöse Besuchermerkblatt des Vollzugszentrum Urdorf geht nach zwei Monaten in die dritte Runde: Dem Antwortschreiben des Justizvollzug Kanton Zürich vom 4.4.00 liegt zwar endlich die gewünschte Hausordnung Normalvollzug (Version 1.1.2000) VZ Urdorf bei, jedoch fehlt das darin unter "6. Besuch" erwähnte und ausdrücklich angeforderte Besuchermerkblatt aber weiterhin. In einem Brief an die Direktion der Justiz und des Innern des Kanton Zürich vom 8.5.00 wird die Vermutung geäussert, dass kein solches existiere. Mit der erneuten Bitte um Zustellung, "sobald das Besuchermerkblatt VZ Urdorf verfügbar sein sollte", beginnt eine weitere Zeit des bangen Hoffens... 

   
     
     
    Montag, 8. Mai 2000
     
Mit der traditionellen Verspätung in der Zustellung herzliche Grüsse von den Jungs aus dem Flughafenknast:   

"Hoffe das es dir gut geht im Freien und geniesse den Frühling den wir können es nur durch das Fenster nachvollziehen, was wir vermissen, die Sonne die jeden Morgen durch unsere Gitterstäbe scheint, das tut weh, das wir hier sein müssen. Jedoch wir es für jeden von uns der Tag kommen das wir wieder Frei sein werden." 

   
     
     
    Dienstag, 23. Mai 2000
     
Es ist soweit: Alle, die sich in letzter Zeit wiederholt vergeblich beschwert haben, wo denn nun "Das Kapitel mit der Dusche" bleibe, können sich zurücklehnen und aufatmen. Ihr habt nichts verpasst. (Noch nicht. 

Im Flughafenknast hat's längst keine Massendusche mehr wie in älteren Knästen, sondern jeweils 4 getrennte Duschkabinen pro Stockabteil, die 3x pro Woche (obwohl in der Hausordnung nur 2x steht!) während des offenen Vollzugs zugänglich sind. Tut mir leid euch diesbezüglich enttäuschen zu müssen.  

Falls nun jemand wirklich traurig ist: Die Forderung nach dem "Kapitel mit der Dusche" wurde an Seelenlos bei Lesungen so lange herangetragen (das erste Mal Dezember '96 in Cottbus), bis er schliesslich '98 nachgab, obwohl er zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gesessen hatte. Was der Schadenfreude des Publikums jedoch keinen Abbruch tat.  

(Nachzulesen ab sofort auch online, jedoch nicht für jedermann.) 

   
     
     
    Mittwoch, 24. Mai 2000
     
Am 2. Tag der Abholfrist bei der Post geholt:  

Eingeschriebene Eingangsbestätigung des Schreibens vom 7.5.00 

Weil "Sie darauf bestehen" wird mein Rekurs vom 9.4. auch nach meiner Entlassung auf dem Dienstweg nunmehr auf Stufe Direktion Gefängnisse Kanton Zürich ("Hauptabteilung Gefängnisse", wie's bei der Justizdirektion althergebracht heisst) von der Direktorin Frau B. Ludwig "materiell bearbeitet".  
 
 
Im Flughafengefängnis
als Lektüre verboten:

May, Karl:
"Im Reiche des
silbernen Löwen I & II"
Zürcher Ausgabe
getreu den Zeitschriften-Erstdrucke
n
Haffmanns Verlag, Zürich 1996

(Zwei der 3 Bücher und 4 Zeitschriften,
die u.a. Gegenstand der Beschwerde sind)


Na klar doch, heisst auf gut Deutsch liegt im Schrank und sammelt Staub bis alles definitiv verjährt ist. Allenfalls werden ein, zwei Alibi-Berichte eingeholt und dann alles entrüstet, äh, pardon "befremdet" abgewiesen. Oder habt ihr schon mal was andres erlebt? Na, dann zieht euch mal das hier rein!  

Klingt doch nicht mal schlecht, oder was? Also ich bin gespannt. Scheint zumindest nicht gänzlich ausgeschlossen, dass nach Herrn Abteilungsleiter Rohner nun auch  Frau Direktorin Ludwig ernsthaft das Risiko auf sich nimmt, mit der Nase allenfalls in staubige Ecken zu geraten. Was sich nach unseren bisherigen Erfahrungen beispielsweise von der Justizdirektion oder dem Amt für Justizvollzug nicht grad behaupten lässt und folglich schon mal nicht nichts ist, oder? Doch warten wir erst mal in Ruhe ab. Solang ich alle Bücher lesen kann die ich will usw ist mir nämlich auch wurscht wenn die Prozedur etwas dauert. (Deshalb besteh ich ja auch jetzt darauf und nicht erst wenn ich das nächste Mal als Kulturverbrecher einsitz.)  

Fortsetzung folgt ... 

   
     
     
    Freitag, 9. Juni 2000
     
 Lebenszeichen aus dem Flughafenknast: 

"Wir sind alle am Schwitzen, denn es ist ziemlich heiss in den Zellen. Und einen Venti dürfen wir nicht bestellen." Wär ja noch schöner! Denkt wohl n Sonderknast wär n Feriencamp, hä? 

Der Stundenlohn belaufe sich zur Zeit auf Fr. 1.60,  manchmal  Fr. 2.--. 

Ein weiterer beliebter Trick der Gefängnisleitung: Auch wenn von vornherein klar ist, dass ein Urlaubsgesuch nicht bewilligt wird, weil der Bescheid der Justizdirektion mindestens 6-7 Wochen auf sich warten lässt, wird dies dem Gefangenen nicht etwa mitgeteilt, sondern man lässt ihn schön brav bis zum bittern Ende zappeln. 

Na dann viel Spass. Obwohl, ist natürlich reiner Zufall, dass im Sonderknast Flughafen mehr als doppelt so viele Ausländer einsitzen als sonst durchschnittlich in Schweizer Strafanstalten. 

   
     
     
      Freitag, 16. Juni 2000
          
N i c h t s   d a z u g e l e r n t   . . .
 
Flughafengefängnis, 16.6.00,19:43 Uhr vor dem Tor der Abteilung Untersuchungshaft und Vollzug. Der anonyme diensthabende Mitarbeiter hat sich auf mein Klingeln hin über die Gegensprechanlage gemeldet. 

Seelenlos: "Grüezi, ich würde gern Naturalgaben bringen." 
Mitarbeiter 08/15: "Für wen?" 
Seelenlos: "Für Herrn XXX." 
Mitarbeiter 08/15: "Das geht nicht." 
Seelenlos: "Aber warum denn nicht?" 
Mitarbeiter 08/15: "Es geht nicht."  
Seelenlos: "Aber  in ..." 
Mitarbeiter 08/15: "Zu spät. Heute nicht mehr." 
Seelenlos: "Aber es ist doch noch gar nicht 20 Uhr. Dürfte ich dann wenigstens Ihren Namen erfahren?" 
Mitarbeiter 08/15: "Für wen wollten Sie denn Gaben bringen?" 
Seelenlos: "Für Herrn XXX, yyy." 
Mitarbeiter 08/15: "Darf der überhaupt Gaben empfangen?" 
Seelenlos: "Soviel ich weiss ja, doch das werden Sie ja im Computer haben. Kann ich die Gaben jetzt bringen, bitte?" 
Mitarbeiter 08/15: "Das geht nicht mehr, morgen wieder." 
Seelenlos: "Aber es steht doch in der Hausordnung, Gaben könnten bis 20 Uhr gebracht werden, und es ist noch nicht 20 Uhr." 
Mitarbeiter 08/15: "Wo steht das genau?" 
Seelenlos: "Hören Sie, kann ich jetzt bitte die Gaben bringen, oder sagen Sie mir Ihren Namen?" 

Diesmal geht statt einer Antwort das Schiebetor einen knappen Meter auf. 19:41 Uhr. Beim Hauseingang wartet Mitarbeiter 08/15 freundlich, bis ich einmal vergebens versucht habe die Türe zu öffnen, bevor er die Verriegelung öffnet und ich ich in den Vorraum eintreten kann.  

Natürlich trägt Mitarbeiter 08/15 kein Namensschild. Dafür muss ich zuerst gleich meinen Ausweis abgeben und den Inhalt meiner Gabentasche ein erstes Mal vorweisen. Früchte, Soja, Schoggi und ein Rasierwasser, bitte sehr 

Nachdem ich die Tasche gewogen habe, muss ich die Waage umdrehen, so dass er die Anzeige sehen kann, und nochmals von vorn. 4920 Gramm, nix zu machen. Also den Inhalt nochmals vorzeigen. Diesmal wird bemängelt, das Rasierwasser (das in einem Karton steckt, welchen ich nicht geöffnet hatte) sei in einer Glasflasche und nicht zulässig. Ja, aber was kann ich denn dafür, dass es so verkauft wird? (Drei mal dürf Ihr raten, was er mir erzählt hätt, wenn ich mit ner selbstabgefüllten PET-Flasche mit ner undefinierbaren Flüssigkeit drin aufgekreuzt wär.)  

Als Toilettenartikel geht's dann schlussendlich schliesslich plötzlich doch, muss sogar vom Gewicht abgezogen werden. Nach dem dritten Mal wägen darf ich also das offizielle Formular auf die Tüte draufkleben und wünsche noch einen schönen Abend, den er mir auch wünscht.  

Und was denkt ihr, öffnet er diesmal die Tür, bevor ich einmal umsonst den Griff in die Hand genommen habe, um pro Forma mal zu testen, ob das Schloss vielleicht inzwischen schon geräuschlos aufgeschnappt sei? Glaubt wohl, wir seien hier in Disneyland oder was? 

19:47 Uhr. Das Schiebetor draussen ruckelt einen knappen Meter auf und ich gehe nach draussen.   

Seltsam, wie sich von der offiziellen Norm abweichende Betriebsabläufe bei Mitarbeitern des  Flughafengefängnisses über Wochen, Monate, usw mit einer ständigen Beharrlichkeit regelmässig und immer wieder nach dem selben Muster wiederholen. (Vgl zB, dass der Ärger von einem Mitarbeiter ebenfalls mit einer faulen Ausrede abgewimmelt wurde, als er Geld für den Wocheneinkauf bringen wollte.) 

Oder mal angenommen, ich könnte jetzt weniger gut Deutsch und hätt nicht extra vorher nochmal in der Hausordnung nachgekuckt, dass Gaben auch wirklich bis 20 Uhr gebracht werden können? Oder nochmals anders gesagt: Kann ich was dafür, dass ich vielleicht ausseh wie n Jude, hä? 

Neinein, keine Angst, diesmal keine Sonntagspredigt in Sachen systematische Schikane, Provokation, Rassismus usw.  

Jede und jeder mit etwas Grips im Hirn kann sich selber ausrechnen, wie wahrscheinlich es ist, dass uniformierte Untergebene "auf eigene Initiative" kontinuierlich derart uniform von der vorgeschriebenen Ordnung abweichen (und dafür womöglich noch disziplinarische Massnahmen riskieren, hahaha).  

Da ist's doch schon eher glaubhaft, dass zumindest inoffizielle Weisungen von höherer Stelle existieren, wonach Gefangene und BesucherInnen möglichst herzlich zu schikanieren seien wie folgt usw.  

Aber natürlich sind das alles bloss ganz üble verleumderische Gerüchte. Schliesslich gibt's in der Schweiz auch keine politische Polizei, und das mit den Konzentrationslagern haben wir nämlich auch nicht gewusst, gelle. Und auch das mit dem Gold nicht. Geschweige denn, dass der Führer gar nicht blond war und nur ein Ei hatte. Und deshalb wollen wir's auch schon gar nicht mehr hören. Damit das endlich einmal klar ist, Adolph Blocher nochmal!

     
     
     
F O R T S E T Z U N G :
D i e   F o l g e n   Teil 2!

 
 
No.  6'666'667

 
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